Auftrag – Erstellung Zustandsanalyse für größere

Auftrag – Erstellung Zustandsanalyse für größere Wohngebäude (MFH)
1) Auftraggeber
Bitte vollständig ausfüllen!
Vorsitzender des
Aufsichtsrats:
Dr. Thomas König
Vorname, Name, Firma
Straße, Hausnummer
PLZ
Telefon (bitte unbedingt angeben für Terminvereinbarung)
E-Mail
Vorstand:
Reimund Gotzel
(Vorsitzender)
Andreas Ladda
Dr. Egon Westphal
Ort
Sitz Regensburg
Amtsgericht Regensburg
HRB 9119
2) Angaben zum Objekt
Straße, Hausnummer
PLZ
Eigentümer des Objekts
Verwalter des Objekts
Ort
Bitte senden an:
Bayernwerk AG Stichwort:
Gebäudeenergieberatung
Arnulfstr. 203
80634 München
Angaben zum Gebäude:
Bitte wählen Sie die zutreffende Zeitspanne für das Baujahr des Gebäudes aus.
vor 1950
1978-1984
1951-1977
1985-1995
Wohnfläche in m2:
Anzahl Wohneinheiten:
1996-2001
ab 2002
Gebäude steht unter Denkmalschutz
3) Angaben zu Renovierungen
Wurden bereits Renovierungen durchgeführt?
Ja
Nein
Wenn ja, wann (Jahr) und welche?
Heizungserneuerung
Erneuerung Fenster
Sonstige
Wärmedämmung Fassade
Ausbau oberstes Geschoss / Dachboden
4) Angaben zu Anlagen für Wärmeerzeugung
Genutzter Energieträger
Baujahr (falls bekannt)
Warmwasserbereitung
Nutzung Erneuerbarer Energien?
Solarthermie (Warmwasser)
Welche weiteren gebäudetechnischen Anlagen sind vorhanden?
Klimaanlage
zentral
dezentral
Solarthermie (Warmwasser + Heizung)
Photovoltaik, Sonstige
Lüftung
Sonstige
5) Leistungen
Die Erstellung der Zustandsanalyse erfolgt durch einen Vor-Ort-Termin beim Objekt des Kunden. Der Kunde erhält ein ausführliches schriftliches
Gutachten zum Energiebedarf seines Objektes. Dieses schließt Empfehlungen zu energetischen Modernisierungsmaßnahmen ein. Zudem erhält
der Kunde auf Wunsch eine Auflistung der für sein Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten.
6) Auftragserteilung
Hiermit beauftrage ich die Bayernwerk AG mit der Erstellung einer Zustandsanalyse für das oben aufgeführte Objekt.
Der Preis ist abhängig von der Größe und Komplexität des jeweiligen Objekts und beträgt:
1049,58 Euro (netto 882,00 Euro) für Gebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten. (Preisstand: 01.01.2016)
Bei größeren Objekten (> 10 Wohneinheiten) erfolgt ein individuelles Angebot.
Der Preis in Klammern ist der Nettopreis und versteht sich zuzüglich gesetzlicher MwSt., zurzeit 19 %. Die Terminvereinbarung zur Analyse erfolgt
telefonisch. Grundlage sind die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bayernwerk wird die zur Erfüllung dieses Auftrags erforderlichen
Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung eigener
Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung ihrer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erheben, verarbeiten
und nutzen.
Der Auftrag kann innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die
Bayernwerk AG.
X
Ort, Datum, Unterschrift des Auftraggebers
Bayernwerk AG
Fax-Nr.: 0941 201-77 53
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Zustandsanalysen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vereinbarungen über die Erstellung von Zustandsanalysen,
die zwischen dem Kunden und der Bayernwerk AG (im folgenden BAG genannt) getroffen werden.
2. Leistungsumfang, Erstellung
2.1 BAG wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten
Regeln der Technik unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen.
Der Umfang der von BAG zu erbringenden Leistung wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt.
Die im Auftragsformular genannten Preise setzen voraus, dass vom Auftraggeber detaillierte Planungsunterlagen in
digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.
Die Unterlagen werden von BAG auf Plausibilität geprüft. Falls die notwendigen Unterlagen nicht vollständig vorhanden
sind oder falls bei der Plausibilitätsprüfung Differenzen auftreten, können entsprechende Mehrkosten für die
Datenerhebung entstehen. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend über anfallende Mehrkosten unterrichtet.
2.2 Erstellung von Zustandsanalysen:
Die Erstellung einer Zustandsanalyse erfolgt durch einen Vor-Ort-Termin beim Objekt des Kunden. Der Kunde erhält
ein ausführliches schriftliches Gutachten zum Energiebedarf seines Objektes. Dieses schließt Empfehlungen zu
energetischen Modernisierungsmaßnahmen einschließlich einer Bewertung der Wirtschaftlichkeit ein.
Auf Wunsch erhält der Kunde auch eine Übersicht der für sein Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten.
2.3 BAG darf sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
2.4 Die Beauftragung der Zustandsanalyse ist erst nach dem Eingang einer Auftragsbestätigung durch die BAG verbindlich.
BAG behält sich vor, Aufträge für Zustandsanalysen abzulehnen.
3. Auftraggeberpflichten
3.1 Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft,
vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig BAG zur Verfügung zu stellen.
Diese Unterlagen müssen zum vereinbarten Termin bereitgehalten werden. Sofern die vorzulegenden Unterlagen
nicht vorhanden sind, kann es zu Mehraufwendungen kommen.
3.2 Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von
Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Mitarbeiter der BAG beim vereinbarten Ortstermin, den Zugang zum Gebäude
zu gewährleisten. Falls der Auftraggeber beim Ortstermin nicht selbst anwesend ist, ist er verpflichtet einen
Ansprechpartner am Objekt zu benennen.
3.4 Werden Abweichungen des Gebäudes zu den vom Auftraggeber im Angebot gemachten Angaben festgestellt, die
einen Mehraufwand für die BAG bedeuten, können seitens BAG Anpassungen des Honorars vorgenommen werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungsstellung erfolgt, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, mit Übersendung der Zustandsanalyse.
4.2 Die in Rechnung gestellten Beträge sind jeweils 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Haftung
5.1 Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet BAG nur, wenn BAG oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn BAG fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
5.2 Für den Fall der Haftung wegen Fahrlässigkeit wird die Haftung je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf 500.000 Euro
für Sachschäden, 250.000 Euro für Vermögensschäden.
5.3 Der in den Ziffern 1 und 2 genannte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben,
Körper oder Gesundheit.
5.4 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die BAG aufkommen muss, unverzüglich BAG schriftlich anzuzeigen.
6. Vertraulichkeit, Datenschutz
6.1 BAG und die von ihr beauftragten Personen verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Erstellung der
BAG Zustandsanalyse bekannt werdenden Informationen und Erkenntnisse.
6.2 Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils
geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung
berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung ihrer Kunden und die bedarfsgerechte
Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden die Daten an der Abwicklung dieses
Vertrages beteiligten Personen und Unternehmen weitergegeben.
Stand: 01.01.2016