Deichkind Ticketgewinnspiel – Teilnahmebedingungen Gewinn

Deichkind Ticketgewinnspiel – Teilnahmebedingungen
Gewinn
Dein Gewinn umfasst:
zwei Tickets für das Deichkindkonzert am Mittwoch 03.02.2016 in Stuttgart.
Teilnahmeberechtigung
Der Gewinn wird durch ein Gewinnspiel in der neuen DASDING Morningshow vergeben. Der
Spielmodus ist auf DASDING.de beschrieben. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder
Sachpreise ist nicht möglich.
Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar, sondern nur für die eigene Verwendung
gedacht. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht erlaubt.
Der Gewinn kann nur zu dem festgelegten Zeitpunkt eingelöst werden. Wird die Veranstaltung vom
Gewinner nicht besucht, sind Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen
ausgeschlossen. Der Gewinn umfasst nur die beschriebenen Leistungen und keine Anreise oder
Übernachtung.
Sonstiges
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss ein Bild oder Video eingesendet werden. Diese Einsendung
kann mit Nennung des Vornamen und Wohnort des Teilnehmers auf den Onlinepräsenzen von
DASDING sichtbar gemacht werden.
Ihr akzeptiert, dass es sich bei dem Konzert nicht um eine von DASDING verantwortete Leistung
handelt. Für die Teilnahme an dem Event gelten die entsprechenden AGB des Veranstalters.
Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von DASDING nur zum Zwecke
des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Weil wir im Vorfeld und während des Events im
Programm berichten werden, können Dein Vorname und Dein Wohnort auf DASDING.de und den
Socialmediakanälen erscheinen - natürlich ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
DASDING behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von
Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus
technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall
keinerlei Ansprüche gegen DASDING zu.
DASDING kann Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn
der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die
Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
Mitarbeiter des SWR, der ARD und der beteiligten Kooperationspartner sowie deren Angehörige
dürfen nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.