Winter 2015-2016

Grüß Gott liebe Skifahrer,
Snowboarder und Langläufer
„Reisen Sie nicht mit irgendwem,
Sie sind ja auch nicht irgendwer“
Das ist die Philosophie, der wir uns verschrieben haben. Ihr großer Vorteil bei uns: Bei
allen Reisen wird Sie unser erfahrenes Team
vor Ort persönlich betreuen. Genießen Sie
die lockere, familiäre Atmosphäre. Der Winter 2015/2016 steht schon vor der Tür und wir
haben Ihnen wieder eine vielfältige Auswahl
von herrlichen Skireisen zusammengestellt.
Die ausgewählten Regionen bieten Ihnen alle
Variationen von unbeschwertem Skifahren.
Wir sind uns sicher, genau Ihren Geschmack
für traumhafte Wintersportgebiete getroffen zu haben. Es würde uns sehr freuen,
Sie als Gast in einem unserer modernen
Fernreisebusse begrüßen zu dürfen.
Ihre Familie Höher
Auch dieses Jahr gibt es QR-Codes zu jeder Fahrt: Einfach mit
dem iPhone oder Smartphone einscannen und die gewünschte
Fahrt wird automatisch im Kalender Ihres Telefons gespeichert.
Programm als
PDF downloaden:
Reiseübersicht
12. - 13.12.2015 – 2 Tage
Österreich – Serfaus, Fiss und Ladis
03. - 05.01.2016 – 3 Tage
Österreich – Ischgl und Galtür
10. - 13.01.2016 – 4 Tage
Italien – Livigno
17. - 27.01.2016 – 11 Tage
Kaschmir – Helikopter-Skireise zum Himalaya
17. - 20.01.2016 – 4 Tage
Südtirol – Skisafari Cortina d´Ampezzo
30.01. - 02.02.2016 – 4 Tage
Österreich – Arlberg, Warth/Schröcken und Lech/Zürs
10. - 13.02.2016 – 4 Tage
Südtirol – Skisafari
19. - 21.02.2016 – 3 Tage
Südtirol – Schnalstal, Bella Vista Hütte
27.02. - 01.03.2016 – 4 Tage
Südtirol – Dolomiten, Wolkenstein
06. - 10.03.2016 – 5 Tage
Schweiz – Grindelwald und Wengen
13. - 16.03.2016 – 4 Tage
Österreich – Sonnenalpe Nassfeld/Hermagor Kärnten
09. - 10.04.2016 – 2 Tage
Österreich – Obertauern
Mitte April – 2 Tage
Saisonfinale mit Sport Gürteler in Obergurgl
3
Unser Saisonstart
Serfaus/Fiss/Ladis
Pulverschnee und Après-Ski
12. bis 13. Dezember 2015
TOP-ANGEBOT!
Inkl. 2-Tages-Sk
ipass
Samstag bis Sonntag | 2 Tage
Starten Sie Ihre Skisaison 2016 im sonnen- und
neuschneeverwöhnten Serfaus. Entdecken Sie die
topp präparierten Pisten des Komperdellgebiets in
Serfaus, die ewig langen Hänge der Lazidabfahrt
und an der Oberen Scheid. Pulverschnee freunde
kommen in den Nord hängen zwischen Schönjoch
und Zwölferkopf in Fiss voll auf Ihre Kosten. Insgesamt stehen Ihnen ca. 212 Pistenkilometer zwischen
1.200 und fast 2.770 Metern Höhe zur Verfügung.
Serfaus-Fiss-Ladis hat für jeden unzählige Schmankerl zu bieten. Eine Reihe uriger Hütten laden dann
zum gemütlichen Einkehrschwung ein. Von unserem zentralen und doch sehr ruhig gelegenen Hotel
Silvretta starten Sie direkt mit der Dorf U-Bahn in
die neue Skidimension Tirols. Genießen Sie nach
einem schönen Skitag die finnische Sauna oder das
türkische Dampfbad, bevor Sie sich dann entspannt,
nach dem vorzüglichen Abendessen
in das Serfauser Nachtleben stürzen.
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 1x Übernachtung mit Halbpension im
Hotel Silvretta in Dorfmitte Serfaus
➢ 2-Tages-Skipass Serfaus-Fiss-Ladis
➢ Freie Nutzung des Wellnessbereich
mit Sauna und Dampfbad
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 189,–
EZ-Zuschlag: € 20,–
4
Alpen-Lifestyle
Ischgl und Galtür
...weil´s dort einfach so schön ist!
3. bis 5. Januar 2016
Sonntag bis Dienstag | 3 Tage (zum Ende der Winter-Ferien)
Der Traum in weiß! Und auch dieses Jahr fahren wir
wieder in den einmaligen Skizirkus Ischgl im Paznauntal. 41 Liftanlagen stehen Ihnen auf weit über
200 Pistenkilometern in der 2-Länder-Skischaukel
Ischgl / Tirol und dem Schweizer Samnaun zur Verfügung. Skifahren ohne Ende und legendärer AprésSki erwarten Sie in einer der größten Skiregionen
Österreichs. Unser sehr gutes Hotel, befindet sich
zentral in Galtür. Sie können gerne selbst entscheiden, ob Sie am zweiten Tag das hochalpine Galtür
mit seinen traumhaften Pisten erforschen, oder alle
Tage in Ischgl/Samnaun fahren. In unserem 4-Sterne-Hotel steht Ihnen nach dem Skifahren der großzügige Wellnessbereich mit verschiedenen Saunen
und Dampfbad zur Verfügung. Am Dienstag Nachmittag geht‘s nach drei erlebnisreichen Tagen des
verlängerten Wochenendes mit unserem Bus wieder nach Hause.
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 2 x Übernachtung mit Halbpension
im sehr guten Hotel in Galtür
➢ freie Nutzung des großzügigen
Wellness-Bereiches
➢ inkl. aller Orts- und Kurtaxen
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 249,–
EZ-Zuschlag:
€ 32,–
5
Der Schnee lebt hier!
Livigno in der Lombardei
Das absolute Top-Skigebiet in den Lombardischen Alpen.
10. bis 13. Januar 2016
Sonntag bis Mittwoch | 4 Tage
Hier lebt der Schnee....das ist das Motto von Livigno!
Schnee soweit das Auge reicht. Sanft legt er sich
über die Hänge des Tales, das für´s Skifahren wie
gemacht scheint. Pisten und Powder-Hänge überall.
Dank der Höhenlage beginnt die Saison in Livigno
viel früher als anderswo und dauert von Ende
November bis Anfang Mai. Wer den Wintersport
liebt, der besucht Livigno. Lassen Sie sich von den
sanften Hügeln, der frischen Luft und der Höhensonne inspirieren. Unser Hotel befindet sich direkt
an einer der unzähligen Pisten und Sie können ganz
bequem ins Gebiet starten und wieder mit den Skiern zurück gelangen. Nach einem erlebnisreichen
Tag steht Ihnen der hoteleigene Wellnessbereich
zur Verfügung, bevor es zum reichhaltigen Abendessen geht. Entdecken Sie die Schönheit der Alpen
Unser Schmankerl-Angebot:
◆ 4 Tage Skiguiding mit staatl. geprüften Bergund Skiführer nur € 140,–
in einem einzigartigen Skigebiet!
„Emotionen in unberührtem Schnee.
Ein unbeschreibliches Gefühl, das
sich jedes Mal erneuert, wenn Deine Ski ganz leise in den Schnee eintauchen und eine glitzernden Wolke
erschaffen....“
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 3x Übernachtung mit Halbpension
➢ Wellnessbereich mit Sauna
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 349,–
EZ-Zuschlag:
€ 57,–
✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag
6
Kaschmir ...
TOP-ANGEBOT!ing
id
Inkl. Heli und Gu
ss
und Skipa
Himalaya – Helikopter-Ski
... hier werden Deine Träume wahr!
17. bis 27. Januar 2016 | 11 Tage / 7 Tage Skifahren
garantiert und 2x halbtags: 3 
- 
5
Flüge garantiert) sind wir an den
Powder-Hänge mit den Helikopter
unterwegs. Bei anhaltendem Schneefall oder unsicherer Lage starten wir
mit unseren Guides (Gruppe: 5 - 7 Personen + 1 Guide) in das legendäre
Back-Country von Gulmarg. Der Berg
Apharwat hat einen fünf Kilometer
langen Gipfelgrat (auf über 4.000 m
Höhe), von dem nach allen Seiten ein
reich gegliedertes Freeride-Gelände
Foto: © F.Widmann
Vergesst Kanada – vergesst USA!! Die absoluten Highlights beim Heliskifahren befinden sich in Kaschmir/Himalaya (Indien). Schier unendlich präsentiert sich das riesige Freeride-Gebiet in Gulmarg.
Tiefschnee fahren in neuen Dimensionen. Im Zeitraum von Dezember bis Februar fallen über 14 Meter
Neuschnee („Curry-Powder“) in Gulmarg am Berg
Apharwat. Wir kombinieren traumhafte, völlig
unberührte Abfahrten vom Hubschrauber aus, mit
dem höchsten Skigebiet der Welt (fast 4.000 m),
das mit einer Seilbahn erschlossen ist. Die modernen Helis, mit den top ausgebildeten Piloten und
Skiguides, bringen uns zu den phantastischsten
Freeride-Hängen, die man je erlebt hat. Nach professioneller Einweisung in Lawinenkunde und Rettung starten wir in kleinen VIP-Gruppen (4 Gäste
+ 1 Guide) mit den Helikoptern zu den Traumhängen
des Himalayas. Je nach Schnee- Wetter- und
Lawinenlage sind wir mit den Hubschraubern oder
bei der Gondel unterwegs. Wir werden vor Ort
die Tage mit den Kaschmir-Heli-Guides individuell planen. An vier Tagen (2x ganztags: 7 - 10 Flüge
abzweigt. Unsere örtlichen Guides kennen sie
alle, die gigantischen Abfahrten mit 2.000 - 2.500
Höhenmetern Unterschied bis in die Dörfer unterhalb von Gulmarg. Von den riesigen, offenen
Powder-Hängen geht´s ins fein kupierte Waldgelände.
Es ist die helle Freude, hier durch zu rauschen! Sollten
wir aus wetter- oder sicherheitstechnischen Gründen,
nicht alle Flüge machen können, bekommen wir diese zurück erstattet. Unser Hotel Heevan Reetret ist ein
4-Sterne-Hotel (landestypisch) zentral und sehr ruhig
in Gulmarg gelegen.
Wir bieten diese Fahrt mit dem kompletten Programm in Kaschmir an. Die Flüge nach Srinagar in
Indien/Kaschmir müssen wir bestellen, wenn Du
Dich entscheidest dabei zu sein, da die Indische Airline für den Flug von Delhi nach Srinagar nur direkt
mit Namen einbucht. Die Kosten für den Hin- und
Rückflug belaufen sich auf ca. 700 - 900 Euro (je
nach Buchungsdatum). Wir wollen alle Gäste (maxi-
male Anzahl der gesamten Gruppe
12 - 16 Personen) möglichst gleichzeitig bei der Lufthansa anmelden,
damit wir den gleichen Flug und Preis
erhalten. Deswegen würden wir einen
frühen Anmeldezeitpunkt setzen:
27. Oktober 2015 (Preis nach Verfügbarkeit der Hin- und Rückflüge). Weitere Buchungen dann auf Anfrage.
Für diese Reise buchen wir mit zwei
Freigepäckstücken (je 23 kg: 1x Koffer,
1x Skisack)
INFOABEND!
Am 20. Oktober 2015 um 18:00 Uhr veranstalten wir
im Vereinsheim „König`s“, Anna-Wimschneider-Str. 7,
85716 Unterschleißheim, einen Infoabend für alle
Skireisen und auch speziell für Kaschmir-Heliski (mit
kleinem Film und Fotos).
Unsere Leistungen für diese gigantische Skireise nach Kaschmir zum „Curry-Powder“:
➢ T ransferfahrten von/nach Flughafen München ➢ Transferfahrten von/nach Srinagar-Gulmarg
➢Q
ualifiziertes Guiding komplett für alle Skitage ➢ Bereitstellung von Lawinenausrüstung durch
Kaschmir-Heli-Ski (Schaufel, Sonde und LVS) ➢ Vier Tage Heliflüge: (2x ganztags: 7 - 10 Flüge garantiert
und 2x halbtags: 3 - 5 Flüge garantiert, weitere Flüge fakultativ) ➢ Drei Skitage Guiding und Liftpässe
bei der Gondel am Berg Apharwat ➢ Betreuung und Organisation vor Ort durch Andreas Höher
➢ 7 x Übernachtung/Halbpension im Heevan Retreat Hotel oder fakultativ höherwertig (z. B. Highlands
Hotel, Aufpreis für alle Tage € 300,–) ➢ 1x Übernachtung im Hausboot auf dem See von Srinagar
Abfahrt: Wird noch bekannt gegeben
Reisepreis: € 4.680,–
Stand: Ende September 2015. Sollte sich der Umrechnungskurs
zur Indischen Rupie stark verändern, würden wir den Preis anpassen.
Weitere Infos über Lawinenausrüstung, ABSRucksäcke, Visa für Indien, Hotel, usw. findest
Du in unserem Sonderflyer für die KaschmirSkireise. Bitte unverbindlich bei uns anfordern.
8
Skisafari Cortina d´Ampezzo
Tofana/Lagazuoi/Cinque Torri/Monte Cristallo
Da schlägt das Skifahrerherz (Omnibus) höher…
17. bis 20. Januar 2016
Sonntag bis Mittwoch | 4 Tage
Italienisches Dolce Vita gepaart mit der einzigartigen Bergwelt der Tofana, Lagazuoi, Cinque Torri
(5 Türme) und den fast 3.000 Meter hohen Gipfel des
Monte Cristallos. Das Topp-Angebot des AmpezzoTals in Cortina bietet den Pisten- und Pulverschneeliebhabern unvergleichlich schöne und unvergessliche Abfahrten. Von unserem 3-Sterne Hotel Villa Argentina können wir direkt in das Tofana-Skige-
biet (Pocolpiste) starten und mit den
Skiern vor die Haustüre zurück fahren. Zum 5 Torri und zur Lagazuoi
sind es nur wenige Skibusminuten.
Erleben Sie mit uns vier herrliche
Tage rund um Cortina und tauchen
Sie ein, in den olympischen Flair der
italienischen Bergwelt.
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 3x Übernachtung mit Halbpension
➢ Wellnessbereich mit Sauna und
Dampfbad
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 345,–
EZ-Zuschlag:
€ 39,–
✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag
9
Arlberg – Die Wiege des Skilaufs
Warth/Schröcken und Lech/Zürs
„Der Schneegarant am Arlberg“
30. Januar bis 2. Februar 2016
Samstag bis Dienstag | 4 Tage
Das schneereichste Skigebiet Europas, mit durchschnittlich 11 Metern Neuschnee bietet jedem ein
unvergessliches Wintererlebnis. Warth-Schröcken
schafft als eines der modernsten Skigebiete Österreichs den Spagat zwischen Tradition und Moderne.
Hier wird Ihnen Skivergnügen auf höchstem Niveau
geboten. Und das absolute „Zusatz-Schmankerl“: Mit
dem Auenfeldlift haben Sie jetzt direkten Anschluss
in das riesige Gebiet von Lech/Zürs. Lassen Sie sich
begeistern von insgesamt 94 Bahnen und bestens
präparierten 340 Pistenkilometern, auf denen Sie
genussvoll abfahren können. Auch den Tiefschnee
freunden, Freeridern und Variantenfahrern werden die Powder-Hänge dieser Region das Herz
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 3x Übernachtung mit Halbpension
(inkl. 5-Gang-Wahlmenü)
➢ Nutzung des schönen
Wellnessbereichs
➢ Inkl. aller Orts –und Kurtaxen
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
höher schlagen lassen! Unser Hotel mit gemütlichen
Wellnessbereich und sehr guter Küche (5-GangWahlmenü) befindet sich in Holzgau im schönen
Lechtal. Skifahren am Arlberg...ein ganz besonderes
Erlebnis. Testen Sie selbst – und tauchen Sie mit uns
ein ins schneereiche Lechtal am Arlberg!
Reisepreis: € 285,–
EZ-Zuschlag:
€ 45,–
Unser Schmankerl-Angebot:
◆ S kiguiding durch staatl. gepr. Skilehrer
Aufpreis (für alle 4 Tage!) nur € 140,–
10
Dolomiti Superski
Skisafari Südtirol
Kronplatz und Grödnertal
10. bis 13. Februar 2016 | 4 Tage
Mittwoch bis Samstag (Faschingsferien)
Genuß-Skifahren in Perfektion! Das können Sie auf
den weiten, sonnigen Hängen vom Kronplatz bei
Brunneck, im Grödnertal und den anderen Gebieten Südtirols in Hülle und Fülle erleben. Mit dem
Dolomiti-Superskipass sind wir flexibel und können
überall sofort starten. Auf den Kronplatzpisten von
Olang und St. Vigil erwartet Sie das ideale Terrain für
lange, genussvolle Schwünge auf breiten Abfahrten. Hier werden speziell die Freunde des Carvings
und alle Einsteiger ihre helle Freude haben. Aber
auch die „Steilhangprofis“ kommen an den Nordhängen der Sylvesterabfahrt auf ihre Kosten. Die
sonnenverwöhnten Pisten im Grödnertal bieten
für alle Könnerstufen eine reichhaltige Auswahl an
traumhaften Hängen. Wir wohnen ideal in Villanders
im Grandpanorama-Hotel Stephanshof und haben
nur kurze Anfahrten in die Gebiete. Unser sehr gutes
Hotel verwöhnt Sie morgens mit einem traumhaften Frühstücksbuffet und abends mit einem feinen Menü. Vorher haben Sie die Möglichkeit sich im
Wellness & Relaxbereich des 4-Sterne
Hotels zu entspannen. Tauchen Sie
mit uns ein, in das sonnenverwöhnte
Südtirol!
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 3x Übernachtung mit Halbpension
im 4-Sterne Grandpanorama Hotel
Stephanshof in Villanders
➢ freie Nutzung des großzügigen
Wellness-Bereiches
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 289,–
EZ-Zuschlag:
€ 45,–
✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag
11
Schnalstal ...
Bella Vista Hütte
... legendär
19. bis 21. Februar 2016
INKLUSIVE ss
ipa
3-Tages-Sk
Freitag bis Sonntag | 3 Tage
Das ganz spezielle Bergerlebnis: Die legendäre Bella
Vista Hütte im Schnalstal liegt direkt im Skigebiet
auf fast 3.000m Höhe. Ein verlängertes Wochenende auf den weitläufigen Pisten des Schnalstaler Gletschers in Südtirol mit bestem Schnee und echt groovy Hüttenfeeling. Abends gibt es auf der „Bella Vista“
ein phantastisches Menü und morgens erwartet uns
ein reichhaltiges Frühstücksbuffet.
Entspannung pur auf der Bella Vista Hütte mit Sauna und Heißwasserbecken unterm freien Himmel. Der
Geheimtipp für Genießer und Freunde des gepflegten Skilaufs.
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 2x Übernachtung mit Halbpension
in Mehrbettzimmern und wenigen
Doppelzimmer (Wichtig: keine Einzelzimmer auf der Hütte)
➢ Skipass für 3 Tage
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 375,–
✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag
12
Südtirol – Sella Ronda/Alta Badia
Wolkenstein
Die Dolomiten – atemberaubend – bewährt – beliebt
27. Februar bis 1. März 2016
Samstag bis Dienstag | 4 Tage
Inzwischen schon einer unser beliebtesten Klassiker: Skifahren in den
atemberaubenden Dolomiten. Steigen auch Sie ein in die Welt der Dolomiti-Superskiarena. Sella, Seceda,
Marmolada, Geiselerspitzen und der
Langkofel. Eine Gipfelberühmtheit
neben der anderen. Von Wolkenstein
aus starten Sie unmittelbar in die
Gebiete von Gröden, Alta Badia und
Arabba. Die einzigartige Vielfalt der
Pisten erschließt sich Ihnen direkt
von unserem Hotel Olympia, in dem
wir schon seit vielen Jahren Stammkunden sind. Wir wohnen sehr ruhig
und doch mitten im Ort. Grandios die Bergkulisse, sanft und schön
die Abfahrten – hochgelobt die
ladinische Küche. Gemütliche Hütten laden zum Verweilen ein. Nach
einem eindrucksvollen Tag erwartet
Sie das bewährte, gute Abendessen
im Hotel Olympia.
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 3x Übernachtung mit Halbpension
(reichhaltiges Frühstücksbuffet und
mehrgängiges Abendmenü)
➢ kleine Sauna im Hotel
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 359,–
EZ-Zuschlag:
€ 45,–
✴ ital. Bettensteuer exklusive ca. 1-2€/Tag
13
Schweiz – Gourmet-Skireise
Grindelwald und Wengen
...lassen Sie sich so richtig verwöhnen!
6. bis 10. März 2016
Sonntag bis Donnerstag | 5 Tage
Unser Klassiker der letzten Jahre! Skifahren vor der
schönsten Kulisse der Welt. So vielseitig wie diese
Hochgebirgslandschaft im renommierten Skiparadies Grindelwald - Wengen ist, so reichhaltig ist hier
auch die Auswahl an Pisten und Abfahrten: 43 Bergbahnen und Lifte führen Sie bis auf 2.971 Meter und
garantieren Ihnen perfektes Skivergnügen auf weit
über 200 km Abfahrtspisten. Und jetzt das Allerbeste: Unser Hotel ! Lassen Sie Ihre Seele im Parkhotel
Schoenegg so richtig baumeln. Nach dem Skifahren
können Sie im Aqua-Well-Bereich traumhaft relaxen. Sie haben freien Zugang zum hoteleigenen
Hallenbad, Panorama-Whirlpool, Fitnessraum, finnische Sauna und Dampfbad. Morgens können wir
uns am reichhaltigen Frühstücksbuffet bedienen
und am Abend werden Sie ein traditionelles
5-Gänge-Menü inklusive Salatbuffet genießen, das
der langjährige Küchenchef im Parkhotel mit viel
Herz für Sie zubereitet hat. Das zentral und ruhig
gelegene Hotel liegt direkt neben der First-Gondelbahn. Die Anreise nach Grindelwald erfolgt am
1.Tag bis zum frühen Nachmittag. An
den folgenden vier Tagen haben Sie
die Möglichkeit Ski zu fahren, bevor
es am letzten Tag spätnachmittags
wieder nach Hause geht.
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 4x Übernachtung mit Halbpension
(reichhaltiges Frühstücksbuffet
und 5-Gang-Abendmenü) im Parkhotel Schoenegg in Grindelwald
➢ Benutzung des gesamten Aqua-WellBereiches des Hotels
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
6.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 619,–
EZ-Zuschlag:
€ 66,–
14
Skiarena Kärnten
Sonnenalpe Nassfeld/Hermagor
Arena der weißen Pracht !
13. bis 16. März 2016
Sonntag bis Mittwoch | 4 Tage
Willkommen in der Sonnenalpe Nassfeld. Pistenspaß und Gastfreundschaft werden hier noch großgeschrieben. Auf über 101 Kilometern präparierten Pisten und 300 Kilometern Loipen erwartet Sie
eine topmoderne Skiregion. Der Millenium-Express
(längste Umlaufseilbahn Europas mit 6.001 
m)
bringt Sie direkt hinein ins traumhafte Skivergnügen
der Sonnenalpe. Am Anreisetag werden wir noch
im schönen Gebiet von Flachauwinkel/Zauchensee skifahren, bevor es am späten Nachmittag zu
unserem Hotel nach Waidegg bei Hermagor weitergeht. Die nächsten drei Tage erwartet Sie die Skiarena Sonnenalpe Nassfeld. Nach dem Skifahren sorgt
eine Sauna im Hotel für Entspannung. Auch kulinarisch werden wir vom Waidegger Wirt verwöhnt: Ein
reichhaltiges Frühstücksbuffet und ein gutes mehrgängiges Abendmenü runden den Tag ab. Direkt
um die Ecke gibt´s eine beleuchtete
Rodelbahn, auf der man sich abends,
an einigen Tagen der Woche, noch
vergnügen kann.
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 3x Übernachtung mit Halbpension
in Waidegg
➢ Gratisskibus zum Millenium-Express
➢ kleine Sauna im Hotel
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 279,–
EZ-Zuschlag:
€ 39,–
15
Unser Finish-Hit…
Obertauern
Hier geht’s ab…
9. bis 10. April 2016
TOP-ANGEBOT!
Inkl. 2-Tages-Sk
ipass
Samstag bis Sonntag | 2 Tage
Sport, Spaß und Hüttengaudi. Dafür steht Obertauern!
Dieser Mix macht´s aus: Schneesicheres Gebiet, ein
vielseitiges Aprés-Ski-Angebot und rund 100 km bestens präparierte Pisten lassen keine Wünsche offen.
Starten Sie vom Zehnerkar ins perfekt vernetzte
Gebiet von modernen Bahnen und traumhaften
Hängen der legendären Tauernrunde.
Erleben Sie die fantastische Bergwelt
Obertauerns und genießen Sie ein
„chilliges“ Wochenende zum Saisonende. Wo andere den Schnee suchen,
können Sie in Obertauern noch die
Kristalle fliegen lassen. Unser sehr
gutes Hotel befindet sich in Tweng nur
wenige Fahrminuten von der Tauern
Runde entfernt. Raus dem Stress – rein
ins Skivergnügen!
Unsere Leistungen:
➢ Fahrt im modernen Fernreisebus
➢ 1x Übernachtung mit Halbpension
➢ 2-Tagesskipass für Obertauern
➢ inkl. aller Orts- und Kurtaxen
➢ Straßen- und MwSt.
Abfahrt:
5.00 Uhr in Kirchseeon
(weitere Haltestellen letzte Seite)
Reisepreis: € 199,–
Kinder bis einschl.
14 Jahre :
EZ-Zuschlag:
€ 169,–
€ 25,–
16
Unser Dankeschön für Ihre Treue:
Sammeln Sie auf Ihrer persönlichen Kundenkarte Treuebusse.
Für jeden Tag, den Sie mit uns reisen, erhalten Sie einen Treuebus.
Nach 25 erlebnisreichen Reisetagen und somit 25 Treuebussen, erhalten Sie eine
Reisegutschrift im Gegenwert von 25 Euro.
★
Verschenken
Sie doch
mal einen
Reisegutschein!
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Unsere Partner:
17
Saisonfinale
mit Sport Gürteler
in Ober-/Hochgurgl
in
Mitte April Genauehr Tbeerm
k a nn t
wird noc
gegeben!
➤ inkl. 2-Tages-Skipass
➤T
OP-Hotel mit Halbpension
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bsolutes Schmankerl:
Skitest - die ersten Modelle 2017
Anmeldung direkt bei:
Sport Gürteler GmbH
Siriusstraße 2 · 85614 Eglharting/Kirchseeon
Telefon (0 80 91) 24 24 · Fax 13 72
[email protected] · www.sport-guerteler.de
ISMANING
www.skischule-neumaier.de
[email protected] • Tel. 08124 - 9076500
snow & more
Tagesskifahrten mit après ski
ski-openinG
skisaFari
ski-FinisH
12.12.2015
24.02.2016
05.03.2016
Saisonfinale mit großer Après Ski Party
Preis: € 25,Preis: € 25,Preis: € 25,jew. zzgl. Liftkarte
specials & reisen
ski-openinG sTubai
22.–25.11./27.11.2015
4 oder 6 Tage
Free ride daYs
www.skischule-neumaier.de
Your perFecT daY Terminvereinbarung telefonisch
Gerne organisieren wir einen oder mehrere Skitage, die etwas Besonderes
sein sollen. Your Perfect Day – der Unterschied zu normalen Skitagen für
unvergessliche Erlebnisse. Für Einzelpersonen, Kleingruppen oder Firmen.
priVaTkurse
Terminvereinbarung telefonisch
Egal ob Ski oder Snowboard, egal ob Einsteiger oder Könner, ob als
Kleingruppe oder alleine, der Spaß am Lernerfolg ist garantiert. Einfach
anrufen!
kurse ski alpin / snowboard
adVenTskurs
05.12. – 06.12.2015
Ferienkurs 1
26./27. u. 29./30.12.2015
Ferienkurs 2
02.01. – 05.01.2016
miTTwocHskurs
13.01. – 17.02.2016
samsTaGskurs 1
09.01. – 30.01.2016
samsTaGskurs 2
20.02. – 27.02.2016
FascHinGskurs 1
06.02. – 09.02.2016
FascHinGskurs 2
11.02. – 13.02.2016
osTerkurs
19.03. – 20.03.2016
ZwerGerlkurs
10.01. – 31.01.2016
kinderGarTenkurse
2 Tage
Preis: € 129,-
4 Tage
Preis: € 219,-
4 Tage
Preis: € 219,-
5 Tage
Preis: € 229,-
4 Tage
Preis: € 219,-
2 Tage
Preis: € 129,-
4 Tage
Preis: € 219,-
3 Tage
Preis: € 179,-
2 Tage
Preis: € 129,-
4 Tage
Preis: € 175,-
Individuell auf Anfrage
Preise inkl. Busfahrt
Unsere Partner:
WINTERPROGRAMM
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder fordern Sie unser Programm an.
AGB-Reiseverkehr
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und
Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Dazu ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn es sich
um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.
b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise
durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
c) Telefonisch nimmt der Reiseveranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich
verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung,
die der Reisende unverzüglich unterschrieben an den Veranstalter zurückzuleiten hat, und die
Reisebestätigung geschlossen wird. Sendet der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann der Reiseveranstalter
von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterlässt,
die Reiseanmeldung unterschrieben an ihn weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Buchungen mittels T-Online, Internet
etc. gilt das unter Ziffer 1.c) Ausgeführte entsprechend.
d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der
Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der
Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. Für die Annahme wird die rechtzeitige Rücksendung der
unterschriebenen Reiseanmeldung empfohlen.
e) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen
als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist der Reiseveranstalter lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind,
eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Der Veranstalter haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die
vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
2. Zahlung
a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des
Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten.
b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 25 % des Reisepreises zu zahlen.
c) Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen
(z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein) zu zahlen.
d) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur
sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder
Beförderungsschein).
e) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht län-
ger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.
3. Leistungen
a) Prospekt- und Katalogangaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der
Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen
Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der
Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Ziffer 3. c) ist zu beachten.
c) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Auf Ziffer 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen.
4. Preisänderungen
a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des
Gesamtreisepreises verlangen, wenn nach-weisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend
einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung
getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig,
wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach
Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen
Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters
diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reise-veranstalter dem Reisenden
unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (ins-besondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
6. Rücktritt des Kunden
a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:
b) Erfolgt der Rücktritt ab Buchung
bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 %
vom 44. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab dem 6. Tag und bei Nichtantritt 90 %
des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder
bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
d) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der
Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro
verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung
nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reise erwerben kann.
8. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den
besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen
Gründen widerspricht.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 15 Euro.
9. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt, so ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungs-trägern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie
erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das gilt
nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete
Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben.
Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
11. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich oder in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor
Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Unsere Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen.
b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 11. a) unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn
der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 11.c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung des
Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 11. c) Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zu-rückzuerstatten.
12. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände
wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.
b) Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die
Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat
der Reisende zu tragen.
13. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe, (Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung) verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises nach § 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den
oder die Reisemängel beim Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt
anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter
unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung
des Reisepreises zu. Hat der Reisende mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. Die §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden entsprechende Anwendung.
c) Ist die Reise mangelhaft und leistet der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten
angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die
Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen.
Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn
dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
e) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der
Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB ). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und
die Mehrkosten zu tragen.
f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter
nicht zu vertreten hat.
14. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Ziffern 10. und 13. wird Bezug genommen.
15. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
bb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so
kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten.
d) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatz-ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 1000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils
je Reisendem und Reise.
Haftungsausschluß: Für Unfälle im Rahmen des Reiseprogramms und Verlust und Beschädigungen von
Ausrüstungsgegenständen und Reisegepäck schließen wir jegliche Haftung aus.
Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfalloder Reisegepäckversicherung empfohlen.
16. Ausschlussfrist und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 16. a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem
vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden beginnt. Bei
grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 16. a) betroffenen Ansprüche in zwei Jahren.
c) Im übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
17. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser
Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die
Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 6. (Rücktritt des Kunden) und 9. (Reiseabbruch) entsprechend.
18. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es
sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages
im übrigen.
20. Insolvenzversicherung abgeschlossen.
Reiseveranstalter:
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