EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Die Güterstände - Errungenschaftsbeteiligung "Ordentlicher Güterstand"; besteht ohne Ehevertrag von Gesetzes wegen; kann aber mittels Ehevertrag angepasst werden. - Gütergemeinschaft Mit Ehevertrag vereinbarter Güterstand; wirkt nur bei Auflösung der Ehe durch Tod - Gütertrennung Mit Ehevertrag vereinbarter Güterstand oder "ausserordentlicher Güterstand" (durch Richter angeordnet oder von Gesetzes wegen) EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Errungenschaftsbeteiligung / Situation währen der Ehe: Ehemann Eigengut Errungensch. Errungensch. Eigengut Ehefrau Eigengut: In die Ehe eingebrachte Vermögenswerte / Erbschaften / Schenkungen / Ersatz von Eigengut (vgl. ZGB 198 ff.) Errungenschaft: Während der Dauer der Ehe erarbeitetes Vermögen / Erträge aus Eigengut etc. (vgl. ZGB 197) EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Errungenschaftsbeteiligung / Auflösung der Ehe nach Gesetz: Ehemann Eigengut Errungensch. Errungensch. Eigengut Ehefrau Gegenseitige hälftige Beteiligung am Vorschlag, nicht aber an einem Rückschlag. Der Vorschlag ist die Errungenschaft unter Anrechnung von Ersatzforderungen, Schulden usw. (vgl. ZGB 210). EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Errungenschaftsbeteiligung / Auflösung der Ehe durch Tod (inkl. Erbteilung mit Kinder): Güterrechtliche Eigengut Errungensch. Teilung Erbrechtliche Teilung Errungensch. Eigengut NACHLASS Tod Ehefrau EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Errungenschaftsbeteiligung / Auflösung der Ehe mit Vorschlagszuweisung: Ehemann Eigengut Errungensch. Errungensch. E.. Eigengut Es muss jedoch beachtet werden, dass solche Vorschlagszuweisungen die Pflichtteilsansprüche von nichtgemeinsamen Kindern und deren Nachkommen nicht beeinträchtigen dürfen (vgl. ZGB 216 Abs. 2). Ehefrau EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Errungenschaftsbeteiligung / Auflösung der Ehe durch Tod mit Vorschlagszuweisung: Güterrechtliche Eigengut Errungensch. Errungensch. Teilung Erbrechtliche Teilung E.. Eigengut NACHLASS Tod Ehefrau EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Errungenschaftsbeteiligung / Auflösung der Ehe durch Tod mit Vorschlagszuweisung + Pflichtteilsregelung: Güterrechtliche Eigengut Errungensch. Errungensch. Teilung Erbrechtliche Teilung E.. Eigengut NACHLASS Tod Ehefrau EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Errungenschaftsbeteiligung / Auflösung der Ehe durch Tod mit Vorschlagszuweisung + Nutzniessungslösung: Güterrechtliche Eigengut Errungensch. Errungensch. Teilung Erbrechtliche Teilung E.. Eigengut NACHLASS Nutzniessung Eigentum Tod Ehefrau EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Errungenschaftsbeteiligung / Auflösung der Ehe durch Tod mit Vorschlagszuweisung + Erbverzicht: Güterrechtliche Eigengut Errungensch. Errungensch. Teilung Erbrechtliche Teilung E.. Eigengut NACHLASS Tod Ehefrau EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Errungenschaftsbeteiligung / Auflösung der Ehe durch Tod (inkl. Erbteilung mit Kinder) -> Nutzniessungslösung (ohne Vorschlagszuweiseung): Güterrechtliche Eigengut Errungensch. Teilung Erbrechtliche Teilung Errungensch. Eigengut NACHLASS Nutzniessung Eigentum Tod Ehefrau EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Weitere Regelungspunkte in Ehevertrag - Wiederverheiratung Variante 1: nachträgliche gesetzliche Regelung Variante 2: Vereinfachungsregelung (z.B. 1/2 oder 1/4 eheliches Vermögen vor Tod) - Zuteilung „Berufes oder Betrieb eines Gewerbes“ (und evtl. Erträge daraus) zu Eigengut - Ausschluss Mehrwertbeteiligung Mit Ehevertrag vereinbarter Güterstand; wirkt nur bei Auflösung der Ehe durch Tod EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Weitere Regelungspunkte in Erbvertrag - Wiederverheiratung Variante 1: nachträgliche gesetzliche Regelung Variante 2: Vereinfachungsregelung (z.B. 1/2 oder 1/4 eheliches Vermögen vor Tod) - Regelung über Erbvorempfänge und deren Ausgleichung (Wertfestlegung) - Teilungsvorschriften - Einsetzung Willensvollstrecker EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Die gesetzliche Erbfolgeregelung (Parantelenregelung): Grosseltern Eltern Erblasser Geschwister Nachkommen 1. Parantel: Die Nachkommen; Kinder erben zu gleichen Teilen (ZGB 457) 2. Parantel: Die Eltern (je ½) und deren Nachkommen (ZGB 458) 3. Parantel: Die Grosseltern (je ½) und deren Nachkommen (ZGB 459) Kein Erbrecht mehr: Es erbt das Gemeinwesen (ZGB 466, EGzZGB 124) EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Ehegatte oder eingetragener Partner als Konkurrenz zu den übrigen gesetzlichen Erben: Grosseltern Eltern Geschwister Erblasser Ehegatte Nachkommen Der Ehegatte oder der eingetragene Partner erbt als nicht Blutsverwandter (vgl. ZGB 462): - ½ der Erbschaft, in Konkurrenz zu den Nachkommen (1. Parentel) - ¾ der Erbschaft, in Konkurrenz zur elterlichen Parentel (2. Parentel) - die ganze Erbschaft, in Konkurrenz zur grosselterlichen Parentel (3. Parentel) EHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT Die gesetzliche Erbfolgeregelung: Pflichtteilsschutz (vgl. ZGB 471): 1/2 1/2 Eltern Pflichtteilsschutz: Pflichtteile In x/x des gesetzlichen Erbanspruchs 1/2 3/4 Ehegatte oder eingetragener Partner Nachkommen
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