GERATALANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß Der „Geratal-Anzeiger“ erscheint in der Regel 14täglich und wird kostenlos an alle Haushalte der VG „Geratal“ verteilt. 26. Jahrgang Mittwoch, den 13. Mai 2015 Nr. 10 / 20. Woche Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Montag, den 18.05.2015 Mittwoch, den 27.05.2015 Geratal-Anzeiger - 2 - Nr. 10/2015 Geratal-Anzeiger - 3 - Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Tierhaltung in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“, für das Gebiet der Gemeinde Geraberg erlassen am 27.04.2015 Aufgrund der §§ 27 und 50 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. September 2013 (GVBl. S. 251, 259) sowie der Anhörung der Gemeinde Geraberg (§§ 32 Nr. 4 i. V. m. 28 Absatz 2 Satz 2 OBG) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ als Ordnungsbehörde folgende Verordnung: §1 Geltungsbereich Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemarkung Geraberg, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Die im Lageplan eingezeichneten Flächen sowie, dass Straßenverzeichnis stellen den Geltungsbereich dar. Der beigefügte Lageplan sowie, dass Straßenverzeichnis gelten als Bestandteil der Verordnung. §2 Begriffsbestimmungen (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen. (2) Zu den Straßen gehören: a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen; b) der Luftraum über dem Straßenkörper; c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen, und die Bepflanzung. (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit im Gebiet der Gemarkung Geraberg zugänglichen a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4), b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und c) die öffentlichen Toilettenanlagen. (4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz 3 sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Hierzu gehören: a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze; b) Kinderspielplätze; c) Gewässer und deren Ufer. §3 Tierhaltung (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. (2) Auf Straßen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 Baugesetzbuch), in öffentlichen Anlagen, auf Kinderspielplätzen sowie Grün- und Parkanlagen, dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. Hundefreilauffläche nach dieser Satzung sind alle Wege und Plätze außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bis zum Waldbeginn. Im Waldgebiet regelt die Haltung von Tieren das Thüringer Waldgesetz. Nr. 10/2015 (3) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen, Kinderspielplätze, Grün- und Parkanlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt. §4 Ausnahmen Auf schriftlichen Antrag kann die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. §5 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. § 3 Absatz 1 Tiere so hält, dass die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt wird; 2. § 3 Absatz 2 Hunde innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 Baugesetzbuch), in öffentlichen Anlagen, auf Kinderspielplätzen sowie Grün- und Parkanlagen, nicht an der Leine führt; 3. § 3 Absatz 3 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort beseitigt; (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Absatz 1 OBG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG). §6 Geltungsdauer Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2034. Inkrafttreten (1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Verkündung in Kraft. Geraberg, den 27.04.2015 Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO. Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite. Geratal-Anzeiger - 4 - Nr. 10/2015 Anleingebot gilt in folgendem Straßen: Straßenverzeichnis Am Breiten Weg (bis Hausnummer 1) Am Lahnauer Platz Arnstädter Straße (bis Ortsein- bzw. Ortsausgangsschild) Auf dem Sande Auf der Heide Bahnhofstraße Bergstraße Brauhausgasse Dr.-Mohr-Straße (bis Friedhof Alersberg, sowie Hausnummer 23a) Elgersburger Gasse Elgersburger Straße (bis Abbiegung Gewerbepark) Feldstraße Gartenstraße (bis Hausnummer 17) Gehlberger Straße (bis Hausnummer 40) Geschwendaer Straße (bis Abbiegung Ohrdrufer Straße) Geraer Straße Gewerbepark Hammergasse Im Stocken (bis Hausnummer 10) Körnbachstraße (bis Hausnummer 35) Mühlgraben Ohrdrufer Straße Papiermühlenweg Plan Promenadenweg Sandstraße Schillerstraße Schulstraße Talstraße (bis Hausnummer 5) Theodor-Neubauer-Straße Waldstraße Weide Werner-Seelenbinder-Straße Wiesenweg Zum Hirtenberg Zum Steingraben Zur Bergbrauerei Hinweis zur Straßenreinigung in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ In den Gemeinden Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß liegt der Pflicht zur Straßenreinigung eine Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde zu Grunde. In diesen wurde die Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 49 Abs. 1 bis 3 des Thüringer Straßengesetzes auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Die Reinigung erstreckt sich auf a. die Fahrbahnen einschließlich Radwege und Standspuren b. die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle c. die Gehwege und Schrammborde d. die Überwege Böschungen, Stützmauern und ähnliches Die ausgebauten Straßen sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Bei nicht ausgebauten Straßen oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnliches. Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn, Straßenentwässerungsanlagen, offenen Abwassergräben, öffentlich aufgestellte Einrichtungen (z.B. Papierkörbe, Glasund Papiercontainer) und öffentlich unterhaltenen Anlagen (z.B. Brunnen, Gewässer usw.) zu geführt werden. Wir wollen Sie darauf aufmerksam machen, dass vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen o. g. Vorschriften ge- Geratal-Anzeiger - 5 - mäß § 19 Abs. 2 ThürKO in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden können. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I. S. 602) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) findet Anwendung. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 OwiG ist die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“. Mit freundlichen Grüßen Ordnungsamt der VG „Geratal“ Gemeinde Angelroda Nr. 10/2015 (2) Die Satzung ist nach Zugang dieses Bescheides auszufertigen und anschließend mit der Genehmigung zu veröffentlichen. (3) Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gemeinde Elgersburg Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs einer Ergänzungssatzung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) III. Änderung zur Satzung der Gemeinde Angelroda über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 08.01.2004 zuletzt geändert am 13.12.2010 vom 27.04.2015 Aufgrund der §§ 2, 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBI. S. 82) sowie der Satzung der Gemeinde Angelroda über die Erhebung einer Hundesteuer vom 08.01.2004 hat der Gemeinderat der Gemeinde Angelroda in seiner Sitzung am 06.03.2015 folgende Änderung beschlossen: Artikel 1 § 5 (Steuermaßstab und Steuersatz) erhält folgende neue Fassung: Die Steuer beträgt: für den ersten Hund 60,00 EUR für den zweiten Hund 80,00 EUR für jeden weiteren Hund 125,00 EUR Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren beträgt die jährliche Steuer für den ersten Hund 250,00 EUR für jeden weiteren Hund 500,00 EUR Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. Der vom Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg in der Sitzung am 23.04.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung „Martinrodaer Weg“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 31.03.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen vom: 01.06.2015 bis zum 01.07.2015 in der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstr. 59a, 98716 Geraberg zu den Öffnungszeiten: Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 15.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr aus. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Martinrodaer Weg“ befindet sich in der Gemarkung Elgersburg, Flur 3 und umfasst die Teilflächen/Flurstücke Nr.: 532; 533; 534; 535; 536; 537; 538; 539; 540 und 541. Die Ergänzungssatzung wird begrenzt: im Norden-Osten: Flurstück Nr.: 542 im Nord-Westen: 30-m-Abstandslinie zur Straße „Martinrodaer Weg“ im Süd-Osten: Straße „Martinrodaer Weg“ im Süden-Westen: Flurstück Nr.: 531 Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Hinweise: Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Angelroda, den 27.04.2015 Lämmer Bürgermeister Elgersburg, den 06.05.2015 Schwarze Bürgermeister (Siegel) Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO. Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Mit Beschlussfassung vom 06.03.2015 hat der Gemeinderat der Gemeinde Angelroda die III. Änderung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Angelroda beschlossen. 2.Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.04.2015, Az: 092.6231 03 die III. Änderung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Angelroda rechtsaufsichtlich gewürdigt. (1) Die vorgelegte Satzung über die III. Änderung zur Satzung der Gemeinde Angelroda über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird rechtsaufsichtlich genehmigt. Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite. - Siegel - Geratal-Anzeiger - 6 - Anlage 1 Lageplan Nr. 10/2015 20 Auf der Heide 17 42/1 21 Auf der Heide 16 42/2 22 Körnbachstraße 46 23 Auf der Heide 2483 23/1 Auf der Heide 2484 23/2 Auf der Heide 18 2485 24 Körnbachstraße 6 2486 25/1 Körnbachstraße 8 2487 25/2 Körnbachstraße 10 2488 26/1 Körnbachstraße 2489 30 Körnbachstraße 7 2490/1 31 Körnbachstraße 5 2492 32 Körnbachstraße 4a 2493/4 33 Körnbachstraße 3 Ohrdrufer Straße 4 Ohrdrufer Straße 8 Ohrdrufer Straße 10 Körnbachstraße 10a Körnbachstraße 12 Körnbachstraße Hinter der Körnbachstraße Hinter der Körnbachstraße Körnbachstraße 14 Körnbachstraße 16 Auf der Heide 20 Körnbachstraße 18 Körnbachstraße 20 Gemarkung: Geraberg, Flur 8 Flur-Lagebezeichnung stücke 26/4 Auf der Heide 11 26/5 Auf der Heide 12 Abstand Baugrenze von Straße: Baufeldtiefe: Tiefe Satzungsbereich: 6,50 m 17,00 m 30,00 m Gemeinde Geraberg Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Liegenschaftsneuvermessung In der Gemeinde Geraberg wurde eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsneuvermessung betroffen. Gemarkung: Geraberg, Flur 1 Flur-Lagebezeichnung stücke 7 Auf der Heide 9 7/1 Auf der Heide 10 8 Auf der Heide 8 9 Auf der Heide 7 10 Auf der Heide 11 Auf der Heide 6 12/1 Auf der Heide 3a 12/2 Auf der Heide 3 13/1 Auf der Heide 13/2 Auf der Heide 14 Auf der Heide 15 Auf der Heide 16 Auf der Heide 2 17 Auf der Heide 1 18/1 Auf der Heide 14a 18/2 Auf der Heide 14 19 Auf der Heide 15 Flur- stücke 34 35/1 35/2 36/1 36/3 36/5 36/6 37/1 37/2 37/3 37/4 38/1 38/2 39/1 39/2 39/3 42 Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Berichtigung des Liegenschaftskatasters) kann von den Beteiligten vom 21. Mai bis 22. Juni 2015 in der Zeit von Montag bis Mittwoch 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr in den Räumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße 3 07318 Saalfeld eingesehen werden. Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Berichtigung des Liegenschaftskatasters) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße 3 07318 Saalfeld schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Saalfeld, 28. April 2015 Im Auftrag gez. Gunter Franke Katasterbereichsleiter Lagebezeichnung Körnbachstraße 1 Körnbachstraße Körnbachstraße Plan Plan Plan 4 Körnbachstraße Körnbachstraße Körnbachstraße Körnbachstraße 1a Plan 3 Plan 2 Hinter dem Plan Ohrdrufer Straße Ohrdrufer Straße 2 Ohrdrufer Straße Ohrdrufer Straße 6 Gemeinde Martinroda Bekanntmachung der Ergebnisse zur Gemeinderatssitzung der Gemeinde Martinroda vom 29.04.2015 - von 9 stimmberechtigten Mitgliedern des Gemeinderates sind 7 anwesend 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda beschließt die auf der Einladung aufgeführte Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung vom 29.04.2015 (öffentlicher Teil). Beschluss-Nr.: 01/04/2015 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Geratal-Anzeiger - 7 - Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda beschließt den Wortlaut des Protokolls der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2014 (öffentlicher Teil). Beschluss-Nr.: 02/04/2015 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Hedwig Bürgermeister Gemeinde Neusiß Bekanntmachung der Ergebnisse zur Gemeinderatssitzung der Gemeinde Neusiß vom 01.04.2015 - von 6 stimmberechtigten Mitgliedern des Gemeinderates sind 6 anwesend 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Neusiß beschließt die auf der Einladung aufgeführte Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung am 01.04.2015 (öffentlicher Teil). Beschluss-Nr.: 09/2015 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Neusiß beschließt den Wortlaut des Protokolls zur Gemeinderatssitzung vom 27.11.2014 (öffentlicher Teil). Beschluss-Nr.: 10/2015 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Hühn Bürgermeister Ende des amtlichen Teiles Nr. 10/2015 Tel. Jugendzentrum: .............................................. 03677 469279 Handy Jugendpfleger Steffen Fischer: ................. 0160 8000575 Berichte und Fotoserien über Veranstaltungen und Ferienspiele der letzten Jahre - alles auf unserer Jugendseite! Adresse der Jugendseite: www.gerataljugend.de auch zu erreichen unter www.geratal.de Veranstaltungsplan des Frauen- und Familienzentrum 18.05.2015 - 29.05.2015 gefördert durch den Europäischen Sozialfond Montag, 18.05.2015 Fahrt zur Landesgartenschau Schmalkalden Wir bitten um Voranmeldung! Treffpunkt: ab 09.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Dienstag, 19.05.2015 Handarbeitsnachmittag Treffpunkt: 13.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Mittwoch, 20.05.2015 Krabbelgruppe Treffpunkt: ab 10.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Rentnertreff Treffpunkt: 14.00 Uhr, Anglerheim, Geraberg Dienstag, 26.05.2015 Sommerliche Tischdeko Treffpunkt: 13.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Mittwoch, 27.05.2015 Krabbelgruppe Treffpunkt: ab 10.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Rentnertreff Treffpunkt: 14.00 Uhr, Anglerheim, Geraberg Donnerstag, 28.05.2015 Arbeitslosenfrühstück Beratung Arbeitslosengeld I und II Treffpunkt: 10.00 Uhr, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Möbelkammer Elgersburg Tel. 0 36 77 / 89 29 235 Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Veranstaltungen Veranstaltungsplan des Jugendzentrums Geratal Jeden Donnerstag 19.30 Uhr 23 Uhr Vereinsabend des Gerataljugend e.V. 13.05.15 15.00 Uhr Fahrradtour von Oberhof über die Schmücke und Mönchshof nach Elgersburg Für die Planung: 18.07. - 14.08.15 18.07. - 19.07.15 29.08.15 04.10.- 06.10.15 Anmeldungen werden ab sofort entgegen genommen Ferienspiele in den Sommerferien Fahrt in den Freizeitpark „Phantasialand“ bei Köln Rock am Schloss mit „G-Punkt“ Fahrt ins Tropical Island und Berlin [email protected] Tel. 0 36 77 / 89 29 233 Fax 0 36 77 / 89 29 234 Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal mit den Orten Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß Plan 11, 98716 Geraberg E-Mail: [email protected] www.kirchgemeinde-geratal.de Das Pfarramt in Geraberg ist wie folgt zu erreichen: Pfarrer Wohlfarth unter 03677 /466762. Anliegen in Sachen Kinder- und Jugendarbeit: Frau C. Riekehr tel. unter 0177 / 7398780 Anliegen in Sachen kirchgemeindlicher Verwaltung: Frau B. Carls tel. unter 03677/466762 Dienstag und Donnerstag ist das Büro jeweils von 09:00 - 12:00 Uhr im Kirchgemeindezentrum Geraberg geöffnet. Geratal-Anzeiger - 8 - Gottesdienste und Veranstaltungen in den Geratal-Orten Donnerstag, 14.5. Himmelfahrt 17:00Angelroda Gottesdienst Freitag, 15.5. 10:00 Geraberg Gottesdienst im Seniorenheim Sonntag, 17.5. 10:00Martinroda Gottesdienst Sonntag, 24.5. Pfingsten 14:00Angelroda Fahrradkirche Mittwoch, 27.5. 19:30 Geraberg Abendandacht zum Monatsende Sonntag, 31.5. 13:30Geraberg Konfirmation Sonntag, 7.6. 10:00 Angelroda Jubelkonfirmation mit Abendmahl Freitag, 12.6. 10:00 Geraberg Gottesdienst im Seniorenheim Sonntag, 14.6. 10:00 Geraberg Jubelkonfirmation mit Abendmahl Sonntag, 14.6. 10:00Martinroda Gottesdienst Dienstag, 16.6. 15:00Martinroda Gemeindenachmittag Seniorenkreise: Elgersburg: jeden 3. Mittwoch im Monat um 14:30 Uhr Geraberg: 14-tägig donnerstags um 14:30 Uhr im Kirchgemeindezentrum Kirchenchor der Geratalgemeinde in Angelroda: Freitag 19:30 Uhr Jugendchor in Geraberg: Montag und nach Absprache 18:00 Uhr Mini-Club > jeden Mittwoch von 16:15 - 17:15 Uhr im Geraberger Pfarrhaus Kinderstunde für 6 bis 8-jährige Kinder > jeden Montag von 14:30 Uhr - 16:00 Uhr im Geraberger Pfarrhaus > Die Kinder werden vom Schulbus abgeholt. Kinderstunde für 8- bis 12-jährige Kinder > jeden Freitag von 14:30 - 16:00 Uhr im Geraberger Pfarrhaus Bankverbindung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal Sparkasse Arnstadt - Ilmenau BIC: HELADEF1ILK IBAN: DE97840510101140002593 Angedacht Mai ist Festzeit! In keinem Monat wird so viel gefeiert. Jedes Wochenende kann man irgendwo hinfahren, wo etwas gefeiert wird. Auch die vom christlichen Glauben geprägten Festen haben im Mai ihre höchste Dichte. Ausgehend von Himmelfahrt und Pfingsten reihen sich Konfirmationen, Jubelkonfirmationen und andere besondere Anlässe ein. Die von Ostern ausgehende Freude mit dem Sieg Jesu über den Tod setzt sich fort. Ein Fest zu feiern ist auch eine Kunst. Folgende Gedanken fand ich dazu: Es gibt ein Fest als Vorspiel des Todes und der Ausweglosigkeit (Lasst uns essen und trinken, denn morgen sind wir tot.), und es gibt ein Fest als Präludium der Hoffnung und der Auferstehung. Das Fest ist der Tanz der Freiheit im Festsaal der Hoffnung. Wo kein Festritual vorhanden ist, wird das Fest zur langweiligen Sitzung oder zum wüsten Besäufnis. Es reden die miteinander, die sich ohnehin gut kennen, und es passiert das ganze Fest hindurch nichts Neues, nachdem das Essen vorüber ist. Zu einem Fest gehört ein großes Ja. Das Ja zum Leben, zueinander, zu Gott, zur Schöpfung, zur Liebe, zur Zukunft. Nur Menschen voller Ja und Hoffnung können Feste feiern und Freude erleben. (Wolfgang Vorländer) Frohe Zeiten und erfüllte Momente im Wonnemonat Mai wünscht allen Lesern Ihr Pfarrer Stefan Wohlfarth Nr. 10/2015 Schulnachrichten Staatliche Grundschule Martinroda Schulstraße 2a 98693 Martinroda Tel.: 03677/790583 Fax: 03677/790644 E-Mail: gs.martinroda@ schulen-ilmkreis.de Bitte um Beachtung - Änderung der Termine Vorschulunterricht Hallo liebe Schulanfänger! Jetzt sind es nur noch wenige Monate, bis für dich die Schule beginnt. Damit du uns noch besser kennen lernen kannst laden wir Dich am 21.05.2015, 28.05.2015 und am 04.06.2015 ganz herzlich ein. An diesen Tagen führen wir unseren Vorschulunterricht von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr in unserer Grundschule durch. Bitte Buntstifte und kleines Frühstück mitbringen. Wir wünschen Dir ganz viel Spaß. Die Lehrer und Erzieher der Staatlichen Grundschule Martinroda 3,14159265358979323846264338327… Das sind die ersten von unendlich vielen Stellen der Zahl Pi. Wenn man das Datum auf die (absurde) amerikanische Art und Weise aufschreibt, ergibt sich der 3.14. (vom dritten Monat der 14. Tag) als Welttag Pi. Wie man in der Überschrift sieht, sind das auch die ersten drei Stellen dieser berühmtesten mathematischen Konstanten. Sie beschreibt das Verhältnis des Umfangs eines Kreises zu seinem Durchmesser. Der 14. März in diesem Jahr war ein ganz besonderer Pi-Tag, denn diesmal passte auch die Jahreszahl dazu! Auch die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8a und 8b haben, zwar mit etwas Verspätung, aber nicht weniger Enthusiasmus, am 24.04.15 den Kreis und die Zahl Pi gewürdigt. In Gruppen mit vier Schülern haben wir Aufgaben gelöst, Experimente durchgeführt, konstruiert und gebastelt. Die meisten waren der Meinung: Diese sechs Stunden Mathematik waren interessant, lehrreich, kurzweilig, abwechslungsreich, haben Spaß gemacht, teilweise knifflich, manchmal verblüffend und sollten wiederholt werden. Die Klassen 8a und 8b Geratal-Anzeiger - 9 - Nr. 10/2015 Gemeinde Geraberg Senioren Geburtstagsglückwünsche Sonstiges Geratal im Internet Die offiziellen Seiten der Geratalgemeinden finden Sie im Internet unter: www.geratal.de www.angelroda.de www.elgersburg.com www.geraberg.de www.martinroda.de www.neusiss.de www.kirchgemeinde-geratal.de Gemeinde Angelroda 13.05. 13.05. 14.05. 14.05. 15.05. 15.05. 16.05. 17.05. 18.05. 19.05. 19.05. 20.05. 20.05. 20.05. 20.05. 21.05. 22.05. 23.05. 23.05. 24.05. 27.05. 27.05. 27.05. 27.05. 28.05. 29.05. zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag Frau Edelmann, Ruth Herrn Weißbrod, Edgar Frau Jacobi, Margarete Frau Zöllner, Martha Herrn Koch, Harald Frau Möller, Ruth Herrn Jankowsky, Harry Frau Czekalla, Ruth Herrn Voigt, Helmut Herrn Köllmer, Arnold Frau Stecklum, Erika Herrn Kirchgeorg, Karl-Heinz Frau Remdt, Dora Frau Ullrich, Waltraud Herrn Zentgraf, Gerhard Frau Kümmerling, Inge Frau Möller, Regina Frau Meyer, Petra Herrn Ullrich, Horst Herrn Fröde, Werner Frau Catterfeld, Brigitte Frau Fabig, Erika Frau Heyer, Ilse Herrn Kümmerling, Joachim Frau Heym, Käthe Herrn Krause, Horst Senioren Geburtstagsglückwünsche Vereine und Verbände 15.05 zum 92. Geburtstag Frau Nimbs, Gerda 20.05 zum 79. Geburtstag Frau Schramm, Ingeborg 22.05 zum 74. Geburtstag Frau Beez, Gertrud Liederkranz Geraberg qqqqqqqq „Gute Lieder wollen gut wiederhallen. Nach guten Liedern soll man lange schweigen.“ Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844- 1900) Gemeinde Elgersburg Wir freuen uns auf neue Sänger, gern auch aus anderen Gemeinden des Geratals, welche mit uns gemeinsam singen möchten. Wir treffen uns regelmäßig zu unten genannten Probenzeiten im Proberaum der ehemaligen Schieferschule in Geraberg. Senioren Geburtstagsglückwünsche 13.05. 15.05. 16.05. 20.05. 21.05. 23.05. 24.05. 25.05. 27.05. 27.05. 28.05. 28.05. zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag Herrn Landmann, Reiner Frau Müller, Ursula Frau Lindstedt, Hiltrud Frau Schmidt, Erika Herrn Thiem, Ehrenfried Frau Häublein, Ingeborg Frau Zink, Emilie Herrn Walther, Gerhard Frau Schmidt, Inge Frau Siebold, Inge Frau Treptau, Rosalie Frau Werner, Hannelore Großer Chor Parkreinigungsaktion Morbacher Park: 007-Chor: jeweils Montag: 19.30 Uhr Montag, 18.05.15 Mittwoch, 20.05.15 18.00 Uhr 19.30 Uhr Geraberger Heimatfreunde e. V. Die Braunsteinmühle ist geputzt, so daß wir, die Geraberger Heimatfreunde, am Pfingstmontag, den 25. Mai, zum diesjährigen Mühlentag wieder viele Gäste begrüßen möchten. Die Veranstaltung geht von 10 bis 18 Uhr. Für ihr leibliches Wohl wird gesorgt, und es werden natürlich wieder Führungen durch die Mühle angeboten. Wir hoffen auf schönes Wetter und viele Besucher! Der Vorstand Geratal-Anzeiger - 10 - Gemeinde Martinroda Senioren Geburtstagsglückwünsche 15.05. 23.05. 26.05. 27.05. 27.05. 28.05. zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag Herrn Baumann, Heinz Frau Hoppe, Ruth Frau Hofmann, Hanna Frau Krejsa, Waltraud Herrn Sittner, Jörg Herrn Gumtow, Jürgen qqqqqqqq Gemeinde Neusiß Senioren Geburtstagsglückwünsche 16.05. zum 65. Geburtstag Herrn Hühn, Ralf 21.05. zum 80. Geburtstag Frau Schneider, Veronika Veranstaltungen Pfingsten 2015 Neusißer Pferdetag mit Tier- und Technikschau am Sonntag, 24. Mai 2015 Reitplatz Neusiß ab 11:00 Uhr Präsentation von Tieren des ländlichen Raumes sowie neuer und alter Landtechnik ab 13:00 Uhr Schauprogramm für die ganze Familie Für das leibliche Wohl ist gesorgt Reiterverein Neusiß Impressum Geratal-Anzeiger Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Bahnhofstr. 59 a, 98716 Geraberg Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel 14täglich Bezugsmöglichkeiten: kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Nr. 10/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc