Achtung ! Lec h blau gezeichnete Bereiche - Fischen erlaubt h ac au ntb zahn via Wolf Pro Stadtbach Untere Grenze Kraftwerk Wolfzahnau tr. n Ha s-B tr. Jakobsplatz Joh.- Kraftwerk Feuerwehr Be a Ha Prov ian rlin er tba Alle ch Verfügbare Erlaubnisscheine: Tageskarten vom 16.04. - 14.12. Jahreskarten vom 01.03. - 14.12. e Beachten Sie die bei den Kartenausgabestellen aufliegende Gewässerordnung ! H errenbach Str. rger nbe Reiche bach Herren Fischen im Herrenbach bis Lokalbahnbrücke erlaubt Hauptfische: Bach- und Regenbogenforelle, weitere Arten sind Äsche, Aitel, Barbe und vereinzelt Hecht und Aal. Gewässerbeschreibung: Ca. 10 km Fließstrecke durch Augsburg, Gewässertiefe bis etwa 180 cm, Breite bis 6 m. gStr. Le ch h au se hs ac b t d Sta r- S kle öc r St r. Fis ve che rb n ot en grau gezeichnete Bereiche - Fischen verboten Lechkanäle Friedberger Straße Ha Wasserwerk tsta dtb ac h Hauptstadtbach (grau) und Kanustrecke Fischen verboten Brücke up Neubach Obere Grenze Fußgängerbrücke Hochablaß Ergänzend zu dieser Gewässerordnung gelten folgende Regeln: Erlaubt ist 1 Handangel. Köder: Es gelten keine Köderbeschränkungen. Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht betreten werden. Verboten ist die Fischereiausübung - mit lebendem Köderfisch - mit Forellenteig vom 15.12. bis 15.04. - vom Boot aus - zur Nachtzeit - während der Ablässe. Fangbeschränkung pro Kalendertag: - 3 Salmoniden jedoch nur ein Huchen - 3 Karpfen oder Schleien - 2 Zander - Krebsfang nicht erlaubt Nach dem Fang von 3 der oben genannten Fische ist das Fischen einzustellen ! Bitte halten Sie Ihren Angelplatz sauber ! Fischarten die keiner Fangbeschränkung unterliegen, sind auf 10 Stück begrenzt !
© Copyright 2024 ExpyDoc