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Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz
Polit. Bezirk Graz-Umgebung
Hauptplatz 1, 8401 Kalsdorf bei Graz
Tel.: 03135/52551-0, Fax: 03135/52551-33
E-mail: [email protected]
www.kalsdorf-graz.at
Verhandlungsschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 09.04.2015, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Marktgemeinde Kalsdorf.
Ende: 19.20 Uhr
Anwesende:
Bgm. Ursula Rauch
1.Vizebgm. Gerhard Harter
Gde. Kassier Karl Scheiber
2.Vizebgm. Mag. Christian Konrad
Gde. Vorstand Mag. Gerhard Herunter
und die Gemeinderäte: Almuth Huderz-Thümel, Mag.a Karin Boandl-Haunold, Manfred Komericky
B.A., Ing. Edmund Tschaußnig, Ing. Peter Tabor, Ines Kerschhofer, Sylvia Kerschhofer, Ernst
Fürbaß, Patrick Trummer, Michaela Geiger, Mag. Gerhard Herunter, Michael Hohl, Mag. Dr.
Matthias Perstling, Ing. Peter Friedl, Reinhard Wolters, Andreas Hahn, Erich Lienhart, Arno
Nußmüller,
Entschuldigt:
Hannes Hörbinger
Mag. Dr. Maria Graf
Außerdem anwesend:
AL Johann Fuchs
Berta Drobinc als Schriftführerin
Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich!
Vorsitzende: Bgm. Ursula Rauch
Frau Bgm. Rauch begrüßt die anwesenden GemeinderätInnen sowie die Zuhörer.
1
-Fragestunde1. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 09.02.2015
2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2014
3. Baustellenzufahrt „Koralmstraße“ – Vertrag mit dem Land Steiermark
4. Gemeinde-Grenzänderungen Kalsdorf-Feldkirchen
5. Darlehen des AWV Grazerfeld für die Kanalaufschließung Copacabana BA 203 –
Garantieerklärung
6. ROTO-FRANK AG. - Wirtschaftsförderung
7. Jagdpacht-Euro 2015
8. Rahmenvertrag für gemeindeärztliche Tätigkeiten mit Herrn Dr. Ernst Brunner
9. Vermietung der Gemeindewohnung Bahnhofstraße 48/05
10. Vermietung/Wohnungstausch Römerstraße 104/2
11. Vermietungen Eichenweg
12. Zuweisung einer Seniorenwohnung Bahnhofstraße 18/4
13. Nicht öffentlicher Teil – Personal- und Verwaltungsangelegenheiten!
14. Berichte
15. Allfälliges
Bgm. Rauch: Punkt 8) Rahmenvertrag für gemeindeärztliche Tätigkeiten mit Herrn Dr. Ernst
Brunner wird von der Tagesordnung gestrichen, es werden nähere Informationen eingeholt.
Einstimmige Annahme
Fragestunde:
Keine Wortmeldung
Zu Punkt 1)
Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 09.02.2014
Einstimmige Annahme der Verhandlungsschrift vom 09.02.2014
Zu Punkt 2)
Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2014
GR Nußmüller stellt folgenden Antrag:
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2014 war zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die mit der Anschlags- und Abnahmeklausel ver2
sehene Kundmachung liegt vor. Die vier im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien erhielten je ein Exemplar des Rechnungsabschlusses mit entsprechenden Erläuterungen. Einwendungen wurden nicht eingebracht. Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss am
31.03.2015 überprüft und die sachliche und rechnerische Richtigkeit festgestellt. Gemäß § 89
Abs. 2 u. 3 der Stmk. Gemeindeordnung bildet die Grundlage für die Beschlussfassung des
Rechnungsabschlusses der erstellte Bericht des Prüfungsausschusses. Ergibt die Überprüfung
keine Anstände, so ist dem Bürgermeister und dem Gemeindekassier die Entlastung zu erteilen.
Kassenabschluss
Einnahmen
Anfänglicher Kassenbestand
Summe der ordentlichen Einnahmen
Summe der außerordentlichen Einnahmen
Summe der voranschlagsunwirksamen Einnahmen
Gesamtsumme
€
€
€
€
€
710.984,74
14.330.468,52
1.354.318,81
3.579.913,68
19.975.685,74
Ausgaben
Summe der ordentlichen Ausgaben
Summe der außerordentlichen Ausgaben
Summe der voranschlagsunwirksamen Ausgaben
Schließlicher Kassenbestand
Gesamtsumme
€
€
€
€
€
14.530.078,11
1.354.318,81
3.595.114,79
496.174,03
19.975.685,74
Ordentlicher Haushalt – Einnahmen
Anfängliche Zahlungsrückstände
Anordnungssoll
Gesamtsoll
Isteinnahmen
Schließliche Zahlungsrückstände
€
€
€
€
€
1.234.637,50
15.521.639,23
16.756.276,73
15.881.383,09
874.893,64
Ordentlicher Haushalt – Ausgaben
Anfängliche Zahlungsrückstände
Anordnungssoll
Gesamtsoll
Istausgaben
Schließliche Zahlungsrückstände
€
€
€
€
€
1.234.637,50
15.521.639,23
16.756.276,73
15.881.383,09
874.893,64
Außerordentlicher Haushalt – Einnahmen
Anfängliche Zahlungsrückstände
Anordnungssoll
Gesamtsoll
Isteinnahmen
Schließliche Zahlungsrückstände bzw. Einnahmenreste
€
€
€
€
€
-,-1.354.318,81
1.354.318,81
1.354.318,81
--,--
Außerordentlicher Haushalt – Ausgaben
Anfängliche Zahlungsrückstände
€
Gesamtübersicht des Jahresabschlusses
-,-3
Anordnungssoll
Gesamtsoll
Istausgaben
Schließliche Zahlungsrückstände bzw. Ausgabenreste
€
€
€
€
1.354.318,81
1.354.318,81
1.354.318,81
--,--
Die Zuführung an den AOH beträgt € 1.215.818,81.
Der ordentliche Haushalt wurde mit einem Soll-Überschuss von € 728.600,51 und einem ISTÜberschuss von € 283.651,21 abgeschlossen.
Der außerordentliche Haushalt ist ausgeglichen.
Gemäß §89 Abs. 2 u. 3 der Stmk. Gemeindeordnung bildet die Grundlage für die Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses der erstellte Bericht des Prüfungsausschusses. Ergibt die
Überprüfung keine Anstände, so ist dem Bürgermeister und dem Gemeindekassier die Entlastung zu erteilen.
Es wird daher der
ANTRAG
gestellt, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss 2014 beschließen, da die Überprüfung
die sachliche und rechnerische Richtigkeit ergab und somit wäre auch dem Bürgermeister und
dem Gemeindekassier die Entlastung durch den Gemeinderat zu erteilen.
Der von GR Nußmüller gestellte Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Punkt 3)
Baustellenzufahrt „Koralmstraße“ – Vertrag mit dem Land Steiermark
GR Ing. Tabor stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge den beiliegenden Vertrag mit dem Land Steiermark, Baubezirksleitung
Steirischer Zentralraum beschließen, wonach es zur Abwicklung der Baustelle Kindergarten-Süd
an der Koralmstraße gestattet wird, an der Landesstraße B 67 eine Ein- und Ausfahrt bei Straßen-km 68,888 zu errichten.
Der von GR Ing. Tabor gestellte Antrag wird einstimmig angenommen.
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Zu Punkt 4)
Gemeinde-Grenzänderungen Kalsdorf-Feldkirchen
GR Ing. Tabor stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge nach Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft. Raumordnung, Verkehr und analog zum GR-Beschluss der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz vom 11. März
2015 heute den gleichlautenden Beschluss zum flächengleichen Grundstückstausch zur Grenzbereinigung zwischen den Gemeinden Kalsdorf bei Graz und Feldkirchen bei Graz gemäß der
Variante 2 c der Pumpernig & Partner ZT GmbH vom 09.03.2015, GZ.: 017KO15/017 (siehe Beilage) aufgrund des grenzüberschreitenden Bebauungsplanes „Copacabana Nord“ fassen.
Der von GR Ing. Tabor gestellte Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Punkt 5)
Darlehen des AWV Grazerfeld für die Kanalaufschließung Copacabana BA 203 - Garantieerklärung
GR Ing. Tabor stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge zur Darlehenszusage des Abwasserverbandes Grazerfeld in einer Gesamthöhe von € 795.000,- bei der Steierm. Sparkasse zur Finanzierung der Aufschließung Copacabana, Bauabschnitt 203 und nach Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Raumordnung und Verkehr die vorliegende Garantieerkärung über den anteiligen Betrag in Höhe von €
481.500,- beschließen.
Der von GR Ing. Tabor gestellte Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Punkt 6)
ROTO-FRANK AG - Wirtschaftsförderung
1.Vizebgm. Harter stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge den Antrag der ROTO-FRANK AG. nach einstimmiger Empfehlung des
Ausschusses für Raumordnung, Verkehr und Wirtschaft genehmigen und eine WirtschaftsSonderförderung in Form eines 40%-igen Nachlasses auf die zu leistende Bauabgabe in Höhe
von € 15.807,44 - somit € 6.322,98 beschließen.
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Der von 1.Vizebgm. Harter gestellte Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Punkt 7)
Jagd-Pacht Euro 2015
Gde. Kassier Scheiber:
Gemäß § 21 Abs.2 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 hat der Gemeinderat den Pacht-Euro für das
laufende Jagd-Pachtjahr aufzuteilen. Der Pacht-Euro beträgt € 1.600,--. Das Gebiet der Gemeindejagd umfasst 1.299 ha, somit ergibt dies einen Hektarsatz von € 1,23. Diese Aufteilung entspricht dem Stmk. Jagdgesetz, wonach die Auszahlung des Pacht-Euros an alle Grundbesitzer
im Pachtgebiet vorgesehen ist.
Der Aufteilungsentwurf wurde 4 Wochen lang und zwar vom 02.03. – 30.03.2015 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Während dieser Auflagefrist stand es jedem
Grundbesitzer im Gemeindegebiet frei, gegen den Aufteilungsentwurf Einwendungen schriftlich
einzubringen oder zu Protokoll zu geben. Es sind keine Einwendungen eingelangt. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses in der
Zeit vom 04.05. – 15.06.2015.
Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 3 verfallen die nicht innerhalb der 6-wöchigen Auszahlungsfrist behobenen Anteile zugunsten der Gemeindekasse.
Gde. Kassier Scheiber stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge die Auszahlung des Jagdpacht-Euros 2015, entsprechend dem zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegten Aufteilungsentwurf an die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes beschließen.
Der von Gde. Kassier Scheiber gestellte Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Punkt 8)
Rahmenvertrag für gemeindeärztliche Tätigkeiten mit Herrn Dr. Ernst Brunner
Punkt 8) Wurde nach einstimmigen Beratungsergebnis von der Tagesordnung gestrichen.
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Zu Punkt 9)
Vermietung der Gemeindewohnung Bahnhofstraße 48/5
GRin Mag.a Boandl-Haunold stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge nach einstimmiger Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Personal und Verwaltung vom 30.03.2015 die Gemeindewohnung in der Bahnhofstraße 48/5, 8401
Kalsdorf bei Graz, an Herrn Winter Patrick, Millöckergasse 26 g, 8401 Kalsdorf bei Graz, per
01.05.2015, vermieten.
Der von GRin Mag.a Boandl-Haunold gestellte Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Punkt 10)
Vermietung /Wohnungstausch Römerstraße 104/2
GRin Mag.a Boandl-Haunold stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge nach einstimmiger Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Personal und Verwaltung vom 30.03.2015 dem Ansuchen von Frau Sonja Skodnik (derzeit wohnhaft
Römerstraße 104/1), zum Wohnungstausch in die Römerstraße 104/2, zum ehest möglichen
Zeitpunkt, zustimmen.
Der von GRin Mag.a Boandl-Haunold gestellte Antrag wird einstimmig angenommen
Zu Punkt 11)
Vermietungen der Wohnungen am Eichenweg
GRin Mag.a Boandl-Haunold stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge nach einstimmiger Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Personal und Verwaltung vom 30.03.2015 die Wohnungsvergaben wie folgt beschließen:
a) Eichenweg 12/2 : Herr Nager Gerhard, Eichenweg 12/1, 8401 Kalsdorf bei Graz, per 01.
Mai 2015
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b) Eichenweg 14/1 :
Frau Doris Druschowitz, Eichenweg 14/2, per 01. Mai 2015
Der von GRin Mag.a Boandl-Haunold gestellte Antrag wird einstimmig angenommen
Zu Punkt 12)
Zuweisung einer Seniorenwohnung Bahnhofstraße 18/4
GRin Mag.a Boandl-Haunold stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge nach einstimmiger Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Personal und Verwaltung vom 30.03.2015 die Seniorenwohnung in der Bahnhofstraße 18/4 an
Herrn Hölbfer Viktor, 8071 Hausmannstätten, per 02. Juni 2015, zuweisen.
Der von GRin Mag.a Boandl-Haunold gestellte Antrag wird einstimmig angenommen
Zu Punkt 13)
Nicht öffentlicher Teil – Personal- und Verwaltungsangelegenheiten!
Zu Punkt 14)
Berichte
Bgm. Rauch bedankt sich recht herzlich bei allen GemeinderätInnen für die gute und langjährige
Zusammenarbeit!
Zu Punkt 15)
Allfälliges
1.Vizebgm. Gerhard Harter spricht den GemeinderätInnen seinen Dank aus und wünscht allen
alles Gute für die weitere Zukunft.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, bedankt sich Frau Bürgermeisterin Ursula
Rauch für die Mitarbeit und beendet die Sitzung um 19.20 Uhr.
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Die Verhandlungsschrift besteht aus 9 Seiten
Vorgelesen – genehmigt – unterschrieben
Kalsdorf, ……………
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Vorsitzende
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Schriftführer
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Schriftführer
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Schriftführer
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Schriftführer
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