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Teilnahmebedingungen & wichtige Infos zum Gewinnspiel
Gewinn
Dein Gewinn umfasst zwei Festival-Tickets für die Veranstaltung „Nature One“ in Kastellaun, 05.08. 07.08. 2016.
Teilnahmeberechtigung
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, musst Du 18 Jahre alt sein. Für Deine Begleitung gelten
die Altersbestimmungen des Veranstalters.
Der Gewinn wird durch ein Onlinegewinnspiel vergeben. Die Gewinner werden zwischen dem
02.08.2016 und dem 04.08.2016 von DASDING über den Gewinn informiert. Der Gewinnspielmodus
ist auf DASDING.de ausgewiesen. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise ist nicht
möglich. Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar, sondern nur für die eigene
Verwendung gedacht. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht erlaubt.
Die Tickets können nur zu dem festgelegten Zeitpunkt der Veranstaltung eingelöst werden. Wird die
Veranstaltung vom Gewinner nicht besucht, sind Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen
vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen. Der Gewinn umfasst nur die beiden Tickets und keine
Anreise oder Übernachtung.
Sonstiges
Ihr akzeptiert, dass es sich bei dem Event nicht um eine von DASDING verantwortete Leistung
handelt. Für die Teilnahme an dem Event gelten die entsprechenden AGBs des Veranstalters.
Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von DASDING nur zum Zwecke
des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Weil wir im Vorfeld und während des Events im
Programm berichten werden, können Dein Vorname und Dein Wohnort auf DASDING.de erscheinen natürlich ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
DASDING behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von
Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus
technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall
keinerlei Ansprüche gegen DASDING zu.
DASDING kann Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn
der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die
Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
Mitarbeiter des SWR, der ARD und der beteiligten Kooperationspartner sowie deren Angehörige
dürfen nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.