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Potsdam, 7. Februar 2016
Finanzminister Görke kritisiert von der Bundesregierung
geplanten Steuerrabatt für Neubauten
Brandenburgs Finanzminister plädiert stattdessen dafür, sozialen Wohnungsbau zu fördern
Potsdam – Die von der Bundesregierung geplante Sonderabschreibung für Neubauwohnungen hat heute Brandenburgs Finanzminister Christian Görke als verfehlte Politik kritisiert. „Unser aller Ziel sollte es doch sein, preiswerte Wohnungen
für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen vor allem in den Wachstumsregionen zu schaffen. Genau das wird aber mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf nicht erreicht werden“, betonte Görke. Sollte der Entwurf unverändert in Kraft treten, sei er vielmehr „ein Geschenk des Steuerzahlers an Bauherren und Investoren, die damit teuren Wohnraum für Gutverdiener“ schaffen können.
Der von der Bundesregierung vorgesehene Gesetzentwurf verfehle nicht nur das
Ziel, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen, sondern führe auch noch bundesweit zu hohen Steuerausfällen. „Tritt das Gesetz in Kraft, bedeutet das für Brandenburg Mindereinnahmen im mittleren zweistelligen Millionenbereich“, unterstrich
Görke. Hintergrund seiner Kritik ist ferner, dass der von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum einen erst eine Deckelung der Förderung bei
Baukosten von 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vorsieht. Damit können
auch Investoren in teure Luxusbauten in den Genuss der Förderung kommen.
Brandenburgs Finanzminister verwies darauf, dass nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die durchschnittlich veranschlagten Baukosten genehmigter
neuer Wohngebäude im Jahr 2014 bei 1.528 Euro pro Quadratmeter lagen. „Es ist
nicht nur schlimm, dass damit jene einen Steuerrabatt erhalten, die dies nun wirklich nicht brauchen. Viel schlimmer ist, dass wir gerade in wachsenden Städten – so auch in Brandenburg – dringend erschwingliche neue Wohnungen
für Geringverdiener und Familien benötigen.“
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In dem Gesetzentwurf, so kritisierte Görke weiter, fehle zum anderen eine Sozialbindung, so dass vor allem Mietwohnungen für Gutverdienende gefördert würden.
Stattdessen empfiehlt Brandenburgs Finanzminister, mit den vorgesehenen Mitteln die direkte Förderung durch die Programme der Länder für den sozialen
Mietwohnungsneubau zu unterstützen. So könnte gezielt der Bau bezahlbaren
Wohnraumes gefördert werden.
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, nach dem eine steuerliche
Wohnungsbauförderung in Form einer Sonderabschreibung nach einem neuen
§ 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) rückwirkend auf den 1.1.2016 vorgesehen wird. Danach sollen Bauherren für Mietwohngebäude 29 Prozent ihrer Herstellungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen können. Hinzu kommt
die bisherige Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr. In der Summe können
Investoren so 35 Prozent der Herstellungskosten steuerlich geltend machen, ohne
dass der geschaffene Wohnraum soziale Kriterien für die Mieter vorsieht.