Geratalanzeiger Nr. 10 vom 13.05.2015

GERATALANZEIGER
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
- mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden -
Mitgliedsgemeinden:
Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß
Der „Geratal-Anzeiger“ erscheint in der Regel 14täglich und wird kostenlos an alle Haushalte der VG „Geratal“ verteilt.
26. Jahrgang
Mittwoch, den 13. Mai 2015
Nr. 10 / 20. Woche
Nächster Redaktionsschluss
Nächster Erscheinungstermin
Montag, den 18.05.2015
Mittwoch, den 27.05.2015
Geratal-Anzeiger
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Nr. 10/2015
Geratal-Anzeiger
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Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Abwehr von Gefahren durch Tierhaltung
in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“,
für das Gebiet der Gemeinde Geraberg
erlassen am 27.04.2015
Aufgrund der §§ 27 und 50 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. September 2013
(GVBl. S. 251, 259) sowie der Anhörung der Gemeinde Geraberg
(§§ 32 Nr. 4 i. V. m. 28 Absatz 2 Satz 2 OBG) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ als Ordnungsbehörde folgende
Verordnung:
§1
Geltungsbereich
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemarkung Geraberg, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Die
im Lageplan eingezeichneten Flächen sowie, dass Straßenverzeichnis stellen den Geltungsbereich dar. Der beigefügte Lageplan sowie, dass Straßenverzeichnis gelten als Bestandteil der
Verordnung.
§2
Begriffsbestimmungen
(1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht
auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche
Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen
Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen.
(2) Zu den Straßen gehören:
a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege,
Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-,
Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen;
b) der Luftraum über dem Straßenkörper;
c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger
dienen, und die Bepflanzung.
(3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne
Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit
im Gebiet der Gemarkung Geraberg zugänglichen
a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4),
b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und
c) die öffentlichen Toilettenanlagen.
(4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz
3 sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen.
Hierzu gehören:
a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze;
b) Kinderspielplätze;
c) Gewässer und deren Ufer.
§3
Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit
nicht gefährdet oder belästigt wird.
(2) Auf Straßen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 Baugesetzbuch), in öffentlichen Anlagen, auf
Kinderspielplätzen sowie Grün- und Parkanlagen, dürfen Hunde
nur an der Leine geführt werden. Hundefreilauffläche nach dieser Satzung sind alle Wege und Plätze außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bis zum Waldbeginn. Im Waldgebiet
regelt die Haltung von Tieren das Thüringer Waldgesetz.
Nr. 10/2015
(3) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen, Kinderspielplätze, Grün- und Parkanlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren
Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt.
§4
Ausnahmen
Auf schriftlichen Antrag kann die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung
zulassen.
§5
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 3 Absatz 1 Tiere so hält, dass die Allgemeinheit gefährdet
oder belästigt wird;
2. § 3 Absatz 2 Hunde innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 Baugesetzbuch), in öffentlichen Anlagen, auf Kinderspielplätzen sowie Grün- und
Parkanlagen, nicht an der Leine führt;
3. § 3 Absatz 3 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort
beseitigt;
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Absatz 1 OBG mit
einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG).
§6
Geltungsdauer
Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2034.
Inkrafttreten
(1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach
Verkündung in Kraft.
Geraberg, den 27.04.2015
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich
unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße
unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite.
Geratal-Anzeiger
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Nr. 10/2015
Anleingebot gilt in folgendem Straßen:
Straßenverzeichnis
Am Breiten Weg (bis Hausnummer 1)
Am Lahnauer Platz
Arnstädter Straße (bis Ortsein- bzw. Ortsausgangsschild)
Auf dem Sande
Auf der Heide
Bahnhofstraße
Bergstraße
Brauhausgasse
Dr.-Mohr-Straße (bis Friedhof Alersberg, sowie Hausnummer
23a)
Elgersburger Gasse
Elgersburger Straße (bis Abbiegung Gewerbepark)
Feldstraße
Gartenstraße (bis Hausnummer 17)
Gehlberger Straße (bis Hausnummer 40)
Geschwendaer Straße (bis Abbiegung Ohrdrufer Straße)
Geraer Straße
Gewerbepark
Hammergasse
Im Stocken (bis Hausnummer 10)
Körnbachstraße (bis Hausnummer 35)
Mühlgraben
Ohrdrufer Straße
Papiermühlenweg
Plan
Promenadenweg
Sandstraße
Schillerstraße
Schulstraße
Talstraße (bis Hausnummer 5)
Theodor-Neubauer-Straße
Waldstraße
Weide
Werner-Seelenbinder-Straße
Wiesenweg
Zum Hirtenberg
Zum Steingraben
Zur Bergbrauerei
Hinweis zur Straßenreinigung
in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
In den Gemeinden Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda
und Neusiß liegt der Pflicht zur Straßenreinigung eine Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde zu Grunde.
In diesen wurde die Reinigung der öffentlichen Straßen nach §
49 Abs. 1 bis 3 des Thüringer Straßengesetzes auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossen,
bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.
Die Reinigung erstreckt sich auf
a. die Fahrbahnen einschließlich Radwege und Standspuren
b. die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle
c. die Gehwege und Schrammborde
d. die Überwege
Böschungen, Stützmauern und ähnliches
Die ausgebauten Straßen sind regelmäßig und so zu reinigen,
dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch
Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.
Bei nicht ausgebauten Straßen oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von
Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder
ähnliches.
Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn, Straßenentwässerungsanlagen, offenen Abwassergräben,
öffentlich aufgestellte Einrichtungen (z.B. Papierkörbe, Glasund Papiercontainer) und öffentlich unterhaltenen Anlagen (z.B.
Brunnen, Gewässer usw.) zu geführt werden.
Wir wollen Sie darauf aufmerksam machen, dass vorsätzliche
und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen o. g. Vorschriften ge-
Geratal-Anzeiger
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mäß § 19 Abs. 2 ThürKO in Verbindung mit § 17 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00
Euro geahndet werden können. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.02.1987 (BGBl. I. S. 602) zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) findet Anwendung.
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 OwiG ist die
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt der VG „Geratal“
Gemeinde Angelroda
Nr. 10/2015
(2) Die Satzung ist nach Zugang dieses Bescheides auszufertigen und anschließend mit der Genehmigung zu veröffentlichen.
(3) Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
Gemeinde Elgersburg
Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs einer
Ergänzungssatzung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
III. Änderung
zur Satzung der Gemeinde Angelroda
über die Erhebung einer Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)
vom 08.01.2004
zuletzt geändert am 13.12.2010
vom 27.04.2015
Aufgrund der §§ 2, 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBI. S. 82) sowie der Satzung der
Gemeinde Angelroda über die Erhebung einer Hundesteuer vom
08.01.2004 hat der Gemeinderat der Gemeinde Angelroda in
seiner Sitzung am 06.03.2015 folgende Änderung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 (Steuermaßstab und Steuersatz) erhält folgende neue Fassung:
Die Steuer beträgt:
für den ersten Hund
60,00 EUR
für den zweiten Hund
80,00 EUR
für jeden weiteren Hund 125,00 EUR
Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 des Thüringer
Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren beträgt
die jährliche Steuer
für den ersten Hund
250,00 EUR
für jeden weiteren Hund 500,00 EUR
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind
bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg in der Sitzung
am 23.04.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf
der Ergänzungssatzung „Martinrodaer Weg“ und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom
31.03.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen vom:
01.06.2015 bis zum 01.07.2015
in der Verwaltungsgemeinschaft Geratal, Bahnhofstr. 59a, 98716
Geraberg zu den Öffnungszeiten:
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
aus.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Martinrodaer
Weg“ befindet sich in der Gemarkung Elgersburg, Flur 3 und umfasst die Teilflächen/Flurstücke Nr.: 532; 533; 534; 535; 536; 537;
538; 539; 540 und 541.
Die Ergänzungssatzung wird begrenzt:
im Norden-Osten: Flurstück Nr.: 542
im Nord-Westen: 30-m-Abstandslinie zur Straße
„Martinrodaer Weg“
im Süd-Osten: Straße „Martinrodaer Weg“
im Süden-Westen: Flurstück Nr.: 531
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden.
Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein
Umweltbericht erforderlich.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Hinweise:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben
können und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden
können.
Angelroda, den 27.04.2015
Lämmer
Bürgermeister
Elgersburg, den 06.05.2015
Schwarze
Bürgermeister (Siegel)
Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich
unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße
unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
1. Mit Beschlussfassung vom 06.03.2015 hat der Gemeinderat
der Gemeinde Angelroda die III. Änderung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Angelroda beschlossen.
2.Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom
20.04.2015, Az: 092.6231 03 die III. Änderung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Angelroda rechtsaufsichtlich
gewürdigt.
(1) Die vorgelegte Satzung über die III. Änderung zur Satzung der Gemeinde Angelroda über die Erhebung einer
Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird rechtsaufsichtlich
genehmigt.
Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite.
- Siegel -
Geratal-Anzeiger
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Anlage 1
Lageplan
Nr. 10/2015
20
Auf der Heide 17
42/1
21
Auf der Heide 16
42/2
22
Körnbachstraße
46
23
Auf der Heide
2483
23/1
Auf der Heide
2484
23/2
Auf der Heide 18
2485
24
Körnbachstraße 6
2486
25/1
Körnbachstraße 8
2487
25/2
Körnbachstraße 10
2488
26/1
Körnbachstraße
2489
30
Körnbachstraße 7
2490/1
31
Körnbachstraße 5
2492
32
Körnbachstraße 4a
2493/4
33
Körnbachstraße 3
Ohrdrufer Straße 4
Ohrdrufer Straße 8
Ohrdrufer Straße 10
Körnbachstraße 10a
Körnbachstraße 12
Körnbachstraße
Hinter der
Körnbachstraße
Hinter der
Körnbachstraße
Körnbachstraße 14
Körnbachstraße 16
Auf der Heide 20
Körnbachstraße 18
Körnbachstraße 20
Gemarkung: Geraberg, Flur 8
Flur-Lagebezeichnung
stücke
26/4
Auf der Heide 11
26/5
Auf der Heide 12
Abstand Baugrenze von Straße: Baufeldtiefe: Tiefe Satzungsbereich: 6,50 m
17,00 m
30,00 m
Gemeinde Geraberg
Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des
Ergebnisses der Liegenschaftsneuvermessung
In der Gemeinde Geraberg wurde eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsneuvermessung betroffen.
Gemarkung: Geraberg, Flur 1
Flur-Lagebezeichnung
stücke
7
Auf der Heide 9
7/1
Auf der Heide 10
8
Auf der Heide 8
9
Auf der Heide 7
10
Auf der Heide
11
Auf der Heide 6
12/1
Auf der Heide 3a
12/2
Auf der Heide 3
13/1
Auf der Heide
13/2
Auf der Heide
14
Auf der Heide
15
Auf der Heide
16
Auf der Heide 2 17
Auf der Heide 1
18/1
Auf der Heide 14a
18/2
Auf der Heide 14
19
Auf der Heide 15
Flur-
stücke
34
35/1
35/2
36/1
36/3
36/5
36/6
37/1
37/2
37/3
37/4
38/1
38/2
39/1
39/2
39/3
42
Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Berichtigung
des Liegenschaftskatasters) kann von den Beteiligten
vom 21. Mai bis 22. Juni 2015
in der Zeit von
Montag bis Mittwoch 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
in den Räumen des
Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
eingesehen werden.
Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der
jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis
der Liegenschaftsneuvermessung (Berichtigung des Liegenschaftskatasters) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines
Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung kann
innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Saalfeld, 28. April 2015
Im Auftrag
gez. Gunter Franke
Katasterbereichsleiter
Lagebezeichnung
Körnbachstraße 1
Körnbachstraße
Körnbachstraße
Plan
Plan
Plan 4
Körnbachstraße
Körnbachstraße
Körnbachstraße
Körnbachstraße 1a
Plan 3
Plan 2
Hinter dem Plan
Ohrdrufer Straße
Ohrdrufer Straße 2
Ohrdrufer Straße
Ohrdrufer Straße 6
Gemeinde Martinroda
Bekanntmachung der Ergebnisse
zur Gemeinderatssitzung der Gemeinde Martinroda
vom 29.04.2015
- von 9 stimmberechtigten Mitgliedern des Gemeinderates sind
7 anwesend 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda beschließt die
auf der Einladung aufgeführte Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung vom 29.04.2015 (öffentlicher Teil).
Beschluss-Nr.: 01/04/2015
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
7
Geratal-Anzeiger
- 7 -
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda beschließt den
Wortlaut des Protokolls der Sitzung des Gemeinderates am
12.12.2014 (öffentlicher Teil).
Beschluss-Nr.: 02/04/2015
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
Hedwig
Bürgermeister
Gemeinde Neusiß
Bekanntmachung der Ergebnisse
zur Gemeinderatssitzung der Gemeinde Neusiß vom
01.04.2015
- von 6 stimmberechtigten Mitgliedern des Gemeinderates sind
6 anwesend 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Neusiß beschließt die auf
der Einladung aufgeführte Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung am 01.04.2015 (öffentlicher Teil).
Beschluss-Nr.: 09/2015
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Neusiß beschließt den
Wortlaut des Protokolls zur Gemeinderatssitzung vom
27.11.2014 (öffentlicher Teil).
Beschluss-Nr.: 10/2015
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
1
Hühn
Bürgermeister
Ende des amtlichen Teiles
Nr. 10/2015
Tel. Jugendzentrum: .............................................. 03677 469279
Handy Jugendpfleger Steffen Fischer: ................. 0160 8000575
Berichte und Fotoserien über Veranstaltungen und Ferienspiele
der letzten Jahre - alles auf unserer Jugendseite!
Adresse der Jugendseite: www.gerataljugend.de
auch zu erreichen unter www.geratal.de
Veranstaltungsplan des
Frauen- und Familienzentrum
18.05.2015 - 29.05.2015
gefördert durch den Europäischen Sozialfond
Montag, 18.05.2015
Fahrt zur Landesgartenschau Schmalkalden
Wir bitten um Voranmeldung!
Treffpunkt: ab 09.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Dienstag, 19.05.2015
Handarbeitsnachmittag
Treffpunkt: 13.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Mittwoch, 20.05.2015
Krabbelgruppe
Treffpunkt: ab 10.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Rentnertreff
Treffpunkt: 14.00 Uhr, Anglerheim, Geraberg
Dienstag, 26.05.2015
Sommerliche Tischdeko
Treffpunkt: 13.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Mittwoch, 27.05.2015
Krabbelgruppe
Treffpunkt: ab 10.00 Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Rentnertreff
Treffpunkt: 14.00 Uhr, Anglerheim, Geraberg
Donnerstag, 28.05.2015
Arbeitslosenfrühstück
Beratung Arbeitslosengeld I und II
Treffpunkt: 10.00 Uhr, Arnstädter Str. 4, Elgersburg
Möbelkammer Elgersburg
Tel. 0 36 77 / 89 29 235
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
Veranstaltungen
Veranstaltungsplan
des Jugendzentrums Geratal
Jeden Donnerstag
19.30 Uhr 23 Uhr
Vereinsabend des Gerataljugend e.V.
13.05.15
15.00 Uhr
Fahrradtour von Oberhof über die Schmücke und
Mönchshof nach Elgersburg
Für die Planung:
18.07. - 14.08.15
18.07. - 19.07.15
29.08.15
04.10.- 06.10.15
Anmeldungen werden ab sofort entgegen
genommen
Ferienspiele in den Sommerferien
Fahrt in den Freizeitpark „Phantasialand“
bei Köln
Rock am Schloss mit „G-Punkt“
Fahrt ins Tropical Island und Berlin
[email protected]
Tel. 0 36 77 / 89 29 233
Fax 0 36 77 / 89 29 234
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal
mit den Orten Angelroda, Elgersburg, Geraberg,
Martinroda und Neusiß
Plan 11, 98716 Geraberg
E-Mail: [email protected]
www.kirchgemeinde-geratal.de
Das Pfarramt in Geraberg ist wie folgt zu erreichen:
Pfarrer Wohlfarth unter 03677 /466762.
Anliegen in Sachen Kinder- und Jugendarbeit:
Frau C. Riekehr tel. unter 0177 / 7398780
Anliegen in Sachen kirchgemeindlicher Verwaltung:
Frau B. Carls tel. unter 03677/466762
Dienstag und Donnerstag ist das Büro jeweils von 09:00 - 12:00
Uhr im Kirchgemeindezentrum Geraberg geöffnet.
Geratal-Anzeiger
- 8 -
Gottesdienste und Veranstaltungen
in den Geratal-Orten
Donnerstag, 14.5. Himmelfahrt
17:00Angelroda Gottesdienst
Freitag, 15.5.
10:00 Geraberg Gottesdienst im Seniorenheim
Sonntag, 17.5.
10:00Martinroda Gottesdienst
Sonntag, 24.5. Pfingsten
14:00Angelroda Fahrradkirche
Mittwoch, 27.5.
19:30 Geraberg Abendandacht zum Monatsende
Sonntag, 31.5.
13:30Geraberg Konfirmation
Sonntag, 7.6.
10:00 Angelroda Jubelkonfirmation mit Abendmahl
Freitag, 12.6.
10:00 Geraberg Gottesdienst im Seniorenheim
Sonntag, 14.6.
10:00 Geraberg Jubelkonfirmation mit Abendmahl
Sonntag, 14.6.
10:00Martinroda Gottesdienst
Dienstag, 16.6.
15:00Martinroda Gemeindenachmittag
Seniorenkreise:
Elgersburg:
jeden 3. Mittwoch im Monat um 14:30 Uhr
Geraberg:
14-tägig donnerstags um 14:30 Uhr im Kirchgemeindezentrum
Kirchenchor der Geratalgemeinde in Angelroda:
Freitag 19:30 Uhr
Jugendchor in Geraberg:
Montag und nach Absprache 18:00 Uhr
Mini-Club
> jeden Mittwoch von 16:15 - 17:15 Uhr
im Geraberger Pfarrhaus
Kinderstunde für 6 bis 8-jährige Kinder
> jeden Montag von 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
im Geraberger Pfarrhaus
> Die Kinder werden vom Schulbus abgeholt.
Kinderstunde für 8- bis 12-jährige Kinder
> jeden Freitag von 14:30 - 16:00 Uhr
im Geraberger Pfarrhaus
Bankverbindung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal
Sparkasse Arnstadt - Ilmenau
BIC: HELADEF1ILK
IBAN: DE97840510101140002593
Angedacht
Mai ist Festzeit! In keinem Monat wird so viel gefeiert.
Jedes Wochenende kann man irgendwo hinfahren, wo etwas gefeiert wird.
Auch die vom christlichen Glauben geprägten Festen haben
im Mai ihre höchste Dichte. Ausgehend von Himmelfahrt und
Pfingsten reihen sich Konfirmationen, Jubelkonfirmationen und
andere besondere Anlässe ein.
Die von Ostern ausgehende Freude mit dem Sieg Jesu über den
Tod setzt sich fort.
Ein Fest zu feiern ist auch eine Kunst.
Folgende Gedanken fand ich dazu:
Es gibt ein Fest als Vorspiel des Todes und der Ausweglosigkeit
(Lasst uns essen und trinken, denn morgen sind wir tot.), und es
gibt ein Fest als Präludium der Hoffnung und der Auferstehung.
Das Fest ist der Tanz der Freiheit im Festsaal der Hoffnung.
Wo kein Festritual vorhanden ist, wird das Fest zur langweiligen
Sitzung oder zum wüsten Besäufnis. Es reden die miteinander,
die sich ohnehin gut kennen, und es passiert das ganze Fest
hindurch nichts Neues, nachdem das Essen vorüber ist.
Zu einem Fest gehört ein großes Ja. Das Ja zum Leben, zueinander, zu Gott, zur Schöpfung, zur Liebe, zur Zukunft. Nur Menschen voller Ja und Hoffnung können Feste feiern und Freude
erleben. (Wolfgang Vorländer)
Frohe Zeiten und erfüllte Momente im Wonnemonat Mai wünscht
allen Lesern
Ihr Pfarrer Stefan Wohlfarth
Nr. 10/2015
Schulnachrichten
Staatliche Grundschule Martinroda
Schulstraße 2a
98693 Martinroda
Tel.: 03677/790583
Fax: 03677/790644
E-Mail:
gs.martinroda@
schulen-ilmkreis.de
Bitte um Beachtung - Änderung
der Termine Vorschulunterricht
Hallo liebe Schulanfänger!
Jetzt sind es nur noch wenige Monate, bis für dich die Schule
beginnt.
Damit du uns noch besser kennen lernen kannst laden wir Dich
am 21.05.2015, 28.05.2015 und am 04.06.2015 ganz herzlich
ein.
An diesen Tagen führen wir unseren Vorschulunterricht von 8.00
Uhr bis 10.00 Uhr in unserer Grundschule durch. Bitte Buntstifte
und kleines Frühstück mitbringen.
Wir wünschen Dir ganz viel Spaß.
Die Lehrer und Erzieher
der Staatlichen Grundschule Martinroda
3,14159265358979323846264338327…
Das sind die ersten von unendlich vielen Stellen der Zahl Pi.
Wenn man das Datum auf die (absurde) amerikanische Art und
Weise aufschreibt, ergibt sich der 3.14. (vom dritten Monat der
14. Tag) als Welttag Pi. Wie man in der Überschrift sieht, sind
das auch die ersten drei Stellen dieser berühmtesten mathematischen Konstanten. Sie beschreibt das Verhältnis des Umfangs
eines Kreises zu seinem Durchmesser. Der 14. März in diesem
Jahr war ein ganz besonderer Pi-Tag, denn diesmal passte auch
die Jahreszahl dazu!
Auch die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8a und 8b haben, zwar mit etwas Verspätung, aber nicht weniger Enthusiasmus, am 24.04.15 den Kreis und die Zahl Pi gewürdigt. In Gruppen mit vier Schülern haben wir Aufgaben gelöst, Experimente
durchgeführt, konstruiert und gebastelt.
Die meisten waren der Meinung: Diese sechs Stunden Mathematik waren interessant, lehrreich, kurzweilig, abwechslungsreich,
haben Spaß gemacht, teilweise knifflich, manchmal verblüffend
und sollten wiederholt werden.
Die Klassen 8a und 8b
Geratal-Anzeiger
- 9 -
Nr. 10/2015
Gemeinde Geraberg
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
Sonstiges
Geratal im Internet
Die offiziellen Seiten der Geratalgemeinden finden Sie
im Internet unter:
www.geratal.de
www.angelroda.de
www.elgersburg.com
www.geraberg.de
www.martinroda.de
www.neusiss.de
www.kirchgemeinde-geratal.de
Gemeinde Angelroda
13.05. 13.05. 14.05. 14.05. 15.05. 15.05. 16.05. 17.05. 18.05. 19.05. 19.05. 20.05. 20.05. 20.05.
20.05.
21.05. 22.05. 23.05. 23.05.
24.05. 27.05. 27.05. 27.05. 27.05. 28.05. 29.05. zum 86. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Frau Edelmann, Ruth
Herrn Weißbrod, Edgar
Frau Jacobi, Margarete
Frau Zöllner, Martha
Herrn Koch, Harald
Frau Möller, Ruth
Herrn Jankowsky, Harry
Frau Czekalla, Ruth
Herrn Voigt, Helmut
Herrn Köllmer, Arnold
Frau Stecklum, Erika
Herrn Kirchgeorg, Karl-Heinz
Frau Remdt, Dora
Frau Ullrich, Waltraud
Herrn Zentgraf, Gerhard
Frau Kümmerling, Inge
Frau Möller, Regina
Frau Meyer, Petra
Herrn Ullrich, Horst
Herrn Fröde, Werner
Frau Catterfeld, Brigitte
Frau Fabig, Erika
Frau Heyer, Ilse
Herrn Kümmerling, Joachim
Frau Heym, Käthe
Herrn Krause, Horst
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
Vereine und Verbände
15.05 zum 92. Geburtstag Frau Nimbs, Gerda
20.05 zum 79. Geburtstag Frau Schramm, Ingeborg
22.05 zum 74. Geburtstag Frau Beez, Gertrud
Liederkranz Geraberg
qqqqqqqq
„Gute Lieder wollen gut wiederhallen.
Nach guten Liedern soll man lange schweigen.“
Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844- 1900)
Gemeinde Elgersburg
Wir freuen uns auf neue Sänger, gern auch aus anderen Gemeinden des Geratals, welche mit uns gemeinsam singen möchten. Wir treffen uns regelmäßig zu unten genannten Probenzeiten im Proberaum der ehemaligen Schieferschule in Geraberg.
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
13.05. 15.05. 16.05. 20.05. 21.05. 23.05. 24.05. 25.05. 27.05.
27.05.
28.05. 28.05. zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Herrn Landmann, Reiner
Frau Müller, Ursula
Frau Lindstedt, Hiltrud
Frau Schmidt, Erika
Herrn Thiem, Ehrenfried
Frau Häublein, Ingeborg
Frau Zink, Emilie
Herrn Walther, Gerhard
Frau Schmidt, Inge
Frau Siebold, Inge
Frau Treptau, Rosalie
Frau Werner, Hannelore
Großer Chor Parkreinigungsaktion
Morbacher Park: 007-Chor:
jeweils Montag:
19.30 Uhr
Montag, 18.05.15
Mittwoch, 20.05.15
18.00 Uhr
19.30 Uhr
Geraberger Heimatfreunde e. V.
Die Braunsteinmühle ist geputzt, so daß wir, die Geraberger Heimatfreunde, am Pfingstmontag, den 25. Mai, zum diesjährigen
Mühlentag wieder viele Gäste begrüßen möchten. Die Veranstaltung geht von 10 bis 18 Uhr. Für ihr leibliches Wohl wird gesorgt,
und es werden natürlich wieder Führungen durch die Mühle angeboten.
Wir hoffen auf schönes Wetter und viele Besucher!
Der Vorstand
Geratal-Anzeiger
- 10 -
Gemeinde Martinroda
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
15.05. 23.05. 26.05. 27.05. 27.05.
28.05.
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
Herrn Baumann, Heinz
Frau Hoppe, Ruth
Frau Hofmann, Hanna
Frau Krejsa, Waltraud
Herrn Sittner, Jörg
Herrn Gumtow, Jürgen
qqqqqqqq
Gemeinde Neusiß
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
16.05. zum 65. Geburtstag Herrn Hühn, Ralf
21.05. zum 80. Geburtstag Frau Schneider, Veronika
Veranstaltungen
Pfingsten 2015
Neusißer Pferdetag mit Tier- und Technikschau
am Sonntag, 24. Mai 2015 Reitplatz Neusiß
ab 11:00 Uhr
Präsentation von Tieren des ländlichen Raumes
sowie neuer und alter Landtechnik
ab 13:00 Uhr
Schauprogramm für die ganze Familie
Für das leibliche Wohl ist gesorgt
Reiterverein Neusiß
Impressum
Geratal-Anzeiger
Amtsblatt der Verwaltungs­gemeinschaft „Geratal“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“
Bahnhofstr. 59 a, 98716 Geraberg
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: in der Regel 14täglich
Bezugsmöglichkeiten: kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet.
Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7%
MWSt.) beim Verlag bestellen.
Nr. 10/2015