Halloween Horror bei DASDING – Teilnahmebedingungen Gewinn

Halloween Horror bei DASDING – Teilnahmebedingungen
Gewinn
Dein Gewinn umfasst:
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Vier VIP Eintrittstickets für die Halloween-Party 2016 im SI-Centrum in Stuttgart
2 Doppelzimmer im DORMERO Hotel Stuttgart inkl. Frühstück für die Übernachtung vom
31.10.2016 auf den 01.11.2016.
Ein professionelles Styling/Schminken für alle vier Personen passend zum jeweiligen Kostüm
Teilnahmeberechtigung
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, musst Du 18 Jahre alt sein, auch Deine
Begleitpersonen müssen zum Zeitpunkt des Events 18 Jahre alt sein.
Der Gewinn wird durch ein Radiogewinnspiel in der neuen DASDING Morningshow vergeben. Eine
Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise ist nicht möglich.
Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar, sondern nur für die eigene Verwendung
gedacht. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht erlaubt.
Der Gewinn kann nur zu dem festgelegten Zeitpunkt der Veranstaltung eingelöst werden. Wird die
Veranstaltung vom Gewinner oder einer der Begleitpersonen nicht besucht, sind Ersatzansprüche
oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.
Sonstiges
Ihr akzeptiert, dass es sich bei dem Event nicht um eine von DASDING verantwortete Leistung
handelt. Für die Teilnahme an dem Event gelten die entsprechenden AGBs des Veranstalters.
Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von DASDING nur zum Zwecke
des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Weil wir im Vorfeld und während des Events im
Programm berichten werden, können Dein Vorname und Dein Wohnort auf DASDING.de erscheinen natürlich ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
DASDING behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von
Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus
technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall
keinerlei Ansprüche gegen DASDING zu.
DASDING kann Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn
der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die
Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
Mitarbeiter des SWR, der ARD und der beteiligten Kooperationspartner sowie deren Angehörige
dürfen nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.