Der nicht-invasive Pränatal-Test (NIPT) Sehr geehrte synlab Kunden Gerne informieren wir Sie über Änderungen betreffend der Rückerstattung des NIPT. Hintergrund Das Plasma der Schwangeren enthält neben mütterlicher auch fetale DNA. Ein veränderter Anteil der für das jeweilige Chromosom spezifischen Sequenzen im NIPT weist auf eine fetale Aneuploidie hin. Trisomien der Chromosomen 21, 18 und 13 treten in einer von 740, 5‘000 bzw. 16‘000 Schwangerschaften auf und nehmen mit zunehmendem Alter der Schwangeren zu. Weitere chromosomale Fehlverteilungen stellen die gonosomalen Aneuploidien wie das Turner (45, X)-Syndrom dar. Der Entscheid vom BAG Nicht-invasive Pränatal-Tests (NIPT) zur Bestimmung kindlicher Chromosomenstörungen aus mütterlichem Blut werden neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) bezahlt. Diese Entscheidung traf jetzt das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) auf Empfehlung des Schweizer Bundesamts für Gesundheit (BAG). NIPT-Tests bergen im Vergleich zur invasiven Diagnostik nicht das Risiko einer eingriffsbedingten Fehlgeburt (ca. 0.5 %). Daher geht das BAG davon aus, dass sich die Anzahl durchgeführter invasiver Untersuchungen, wie z. B. CVS oder Amniozentese, zukünftig erheblich reduzieren wird. Weiterhin gilt jedoch, dass jedes positive NIPT-Resultat durch einen invasiven Test bestätigt werden muss. Die Erstattung ist im beigelegten BAG Faktenblatt ausführlich beschrieben). Aktueller Erstattungsstatus (Stand am 21. Juli 2015) (basierend auf BAG Information: Pränatale Tests für Trisomie 2015): Erstattung Keine Erstattung (ca. 50% aller Schwangerschaften) (ca. 50% aller Schwangerschaften) Risiko für T21, T18, T13 >= 1/1000, nach biochemischer Untersuchung im 1. Trimester und Sonografie nach 12 – 14 Wochen fortgeschrittenes Alter der Mutter Ängste/Wunsch der Mutter positive Familienanamnese Risiko nach 1TT/Sonografie < 1/1000 1TT/Sonografie (noch) nicht durchgeführt Wichtige Voraussetzung für die Erstattung des NIPT-Tests ist die Durchführung des ErsttrimesterTests (1.- TT), welcher neu ebenfalls eine OKP-Pflichtleistung ist und nun bei jeder Schwangeren erstattet wird. Ist das kombinierte Risiko (aus Alter, Ultraschall und Biochemie) grösser als 1:1000 (z. B. 1:520), wird der NIPT-Test ab der 12. Schwangerschaftswoche von den Krankenkassen bezahlt. Die Durchführung des NIPT-Tests für Frauen mit kleinerem Risiko oder bei denen eine andere Voraussetzung nicht erfüllt ist (s. Tabelle), ist im Rahmen einer Leistung für Selbstzahlerinnen weiterhin möglich. Die Details finden Sie im beigelegten Faktenblatt des BAG. Freundliche Grüsse synlab Suisse SA 2015.07. Juli 2015
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