Gewinn Dein Gewinn umfasst: zwei Plätze auf der

Gewinn
Dein Gewinn umfasst: zwei Plätze auf der Gästeliste für das DASDING Partyfieber am 23.09.2016 in
Ulm.
Teilnahmeberechtigung
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, musst Du 18 Jahre alt sein. Deine Begleitung muss
ebenfalls 18 Jahre alt sein.
Der Gewinn wird durch ein Gewinnspiel bei auf der Facebookseite von DASDING Ulm ausgespielt.
Der Gewinnspielmodus ist auf DASDING.de ausgewiesen. Eine Umwandlung des Gewinns in Geldoder Sachpreise ist nicht möglich.
Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar, sondern nur für die eigene Verwendung
gedacht. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht erlaubt.
Die Gästelistenplätze können nur zu dem festgelegten Zeitpunkt der Veranstaltung eingelöst werden.
Wird die Veranstaltung vom Gewinner nicht besucht, sind Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen
vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.
Der Gewinn umfasst nur die beiden Gästelistenplätze und keine Anreise oder Übernachtung.
Sonstiges
Ihr akzeptiert, dass es sich beim DASDING Partyfieber nicht um eine von DASDING verantwortete
Leistung handelt. Für den Zutritt zu den einzelnen Locations gilt das jeweilige Hausrecht der
Locations.
Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von DASDING nur zum Zwecke
des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Weil wir im Vorfeld und während des Events im
Programm berichten werden, können Dein Vorname und Dein Wohnort auf DASDING.de erscheinen natürlich ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
DASDING behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von
Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus
technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall
keinerlei Ansprüche gegen DASDING zu.
DASDING kann Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn
der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die
Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
Mitarbeiter des SWR, der ARD und der beteiligten Kooperationspartner sowie deren Angehörige
dürfen nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.