Besondere Leistungen des Verwalters: a) Anmahnen rückständiger Beiträge (Vorauszahlungen, Sonderumlagen, Abrechnungsfehlbeträge) nach Verzugseintritt. Gebühr je Mahnung: 10,00 Euro zzgl. MwSt. b) Die Abwicklung einer außerordentlichen, einer Wiederholungs- oder einer Fortsetzungsversammlung, sofern diese nicht aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Verwalters erforderlich sind. c) Teilnahme bzw. Vertretung bei gerichtlichen und öffentlich-rechtlichen Verfahren (z.B. Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in mündlichen Verhandlungen, soweit kein Rechtsanwalt beauftragt ist; Baugenehmigungsverfahren; Selbständige Beweisverfahren wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum; Information eines beauftragten Anwaltes insbesondere bei Anträgen auf Zahlung rückständiger Hausgelder). d) Einrichtung und Führung einer vorschriftsmäßigen Lohnbuchhaltung für Arbeitnehmer der Wohnungseigentümergemeinschaft. e) Erstellen von Betriebskostenabrechnungen für vermietetes, gemeinschaftliches Eigentum. f) Versicherungsschäden im Sondereigentum: Mitwirkung des Verwalters bei Schadenssuche, Schadensbeseitigung und Schadensabwicklung. g) Tätigkeiten im Bereich von baulichen Veränderungen (solche Tätigkeiten, die über die ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung hinausgehen). h) Aufwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, deren Auftragssumme einen Nettobetrag von 10.000,-- Euro überschreitet und/oder deren Durchführung die Zuziehung eines Sonderfachmanns erfordert, welche durch die beschlossene Vornahme durch den Verwalter unterbleibt bzw. nicht notwendig wird (insbesondere Ausschreibungsarbeiten, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Einholung und Prüfung diverser Konkurrenz- und Vergleichsangebote, Bauleitung und -überwachung, Abnahme, Verfolgung Gewährleistungsansprüchen). i) Für die Bearbeitung eines Eigentumsübergangs einschließlich der Erstellung einer zusätzlichen, zeitanteiligen Jahresabrechnung erhält der Verwalter vom Verkäufer eine Pauschalentschädigung in Höhe von 50,00 Euro zzgl. MwSt. j) Zusätzliche Tätigkeiten aufgrund der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren: Pauschalvergütung je Buchung 2,00 Euro zzgl. MwSt. k) Der Verwalter erhält für die Ausweisung der steuerlichen Abzugsfähigkeit nach § 35 Einkommensteuergesetz eine monatliche Sondervergütung von 1,-- Euro zzgl. MwSt. je Wohnungseigentum. Der Verwalter haftet nicht für etwaige Steuerbegünstigungen der Anspruchsberechtigten, die sich aus den jeweiligen in der Jahresabrechnung ausgewiesenen steuerbegünstigten Arbeitskosten zu den einzelnen Kostenarten ergeben. Bei den aufgeführten besonderen Leistungen gilt generell folgender Auslagenersatz: Die dem Verwalter im Zusammenhang mit der Erbringung der besonderen Leistungen zustehenden Auslagen wie Fahrtkosten, Porto, Telefon, Telefax werden gegen Nachweis erstattet. Dies insbesondere auch im Zusammenhang von: Umlaufbeschlüssen, Sonderumlagen; Gerichtsverfahren; Angrenzerbenachrichtigungen gemäß Landesbauordnung.
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