Grüß Gott liebe Skifahrer, Snowboarder und Langläufer „Reisen Sie nicht mit irgendwem, Sie sind ja auch nicht irgendwer“ Das ist die Philosophie, der wir uns verschrieben haben. Ihr großer Vorteil bei uns: Bei allen Reisen wird Sie unser erfahrenes Team vor Ort persönlich betreuen. Genießen Sie die lockere, familiäre Atmosphäre. Der Winter 2015/2016 steht schon vor der Tür und wir haben Ihnen wieder eine vielfältige Auswahl von herrlichen Skireisen zusammengestellt. Die ausgewählten Regionen bieten Ihnen alle Variationen von unbeschwertem Skifahren. Wir sind uns sicher, genau Ihren Geschmack für traumhafte Wintersportgebiete getroffen zu haben. Es würde uns sehr freuen, Sie als Gast in einem unserer modernen Fernreisebusse begrüßen zu dürfen. Ihre Familie Höher Auch dieses Jahr gibt es QR-Codes zu jeder Fahrt: Einfach mit dem iPhone oder Smartphone einscannen und die gewünschte Fahrt wird automatisch im Kalender Ihres Telefons gespeichert. Programm als PDF downloaden: Reiseübersicht 12. - 13.12.2015 – 2 Tage Österreich – Serfaus, Fiss und Ladis 03. - 05.01.2016 – 3 Tage Österreich – Ischgl und Galtür 10. - 13.01.2016 – 4 Tage Italien – Livigno 17. - 27.01.2016 – 11 Tage Kaschmir – Helikopter-Skireise zum Himalaya 17. - 20.01.2016 – 4 Tage Südtirol – Skisafari Cortina d´Ampezzo 30.01. - 02.02.2016 – 4 Tage Österreich – Arlberg, Warth/Schröcken und Lech/Zürs 10. - 13.02.2016 – 4 Tage Südtirol – Skisafari 19. - 21.02.2016 – 3 Tage Südtirol – Schnalstal, Bella Vista Hütte 27.02. - 01.03.2016 – 4 Tage Südtirol – Dolomiten, Wolkenstein 06. - 10.03.2016 – 5 Tage Schweiz – Grindelwald und Wengen 13. - 16.03.2016 – 4 Tage Österreich – Sonnenalpe Nassfeld/Hermagor Kärnten 09. - 10.04.2016 – 2 Tage Österreich – Obertauern Mitte April – 2 Tage Saisonfinale mit Sport Gürteler in Obergurgl 3 Unser Saisonstart Serfaus/Fiss/Ladis Pulverschnee und Après-Ski 12. bis 13. Dezember 2015 TOP-ANGEBOT! Inkl. 2-Tages-Sk ipass Samstag bis Sonntag | 2 Tage Starten Sie Ihre Skisaison 2016 im sonnen- und neuschneeverwöhnten Serfaus. Entdecken Sie die topp präparierten Pisten des Komperdellgebiets in Serfaus, die ewig langen Hänge der Lazidabfahrt und an der Oberen Scheid. Pulverschnee freunde kommen in den Nord hängen zwischen Schönjoch und Zwölferkopf in Fiss voll auf Ihre Kosten. Insgesamt stehen Ihnen ca. 212 Pistenkilometer zwischen 1.200 und fast 2.770 Metern Höhe zur Verfügung. Serfaus-Fiss-Ladis hat für jeden unzählige Schmankerl zu bieten. Eine Reihe uriger Hütten laden dann zum gemütlichen Einkehrschwung ein. Von unserem zentralen und doch sehr ruhig gelegenen Hotel Silvretta starten Sie direkt mit der Dorf U-Bahn in die neue Skidimension Tirols. Genießen Sie nach einem schönen Skitag die finnische Sauna oder das türkische Dampfbad, bevor Sie sich dann entspannt, nach dem vorzüglichen Abendessen in das Serfauser Nachtleben stürzen. Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 1x Übernachtung mit Halbpension im Hotel Silvretta in Dorfmitte Serfaus ➢ 2-Tages-Skipass Serfaus-Fiss-Ladis ➢ Freie Nutzung des Wellnessbereich mit Sauna und Dampfbad ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 189,– EZ-Zuschlag: € 20,– 4 Alpen-Lifestyle Ischgl und Galtür ...weil´s dort einfach so schön ist! 3. bis 5. Januar 2016 Sonntag bis Dienstag | 3 Tage (zum Ende der Winter-Ferien) Der Traum in weiß! Und auch dieses Jahr fahren wir wieder in den einmaligen Skizirkus Ischgl im Paznauntal. 41 Liftanlagen stehen Ihnen auf weit über 200 Pistenkilometern in der 2-Länder-Skischaukel Ischgl / Tirol und dem Schweizer Samnaun zur Verfügung. Skifahren ohne Ende und legendärer AprésSki erwarten Sie in einer der größten Skiregionen Österreichs. Unser sehr gutes Hotel, befindet sich zentral in Galtür. Sie können gerne selbst entscheiden, ob Sie am zweiten Tag das hochalpine Galtür mit seinen traumhaften Pisten erforschen, oder alle Tage in Ischgl/Samnaun fahren. In unserem 4-Sterne-Hotel steht Ihnen nach dem Skifahren der großzügige Wellnessbereich mit verschiedenen Saunen und Dampfbad zur Verfügung. Am Dienstag Nachmittag geht‘s nach drei erlebnisreichen Tagen des verlängerten Wochenendes mit unserem Bus wieder nach Hause. Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 2 x Übernachtung mit Halbpension im sehr guten Hotel in Galtür ➢ freie Nutzung des großzügigen Wellness-Bereiches ➢ inkl. aller Orts- und Kurtaxen ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 249,– EZ-Zuschlag: € 32,– 5 Der Schnee lebt hier! Livigno in der Lombardei Das absolute Top-Skigebiet in den Lombardischen Alpen. 10. bis 13. Januar 2016 Sonntag bis Mittwoch | 4 Tage Hier lebt der Schnee....das ist das Motto von Livigno! Schnee soweit das Auge reicht. Sanft legt er sich über die Hänge des Tales, das für´s Skifahren wie gemacht scheint. Pisten und Powder-Hänge überall. Dank der Höhenlage beginnt die Saison in Livigno viel früher als anderswo und dauert von Ende November bis Anfang Mai. Wer den Wintersport liebt, der besucht Livigno. Lassen Sie sich von den sanften Hügeln, der frischen Luft und der Höhensonne inspirieren. Unser Hotel befindet sich direkt an einer der unzähligen Pisten und Sie können ganz bequem ins Gebiet starten und wieder mit den Skiern zurück gelangen. Nach einem erlebnisreichen Tag steht Ihnen der hoteleigene Wellnessbereich zur Verfügung, bevor es zum reichhaltigen Abendessen geht. Entdecken Sie die Schönheit der Alpen Unser Schmankerl-Angebot: ◆ 4 Tage Skiguiding mit staatl. geprüften Bergund Skiführer nur € 140,– in einem einzigartigen Skigebiet! „Emotionen in unberührtem Schnee. Ein unbeschreibliches Gefühl, das sich jedes Mal erneuert, wenn Deine Ski ganz leise in den Schnee eintauchen und eine glitzernden Wolke erschaffen....“ Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 3x Übernachtung mit Halbpension ➢ Wellnessbereich mit Sauna ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 349,– EZ-Zuschlag: € 57,– ✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag 6 Kaschmir ... TOP-ANGEBOT!ing id Inkl. Heli und Gu ss und Skipa Himalaya – Helikopter-Ski ... hier werden Deine Träume wahr! 17. bis 27. Januar 2016 | 11 Tage / 7 Tage Skifahren garantiert und 2x halbtags: 3 - 5 Flüge garantiert) sind wir an den Powder-Hänge mit den Helikopter unterwegs. Bei anhaltendem Schneefall oder unsicherer Lage starten wir mit unseren Guides (Gruppe: 5 - 7 Personen + 1 Guide) in das legendäre Back-Country von Gulmarg. Der Berg Apharwat hat einen fünf Kilometer langen Gipfelgrat (auf über 4.000 m Höhe), von dem nach allen Seiten ein reich gegliedertes Freeride-Gelände Foto: © F.Widmann Vergesst Kanada – vergesst USA!! Die absoluten Highlights beim Heliskifahren befinden sich in Kaschmir/Himalaya (Indien). Schier unendlich präsentiert sich das riesige Freeride-Gebiet in Gulmarg. Tiefschnee fahren in neuen Dimensionen. Im Zeitraum von Dezember bis Februar fallen über 14 Meter Neuschnee („Curry-Powder“) in Gulmarg am Berg Apharwat. Wir kombinieren traumhafte, völlig unberührte Abfahrten vom Hubschrauber aus, mit dem höchsten Skigebiet der Welt (fast 4.000 m), das mit einer Seilbahn erschlossen ist. Die modernen Helis, mit den top ausgebildeten Piloten und Skiguides, bringen uns zu den phantastischsten Freeride-Hängen, die man je erlebt hat. Nach professioneller Einweisung in Lawinenkunde und Rettung starten wir in kleinen VIP-Gruppen (4 Gäste + 1 Guide) mit den Helikoptern zu den Traumhängen des Himalayas. Je nach Schnee- Wetter- und Lawinenlage sind wir mit den Hubschraubern oder bei der Gondel unterwegs. Wir werden vor Ort die Tage mit den Kaschmir-Heli-Guides individuell planen. An vier Tagen (2x ganztags: 7 - 10 Flüge abzweigt. Unsere örtlichen Guides kennen sie alle, die gigantischen Abfahrten mit 2.000 - 2.500 Höhenmetern Unterschied bis in die Dörfer unterhalb von Gulmarg. Von den riesigen, offenen Powder-Hängen geht´s ins fein kupierte Waldgelände. Es ist die helle Freude, hier durch zu rauschen! Sollten wir aus wetter- oder sicherheitstechnischen Gründen, nicht alle Flüge machen können, bekommen wir diese zurück erstattet. Unser Hotel Heevan Reetret ist ein 4-Sterne-Hotel (landestypisch) zentral und sehr ruhig in Gulmarg gelegen. Wir bieten diese Fahrt mit dem kompletten Programm in Kaschmir an. Die Flüge nach Srinagar in Indien/Kaschmir müssen wir bestellen, wenn Du Dich entscheidest dabei zu sein, da die Indische Airline für den Flug von Delhi nach Srinagar nur direkt mit Namen einbucht. Die Kosten für den Hin- und Rückflug belaufen sich auf ca. 700 - 900 Euro (je nach Buchungsdatum). Wir wollen alle Gäste (maxi- male Anzahl der gesamten Gruppe 12 - 16 Personen) möglichst gleichzeitig bei der Lufthansa anmelden, damit wir den gleichen Flug und Preis erhalten. Deswegen würden wir einen frühen Anmeldezeitpunkt setzen: 27. Oktober 2015 (Preis nach Verfügbarkeit der Hin- und Rückflüge). Weitere Buchungen dann auf Anfrage. Für diese Reise buchen wir mit zwei Freigepäckstücken (je 23 kg: 1x Koffer, 1x Skisack) INFOABEND! Am 20. Oktober 2015 um 18:00 Uhr veranstalten wir im Vereinsheim „König`s“, Anna-Wimschneider-Str. 7, 85716 Unterschleißheim, einen Infoabend für alle Skireisen und auch speziell für Kaschmir-Heliski (mit kleinem Film und Fotos). Unsere Leistungen für diese gigantische Skireise nach Kaschmir zum „Curry-Powder“: ➢ T ransferfahrten von/nach Flughafen München ➢ Transferfahrten von/nach Srinagar-Gulmarg ➢Q ualifiziertes Guiding komplett für alle Skitage ➢ Bereitstellung von Lawinenausrüstung durch Kaschmir-Heli-Ski (Schaufel, Sonde und LVS) ➢ Vier Tage Heliflüge: (2x ganztags: 7 - 10 Flüge garantiert und 2x halbtags: 3 - 5 Flüge garantiert, weitere Flüge fakultativ) ➢ Drei Skitage Guiding und Liftpässe bei der Gondel am Berg Apharwat ➢ Betreuung und Organisation vor Ort durch Andreas Höher ➢ 7 x Übernachtung/Halbpension im Heevan Retreat Hotel oder fakultativ höherwertig (z. B. Highlands Hotel, Aufpreis für alle Tage € 300,–) ➢ 1x Übernachtung im Hausboot auf dem See von Srinagar Abfahrt: Wird noch bekannt gegeben Reisepreis: € 4.680,– Stand: Ende September 2015. Sollte sich der Umrechnungskurs zur Indischen Rupie stark verändern, würden wir den Preis anpassen. Weitere Infos über Lawinenausrüstung, ABSRucksäcke, Visa für Indien, Hotel, usw. findest Du in unserem Sonderflyer für die KaschmirSkireise. Bitte unverbindlich bei uns anfordern. 8 Skisafari Cortina d´Ampezzo Tofana/Lagazuoi/Cinque Torri/Monte Cristallo Da schlägt das Skifahrerherz (Omnibus) höher… 17. bis 20. Januar 2016 Sonntag bis Mittwoch | 4 Tage Italienisches Dolce Vita gepaart mit der einzigartigen Bergwelt der Tofana, Lagazuoi, Cinque Torri (5 Türme) und den fast 3.000 Meter hohen Gipfel des Monte Cristallos. Das Topp-Angebot des AmpezzoTals in Cortina bietet den Pisten- und Pulverschneeliebhabern unvergleichlich schöne und unvergessliche Abfahrten. Von unserem 3-Sterne Hotel Villa Argentina können wir direkt in das Tofana-Skige- biet (Pocolpiste) starten und mit den Skiern vor die Haustüre zurück fahren. Zum 5 Torri und zur Lagazuoi sind es nur wenige Skibusminuten. Erleben Sie mit uns vier herrliche Tage rund um Cortina und tauchen Sie ein, in den olympischen Flair der italienischen Bergwelt. Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 3x Übernachtung mit Halbpension ➢ Wellnessbereich mit Sauna und Dampfbad ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 345,– EZ-Zuschlag: € 39,– ✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag 9 Arlberg – Die Wiege des Skilaufs Warth/Schröcken und Lech/Zürs „Der Schneegarant am Arlberg“ 30. Januar bis 2. Februar 2016 Samstag bis Dienstag | 4 Tage Das schneereichste Skigebiet Europas, mit durchschnittlich 11 Metern Neuschnee bietet jedem ein unvergessliches Wintererlebnis. Warth-Schröcken schafft als eines der modernsten Skigebiete Österreichs den Spagat zwischen Tradition und Moderne. Hier wird Ihnen Skivergnügen auf höchstem Niveau geboten. Und das absolute „Zusatz-Schmankerl“: Mit dem Auenfeldlift haben Sie jetzt direkten Anschluss in das riesige Gebiet von Lech/Zürs. Lassen Sie sich begeistern von insgesamt 94 Bahnen und bestens präparierten 340 Pistenkilometern, auf denen Sie genussvoll abfahren können. Auch den Tiefschnee freunden, Freeridern und Variantenfahrern werden die Powder-Hänge dieser Region das Herz Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 3x Übernachtung mit Halbpension (inkl. 5-Gang-Wahlmenü) ➢ Nutzung des schönen Wellnessbereichs ➢ Inkl. aller Orts –und Kurtaxen ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) höher schlagen lassen! Unser Hotel mit gemütlichen Wellnessbereich und sehr guter Küche (5-GangWahlmenü) befindet sich in Holzgau im schönen Lechtal. Skifahren am Arlberg...ein ganz besonderes Erlebnis. Testen Sie selbst – und tauchen Sie mit uns ein ins schneereiche Lechtal am Arlberg! Reisepreis: € 285,– EZ-Zuschlag: € 45,– Unser Schmankerl-Angebot: ◆ S kiguiding durch staatl. gepr. Skilehrer Aufpreis (für alle 4 Tage!) nur € 140,– 10 Dolomiti Superski Skisafari Südtirol Kronplatz und Grödnertal 10. bis 13. Februar 2016 | 4 Tage Mittwoch bis Samstag (Faschingsferien) Genuß-Skifahren in Perfektion! Das können Sie auf den weiten, sonnigen Hängen vom Kronplatz bei Brunneck, im Grödnertal und den anderen Gebieten Südtirols in Hülle und Fülle erleben. Mit dem Dolomiti-Superskipass sind wir flexibel und können überall sofort starten. Auf den Kronplatzpisten von Olang und St. Vigil erwartet Sie das ideale Terrain für lange, genussvolle Schwünge auf breiten Abfahrten. Hier werden speziell die Freunde des Carvings und alle Einsteiger ihre helle Freude haben. Aber auch die „Steilhangprofis“ kommen an den Nordhängen der Sylvesterabfahrt auf ihre Kosten. Die sonnenverwöhnten Pisten im Grödnertal bieten für alle Könnerstufen eine reichhaltige Auswahl an traumhaften Hängen. Wir wohnen ideal in Villanders im Grandpanorama-Hotel Stephanshof und haben nur kurze Anfahrten in die Gebiete. Unser sehr gutes Hotel verwöhnt Sie morgens mit einem traumhaften Frühstücksbuffet und abends mit einem feinen Menü. Vorher haben Sie die Möglichkeit sich im Wellness & Relaxbereich des 4-Sterne Hotels zu entspannen. Tauchen Sie mit uns ein, in das sonnenverwöhnte Südtirol! Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 3x Übernachtung mit Halbpension im 4-Sterne Grandpanorama Hotel Stephanshof in Villanders ➢ freie Nutzung des großzügigen Wellness-Bereiches ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 289,– EZ-Zuschlag: € 45,– ✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag 11 Schnalstal ... Bella Vista Hütte ... legendär 19. bis 21. Februar 2016 INKLUSIVE ss ipa 3-Tages-Sk Freitag bis Sonntag | 3 Tage Das ganz spezielle Bergerlebnis: Die legendäre Bella Vista Hütte im Schnalstal liegt direkt im Skigebiet auf fast 3.000m Höhe. Ein verlängertes Wochenende auf den weitläufigen Pisten des Schnalstaler Gletschers in Südtirol mit bestem Schnee und echt groovy Hüttenfeeling. Abends gibt es auf der „Bella Vista“ ein phantastisches Menü und morgens erwartet uns ein reichhaltiges Frühstücksbuffet. Entspannung pur auf der Bella Vista Hütte mit Sauna und Heißwasserbecken unterm freien Himmel. Der Geheimtipp für Genießer und Freunde des gepflegten Skilaufs. Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 2x Übernachtung mit Halbpension in Mehrbettzimmern und wenigen Doppelzimmer (Wichtig: keine Einzelzimmer auf der Hütte) ➢ Skipass für 3 Tage ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 375,– ✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag 12 Südtirol – Sella Ronda/Alta Badia Wolkenstein Die Dolomiten – atemberaubend – bewährt – beliebt 27. Februar bis 1. März 2016 Samstag bis Dienstag | 4 Tage Inzwischen schon einer unser beliebtesten Klassiker: Skifahren in den atemberaubenden Dolomiten. Steigen auch Sie ein in die Welt der Dolomiti-Superskiarena. Sella, Seceda, Marmolada, Geiselerspitzen und der Langkofel. Eine Gipfelberühmtheit neben der anderen. Von Wolkenstein aus starten Sie unmittelbar in die Gebiete von Gröden, Alta Badia und Arabba. Die einzigartige Vielfalt der Pisten erschließt sich Ihnen direkt von unserem Hotel Olympia, in dem wir schon seit vielen Jahren Stammkunden sind. Wir wohnen sehr ruhig und doch mitten im Ort. Grandios die Bergkulisse, sanft und schön die Abfahrten – hochgelobt die ladinische Küche. Gemütliche Hütten laden zum Verweilen ein. Nach einem eindrucksvollen Tag erwartet Sie das bewährte, gute Abendessen im Hotel Olympia. Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 3x Übernachtung mit Halbpension (reichhaltiges Frühstücksbuffet und mehrgängiges Abendmenü) ➢ kleine Sauna im Hotel ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 359,– EZ-Zuschlag: € 45,– ✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag 13 Schweiz – Gourmet-Skireise Grindelwald und Wengen ...lassen Sie sich so richtig verwöhnen! 6. bis 10. März 2016 Sonntag bis Donnerstag | 5 Tage Unser Klassiker der letzten Jahre! Skifahren vor der schönsten Kulisse der Welt. So vielseitig wie diese Hochgebirgslandschaft im renommierten Skiparadies Grindelwald - Wengen ist, so reichhaltig ist hier auch die Auswahl an Pisten und Abfahrten: 43 Bergbahnen und Lifte führen Sie bis auf 2.971 Meter und garantieren Ihnen perfektes Skivergnügen auf weit über 200 km Abfahrtspisten. Und jetzt das Allerbeste: Unser Hotel ! Lassen Sie Ihre Seele im Parkhotel Schoenegg so richtig baumeln. Nach dem Skifahren können Sie im Aqua-Well-Bereich traumhaft relaxen. Sie haben freien Zugang zum hoteleigenen Hallenbad, Panorama-Whirlpool, Fitnessraum, finnische Sauna und Dampfbad. Morgens können wir uns am reichhaltigen Frühstücksbuffet bedienen und am Abend werden Sie ein traditionelles 5-Gänge-Menü inklusive Salatbuffet genießen, das der langjährige Küchenchef im Parkhotel mit viel Herz für Sie zubereitet hat. Das zentral und ruhig gelegene Hotel liegt direkt neben der First-Gondelbahn. Die Anreise nach Grindelwald erfolgt am 1.Tag bis zum frühen Nachmittag. An den folgenden vier Tagen haben Sie die Möglichkeit Ski zu fahren, bevor es am letzten Tag spätnachmittags wieder nach Hause geht. Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 4x Übernachtung mit Halbpension (reichhaltiges Frühstücksbuffet und 5-Gang-Abendmenü) im Parkhotel Schoenegg in Grindelwald ➢ Benutzung des gesamten Aqua-WellBereiches des Hotels ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 6.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 619,– EZ-Zuschlag: € 66,– 14 Skiarena Kärnten Sonnenalpe Nassfeld/Hermagor Arena der weißen Pracht ! 13. bis 16. März 2016 Sonntag bis Mittwoch | 4 Tage Willkommen in der Sonnenalpe Nassfeld. Pistenspaß und Gastfreundschaft werden hier noch großgeschrieben. Auf über 101 Kilometern präparierten Pisten und 300 Kilometern Loipen erwartet Sie eine topmoderne Skiregion. Der Millenium-Express (längste Umlaufseilbahn Europas mit 6.001 m) bringt Sie direkt hinein ins traumhafte Skivergnügen der Sonnenalpe. Am Anreisetag werden wir noch im schönen Gebiet von Flachauwinkel/Zauchensee skifahren, bevor es am späten Nachmittag zu unserem Hotel nach Waidegg bei Hermagor weitergeht. Die nächsten drei Tage erwartet Sie die Skiarena Sonnenalpe Nassfeld. Nach dem Skifahren sorgt eine Sauna im Hotel für Entspannung. Auch kulinarisch werden wir vom Waidegger Wirt verwöhnt: Ein reichhaltiges Frühstücksbuffet und ein gutes mehrgängiges Abendmenü runden den Tag ab. Direkt um die Ecke gibt´s eine beleuchtete Rodelbahn, auf der man sich abends, an einigen Tagen der Woche, noch vergnügen kann. Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 3x Übernachtung mit Halbpension in Waidegg ➢ Gratisskibus zum Millenium-Express ➢ kleine Sauna im Hotel ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 279,– EZ-Zuschlag: € 39,– 15 Unser Finish-Hit… Obertauern Hier geht’s ab… 9. bis 10. April 2016 TOP-ANGEBOT! Inkl. 2-Tages-Sk ipass Samstag bis Sonntag | 2 Tage Sport, Spaß und Hüttengaudi. Dafür steht Obertauern! Dieser Mix macht´s aus: Schneesicheres Gebiet, ein vielseitiges Aprés-Ski-Angebot und rund 100 km bestens präparierte Pisten lassen keine Wünsche offen. Starten Sie vom Zehnerkar ins perfekt vernetzte Gebiet von modernen Bahnen und traumhaften Hängen der legendären Tauernrunde. Erleben Sie die fantastische Bergwelt Obertauerns und genießen Sie ein „chilliges“ Wochenende zum Saisonende. Wo andere den Schnee suchen, können Sie in Obertauern noch die Kristalle fliegen lassen. Unser sehr gutes Hotel befindet sich in Tweng nur wenige Fahrminuten von der Tauern Runde entfernt. Raus dem Stress – rein ins Skivergnügen! Unsere Leistungen: ➢ Fahrt im modernen Fernreisebus ➢ 1x Übernachtung mit Halbpension ➢ 2-Tagesskipass für Obertauern ➢ inkl. aller Orts- und Kurtaxen ➢ Straßen- und MwSt. Abfahrt: 5.00 Uhr in Kirchseeon (weitere Haltestellen letzte Seite) Reisepreis: € 199,– Kinder bis einschl. 14 Jahre : EZ-Zuschlag: € 169,– € 25,– 16 Unser Dankeschön für Ihre Treue: Sammeln Sie auf Ihrer persönlichen Kundenkarte Treuebusse. Für jeden Tag, den Sie mit uns reisen, erhalten Sie einen Treuebus. Nach 25 erlebnisreichen Reisetagen und somit 25 Treuebussen, erhalten Sie eine Reisegutschrift im Gegenwert von 25 Euro. ★ Verschenken Sie doch mal einen Reisegutschein! ★ ★ ★ Unsere Partner: 17 Saisonfinale mit Sport Gürteler in Ober-/Hochgurgl in Mitte April Genauehr Tbeerm k a nn t wird noc gegeben! ➤ inkl. 2-Tages-Skipass ➤T OP-Hotel mit Halbpension ➤A bsolutes Schmankerl: Skitest - die ersten Modelle 2017 Anmeldung direkt bei: Sport Gürteler GmbH Siriusstraße 2 · 85614 Eglharting/Kirchseeon Telefon (0 80 91) 24 24 · Fax 13 72 [email protected] · www.sport-guerteler.de ISMANING www.skischule-neumaier.de [email protected] • Tel. 08124 - 9076500 snow & more Tagesskifahrten mit après ski ski-openinG skisaFari ski-FinisH 12.12.2015 24.02.2016 05.03.2016 Saisonfinale mit großer Après Ski Party Preis: € 25,Preis: € 25,Preis: € 25,jew. zzgl. Liftkarte specials & reisen ski-openinG sTubai 22.–25.11./27.11.2015 4 oder 6 Tage Free ride daYs www.skischule-neumaier.de Your perFecT daY Terminvereinbarung telefonisch Gerne organisieren wir einen oder mehrere Skitage, die etwas Besonderes sein sollen. Your Perfect Day – der Unterschied zu normalen Skitagen für unvergessliche Erlebnisse. Für Einzelpersonen, Kleingruppen oder Firmen. priVaTkurse Terminvereinbarung telefonisch Egal ob Ski oder Snowboard, egal ob Einsteiger oder Könner, ob als Kleingruppe oder alleine, der Spaß am Lernerfolg ist garantiert. Einfach anrufen! kurse ski alpin / snowboard adVenTskurs 05.12. – 06.12.2015 Ferienkurs 1 26./27. u. 29./30.12.2015 Ferienkurs 2 02.01. – 05.01.2016 miTTwocHskurs 13.01. – 17.02.2016 samsTaGskurs 1 09.01. – 30.01.2016 samsTaGskurs 2 20.02. – 27.02.2016 FascHinGskurs 1 06.02. – 09.02.2016 FascHinGskurs 2 11.02. – 13.02.2016 osTerkurs 19.03. – 20.03.2016 ZwerGerlkurs 10.01. – 31.01.2016 kinderGarTenkurse 2 Tage Preis: € 129,- 4 Tage Preis: € 219,- 4 Tage Preis: € 219,- 5 Tage Preis: € 229,- 4 Tage Preis: € 219,- 2 Tage Preis: € 129,- 4 Tage Preis: € 219,- 3 Tage Preis: € 179,- 2 Tage Preis: € 129,- 4 Tage Preis: € 175,- Individuell auf Anfrage Preise inkl. Busfahrt Unsere Partner: WINTERPROGRAMM Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder fordern Sie unser Programm an. AGB-Reiseverkehr Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Dazu ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt. b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. c) Telefonisch nimmt der Reiseveranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben an den Veranstalter zurückzuleiten hat, und die Reisebestätigung geschlossen wird. Sendet der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann der Reiseveranstalter von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben an ihn weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Buchungen mittels T-Online, Internet etc. gilt das unter Ziffer 1.c) Ausgeführte entsprechend. d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. Für die Annahme wird die rechtzeitige Rücksendung der unterschriebenen Reiseanmeldung empfohlen. e) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist der Reiseveranstalter lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Der Veranstalter haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß. 2. Zahlung a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 25 % des Reisepreises zu zahlen. c) Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein) zu zahlen. d) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). e) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht län- ger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt. 3. Leistungen a) Prospekt- und Katalogangaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Ziffer 3. c) ist zu beachten. c) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Auf Ziffer 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen. 4. Preisänderungen a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nach-weisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Leistungsänderungen a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reise-veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend. d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (ins-besondere Minderung, Schadensersatz) unberührt. 6. Rücktritt des Kunden a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: b) Erfolgt der Rücktritt ab Buchung bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 % vom 44. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % ab dem 6. Tag und bei Nichtantritt 90 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an. c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. d) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. 7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reise erwerben kann. 8. Ersatzreisende a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 15 Euro. 9. Reiseabbruch Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungs-trägern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 10. Störung durch den Reisenden Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. 11. Mindestteilnehmerzahl a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich oder in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Unsere Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 11. a) unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 11.c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 11. c) Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zu-rückzuerstatten. 12. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. b) Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. 13. Gewährleistung und Abhilfe a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe, (Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung) verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. b) Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises nach § 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Hat der Reisende mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. Die §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden entsprechende Anwendung. c) Ist die Reise mangelhaft und leistet der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. e) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB ). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen. f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. 14. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Ziffern 10. und 13. wird Bezug genommen. 15. Haftungsbeschränkung a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder bb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten. d) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatz-ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 1000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Haftungsausschluß: Für Unfälle im Rahmen des Reiseprogramms und Verlust und Beschädigungen von Ausrüstungsgegenständen und Reisegepäck schließen wir jegliche Haftung aus. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfalloder Reisegepäckversicherung empfohlen. 16. Ausschlussfrist und Verjährung a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 16. a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 16. a) betroffenen Ansprüche in zwei Jahren. c) Im übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. 17. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 6. (Rücktritt des Kunden) und 9. (Reiseabbruch) entsprechend. 18. Gerichtsstand a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. 19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. 20. Insolvenzversicherung abgeschlossen. Reiseveranstalter: Omnibus Höher GmbH, Bucher Straße 27, D-85614 Kirchseeon Geschäftsführer: Andreas Höher Tel. +49 (0) 80 91/97 31oder 69 96, Fax. +49 (0) 80 91/46 83 E-Mail: [email protected] Amtsgericht München: HRB 201223 Gerichtsstand Ebersberg Bankverbindung: Kontoinhaber: Omnibus Höher GmbH Raiffeisenbank Zorneding eG: Kto. 506 362, BLZ 701 696 19 IBAN DE91 7016 9619 0000 5063 62, BIC GENODEF1ZOR Kreissparkasse München, Starnberg, Ebersberg: Kto. 22 98 94 46, BLZ 702 501 50) IBAN DE48 7025 0150 0022 9894 46, BIC BYLADEM1KMS Gerne organisieren wir für Sie Ihren Vereins- und Betriebsausflug Wir verfügen über Busse von acht, 30 und 50 Sitzplätzen. Brauchen Sie eine neue Idee oder einen guten Vorschlag für Ihren Ausflug? Benötigen Sie für einen besonderen Event Karten? Wir helfen Ihnen gerne! Wir schlagen Ihnen ein Ziel vor, buchen Ihnen ein Hotel, oder organisieren Ihnen eine individuelle Skireise. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Übrigens: Ab Februar 2016 können Sie kostenlos und unverbindlich unser neues Sommerprogramm anfordern. Gerne auch über [email protected] oder besuchen Sie uns unter www.omnibus-hoeher.de im Internet. Unsere Bankverbindungen: Omnibus Höher GmbH Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, Konto-Nr. 22 98 94 46, BLZ 702 501 50 IBAN DE48 7025 0150 0022 9894 46, BIC BYLADEM1KMS Raiffeisenbank Zorneding eG, Konto-Nr. 506 362, BLZ 701 696 19, IBAN DE91 7016 9619 0000 5063 62, BIC GENODEF1ZOR Ab sofort bequem mit VISA oder MasterCard zahlen. (Servicegebühr 2,5% des Reisepreises) H PS-Mediendesign Medientechnik Alexander Fritsch (01 72) 851 00 50 [email protected] . . . zu unseren Abfahrtsorten : Die in den Reisebeschreibungen angegebenen Abfahrtszeiten gelten ab Kirchseeon. Weitere Abfahrtsorte sind: Vaterstetten, Baldham, Zorneding, Eglharting, Ebersberg und Grafing. Die entsprechenden Abfahrtszeiten geben wir Ihnen gerne bei Ihrer Anmeldung bekannt. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten
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