Betreute Seniorenreisen 2015 - DRK-Kreisverband Jena

DRK-Kreisverband
Jena-Eisenberg-Stadtroda e.V.
Seniorendienste
Betreute
Seniorenreisen 2015
Liebe Seniorinnen und Senioren,
wir freuen uns, Ihnen die durch das DRK betreuten Seniorenreisen unseres Reiseveranstalters Weimar-Tour für das Jahr 2015 vorstellen zu
dürfen. Wie in den vergangenen Jahren wurden bei der Zusammenstellung des Programms die individuellen Bedürfnisse älterer Menschen besonders berücksichtigt. Sie können zwischen Erholungsreisen mit und
ohne Kurmöglichkeit wählen, und natürlich fehlt auch die Weihnachtsreise nicht.
Überblick Reiseziele 2015
Bad Schmiedeberg: 10.6. - 24.6.2015
Reisenummer: Reisebegleiterin: 1503001
Frau Langner
Unsere betreuten Reisen sind speziell für Senioren gedacht, die sich
allein vielleicht keine Reise mehr zutrauen und die Gemeinschaft sowie
Geselligkeit wünschen. Die Gruppen von etwa 15 Teilnehmern werden
von einer erfahrenen Reisebegleiterin des DRK betreut, die sich um alle
Belange kümmert und auch kleine Ausflüge am Urlaubsort organisiert.
Franzensbad: 12.7. - 26.7.2015
Um eine erfolgreiche Reise durchführen zu können, ist es erforderlich,
dass Sie uns Ihren Betreuungsbedarf auf dem Anmeldeformular mitteilen. Bei einem erhöhten Betreuungsbedarf ist eine Abstimmung vor der
Reisebuchung unbedingt erforderlich, damit die notwendigen Hilfen vor
Reiseantritt von uns organisiert werden können.
Bad Pyrmont: 8.9. - 22.9.2015
Die auf Erholung und Entspannung ausgelegten Reisen werden alle mit
einem modernen Fernreisebus unseres Reiseveranstalters Weimar-Tour
GmbH, Hauptstraße 34, 99439 Berlstedt, Tel. 036452 189 99-0 durchgeführt. Die Reisen beginnen und enden an Ihrer Haustür. In Jena und
der näheren Umgebung ist das Abholen im Preis inbegriffen.
Ihre Ansprechpartnerin im DRK-Kreisverband ist Frau Hoffmann. Sie berät Sie gern und nimmt Ihre Anmeldungen entgegen.
So erreichen Sie uns:
DRK-Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda e.V.
Dammstraße 32, 07749 Jena
Tel.
03641 400-184
Fax: 03641 400-111
E-Mail: [email protected]
Reisenummer: Reisebegleiterin: Reisenummer: Reisebegleiterin: 1503002
Frau Schowtka
1503003
Frau Kamprad
Schwarzwald: 11.10. - 15.10.2015
Reisenummer: Reisebegleiterin: 1503004
Frau Exner
Bad Steben: 22.12.15 - 3.1.16 (Weihnachtsreise)
Reisenummer: Reisebegleiterin: 1503005
Frau Härcher
3% Rabatt auf alle Buchungen bis 16.1.2015
Anmeldungen: DRK-KV Jena-Eisenberg-Stadtroda e.V.,
Frau Hoffmann, Tel. 03641 400-184
Bad Schmiedeberg
10.6. - 24.6.2015
Reisebegleiterin: Frau Langner
Die Dübener Heide hat eine lange Tradition als Erholungs- und Ausflugsgebiet. Hier liegt, eingebettet in der mitteldeutschen Kulturlandschaft
zwischen Lutherstadt Wittenberg, Dessau und Torgau an der Elbe, das
staatlich anerkannte Moor- und Mineralheilbad Bad Schmiedeberg. Die
frühere Garnisonsstadt gehört zu den anerkannten deutschen Kurstädten und bietet in allen Belangen hohen Standard. Im Kurzentrum sind
fünf neue Wassertretanlagen entstanden. Der 130jährige Kurpark mit
seinen Schaumooren, Wasserspielen, Duft- und Kräuterbeten ist ein Besuchermagnet. Auf Schritt und Tritt spürt man die Heidelandschaft. Aus
einem Heidekiefernwald ist hier ein herrlicher Naturpark entstanden. Im
Farbengarten, einer Ruheoase, blühen das ganze Jahr über Stauden
und Ziergehölze in Pastelltönen. Ausflüge in den Wörlitzer Park und
nach Wittenberg bieten sich an. Der Wittenberger Marktplatz ist unbestritten einer der schönsten Plätze Deutschlands. Die Lutherstätten der
Stadt wurden 1996 in das Weltkulturerbe der UNESCO aufgenommen.
Vom Bad Schmiedeberger Kurplatz aus, mit dem Margarethenbrunnen, schlendert man
durch die gemütliche kleine
Einkaufsstraße mit vielen kleinen Läden und Cafe`s, zum Hotel der Familie Gellert, dem Bad
Schmiedeberger Hof. Trotz
der Innenstadtlage sind die hellen behaglichen Zimmer sehr
ruhig. Alle sind mit Dusche/ WC
und Sat-TV ausgestattet.
Leider gibt es keinen Lift im Haus, aber vier Zimmer im Erdgeschoss sind
ohne Treppen erreichbar. Der Tag beginnt mit einem guten Frühstück im
hellen, freundlichen, lichtdurchfluteten Wintergarten. In den historischen
Gasträumen des Restaurants werden sowohl deftige Speisen, als auch
Feines und Leichtes oder Fischspezialitäten serviert. Frische Zutaten
aus der Region werden dafür mit viel Liebe und Sorgfalt verwendet.
Die Kurtaxe ist von jedem Teilnehmer vor Ort zu bezahlen.
Leistungen:
• Haustürabholung (Stadtgebiet Jena ohne Zuzahlung)
• Hin- und Rückfahrt im modernen Reisebus
• 14 Übernachtungen mit 13x VP, 1x HP
• 1 Halbtagesausflug
• Insolvenzversicherung
Preis pro Person:
Doppelzimmer: 992,00 €
Einzelzimmer: 992,00 €
Stornotermin: 24.4.15
Reisenummer: 1503001
Anmeldung: Frau Hoffmann,
Tel. 03641 400-184
Franzensbad
12.7. - 26.7.2015
Reisebegleiterin: Frau Schowtka
Das kleine und beschauliche Franzensbad beeindruckt durch die Vielzahl seiner wirksamen Quellen (darunter die stärkste Glaubersalzquelle
der Welt) und blickt auf eine lange Kurtradition zurück. Die Stadt präsentiert sich heute in alter Pracht, Kurplatz und Kolonnade zeugen von
Ruhe und Beschaulichkeit. Franzensbad bietet einen Kontrast zu den
anderen mondänen Kurorten Westböhmens. Die Parkanlagen und die
umliegenden Wälder schaffen ein angenehmes, gesundheitsförderndes Klima und laden zu Spaziergängen ein. Lauschen Sie den Melodien
beim Kurkonzert und bummeln Sie entlang der Promenade, vorbei an
prächtigen Badehäusern und verspielten Pavillons. Ein Ausflug in das
nur 6 km entfernt liegende Cheb (Eger) mit der mächtigen Kaiserburg
und der sehenswerten Altstadt bietet sich an.
Sie wohnen im Spa Hotel „Centrum“, einem Haus mit familiärer Tradition, nahe dem Kurpark
und der Hauptpromenade. Alle
Mahlzeiten werden im hauseigenen Restaurant serviert. Sie
können sich auch mit tschechischen Spezialitäten, vegetarischen Menüs und Diabetikerkost verwöhnen lassen.
Die moderne Therapieabteilung mit schönem Hallenbad bietet Ihnen die
Möglichkeit, die Kur voll zu genießen. Nach einer ärztlichen Eingangsuntersuchung wird der Behandlungsplan festgelegt. Alle Kuranwendungen
stehen unter ärztlicher Aufsicht. Für die Bäder wird die hauseigene
Mineralquelle genutzt. Die gemütlichen Zimmer sind alle mit Dusche,
WC, Sat-TV (auch deutsche Sender), Radiowecker, Direktwahltelefon,
Kühlschrank und Tresor ausgestattet. Ein Lift, ein Gesellschaftsraum
und die Sonnenterrasse mit Liegestühlen stehen den Gästen zur Verfügung. Eventuell anfallende Kurtaxe zahlt jeder Teilnehmer vor Ort selbst.
Leistungen:
• Haustürabholung (Stadtgebiet Jena ohne Zuzahlung)
• Hin- und Rückfahrt im modernen Reisebus
• 14 Übernachtungen mit VP (inkl. kleines Getränk zu den Mahlzeiten)
• Heilkur mit 20 Anwendungen (je zwei pro Tag von Mo - Fr)
• Insolvenzversicherung
Preis pro Person:
Doppelzimmer: 1.297,00 €
Einzelzimmer: 1.413,00 €
Stornotermin: 10.4.15
Reisenummer: 1503002
Anmeldung: Frau Hoffmann,
Tel. 03641 400-184
Bad Pyrmont
8.9. - 22.9.2015
Reisebegleiterin: Frau Kamprad
Bad Pyrmont, gelegen im Weserbergland, ist eins von vier Staatsbädern
in Niedersachsen. Schon die Römer und Germanen nutzten die Heilquellen und die Anfänge des Ortes liegen im Mittelalter. Damals ereignete sich ein „großes Wundergeläuf“ und es kamen aus ganz Europa zehntausende Menschen zu den wundertätigen Quellen. Bereits um 1730
war Pyrmont zu der Gesamtkonzeption gewachsen, die heute noch erkennbar ist: Das Barockschloss, die Hauptallee und mehrere Nebenalleen sowie die Brunnenstraße. Heute ist es ein traditionsreiches Kurbad
von hohem nationalen und internationalen Rang. Ein in Deutschland
einmaliges Naturphänomen ist die „Dunsthöhle“. Hier tritt CO2 trocken
aus und wird als therapeutisches Mittel eingesetzt. Sechs Heilquellen
werden heute genutzt, von denen auch die Hufelandtherme – ein öffentliches Wellness-Schwimmbad mit Saunalandschaft – versorgt wird.
Berühmt ist der 17 ha große Kurpark mit rund 300 Großpalmen. Er ist
ein Meisterwerk der Gartenkunst, eine Oase der Ruhe und Erholung, die
mit großzügiger Gestaltung und üppiger Blumenpracht die Gäste bezaubert. Er wurde 2005 zum „Schönsten Park Deutschlands“ gewählt.
Das Herz des Kurortes ist der
Brunnenplatz. Der über dem
Hylligen Born errichtete Tempel ist das Wahrzeichen des
Bades. Von hier aus schlendert
man durch die Brunnenstraße,
den beliebten Bummel-Boulevard zum Bad Pyrmonter Hof.
Das Hotel der Familie TiggesFriedrichs liegt zentral und ruhig, ist mit viel Liebe zum Detail, modern und zeitgemäß eingerichtet.
Die Zimmer sind mit DU/WC oder Wanne/WC, Fön, Telefon, TV, Safe
ausgestattet und viele haben Balkon oder Dachterrasse. Mit dem Lift
erreicht man alle Etagen. Das Hotel verfügt über Räumlichkeiten (hier
werden auch die Mahlzeiten serviert), in denen man auch gemütlich zusammensitzen kann. Und gegenüber, im Café des Pyrmonter Hof`s, gibt
es die berühmte Himmelstorte.
Leistungen:
• Haustürabholung (Stadtgebiet Jena ohne Zuzahlung)
• Hin- und Rückfahrt im modernen Reisebus
• 14 Übernachtungen mit VP (inkl. kleines Getränk zu den Mahlzeiten)
• 1 Halbtagesausflug
• Insolvenzversicherung
• Kurtaxe
Preis pro Person:
Doppelzimmer: 1.434,00 €
Einzelzimmer: 1.434,00 €
Stornotermin: 31.7.15
Reisenummer: 1503003
Anmeldung: Frau Hoffmann,
Tel. 03641 400-184
Schwarzwald-Rundfahrt
11.10. - 15.10.2015
Reisebegleiterin: Frau Exner
Viele verbinden den Schwarzwald hauptsächlich mit Kuckucksuhren,
Schwarzwälder Schinken und Kirschtorte. Aber Deutschlands größtes
und zugleich auch höchstes zusammenhängendes Mittelgebirge hat
weit mehr zu bieten als diese weltweit berühmten regionalen Köstlichkeiten: Dunkle Nadelwälder, die sich scheinbar endlos über gerundete
Bergkuppen erstrecken, weite Hochplateaus und dazwischen schluchtartige Täler mit malerischen Orten und urzeitliche Gletscherseen. In den
verstreut liegenden Gemeinden mit den typischen Bauernhäusern
werden auch heute noch Tradition und Brauchtum gepflegt. Um diese
traumhafte Kulturlandschaft zu erhalten, aber auch um die Produkte der
einheimischen Landwirtschaft besser zu vermarkten und den Tourismus
zu fördern, entstanden hier in den letzten Jahren die beiden größten
Naturparks Deutschlands mit einer Gesamtfläche von 745.000 ha.
Nur rund 20 Kilometer von der
Schwarzwaldmetropole Freiburg entfernt befindet sich in
Obersimonswald der Gasthof
Hotel Engel. Seit mehr als 500
Jahren werden hier in 11. Generation von Familie Schultis
Gäste bewirtet. Somit gehört
der beliebte Familienbetrieb zu
den ältesten Gasthäusern im Simonswäldertal.
Der Gasthof verfügt neben Rezeption und einem ausgezeichneten Feinschmeckerrestaurant mit gutbürgerlicher Speisekarte und Spezialitäten
der Region über Sauna, Solarium, Fitnessraum und zwei Kegelbahnen,
die den Hotelgästen zur Verfügung stehen. Die gemütlichen Gästezimmer, darunter wenige Einzelzimmer, sind mit Dusche/WC, Telefon und
Balkon ausgestattet. Die Reise ist für 25 Teilnehmer geplant.
Leistungen:
• Haustürabholung (Stadtgebiet Jena ohne Zuzahlung)
• Fahrt im modernen Reisebus
• 4 Übernachtungen mit HP
• Reiseleitung 2.-4. Tag vor Ort
• Flammkuchenessen in Colmar inkl. 1/8 l Wein
• Besichtigung der historischen Ölmühle
• 1 x Kaffeegedeck mit Schwarzwälder Kirschtorte
• Insolvenzversicherung
Preis pro Person:
Doppelzimmer: 529,00 €
Einzelzimmer: 579,00 €
Stornotermin: 4.9.15
Reisenummer: 1503004
Anmeldung: Frau Hoffmann,
Tel. 03641 400-184
1. Tag, 11.10.2015: Ins Simonswäldertal
Die Fahrt beginnt am Morgen, gegen Nachmittag werden Sie in Obersimonswald im Gasthof Hotel Engel erwartet. Nach dem Zimmerbezug
und etwas Zeit zum Erholen von der Fahrt können Sie sich bei einem
4-Gang-Feinschmeckermenü kulinarisch verwöhnen lassen.
2. Tag, 12.10.2015: Große Schwarzwaldrundfahrt
Durch das Glottertal, das als Drehort für die Fernsehserie „Die Schwarzwaldklink“ Bekanntheit erlangte, führt die heutige Rundfahrt als erstes direkt nach St. Peter im Hochschwarzwald mit dem gleichnamigen
Kloster. Die Barockanlage aus dem 18. Jahrhundert mit der besonders
sehenswerten Klosterbibliothek im Stil des Rokoko zählt zu den attraktivsten Süddeutschlands.
Ein Stück weiter südlich befindet sich der Titisee. Mit kristallklarem
Wasser und einer Seepromenade, die als schönste Flaniermeile des
südlichen Schwarzwalds gilt, ist der eiszeitliche Gletschersee eines der
bekanntesten Ausflugsziele Europas und lockt jährlich Tausende Touristen und Wassersportler an. Vorbei am Feldberg, mit 1.493 m der höchste Berg des Schwarzwalds und aller deutschen Mittelgebirge, geht es
am Nachmittag nach St. Blasien. Die Geschichte der Gemeinde am
Fuße des Feldberges ist eng mit dem ehemaligen Benediktinerkloster
verbunden. Wahrzeichen des Kurortes ist die Kuppel der frühklassizistischen Abteikirche. Nach der Rückfahrt vorbei am Schluchsee und über
die Schwarzwaldhochstraße wartet Familie Schultis-Wagner bereits mit
dem Abendessen auf Sie.
3. Tag, 13.10.2015: Auf die andere Seite des Rheins
Vorbei am Kaiserstuhl, einem kleinen vulkanischen Mittelgebirge nordwestlich von Freiburg, führt die heutige Fahrt in das französische Elsass.
Über 190 Kilometer erstreckt sich die Region, deren Staatszugehörigkeit in den vergangenen Jahrhunderten wiederholt wechselte und die
für ihre Weine berühmt ist, zwischen Rhein und Vogesen.
In Colmar, der Hauptstadt der elsässischen Weine, dann der erste längere Stopp. Neben den Weinen ist die Stadt berühmt für ihr gut erhaltenes architektonisches Erbe aus sechs Jahrhunderten. Prunkvolle Bür-
gerhäuser aus Mittelalter und Renaissance, klassizistische Amtsbauten
und die Fachwerkhäuser im Viertel Krutenau, das auf Grund zahlreicher
Brücken liebevoll auch „Petite Venise“ genannt wird, prägen das Stadtbild. Im Anschluss an den geführten Rundgang durch die malerische
Altstadt wartet in einem Restaurant eine typische Elsässer Spezialität
auf Sie: Frischer Flammkuchen und 1/8 Liter Wein aus der Region.
Der Elsässer Weinstraße ein Stück nach Norden folgend erreichen Sie
Riquewihr. Umgeben von Weinbergen gilt der kleine Ort mit seinem
nahezu unversehrt erhaltenen Stadtbild aus dem 16. Jahrhundert und
den umgebenen Befestigungsanlagen als eines der schönsten Dörfer
Frankreichs. Nach einem gemütlichen Bummel durch die mittelalterliche Altstadt geht es wieder über den Rhein und durch das südbadische
Weinbaugebiet rund um den Kaiserstuhl zurück ins Simonswäldertal.
Dort steht für Sie im Gastof Hotel Engel das Abendessen bereit.
4. Tag, 14.10.2015: Zu Kuckucksuhren und Wasserfällen
Nur wenige Kilometer vom Hotel entfernt haben Sie heute Gelegenheit,
eine der wenigen noch erhaltenen historischen Ölmühlen zu besichtigen. Raps, Mohn, Bucheckern und Walnüsse wurden hier zu Öl verarbeitet. Heute wird die Mühle durch den Brauchtumsverein betrieben,
dessen ehrenamtliche Helfer in reiner Handarbeit wieder Walnussöl herstellen. Bei der fachkundigen Führung erfahren Sie Wissenswertes über
den Aufbau der Mühle und ihre einstige Bedeutung für die Bewohner.
Nächstes Ziel ist Triberg. Die beschauliche Kleinstadt an der Deutschen
Uhrenstraße beherbergt neben der weltweit größten begehbaren Kuckucksuhr auch den Hersteller der weltkleinsten Kuckucksuhr. Wirkliche
Berühmtheit erlangte der Ort aber durch die Wasserfälle. In sieben Stufen ergieß sich das Wasser der Gutach über insgesamt 163 Höhenmeter.
Von Triberg führt die Fahrt nach Furtwangen. Zurück im Hotel erwartet
Sie am Nachmittag hausgemachte Schwarzwälder Kirschtorte.
5. Tag, 15.10.2015: Abschied vom Schwarzwald
Nach dem reichhaltigen Frühstück - für den einen oder anderen vielleicht auch mit einem Gläschen Sekt - geht es wieder in die Thüringer
Heimat.
Bad Steben (Oberfranken)
22.12. 2015- 3.1.2016
Reisebegleiterin: Frau Härcher
Wer Erholung sucht, die Ruhe liebt und seiner Gesundheit einen Gefallen tun möchte, sollte nach Bad Steben reisen. Der kleine Ort hat eine
ganz besondere Atmosphäre und ist zu jeder Jahreszeit eine Reise wert.
Liebevoll gestaltete Balkone und Gärten und der prachtvolle Kurpark
entzücken die Augen. Der Waldreichtum des Frankenwaldes bewirkt
geringe Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht, die Luft ist
sehr rein und reizarm. Die drei in Bad Steben vorhandenen Kurmittel
Radon, Kohlensäure und Naturmoor sind eine einzigartige Kombination.
Drei Heilquellen sprudeln in Bad Steben, die Max-Marien-Quelle, die
Wiesenquelle und die Tempelquelle. Mit der neuen Therme, dem Gesundheitsbad, ist eine wahre Wohlfühlwelt entstanden. Modernste Bäderarchitektur hat hier seine Vollendung gefunden. Zum Beispiel gibt es
ein großes Bewegungsbecken mit veränderbarer Wassertiefe. Dadurch
können hier die verschiedensten Anwendungen und Wassergymnastikangebote durchgeführt werden. Die Kurse im angenehm temperierten
Wasser machen in der Gruppe besonders viel Spaß. Interessant ist auch
eine Besichtigung der 2001 eröffneten 49. Spielbank Deutschlands.
Die Lage des „Privat Hotel Promenade“ ist perfekt, am Ende
der Einkaufsstraße und direkt
am Kurpark. Die Familie Hinkeldein hat das Haus vor wenigen Jahren übernommen und
inzwischen liebevoll renoviert.
Die Zimmer sind modern und
zeitgemäß eingerichtet, einige
haben Balkon. Es gibt einen
Lift im Haus sowie mehrere sehr
schöne Terrassen und Gruppenräume. Die Küche des Hauses verwöhnt Sie mit frischen Produkten
aus der Region. Das Hotel lädt die Gäste am Sonntag Nachmittag zum
Tanztee ein. Tanz und Unterhaltungsmusik gibt es außerdem Donnerstag, Freitag und Samstag Abend.
Die Kurtaxe ist von jedem Teilnehmer vor Ort zu bezahlen.
Leistungen:
• Haustürabholung (Stadtgebiet Jena ohne Zuzahlung)
• Hin- und Rückfahrt im modernen Reisebus
• Weihnachtsfeier mit Festmenü
• Silvesterfeier mit Festmenü sowie Tanz- und Unterhaltungsprogramm
• 1 Kaffeenachmittag mit Glühwein und Gebäck
• 12 Übernachtungen mit VP
• Insolvenzversicherung
Preis pro Person:
EZ/ DZ: 1.263,00 €
mit Balkon:
1.290,00 €
Stornotermin: 30.10.15
Reisenummer: 1503005
Anmeldung: Frau Hoffmann,
Tel. 03641 400-184
Tagesfahrten 2015 der DRKSeniorenbegegnungszentren
Reiseveranstalter: Verari-Reisen, 07774 Frauenprießnitz
Die Fahrten werden von den DRK-Begegnungszentren betreut.
Anmeldung und Bezahlung bis spätestens 10 Tage vor Beginn der jeweiligen Fahrt im Lobedaer Begegnungszentum (Ernst-SchnellerStraße 10, Tel. 03641 33 46 14) oder im Begegnungszentrum Jena
Ost (Dammstr. 32, Tel. 03641 400-184).
Programmänderungen vorbehalten!
Datum
21.04.2015
Syrau – Drachenhöhle
19.05.2015
Zella-Mehlis – Meeresaquarium
23.06.2015
Klosterruine und Jagdschloss Paulinzella
21.07.2015
Oberweissbacher Berg- und Schwarzatalbahn
18.08.2015
Schifffahrt
22.09.2015
Schleusingen – Schloss Bertholdsburg
20.10.2015
Friedrichroda – Marienglashöhle
17.11.2015
Oldisleben – Goethe Schokoladentaler Manufaktur
Termine für die Fahrten in die Toskanatherme
29.01.2015
28.05.2015
24.09.2015
26.02.2015
25.06.2015
29.10.2015
26.03.2015
30.07.2015
26.11.2015
23.04.2015
27.08.2015
Anmeldung:
Frau Wichler, E.-Schneller-Str. 10, 07747 Jena, Tel. 03641 33 46 14
Allgemeine Reise- & Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters
WEIMAR-TOUR GmbH für Busreisen
Wir, der Reiseveranstalter WEIMAR-TOUR, bitten unsere verehrten Reisenden, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge mit Busveranstaltern vor Abschluss ihres Reisevertrages mit uns
zur Kenntnis zu nehmen. Der Reisende bestätigt durch seine Unterschrift auf der Reiseanmeldung, dass er
die Reisebedingungen anerkennt. Im Rahmen des Reisevertrages sind zwischen dem Reiseden und uns demgemäß folgende Vereinbarungen getroffen worden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag muss schriftlich mit unseren Formularen abgeschlossen werden. Abreden, Nebenabreden
und Sonderwünsche werden schriftlich erfasst. Der Reisevertrag kommt zustande durch die Unterschrift des
Reisenden und die Bestätigung durch uns. Wenn die Reiseanmeldung nicht sofort durch uns bestätigt wird,
ist der Reisende zwei Wochen an die Anmeldung gebunden. Innerhalb dieser Frist muss die Reise von uns
bestätigt werden.
Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw.
die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss. Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen
an, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben an uns zu leiten hat, und unsere Reisebestätigung geschlossen wird.
Von der Reservierung können wir nach sieben Tagen Abstand nehmen, wenn der Reisende es nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben an uns zurückzusenden. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhalten der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, so liegt in der Bestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir zehn Tage
gebunden sind und den der Reisende innerhalb dieser Frist durch seine Unterschrift anerkennen kann. Der
Reisende, der die Unterschrift auf der Anmeldung leistet, ist zur Entrichtung des Gesamtreisepreises verpflichtet, auch wenn er die schriftliche Anmeldung für weitere Personen abgibt.
2. Zahlung
Nach Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB gefordert. Der Restbetrag ist bis 28 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Vertragsabschlüsse 2 Wochen vor Reisebeginn und kürzer verpflichten zur sofortigen Zahlung des Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen
Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines.
3. Leistungen
Unsere Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung sowie den Reiseunterlagen,
insbesondere Anmeldung und Bestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und -bestätigung aufzunehmen. Die Preise enthalten Übernachtung
im Doppelzimmer. Einzelzimmer erfordert einen Mehrpreis.
4. Preisänderungen
Vier Monate nach Vertragsabschluss kann eine Erhöhung des Gesamtpreises bis zu 5 % verlangt werden,
wenn sich nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren nach Vertragsabschluss erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Die
Preiserhöhung kann bis zum 21. Tag vor Reiseantritt verlangt werden.
Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach
Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % nach Vertragsabschluss kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem
Angebot anzubieten
5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann
der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot
anzubieten.
6. Rücktritt des Kunden
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung vom
vertraglich vereinbarten Gesamtreisepreis zu zahlen:
Rücktritt bis 28 Tage vor Reisebeginn:
15 %
ab 27. - 22.Tag vor Reisebeginn:
25 %
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn:
40 %
ab 14. - 08. Tag vor Reisebeginn:
60 %
ab 07. - 01. Tag vor Reisebeginn:
80 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 100 %
Für Tagesfahrten mit einem Reisepreis nicht höher als 75 € pro Person gelten gesonderte Entschädigungen:
Rücktritt ab 27. - 08. Tag vor Reisebeginn:
10 % (mind. 5,00 €)
ab 07. - 01. Tag vor Reisebeginn:
25 % (mind. 15,00 €)
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 100 %
Sind im Leistungsumfang Eintrittskarten enthalten, so sind auf diese 100 % Stornokosten zu zahlen. Für Flugund Schiffsreisen, auch in Kombination mit einer Busreise, gelten gesonderte Stornierungskosten.
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so können wir ein Bearbeitungsentgelt von 25 € pro Person verlangen, soweit wir nicht eine höhere Entschädigung nachweisen (notwendige Umbuchungs- und Änderungsaufwendungen). Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen
Dritten ersetzten lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften
uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Die uns durch die Teilnahme eines Dritten entstehenden Mehrkosten trägt der Reiseanmelder.
8. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), sind wir verpflichtet, die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig
unerhebliche Leistungen betroffen sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
9. Störung durch den Reisenden
Wir können einen Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich stört, so
dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/ oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar
ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Der Reisepreis steht
uns weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der
Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
10. Mindestteilnehmerzahl
Für den Fall, dass vor Reisebeginn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen, sofern diese von uns bei der
betreffenden Reise nicht gesondert ausgewiesen wurde, nicht erreicht ist, können wir durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung muss unverzüglich bei Erkenntnis des Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl, spätestens 4 Wochen vor geplantem Reisebeginn, dem Reisenden zugegangen sein.
Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat sein Recht unverzüglich nach Zugang der Erklärung geltend zu machen. Macht der Reisende von
seinem Recht nicht Gebrauch, wird der bereits gezahlte Betrag dem Reisenden unverzüglich zurückerstattet.
11. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.
12. Gewährleistung und Abhilfe
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer
gleichwertigen Ersatzleistung. Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den
oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei uns direkt anzeigt,
soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende
schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Ist
die Reise mangelhaft und leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb der von dem Reisenden bestimmten
angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. Wird die Reise durch
einen erheblichen Mangel beeinträchtigt, kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die
Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn die Reise dem
Reisenden infolge eines Mangels aus wichtigen und dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zumutbar
ist. Bei berechtigter Kündigung können wir für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende
Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl.
§ 471 BGB). Das gilt nicht, wenn die erbrachte oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein
Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der sofortigen
Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und die notwendigen Mehrkosten zu tragen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
13. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu
halten.
14. Haftungsbeschränkung
Die Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird, oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche
Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Im eigenen
Interesse wird der Abschluss einer Reisekranken- und Unfallversicherung empfohlen.
15. Ausschluss und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen der Verletzung
von Nebenpflichten sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträgliche Unmöglichkeiten und die Verletzung von Nebenpflichten verjähren Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Macht der Reisende nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die
Verjährung so lange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
16. Pass-, Visa- und grenzpolizeiliche Formalitäten
Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visa- und grenzpolizeiliche Formalitäten einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen, insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn, hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaften etc. gelten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen
für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder
Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die
Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, kann der Reisende nicht
kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 6 und 9 entsprechend.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute
oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
18. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
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Die Heime „Am Kleinertal“ in Jena Winzerla und
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