Anlage_Bundesrat billigt Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

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Erläuterung, 940. BR, 18.12.15
TOP 11:
Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
und anderer Gesetze
Drucksache:
I.
568/15 und zu 568/15
Zum Inhalt des Gesetzes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist die Grundlage für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen für Berufe, die im
Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz, das auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgeht, sollen die novellierte EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und die EU-Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems in
nationales Recht umgesetzt werden.
Es sind folgende wesentliche Änderungen vorgesehen:
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Anträge sollen künftig elektronisch innerhalb der Europäischen Union und
des Europäischen Wirtschaftsraumes übermittelt werden können,
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für bestimmte Berufsgruppen soll ein europäischer Berufsausweis eingeführt werden,
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es soll ein Vorwarnmechanismus für gefälschte Berufsqualifikationsnachweise installiert werden und
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die Einheitlichen Ansprechpartner, die durch die Dienstleistungsrichtlinie in
Deutschland eingerichtet wurden, sollen Anträgen und Unterlagen im Anerkennungsverfahren entgegennehmen bzw. weitergeben.
Durch diese Änderungen sollen die Anerkennung vereinfacht und beschleunigt
sowie Hürden für einen Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat abgebaut und
die Mobilität gefördert werden.
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Erläuterung, 940. BR, 18.12.15
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II. Zum Gang der Beratungen
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit BRDrucksache 196/15 (Beschluss) Stellung genommen und eine Klarstellung im
Hinblick auf den Beginn der sechsmonatigen Frist für die Eignungsprüfung verlangt. Ferner hatte er gefordert, Berufsangehörige, über die im Falle der Vorlage
gefälschter Nachweise Warnungen an andere Mitgliedstaaten übermittelt wurden, schriftlich zu unterrichten
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf nunmehr angenommen, ohne
die Anregungen des Bundesrates aufzugreifen.
III. Empfehlung des Ausschusses für Kulturfragen
Der federführende Kulturausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von einem
Vermittlungsverfahren abzusehen und das Gesetz damit zu billigen.