Programm und Ausstellerverzeichnis

41. Fachgespräch
28.
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30.
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Wohnungseigentumsrecht
Formelle Beschlussmängel als Haftungsgrund
für den Verwalter
Programm und
Ausstellungsverzeichnis
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Liebe Leserinnen und Leser,
zum 41sten Mal lädt das ESWiD zu den WEG-Fachgesprächen nach Fischen im Allgäu ein. Die Fachgespräche sind im
Jahresverlauf vieler Verwalter und Juristen ein fest eingeplanter Termin und nicht mehr wegzudenken.
Wir freuen uns, dass auch nach 40 Jahren das Interesse an
den Fachgesprächen groß ist und über 500 Verwalterinnen
und Verwalter, Juristinnen und Juristen nach Fischen im Allgäu
aus dem gesamten Bundesgebiet kommen, um sich an drei
Tagen intensiv mit wohnungseigentumsrechtlichen Fragen zu
befassen.
Vor 40 Jahren ging es in Fischen darum, überhaupt ein Forum
zu schaffen, bei dem wohnungseigentumsrechtliche Fragen
einen Platz finden. Das gab es damals noch nicht. Reine Verwalterverbände waren z.T. noch nicht gegründet bzw. noch
relativ jung, und vieles befand sich in den „Kinderschuhen“.
Rechtliche Feinheiten des Wohnungseigentumsrechtes waren
noch nicht ausgebildet und die wirtschaftliche sowie volkswirtschaftliche Bedeutung des Wohnungseigentums gering.
Vieles hat sich in den letzten 40 Jahren geändert. Die Zählung
des Zensus 2011 ergab 9 Million Eigentumswohnungen. Die
Bedeutung des Wohnungseigentums ist damit – auch in der
Politik – transparent geworden. Und damit einher geht auch
die wachsende Bedeutung und Anerkennung des Verwalter­
Anmeldung über das Evangelische Siedlungswerk ESWiD:
www.esw-deutschland.de
Veranstaltunsgzeit:
Mittwoch, 28. Oktober 2015, 14.00 Uhr
Bis Freitag, 30. Oktober 2015, 12.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Kurhaus Fiskina
Am Anger 15, 87538 Fischen
Tagungsgebühr
€ 495,00 pro Person
(inkl. Dokumentation und Tagungsunterlagen,
Snacks, Getränken und Abendveranstaltung)
be­rufes. Es wird zunehmend
deutlich, dass an die Verwalterin und den Verwalter heute
hohe Anforderungen gestellt
werden bezüglich deren ­Fach-,
Sach- und Rechtskompetenz
sowie deren kommunikative
Fähigkeiten.
Mit diesem veränderten Verwalterbild ist auch eine „Verrechtlichung“ des Verwalterhandelns verbunden. Der Verwalter
steht dabei im Spannungsfeld zwischen Eigentümergemeinschaft und Eigentümer. Sein Handeln wird bestimmt von Verwaltervertrag, Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung und
Gesetz. Fehlerhaftes Handeln führt zu Haftungsansprüchen
und eventuell wirtschaftlichen Schäden, die die Existenz des
Verwalters bedrohen können. Daher ist neben Vielem, was der
Verwalter beherrschen muss, ein solides rechtliches Wissen
von existenzieller Bedeutung.
Mit dem Besuch der WEG-Fachgespräche in Fischen und
dem regelmäßigen „Update“ des Wissens sorgen die Verwalterinnen und Verwalter unmittelbar dafür, das Haftungsrisiko
zu verringern. Auch im Jahr 2015 geht es um die Frage, wie
formelle Beschlussmängel minimiert werden können, um Haftungsfolgen auszuschließen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, in Fischen nicht nur Ihr Wissen zu
aktualisieren, sondern suchen Sie – ganz dem Motto unseres
Fachgespräches „Partner im Gespräch“ folgend – auch das
Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen und nicht zuletzt mit
den Referentinnen und Referenten.
Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen.
Mit herzlichen Grüßen
Dagmar Reiß-Fechter
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
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Über das ESWiD
Das ESWiD (Evangelisches Siedlungswerk in Deutschland e.V.)
wurde 1952 als Verband der evangelischen Wohnungsunternehmen in Westdeutschland gegründet. Heute ist das ESWiD der gesamtdeutsche Evangelische Bundesverband für Immobilienwesen
in Wissenschaft und Praxis. Wohnungsunternehmen, kirchliche Organisationen und Stiftungen sowie Wissenschaftler und Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben tragen den Verband.
Das ESWiD versteht sich als Vertreter evangelischer Interessen in
der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik sowie als Kompetenzpartner für Kirche, Politik und Wirtschaft in allen Immobilienfragen.
Den Mitgliedern und ihren Führungskräften bieten wir ein Netzwerk der nachhaltig orientierten Immobilienwirtschaft.
Das zentrale Anliegen ist die soziale Dimension der Wohnungswirtschaft. Die Bestimmung des Menschen zu Freiheit und Verantwortung als Ausdruck des christlichen Menschenbildes prägt das
Handeln.
Das ESWiD arbeitet an der Weiterentwicklung des Wohnungs­
eigentums-, des Miet- sowie des Bau- und Bauträgerrechtes mit.
Dazu bietet es jährlich unterschiedliche Premium-Fachforen sowie
die juristische Schriftenreihe „Partner im Gespräch“, die „Zeitschrift
für Wohnungseigentumsrecht“ und weitere Publikationen an.
Im Immobilienmanagement von Kirche und Diakonie erarbeitete
das ESWiD neue Managementkonzepte. Die als Ecclesiastic Real
Estate Management (EREM) und Welfare Real Estate Management (WeREM) benannten Managementmethoden sind zwischenzeitlich in der Immobilienfachwelt etabliert.
Das ESWiD unterstützt das Schaffen von Wohn- und Lebensräumen
in einer möglichst intakten Umwelt. Dies ist ein wesentlicher Rahmen, damit sich soziale und individuelle, geistige und materielle
Bedürfnisse von Menschen entfalten können.
Das ESWiD nimmt gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig auf.
Es fördert den Austausch unter den Mitgliedern und anderen Akteuren des Immobilienbereichs und sucht mit ihnen gemeinsam
nach neuen Antworten. Professionelles und erfolgreiches wirtschaftliches Handeln gehen beim ESWiD einher mit nachhaltiger
Verbands- und Unternehmenspolitik.
Ankündigung 15. Weimarer Baurechtstage 2016
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Wir laden Sie herzlich ein zu den 15. Weimarer Baurechts­
tagen am 3. und 4. März 2016, die sich mit dem Thema Haftung und Haftungsvermeidung in der Leistungskette bei Bauvorhaben befassen.
Die Errichtung eines Gebäudes ist auch in Zeiten der Hochtechnisierung ein Individualprodukt und quasi „handgefertigt“. Mit
der Folge, dass es nur wenige bis keine standardisierten Planungs- und Produktionsabläufe gibt, obwohl dies die Komplexität der Bauprojekte eigentlich erfordern würde. Um Haftungsansprüche zu vermeiden, ist daher sicher zu stellen, dass das, was
vereinbart wurde, z.B. im Bauträgervertrag, am Schluss auch
gebaut wird. Das heißt, die Leistungskette von der Planung zur
Baufertigstellung in Rückkopplung zum Kauf- oder Bauvertrag
muss durchgehend und lückenlos sein. Dies ist eine erhebliche
Herausforderung bei der Vielzahl der am Bau beteiligten Gewerke und Unternehmen mit Haupt- und Subunternehmen.
• Bedeutung der Baubeschreibung in der Leistungskette;
• „Durchstellen“ von Leistungsketten;
• Haftung und Haftungsbeschränkung in der Leistungskette
und prozessuale Besonderheiten.
Die 15. Weimarer Baurechtstage widmen sich daher insbesondere den Problemen:
• Risiken von Leistungsketten;
• Ermittlung von Leistungspflichten und Risiken der Vertragsauslegung;
Mehr Informationen und Anmeldung über
www.esw-deutschland.de/Fachforen
Und wie in jedem Jahr, steht am Freitag die aktuelle Recht­
sprechung und Rechtsentwicklung zum öffentlichen und privaten Baurecht, zum Bauträgerrecht sowie Architekten- und Ingenieurrecht im Mittelpunkt des Programms.
Interessant ist die Veranstaltung für all diejenigen, die aktiv bauen, Bau- und Bauträgerverträge abschließen und überwachen
und sich in angenehmer, individueller Atmosphäre mit den Referenten und engagierten Kolleginnen und Kollegen aus dem
gesamten Bundesgebiet austauschen möchten. Für die Teilnahme wird auch ein Zertifikat über 10 Zeitstunden gem. FAO ausgestellt.
Formelle Beschlussmängel als Haftungsgrund
für den Verwalter
Die Willensbildung in einer Eigentümergemeinschaft erfolgt durch
Beschlussfassung, regelmäßig in der Eigentümerversammlung. Dabei kann diese nur über die Angelegenheiten beschließen, für die
sie zuständig ist. Der Verwalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die
notwendigen Beschlüsse herbeigeführt werden. Wenn ihm dabei
Fehler unterlaufen und Beschlüsse gefasst werden, über die die
Eigentümerversammlung nicht hätte beschließen dürfen, oder Beschlüsse auf sonstige Weise fehlerhaft sind, drohen dem Verwalter
Haftungsansprüche.
Bis es zur Beschlussfassung kommt, durchläuft die Vorbereitung verschiedene Phasen. Sie beginnt mit der Einberufung der Versammlung und Nennung der Tagesordnung, wird dann gefolgt von der
Durchführung der Versammlung, der tatsächlichen Beschlussfassung
bis hin zur Verkündung und Eintragung in der Beschlusssammlung.
Das diesjährige Fachgespräch konzentriert sich auf formelle Beschlussmängel. Bei der Einberufung der Eigentümerversammlung
ist bereits zu klären, wer einzuladen ist. Wer hat dabei Stimmrecht
zu welchen Punkten und wer „nur“ ein Teilnahmerecht? Ist es sinnvoll, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten auszuarbeiten?
Bei Durchführung der Versammlung muss der Verwalter klären: wer
darf an der Versammlung teilnehmen, wer ist unter Umständen auszuschließen? Wer ist durch welche Vollmacht vertreten und ist die
Vollmacht rechtsgültig? Und ist die Beschlussfähigkeit gegeben?
Während der Versammlung hat der Verwalter zu reagieren, wenn
Teilnehmer diese verlassen oder neue hinzukommen. Hier ist der
Verwalter nicht nur rechtlich gefordert, sondern auch praktisch. Wie
bekommt er dieses Problem in den Griff? Vor allem bei großen Eigentümerversammlungen ist das eine echte Herausforderung. Daher
werden die Themen nicht nur theoretisch behandelt, son­dern auch aus
praktischer Perspektive. Die Diskussion all dieser Fragen soll dabei
auch einen kritischen Blick auf die rechtlichen Anforderungen werfen. Denn vielfach wird bemängelt, dass gerade die formellen Anforderungen an die Beschlussfassung so komplex und lebens­fremd sind,
dass Beschlüsse kaum ordnungsgemäß herbeizuführen sind.
Mit Spannung wird die Diskussion erwartet, in der Hoffnung, dass
gerade die vielen Verwalter ihre Erfahrungen in diese einbringen.
Denn es sind Vertreter aus Justiz und Ministerien anwesend, die für
Rechtsetzung und Rechtsprechung die Weichen stellen und die Rückkopplung zur Praxis benötigen.
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Verwalter benötigen Berufszulassung
Fach- und Sachkundenachweis für
Immobilienverwalter ab 2016 erforderlich
Jahrelang hat die Branche der Haus- und Immobilienverwalter
darauf gedrängt, jetzt soll es zum Anfang des kommenden Jahres
Realität werden: ein Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler. Es sieht
vor, dass im Rahmen der Gewerbeanmeldung Verwalter von Wohnungseigentum künftig einen Fach- und Sachkundenachweis sowie
eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen. Das Gleiche
soll auch für Immobilienmakler gelten. Ziel des Gesetzes ist die
Erhöhung des Verbraucherschutzes und der Qualifikation in der
Wohnungsverwaltung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bereits einen ersten Referentenentwurf vorlegt, zu dem Verbände und
beteiligte Ministerien Stellung nehmen konnten. Für die Haus- und
Immobilienverwalter hat der Berufsverband DDIV (Dachverband
Deutscher Immobilienverwalter) Position bezogen.
Wer ist von der neuen Pflicht betroffen?
Die vorgesehene Regelung ist derzeit ausschließlich für gewerbetreibende Wohnungseigentumsverwalter und Makler vorgesehen.
Sie müssen künftig einen Fach- und Sachkundenachweis, ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorweisen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten.
Verwalter von Mietwohneinheiten und angestellte WEG-Verwalter
sollen nicht darunter fallen. Der DDIV sieht diese Beschränkung
kritisch: Denn Mietverwalter tragen dieselbe wirtschaftlich hohe
Verantwortung wie WEG-Verwalter. Mit der Miet- und Sondereigentumsverwaltung betraute Verwalter sind ebenso treuhänderisch
tätig. Sie übernehmen auch Aufgaben bei der Instandhaltung und
-setzung und müssen Mieteinnahmen und -ausgaben verbuchen.
Erforderlich ist daher aus Sicht der Branche die Anerkennung eines
einheitlichen Berufsbildes „Immobilienverwalter“, für den dann einheitlich der neue §34c der Gewerbeordnung gilt.
Welche Änderungen wird es geben?
Neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen
müssen WEG-Verwalter bei Beantragung eines Gewerbescheins
ihre Fach- und Sachkunde nachweisen. Mindestens die Ausbildungsberufe Immobilienkaufmann/-frau (IHK) und Immobilienfachwirt/in (IHK) sollen dem Fachkundenachweis gleichgestellt
werden. Für die Anerkennung der Abschlusszeugnisse „von Hochschulen oder gleichwertige Abschlüsse“ spricht sich der Berufsverband DDIV ausdrücklich aus, genauso wie für IHK-Zertifikate und
DIN-Zertifizierung, wenn ein bestimmter Lernumfang gegeben ist.
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Zudem müssen Verwalter künftig den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen. Um bei Personen- und
Sachschäden sowie Vermögensschäden aus deliktischen Handlungen ausreichend geschützt zu sein und einen umfassenden Schutz
für Verbraucher und Verwaltungsunternehmen zu garantieren, fordert der DDIV, die Versicherungspflicht um die Betriebshaftpflichtund Vertrauensschadenversicherung zu erweitern.
Ausnahmeregelung für „alte Hasen“ soll kommen
Für Verwalter, die seit mindestens sechs Jahren erfolgreich und
ununterbrochen selbstständig am Markt tätig sind und dies gegenüber der prüfenden Behörde (innerhalb von sechs Monaten
nach Inkrafttreten des Gesetzes) nachweisen können, ist eine „AlteHasen-Regelung“ vorgesehen. Sie sind von der Sachkundeprüfung
befreit. Versäumt ein Unternehmer, rechtzeitig den Antrag auf neue
Gewerbeerlaubnis zu stellen, ist er gezwungen eine Fachkundeprüfung abzulegen. Da meist erst nach zehn und mehr Jahren erkennbar ist, ob der Verwalter seine Tätigkeit zuverlässig ausgeführt
und die ihm anvertrauten Immobilien ordnungs- und sachgemäß
verwaltet hat, spricht sich der DDIV für eine Verschärfung der Ausnahmeregelung auf zehn Jahre aus.
Was ist noch nicht ausreichend geregelt?
Um die in der Praxis erforderlichen Mindeststandards auch im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen, wie Energiewende und demografischer Wandel, gewährleisten zu können,
setzt sich der DDIV zudem für eine Weiterbildungspflicht ein. Nur
so kann garantiert werden, dass Fachwissen, Qualifikation und
Sachkenntnisse in der Wohnungseigentumsverwaltung kontinuierlich vorhanden sind. Damit wird auch die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern dauerhaft besser geschützt.
Wann kommt das Gesetz?
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung den Gesetzentwurf. Dieser
wird voraussichtlich im späten Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit einer finalen Abstimmung durch den Bundesrat wird Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres gerechnet.
Nach der Zustimmung zum Gesetz und der Ausfertigung durch den
Bundespräsidenten, könnte das Gesetz im 1. Quartal 2016 verkündet werden. Im Anschluss daran räumt der Gesetzgeber eine
neunmonatige Übergangsfrist ein, in der die Rechtsverordnung erlassen wird, die die Details der Fachkundeprüfung regelt. Dadurch
erhalten die Unternehmen sechs Monate Zeit, eine neue Gewerbezulassung zu beantragen. Bereits tätige Verwalter können in dieser
Zeit von der „Alte-Hasen-Regelung“ Gebrauch machen.
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Programm
Formelle Beschlussmängel
als Haftungsgrund für den Verwalter
Moderation: Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein, Innsbruck
Während der Veranstaltung findet eine Fachausstellung mit Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft statt. Verbinden Sie Ihre
Pause mit einem Besuch der Fachausstellung und informieren
Sie sich über neueste Produkte!
Mittwoch, 28. Oktober 2015
12.00 –14.00 Uhr Empfang und Eröffnung der Fachausstellung
14.00 –14.15 Uhr Begrüßung
Hans-Christian Biallas, Präsident ESWiD, Hannover
Edgar Rölz, Bürgermeister der Gemeinde Fischen im Allgäu
14.15 – 14.45 Uhr Einberufung der Versammlung und Bezeichnung der Beschlussgegenstände
– Wann muss eine Versammlung einberufen werden? Wer ist zu laden?
– Unterscheidung Teilnahmerecht/Stimmrecht
Prof. Dr. Dominik Skauradszun, Hochschule Fulda
14.45 –15.00 Uhr Diskussion
15.00 –15.30 Uhr Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung – wen muss, wen darf man zulassen?
– Fundierung des Grundsatzes – schützt er auch das Geheimhaltungsinteresse?
– Zulässigkeit von Vertreterklauseln und deren Auslegung – für welche Personen gelten sie (nicht)?
Prof. Dr. Christian Armbrüster, Freie Universität Berlin
15.30 –15.45 Uhr Diskussion
15.45 –16.15 Uhr Kaffeepause – Kennenlernen – Gespräche
16.15 –16.45 Uhr Prüfung von Stimmrechtsvollmachten
– Formelle Anforderungen an Vollmachten, Gestaltung und AGB-Kontrolle
– Zurückweisung nach § 174 BGB
Dr. Dr. Andrik Abramenko, Richter am Landgericht, Idstein
16.45 –17.00 Uhr Diskussion
17.00 –17.30 Uhr Beschlussfähigkeit der Versammlung
– Wann ist diese festzustellen?
– Beschlussfähigkeit und qualifizierte Mehrheiten – wie ist das Quorum zu ermitteln?
Dr. Georg Jennißen, Rechtsanwalt, Köln
17.30 –17.45 Uhr Diskussion
Im Anschluss Ausklang bei Dämmerschoppen
Donnerstag, 29. Oktober 2015
09.00 – 09.15 Uhr Biblisches Wort zum Tag in der evangelischen Kirche Fischen
Pfarrerin Daniela Ditz-Sievers, Oberstdorf
09.45 – 10.15 Uhr Geschäftsordnungsbeschlüsse
– Abgrenzung, Inhalte, Beantragung
– Mehrheit, Ausschlüsse und Besonderheiten
Dr. David Greiner, Rechtsanwalt, Tübingen
10.15 –10.30 Uhr Diskussion
10.30 –11.00 Uhr Verkündung rechtswidriger Beschlüsse
– Wann liegt eine Verkündung vor? Gibt es ein Ermessen?
– Nichtige Beschlüsse und Prüfungspflicht des Verwalters
Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Rechtsanwalt, Hamburg
11.00 –11.15 Uhr 11.15 –11.45 Uhr
Diskussion
Kaffeepause – Kennenlernen – Gespräche
11.45 –12.15 Uhr 8
Niederschrift über die Versammlung – Funktion, Inhalt, Form
Prof. Dr. Matthias Becker, Fachhochschule für Rechtspflege NRW, Bad Münstereifel
12.15 –12.30 Uhr Diskussion
12.30 –13.00 Uhr Beschlüsse in der Mehrhausanlage
– Inhalte, Stimmrecht und Ausschluss
– Anfechtung der Beschlüsse
Dr. Andreas Ott, Rechtsanwalt, Berlin
13.00 –13.15 Uhr Diskussion
13.15 –14.30 Uhr Mittagspause
14.30 –15.00 Uhr Durchführung der Wohnungseigentumsversammlung
– praktische Herausforderungen insbesondere bei großen Wohnanlagen
Astrid Schultheis, FOCUS Immobilienverwaltung, Brühl
15.00 –15.15 Uhr Diskussion
15.15 –15.45 Uhr Haftung des Verwalters gem. § 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an?
Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
15.45 –16.00 Uhr Diskussion
16.00 –16.30 Uhr Gerichtliche Beschlussersetzung
– Voraussetzungen und Ermessensspielraum
– Entscheidungsgrundlagen und Anfechtung
Sabine Kuhla, Vors.Richterin LG, Berlin
16.30 –16.45 Uhr Diskussion mit dem Plenum
ab 17.15 Uhr Abendveranstaltung
Der Veranstalter lädt zum gemeinsamen Abendessen ein, zu dem Kai Eikermann mit seiner „Physical Comedy“ die Gäste überraschen wird.
Begleitendes Programm zur Fach­ausstellung der DDIVservice GmbH
Donnerstagnachmittag
14.30 – 15.00 Uhr Erweiterte Dienstleistungen eines Energie­versorgers für Verwalter
Christian Maier, DIG Deutsche Industriegas GmbH
15.00 – 15.30 Uhr
Elementarschäden – das Risiko der Zukunft? Peter Höfner, VDIV-Incon GmbH
15.30 – 16.00 Uhr
Die Homepage als Kommunikationsplattform Bernhard Preißer, etg24 GmbH
16.00 – 16.30 Uhr
Energieeffiziente Wärmeversorgung: Die Rolle von Erdgas Michael Hirsch, goldgas SL GmbH
Freitag, 30. Oktober 2015
Recht aktuell
09.00 – 10.15 Uhr Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht
Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am BGH, Karlsruhe,
10.15 –10.30 Uhr Diskussion
10.30 –11.00 Uhr Kaffeepause – Gespräche
11.00 –11.30 Uhr Ermächtigung der Gemeinschaft zur Ausübung von Individualrechten der Wohnungseigentümer
– Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer und Individualansprüche
– Bedeutung des Ansichziehens
Wolfgang Dötsch, Richter am OLG, Brühl
11.30 –11.45 Uhr Diskussion
11.45 –12.15 Uhr Verbraucherschutz – Widerrufsrecht bei Verwalterverträgen
– Anwendbarkeit des Verbraucherwiderrufsrechts
– Verhältnis zur Bestellung
Prof. Dr. Florian Jacoby, Universität Bielefeld
12.15 –12.30 Uhr Diskussion
12.30 Uhr Verabschiedung der Teilnehmer
Prof. Dr. Martin Häublein, Stellvertretender Präsident des ESWiD
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Referenten
Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko
Prüfung von Stimmrechtsvollmachten
Dr. Dr. Andrik Abramenko ist 1965 geboren und schloss 1991 das
Studium der Alten Geschichte sowie der lateinischen und griechischen Philologie in Mainz, Frankfurt und Pavia mit Promotion ab. Anschließend studierte er von 1991 bis 1995 in Mainz Rechts­wissen­
schaften. 1999 wurde er zum Richter ernannt und 2000 promoviert.
Dr. Dr. Abramenko hat über 350 historische und rechtswissenschaftliche Publikationen insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungs­
eigentums-, Verfahrens-, Gesellschafts- und Mietrechts verfasst.
Prof. Dr. Christian Armbrüster
Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der
Versammlung – wen muss, wen darf man
zulassen?
Prof. Dr. Christian Armbrüster, Jahrgang 1964, ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien
Universität Berlin. Seinen ersten Lehrstuhl hatte er an der Bucerius
Law School in Hamburg inne. Zudem war Dr. Armbrüster von 2007
bis 2013 Richter am Kammergericht im zweiten Hauptamt. Seine
Arbeitsschwerpunkte umfassen neben dem Bürgerlichen Recht (insbesondere Allgemeiner Teil), dem Privatversicherungs- und dem
Gesellschaftsrecht auch das Wohnungseigentumsrecht.
Prof. Dr. Matthias Becker
Niederschrift über die Versammlung
– Funktion, Inhalt, Form
Dr. Matthias Becker ist seit 2011 Professor an der Fachhochschule
für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel. Er lehrt
dort Bürgerliches Recht sowie Vollstreckungs- und Insolvenzrecht.
Prof. Dr. Becker ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des
Wohnungseigentumsrechts tätig, davon mehrere Jahre als Rechtsanwalt. Er ist Mitautor des „Bärmann“, dem Standardkommentar
zum Wohnungseigentumsgesetz, und Verfasser zahlreicher Fachbeiträge zum Wohnungseigentumsrecht.
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Wolfgang Dötsch
Ermächtigung der Gemeinschaft
zur Ausübung von Individualrechten
der Wohnungseigentümer
Wolfgang Dötsch ist Richter am Oberlandesgericht in Köln. ­Seine
Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er
publiziert seit 2001 kontinuierlich in Fachzeitschriften und Fach­
büchern, u.a. ist er Mitautor im BeckOK-WEG sowie Mitglied des
Redaktionsbeirats der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR).
Daneben ist er fortlaufend in der Referendarausbildung sowie Richter- bzw. Anwaltsfortbildung tätig.
Dr. David Greiner
Geschäftsordnungsbeschlüsse
Dr. David Greiner wurde 1966 geboren. Seit 1997 ist Dr. Greiner
als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Immobilien (vor allem Wohnungseigentumsrecht und privates Baurecht) tätig, seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 2012
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er schreibt regelmäßig
zu aktuellen Fragen des Immobilienrechts in juristischen Fachzeitschriften und ist als Referent auf immobilienrechtlichen Seminaren
im Einsatz. Nähere Informationen zur Person und zu seinen Veröffentlichungen unter www.ragreiner.de
Dr. Georg Jennißen
Beschlussfähigkeit der Versammlung
Dr. Georg Jennißen, Jahrgang 1955, ist Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht. Seit 1984 ist er selbstständiger Rechtsanwalt und Gründer der Sozietät. Zudem arbeitet Dr. Jennißen als
Dozent an der Universität Münster im Master-Studiengang Real
­Estate Law. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften, ist zudem Herausgeber eines WEG-Kommentars und ­Autor
zahlreicher Fachbücher, u.a. „Die Eigentumswohnung“, „Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz“ und
„Der WEG-Verwalter“.
Referenten
Prof. Dr. Florian Jacoby
Verbraucherschutz – Widerrufsrecht bei
Verwalterverträgen
Prof. Dr. Florian Jacoby, Jahrgang 1971, stammt aus Hamburg. Seit
2006 lehrt er an der Universität Bielefeld, wo er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht ist. In 2009 hat er dort gemeinsam mit Markus Artz die
Forschungsstelle für Immobilienrecht gegründet, die u.a. 2011 eine
rechtstatsächliche Untersuchung zum Mietnomadentum im Auftrag
von BMJ und BMVBS vorgelegt hat. Jacoby ist Mitglied des Redak­
tionsbeirats der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR). Zum
­Wohnungseigentumsrecht referiert und publiziert er umfangreich.
Dr. Jan-Hendrik Schmidt
Verkündung rechtswidriger Beschlüsse
Dr. Jan-Hendrik Schmidt ist seit 2007 Partner der Immobilienrechtskanzlei W.I.R Breiholdt Nierhaus Schmidt in Hamburg, die als solche Teil der W.I.R-Kooperation mit Kanzleien in Köln und Berlin ist.
Schmidts langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Redak­
tionsbeirat der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Mitautor
mehrerer Bücher zum WEG, Referent auf Fortbildungsveranstaltungen und Schiedsrichter am Deutschen Ständigen Schiedsgericht
für Wohnungseigentum.
Sabine Kuhla
Gerichtliche Beschlussersetzung
Sabine Kuhla wurde im Jahr 1982 zur Richterin auf Probe am Landgericht Berlin ernannt. Seit 1989 ist sie dort schwerpunktmäßig mit
zweitinstanzlichen Entscheidungen zum WEG befasst. Nach der
Erprobung 1997/98 am Kammergericht setzte sie diese Tätigkeit
fort. In 2003 erfolgte die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin
am Landgericht. Seitdem saß sie zunächst der WEG-Kammer vor,
die für ganz Berlin zuständig war. Seit 2007 ist sie Vorsitzende
Richterin einer Kammer für allgemeine Berufungen und WEG-­
Berufungen. Von 2002 bis 2012 moderierte sie jährlich die Potsdamer Tage zum WEG und referierte dort auch. Seit 2007 nimmt
sie regelmäßig an den Fachgesprächen zum WEG in Fischen teil,
mitunter als Referentin oder Moderatorin.
Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter
Haftung des Verwalters gem. § 49 Abs. 2
WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte
an?
Dr. Arnold Lehmann-Richter, 1974 geboren in Bonn, ist Professor
an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Zuvor war er
zehn Jahre als Anwalt für Mietrecht tätig. Sein Studium absolvierte
er in Bonn und anschließend in Berlin. Dort arbeitete er auch als
wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte im Jahr 2006. Er
ist durch diverse mietrechtliche Vorträgen und Veröffentlichungen
ausge­wiesen.
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Referenten
Rechtssicher
mehr Mieterträge.
Dr. Andreas Ott
Beschlüsse in der Mehrhausanlage
Mit MietNovG
2015
Dr. Andreas Ott ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
sowie Partner der Kanzlei Müller/Radack und Notar in Berlin. Er
ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Schwerpunkt
seiner Tätigkeit ist das private Immobilienrecht, insbesondere das
Wohnungseigentumsrecht, das Bauträgerrecht, das Bau- und Architektenrecht. Dr. Andreas Ott ist u.a. Referent für das ESWiD,
den DDIV, den Deutschen Anwaltsverein (DAV) und die Deutsche
Richterakademie. Er ist Autor und Co-Autor vieler wissenschaftlicher Veröffentlichungen zum Grundstücks-, Bau-, Bauträger-, Mietund Wohnungseigentumsrecht. Zudem tritt er durch die Publikation
zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften in Erscheinung.
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und Verbraucherrechtsreform 2014.
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Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum
Wohnungseigentumsrecht
Prof . Dr. Johanna Schmidt-Räntsch studierte in Bonn und Genf von
1976 bis 1981 Rechte. Im Juli 1981 absolvierte sie das Erste juristische Staatsexamen und promovierte 1983 zum Doktor. Nach dem
Zweiten juristischen Staatsexamen 1984 wurde sie zur Richterin
auf Probe beim Landgericht Aachen ernannt. 1987 folgte die Ernennung zur Richterin am Landgericht Bonn. Von 1989 bis 2002
bekleidete sie Ämter als Regierungsdirektorin und Ministerialrätin
beim Bundesministerium der Justiz mit den Themenschwerpunkten
Sachenrecht der neuen Länder, Schuld- und Verbraucherrecht.
Seit ihrer Wahl und der Ernennung 2002 ist sie Mitglied des für
das Immobilienkauf- und Immobiliensachenrecht, insbesondere
Wohnungseigentumsrecht, sowie das Zwangsversteigerungs- und
Zwangsverwaltungsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes. Seit 2011 ist Frau Schmidt-Räntsch Honorarprofessorin
an der Humboldt Universität zu Berlin.
Astrid Schultheis
Durchführung der Wohnungseigentums­
versammlung – Praktische Herausforderungen
insbesondere bei großen Wohnanlagen
Astrid Schultheis ist als Immobilienkauffrau seit 1986 in der Verwalterbranche tätig. Seit 1993 ist sie geschäftsführende Gesellschafterin der FOCUS Immobilienverwaltung GmbH in Brühl, welche
sich insbesondere auf die Verwaltung von größeren Wohnungs-
12
Referenten
Der neue Star im WEG.
eigentumsanlagen spezialisiert hat. 2011 wurde sie als Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung der IHK Köln bestellt.
Ihr Schwerpunkt liegt auf dem Rechnungs- und Abrechnungswesen.
Dort sich verändernde Rechtsprechung wendet sie auf die Abrechnungserstellung an. Gemeinsam mit Dr. Michael Casser ist sie Verfasserin der Musterabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften des Verbands der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter
e.V. (VNWI). Im Rahmen ihrer Seminartätigkeit unterrichtet Astrid
Schultheis seit mehreren Jahren zum Thema Rechnungswesen im
Wohnungs­eigentum sowie der Organisation in Verwaltungsunternehmen. Seit 2005 ist sie Mitglied im Vorstand des VNWI.
Prof. Dr. Dominik Skauradszun
Einberufung der Versammlung und
Bezeichnung der Beschlussgegenstände
Prof. Dr. Dominik Skauradszun ist Inhaber der Professur für
­Privat­recht und Wirtschaftsrecht, insbesondere Unternehmensrecht
an der Hochschule Fulda. Seit Ende 2014 ist er zudem Of Counsel bei Gleiss Lutz, Praxisgruppe Restrukturierungen. Zuvor war er
als Richter bei erst- und zweitinstanzlichen Gerichten in BadenWürttemberg tätig und dort u.a. für das Wohnungseigentumsrecht
zuständig. Davor arbeitete er als Rechtsanwalt bei einer der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Prof. Skauradszun
ist Mitherausgeber der Reihe „Schriften zum Unternehmensrecht
mitsamt seinen ökonomischen Bezügen“ und hat wissenschaftliche
Großkommentierungen des deutschen Bankeninsolvenzrechts sowie von Teilen des WEG im Beck‘schen Online-Großkommentar
zum Zivilrecht vorgelegt. Er publiziert ­regelmäßig im In- und Ausland, insbesondere zum WEG.
Referenten der
DDIV-Service GmbH
Michael Hirsch
Energieeffiziente Wärmeversorgung:
Die Rolle von Erdgas
Michael Hirsch wurde 1980 in München geboren. Nach seiner
Ausbildung zum Handelsfachwirt war er mehrere Jahre als (Key)
Account Manager für den Vertrieb beschäftigt. Seit 2010 ist er
als Key Account Manager bei der Firma goldgas SL GmbH /
VNG Gruppe für den Vertrieb von Erdgas- und Stromprodukten
angestellt. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich Haus- und Immo­
bilienwirtschaft, Filialisten, Verbände, Industrie- sowie dem produzierenden Gewerbe.
Von Prof. Dr. Stefan Hügel, Notar, und
Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht.
2015. XLI, 1146 Seiten. In Leinen € 89,–
ISBN 978-3-406-66519-6 | Neu im Juni 2015
WEG jetzt als Beck’scher Kurz-Kommentar
mit einer praxisorientierten und kompakten Kommentierung zum Wohnungseigentumsgesetz einschließlich
seiner Bezüge zu anderen Gebieten wie etwa Grundbuchrecht, Mietrecht und privatem Baurecht. Der
Nutzer findet eine wissenschaftlich fundierte, gleichwohl allgemein verständliche Erläuterung mit vielen
Hinweisen für die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. Ein ausführliches Sachverzeichnis
ermöglicht den schnellen und gezielten Zugriff.
Auf aktuellem Stand
findet sich die gesamte Rechtsprechung übersichtlich
aufbereitet – etwa zu hochaktuellen Themen wie der
Mobilfunkanlage auf dem Dach der gemeinschaftlichen
Immobilie. Die neuesten Gesetzesänderungen – wie
das Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs – sind erläutert und ihre praktischen Konsequenzen nachgezeichnet.
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Referenten der
DDIV-Service GmbH
Peter Höfner
Elementarschäden – das Risiko der Zukunft?
Was der Verwalter wissen muss, wofür er
haftbar gemacht werden kann und ob er dafür
überhaupt versichert ist
Peter Höfner ist gelernter Versicherungskaufmann und bereits seit
über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Seit 2008 ist er
als Sach- und Haftpflichtspezialist für die INCON GmbH & Co.KG
tätig und wurde zum 2015 zum Geschäftsführer berufen. Die
­INCON GmbH & Co.KG ist seit 25 Jahren auf die Versicherungen
von Immobilienverwaltungen spezialisiert und betreut deutschlandweit über 1.500 Verwaltungsunternehmen.
Christian Maier
Erweiterte Dienstleistungen eines
Energieversorgers für Verwalter
Christian Maier wurde 1963 in Stuttgart geboren. Der Betriebswirt
(VWA) ist seit Oktober 2014 bei der DIG Deutsche Industriegas
GmbH als Leiter des Vertriebs tätig. Er verantwortet zudem die bundesweite Vertriebspartnerorganisation. Im Mai 2015 wurde ihm
Prokura erteilt. Bis zu seinem Wechsel zur DIG war er 16 Jahre in
unterschiedlichen Vertriebs- und Führungspositionen bei führenden
Unternehmen in der Energiekostenabrechnung, u.a. Minol, tätig.
Dazu war er 2007 Mitbegründer eines Unternehmens für bundesweite webbasierte Verbrauchsdatenauslesung und Energieabrechnung. Er war dort bis zu seinem Einstieg bei der DIG als geschäftsführender Gesellschafter tätig.
Bernhard Preißer
Die Homepage als Kommunikationsplattform
– aktuelle Fallbeispiele zur praxisnahen
Anwendung
Bernhard Preißer ist Geschäftsführer der etg24 GmbH und seit
­vielen Jahren selbst erfolgreicher Immobilienverwalter. In der
Industrie betreute er viele Projekte im Bereich Supply Chain
­Management und SAP-Einführungen. Als Senior Consultant beriet
er internationale Klienten im Prozessmanagement. Aktuell beschäftigt er sich mit der Transformation zum digitalen Unternehmen und
der Immobilienverwaltung 4.0.
Aktuelle Produkte der DDIVservice GmbH
Bestellungen unter: [email protected]
Verwalterverträge*:
Sind Sie auf dem neuesten Stand? Nutzen Sie
die im März 2015 erneut geprüften DDIV-Verwalterverträge
um rechtssicher und kompetent aufzutreten. Profitieren Sie von
unserem Fachwissen – für Sie!
Vertrag über die Verwaltung von Sondereigentum
59,00 Euro
Vertrag über die Verwaltung von Mietwohnanlagen 59,00 Euro
Vertrag über die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen (Lang- und Kurzfassung) 89,00 Euro
Die Verträge stehen allen DDIV-Mitgliedsunternehmen im internen Bereich unter www.ddiv.de kostenfrei zur Verfügung.
Dort finden die Mitgliedsunternehmen außerdem die aktuellen Konditionen zu Rahmenabkommen mit Premium- und
­Kooperationspartnern. Der Zugang ist erhältlich über die Landesverbände oder die Geschäftsstelle des DDIV.
DDIV-Praxishilfen*:
3. DDIV Branchenbarometer – Ergebnisse der Jahresumfrage 2015
kostenfrei
ZMR Sonderheft 2011/Musterabrechnung
für Wohnungseigentümer­gemeinschaften
15,00 Euro
BSI Studie: Verwaltervergütungen in Deutschland (2010)
42,00 Euro
Kompendium Energetische Sanierung
kostenfrei
Flyer „Energieeffizient Sanieren – Barrieren
reduzieren“
Informationen zu KfW-Förderprogrammen
kostenfrei
DDIVnewsletter:
Sie möchten den 14-tägigen DDIVnewsletter mit Tipps
und Neuigkeiten aus der Immobilien- und Verwalterbranche kostenfrei abonnieren? Bereits 12.500 Abonnenten
nutzen diesen Service. Senden Sie uns eine E-Mail an
[email protected] oder nutzen Sie das Anmeldeformular auf unserer Website www.ddiv.de. Dort finden Sie auch stets aktuell
unsere deutschlandweiten Weiterbildungsangebote.
Stand: August 2015
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* Preise zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Ausstellungsplan 41. Fachgespräch
im Kurhaus Fiskina, Fischen
Erdgeschoss
1. OG
Kurgarten
Eingang
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Aufgang Bibliothek
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Foyer 2
Durchgang
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Aufzug
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Kurverwaltung
Eingang
Saal
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Tagungssaal
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Eingang
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Obergeschoss
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Bibliothek
Nebenräume
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Galerie
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BELFOR Deutschland GmbH
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DIG Deutsche Industriegas GmbH
Deutsche Kreditbank AG
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Taubenstr. 7-9
Shellstr. 2
Wilhelmstr. 9
Keniastr. 24
Rahlstedter Str. 73-75
Straße
10117
67065
80801
47269
22149
PLZ
Berlin
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
etg24 GmbH
goldgas SL GmbH
Haufe Gruppe
Immoware24 GmbH G
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Innovativ Wohnen
– Profis für die Wohnungswirtschaft
inteligy GmbH
Ista Deutschland GmbH
ECOSAN GmbH
E
Hafenbahnstr. 20a
Zollstockgürtel 57-67
Goldschmidtstr. 16
Willy-Brandt-Str. 85 Munzinger Str. 9
Mergenthalerallee 73-75
Vaihinger Markt 4
Schelmenwasenstr. 15
Lilienthalstr. 10-12
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Stuttgart
Köln
Leipzig
Halle (Saale)
Freiburg
Eschborn
Stuttgart
Stuttgart
Bensheim
Ludwigshafen
München
Duisburg
Hamburg
Ort
Otto-Hahn-Str. 4
85521 Ottobrunn
DOMUS Software AG
C.H.BECK Verlag
C
Brand- und Wasserschadensanierung
ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH Immobilienverwaltungssoftware
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www.belfor.de
www.alco-immobilien.de
Webadresse
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Stand
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Ringstr. 18
Pfizerstr. 2 E
Leinfelden-
Echterdingen
MVV Energie AG
Pyrexx GmbH
smmove Deutschland GmbH
TECE GmbH
Techem Energy Services GmbH
Tele Columbus AG
Telekom Deutschland GmbH
Unitymedia BW GmbH
VDIV-INCON GmbH Verivox GmbH
P
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U
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Am Taubenfeld 10
Karlsplatz 3
Aachener Str. 746-750
Graurheindorfer Str. 153
Goslarer Ufer 39
Hauptstr. 89
Hollefeldstr. 57
Gutenbergstr. 4
Spichernstr. 2
Luisenring 49
Dr.-Max-Str. 26
69123
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50933
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Heidelberg
München
Köln
Bonn
Berlin
Eschborn
Emsdetten
Berlin
Berlin
Mannheim
Südwestpark 15
90449 Nürnberg
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG
Grünwald
Gerichhain
Inning am
Ammersee
Stuttgart
Hamburg
Ort
04827
70184
Nikolaus-Otto-Str. 25
70771
Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
Meibes System-Technik GmbH
Maier Brand & Wasser 82266
Carl-Benz-Str. 1-5
Schadenmanagement GmbH
M
20097
LAVA GmbH & Co. KG
Heidenkampsweg 40
L
KALORIMETA AG & Co. KG
PLZ
K
Straße
Unternehmen
www.kabeldeutschland.de/
wohnungsunternehmen
www.verivox.de
www.vdiv-incon.de
www.unitymedia.de
www.telekom.de/wohnungswirtschaft
www.telecolumbus.de/partner
www.techem.de
www.tece.de
www.smmove.de
www.pyrexx.com/de
www.mvv-energie.de
www.montana-energie.de
www.minol.de
www.meibes.de
www.mbs-service.de
www.lavaenergy.de
www.kalo.de
Webadresse
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Stand
Informationen zum ESWiD: Umzug nach Berlin geplant
In der Mitgliederversammlung dieses Jahres haben die Mitglieder
des ESWiD beschlossen, die Geschäftsstelle des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und
Praxis e.V. nach Berlin zu verlegen.
Seit Mitte Mai sind wir nun auch in Berlin erreichbar. Unsere jetzige
Adresse in Berlin lautet: Kirchblick 13, 14129 Berlin
Telefon: 030/54711250, Fax: 030/54711255
Wir sind zur Zeit auch noch unter der vertrauten Adresse und
­Telefonnummer in Nürnberg zu erreichen. Erst im Laufe des Jahres
2016 werden wir dann vollständig umgezogen sein.
Damit Ihre Korrespondenz schnell bearbeitet wird, nutzen Sie doch
schon heute die Berliner Adresse oder schreiben Sie uns wie gewohnt per E-Mail: [email protected].
Allgemeine Informationen
Veranstalter
ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen
in Wissen­­schaft und Praxis e.V.
Burgstr. 7, 90403 Nürnberg
Tel.: 0911/22 35 54, Fax: 0911/2 41 86 00
[email protected], www.esw-deutschland.de
Dokumentation der Vorträge
Ebenfalls in der Tagungsgebühr enthalten ist ein Jahresabonnement
der Zeitschrift für Wohnungseigentum (ZWE) – Abonnementpreis
zurzeit € 179,00 inkl. gesetz. MwSt. (Lieferung ab 01/2016). In
der ZWE werden alle Vorträge des Fachgespräches veröffentlicht.
Zudem wird laufend über aktuelle Themen, sowie die Rechtsprechung zum WEG berichtet. Die Zeitschrift wird den Teilnehmern
kostenfrei zugesandt.
Teilnahmebestätigung
Für alle Teilnehmer werden Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Für
Rechtsanwälte stellen wir außerdem bei Teilnahme am gesamten
Programm Teilnahmebestätigungen im Sinne von §§ 4 Abs. 3,15
FAO für 11,00 Zeitstunden aus.
Fachausstellung
Während der Veranstaltung findet eine Fachausstellung mit Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft statt. Sie haben die Möglichkeit, bei den Firmen Informationen aus erster Hand zu erhalten und
sich über neueste Produkte zu informieren. Die Organisation liegt
in den Händen der DDIVservice GmbH.
Kontakt: [email protected], Tel. 030-30096790.
Hotel
Zimmerreservierungen bitten wir direkt vorzunehmen. Auskünfte
über Zimmer erhalten Sie über den Gästeservice Fischen im Allgäu
– Abteilung Tagung ESWiD
Am Anger 15, 87538 Fischen
Tel. 08326/36460, Fax: 08326/364656, [email protected]
18
Anreise mit dem Auto
Anfahrt über die A 7 Ulm-Kempten und die B 19 bis Fischen im
Allgäu. Ausreichende Parkmöglichkeiten an der B 19 auf Höhe des
Kurhauses FISKINA stehen kostenfrei zur Verfügung.
Anreise mit dem Zug
Fischen ist Bahnstation aller Züge der Strecke Immenstadt - Oberstdorf. Mit dem Kooperationsangebot des ESWiD und der Deutschen
Bahn reisen Sie entspannt und sicher zum 41. Fachgespräch zum
Wohnungseigentumsrecht des ESWiD. Der Preis für Ihr Ticket zur
Hin- und Rückfahrt nach Fischen im Allgäu beträgt für die 2. Klasse
99.- Euro und für die 1. Klasse 159,- Euro. Ihre Fahrkarte gilt zwischen dem 26. und 01. November 2015. Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49(0)1806-31 11 53, Stichwort „ESWiD“. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte bereit! Mit Ihrem
Umstieg auf die Bahn helfen Sie unserer Umwelt und tragen zum
Klimaschutz bei.
Anreise mit dem Flugzeug
Flüge nach Friedrichshafen am Bodensee finden Sie unter:
www.fly-away.de.
Impressum:
Herausgeber:
DDIVservice GmbH
Dorotheenstr. 35
10117 Berlin
Tel.: 030 – 300 96 79 0
[email protected]
www.ddiv.de
Redaktion:
Stephanie Benusch, Valerie Dorow, Christopher Krämer
Gestaltung: Steeger Media Consult, Hennef
Titelbild: © Kurhaus Fiskina, Fischen
Partnerschaft,
die Mehrwert schafft.
Steigern Sie den Wohnwert Ihrer Immobilie und die Zufriedenheit Ihrer Bewohner. Sorgen
Sie mit dem Hybridnetz von Vodafone Kabel Deutschland für zufriedene Bewohner und für
den Zugang zu innovativen, multimedialen Angeboten. Und das auch in Zukunft – dank der
leistungsstarken Kombination aus Glasfaser- und Koaxialkabel.
• Digitales Fernsehen – auch in HD-Qualität
• Zeitversetzt fernsehen – mit dem Digitalen HD-Video-Recorder1
• Filme und Fernsehen auf Abruf – mit Select Video2
• Internet mit Kabel-Power – mit bis zu 200 Mbit/s im Download bereits in einigen Ausbaugebieten
und bis zu 100 Mbit/s im Download in vielen weiteren Ausbaugebieten verfügbar3
Weitere Informationen
zu den Produkten und ihrer
Verfügbarkeit erhalten Sie unter
www.kabeldeutschland.de/
wohnungsunternehmen
• Telefonanschluss – einfach und günstig über das Kabel 3
• Kabel Internet Telemetrie – Bandbreite für Ihre Immobilie4
1 Kopiergeschützte Sendungen (z. B. bestimmte Programme / Select Video) können aufgrund der Zusatzanforderungen einiger Programmveranstalter nicht angehalten, gespult oder aufgenommen werden.
2 Select Video (Video-on-Demand) ist in immer mehr Städten und Regionen der Kabel-Ausbaugebiete von Vodafone verfügbar. Prüfung auf www.selectvideo.de. Voraussetzungen sind ein 862 MHz-Hausnetz, ein mit einem
Digitalen HD-Video-Recorder oder einem Digitalen HD-Receiver von Vodafone Kabel Deutschland ausgestatteter, kostenpflichtiger Kabelanschluss sowie ein Internetanschluss. Empfohlene Bandbreite mindestens 6 Mbit/s.
3 Vodafone Kabel Deutschland Internet- und Telefonprodukte sind in immer mehr Ausbaugebieten von Vodafone Kabel Deutschland mit modernisiertem Hausnetz (862 MHz) verfügbar. Die Maximalgeschwindigkeit von
100 Mbit/s ist in immer mehr Städten und Regionen der Ausbaugebiete von Vodafone Kabel Deutschland mit modernisiertem Hausnetz verfügbar. Die Maximalgeschwindigkeit von 200 Mbit/s ist bereits in Aurich, Bassum,
Bendorf, Frankfurt (Oder), Gransee, Koblenz, Mainz, Meppen, München, Papenburg, Saarbrücken und Wilhelmshaven, mit modernisiertem Hausnetz verfügbar. Weitere Städte und Regionen folgen. Bitte prüfen Sie, ob Sie die
Produkte von Kabel Deutschland an Ihrem Wohnort nutzen können. Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag ist Vodafone Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für File-SharingAnwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdatenvolumen von 60 GB pro Tag durchgeführt. Call-by-Call und Preselection nicht verfügbar.
Sonderrufnummern sind von der Festnetz-Flatrate ausgeschlossen.
4 Vodafone Kabel Deutschland Telemetrie ist in immer mehr Ausbaugebieten von Vodafone Kabel Deutschland verfügbar.
Stand: September 2015