Sitzung des Gemeinderates - Gemeinde Saaldorf

Niederschrift
über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Saaldorf-Surheim
Sitzungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Sitzungstag:
Donnerstag, 12. November 2015
Sitzungsbeginn:
18.30 Uhr
Vorsitzender:
Erster Bürgermeister Bernhard Kern
Niederschriftsführer:
VAe Elisabeth Niederstraßer
Ende: 20.15 Uhr
Gemeinderatsmitglieder
Anwesend:
Abwesend:
Abwesenheitsgrund:
Prechtl-Jahn Christine
Krankheit
Stubhann Tobias
Urlaub
Bauregger Stefanie
Buchwinkler Andreas
Butzhammer Johann
Eder Robert
Gaugler Albert
Gruber Stefan
Hagenauer Franz
Hagenauer Josef
Kanz Stefan
Kleinert Karin
Koch Dr. Klaus
Lederer Maximilian
Mallach Dr. Notker
de Marco-Maier Evelyn
Mooser Franz
Resch Christian
Standl Blasius
Wallner Markus
Von der Verwaltung: Rudolf Niederauer, Bernhard Bräuer, Anton Eder, Christian Hochhuber/Ing.-Büro IK-T
Vorsitzender:
Schriftführer/in
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_______________________
Bernhard Kern
Erster Bürgermeister
Elisabeth Niederstraßer, VAe
Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates
der Gemeinde Saaldorf-Surheim
Die Sitzung war öffentlich
Saaldorf, 12.11.2015
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet
2.
Bestellung von Feldgeschworenen; Vereidigung von Johann Baumgartner jun. als neuer Stellvertreter für die
Gemarkung Saaldorf
3.
Breitbanderschließung; Billigung der Planung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens im Rahmen
der Breitbandrichtlinie; Vorstellung durch Herrn Hochhuber (Firma IKT)
4.
Bauland für Einheimische; Festlegung für Sicherungshypothek
5.
Beratung und Beschlussfassung über die Gründung einer Teilnehmergemeinschaft zum Schutz des Abtsdorfer
Sees unter Einbeziehung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern
6.
Anfragen und Informationen
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Die Sitzung war öffentlich
Saaldorf, 12.11.2015
Erster Bürgermeister Bernhard Kern begrüßt die Gemeinderatsmitglieder und die Zuhörer, stellt fest, dass
ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder anwesend und der Gemeinderat damit
beschlussfähig ist.
~.~.~
Bürgermeister Bernhard Kern gratuliert vor Eintritt in die Tagesordnung Gemeinderat Maximilian Lederer
nachträglich zum Geburtstag und zur standesamtlichen Trauung und wünscht weiterhin Glück, Gesundheit und
viel Erfolg.
~.~.~
1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet
Die Gemeinderäte Robert Eder, Stefan Gruber und Maximilian Lederer haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, da sie bei der
betreffenden Sitzung nicht anwesend waren.
Die Gemeinderäte Stefan Kanz und Christian Resch sind abwesend.
Beschlussfassung:
Anwesend: 17
für: 14
gegen: 0
Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08. Oktober 2015 ohne
Einwände und stimmt einer Veröffentlichung im Internet zu.
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2. Bestellung von Feldgeschworenen; Vereidigung von Johann Baumgartner jun. als neuer Stellvertreter
für die Gemarkung Saaldorf
Beschlussfassung:
Anwesend: 19
für:
gegen:
Sachverhalt: Die Feldgeschworenen bekleiden eines der ältesten Ehrenämter der kommunalen Selbstverwaltung.
Bei allen Arbeiten im „Feld“ stehen die Feldgeschworenen dem staatlichen Vermessungsbehörden bei
Grundstücksvermessungen unterstützend zur Seite. Die Feldgeschworenen gehören zu den Hütern der Grenzen und
Abmarkungen. Sie werden auf Lebenszeit gewählt und vereidigt.
In den beiden Gemarkungen Saaldorf und Surheim sind jeweils drei Feldgeschworene tätig. Dies sind:
Anton Hogger, Kling (Obmann), Andreas König, Hausen (Obmann-Stellvertreter), Fritz Auer, Abtsdorf, Andreas
Hagenauer, Großgerstetten 5, Felix Hagenauer sen., Reit. Der bisherige Feldgeschworene Matthias Rehrl aus
Breitenloh ist im Dezember 2012 verstorben. Die freie Stelle wurde bislang nicht nachbesetzt. Bei einer
Zusammenkunft der Feldgeschworenen und Herrn Rupert Loidl (Leiter des Vermessungsamtes Freilassing) wurde
daher vereinbart, für die Gemarkung Saaldorf die freie Stelle wieder zu besetzen. Einstimmig vorgeschlagen wurde
für dieses Ehrenamt Herr Johann Baumgartner jun. aus Schign. Herr Johann Baumgartner hat seine Zusage
gegeben und wird von Bürgermeister Bernhard Kern zur heutigen Sitzung begrüßt.
Ergebnis: Herr Johann Baumgartner jun. aus Schign wird von Bürgermeister Bernhard Kern nach § 8 der
Feldgeschworenenordnung vereidigt.
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3. Breitbanderschließung; Billigung der Planung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens im
Rahmen der Breitbandrichtlinie; Vorstellung durch Herrn Hochhuber (Firma IKT)
Beschlussfassung:
Anwesend: 19
für:
gegen:
Wie bereits in den Sitzungen des Gemeinderates vom 12.02.2015 und 11.06.2015 erörtert, ist beabsichtigt, im
Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie), Ausbauvorhaben in der Gemeinde durchzuführen. Insoweit wurde das Ingenieurbüro IK-T
Manstorfer und Hecht aus Regensburg mit der fachtechnischen Begleitung des Förderverfahrens beauftragt.
Am 30. September 2015 fand unter Beiziehung des Ingenieurbüros IK-T, Herrn Hochhuber, und den Vertretern der
verschiedenen Parteien und Gruppierungen im Gemeinderat, eine gemeinsame Besprechung im Rathaus statt.
Hierbei wurde der durch das Büro IK-T erarbeitete Planentwurf vorgestellt und die jeweiligen Ortschaften jeweils
konkret betrachtet und diskutiert.
Herr Christian Hochhuber vom Ingenieurbüro IK-T aus Regensburg erläutert den Gemeinderäten anhand
technischer Grafiken und Karten, wie die digitale Zukunft der Gemeinde aussehen wird.
Mit der nunmehr vorliegenden Planung kann der überwiegende Teil des Gemeindegebietes mit der im Rahmen des
Förderprogramms festgelegten Ausbaustufe „30 Mbit/s“ versorgt werden. Darüber hinaus partizipieren weiter
entfernte Anwesen ebenfalls von dem Ausbau, da sich dieser auch über die Ausbaugebiete hinaus positiv
auswirken wird.
Konkret ist geplant, die Ortschaften Groß- und Kleingerstetten, Gausburg, Steinbrünning, Leustetten,
Berchtolding, Kemating, Abtsdorf, Sillersdorf, Schign und Moosen in der Technik „FTTC“ (Fiber to the curb)
auszubauen. Hierbei werden die jeweiligen Kabelverzweiger mit Glasfasertechnik angebunden. Die weitere
Zuführung zu den jeweiligen Anschließern erfolgt weiterhin über Kupferleitungen. Vorteil dieser Technik ist, dass
mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand ein großes Gebiet erschlossen werden kann. Hierbei ergeben sich
auch positive Auswirkungen über das Erschließungsgebiet hinaus. Nachteil ist die Komponente „Kupfer“, welche
höhere Geschwindigkeiten technisch begrenzt.
Die Ortschaften Haberland, Breitenloh/Geigl und das Gewerbegebiet Helfau IV sollen in der Technik „FTTB“
(Fiber to the building) ausgebaut werden. Hierbei werden die jeweiligen Hauszuführungen komplett in der
Glasfasertechnik ausgeführt. Nachteil ist, dass nur die jeweiligen Anschlussnehmer einen Vorteil haben und die
Kosten hierfür im Verhältnis relativ hoch sind. Vorteil sind wesentlich höhere Bandbreiten, da die komplette
Zuführung in der Glasfasertechnik erfolgt.
Die Ortschaft Surheim ist bereits jetzt mit mehr als 30 Mbits versorgt und wird nicht weiter gefördert. Mehrere
Ortsteile, so z.B. Saaldorf ist mit Kabel Deutschland mit bis zu 100 Mbits versorgt und daher vom
Förderprogramm ausgeschlossen. Die Firma RSM aus Freilassing hat die Versorgung für kleinere Ortschaften wie
z.B. Berg, Kling, Neuhaberland und Muckham zugesagt.
Die Ausschreibung der Leistungen könne auch in Losen vergeben werden, so dass verschiedene Anbieter zum Zug
kommen könnten, so Herr Hochhuber. Zu klären ist auch, ob das Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze (wie bei
Kanalleitungen) oder bis zum Haus verlegt werden soll. Dies würde etwa 50 Häuser betreffen.
Bürgermeister Bernhard Kern dankt Herrn Christian Hochhuber für seine Ausführungen. Die Gemeinde ist auf
dem richtigen Weg, die Grundlagen sind geschaffen. Die Gemeinde erhält vom Freistaat Bayern 840.000 Euro und
durch die Zusammenarbeit mit der Stadt Laufen zusätzlich nochmal 50.000 Euro.
Beratung: Seitens des Gemeinderates besteht grundsätzlich Zustimmung zur ausgearbeiteten Planung. Wissen will
man u.a., ob bei FTTC eine Nachrüstung mit Glasfaser möglich ist. Dies bestätigt Herr Hochhuber, fügt aber
hinzu, dass dies kein Automatismus ist. Mit dem sogenannten Vectoring lässt sich die Leistung jetzt schon
problemlos verdoppeln. Geschäftsleiter Rudolf Niederauer weist darauf hin, dass dies trotz der bereits
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vorhandenen Technik aber noch nicht gemacht werden darf. Hat man sich auf ein Konzept festgelegt, z.B. bei der
Telekom, ist man sieben Jahre daran gebunden. In Surheim könnte z.B. bereits jetzt mit „Umlegen eines Schalters“
die Leistung verdoppelt werden. Möglich ist dies aber erst in drei bis vier Jahren. Angeregt diskutiert wird über die
Frage, ob das Glasfaser beim FTTB-Verfahren bis zur Grundstücksgrenze oder zum Haus verlegt werden soll, da
andererseits FTTC-Kunden für den Hausanschluss selbst aufkommen müssen. Es werden Präzedenzfälle in der
Zukunft befürchtet. Die Mehrheit spricht allerdings dafür aus, in diesem ersten Schritt bis ins Haus zu gehen,
solange man innerhalb der Fördersumme bleibe. Hinterfragt werden auch die 30 Mbit, gibt doch die
Bundesregierung längst 50 Mbit als Ziel vor. Dazu sagt Herr Hochhuber, dass die 30 Mbit aus dem
Förderprogramm entstanden sind, in Teilen der Gemeinde wird die Versorgung aber darüber hinausgehen.
Ein Ausbau der ganzen Gemeinde mit FTTB wäre sehr kostenintensiv, da müsste die Gemeinde sehr viel Geld
investieren.
Der Gemeinderat ist sich weitgehendst einig, dass dies einen ersten Schritt bedeutet und die gesamte Fördersumme
ausgenutzt und der Außenbereich profitieren wird. Dipl.Ing. Christian Hocheder regt an, zur Sicherheit in den
Ausschreibungen eine Deckelung vorzunehmen und sich die Gemeinde vorbehält, wieder verschiedene Lose
rauszunehmen.
Beschlussfassung:
Anwesend: 19
für: 19
gegen: 0
Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Saaldorf-Surheim beschließt, die Glasfaserleitung beim FTTB
(Fiber to the Building) bis ins Haus des jeweiligen Anschließers zu verlegen.
Beschlussfassung:
Anwesend: 19
für: 19
gegen: 0
Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Saaldorf-Surheim billigt die vorliegende Planung in allen Teilen. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Förderverfahren voranzutreiben und in Abstimmung mit der Stadt Laufen die
geplanten Ausbaumaßnahmen öffentlich auszuschreiben.
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4. Bauland für Einheimische; Festlegung für Sicherungshypothek
Beschlussfassung:
Anwesend: 19
für: 19
gegen: 0
Sachverhalt: Mit Beschluss vom 16. September 2015 hat der Gemeinderat acht Grundstücke im Modell
„Bauland für Einheimische“ vergeben. Zur endgültigen Vergabe sind von den einzelnen Bauwerbern nun die
Finanzierungsunterlagen beizubringen. Seitens der Gemeinde wird im Kaufvertrag zur Sicherung des
Wiederverkaufsrechtes bzw. der Vertragsstrafe eine Vormerkung und eine Sicherungshypothek eingetragen.
Diesen Rechten durfte bisher eine Grundschuld bis zu einem Betrag von 250.000 Euro zur Baufinanzierung
vorangehen. Diese Summe reicht aufgrund Vorsprache einiger Bauherren für künftige Finanzierungen nicht mehr
aus. Die Verwaltung schlägt deshalb eine Erhöhung des Rangvorbehaltes auf 300.000 Euro vor.
Beschluss: Der Gemeinderat schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und beschließt eine Erhöhung des
Betrages, der dem an erster Rangstelle eingetragenen Grundbucheintrag zur Sicherung des Wiederverkaufsrechtes
bzw. der Vertragsstrafe zugunsten der Gemeinde vorgeht, von 250.000 Euro auf 300.000 Euro vorbehaltlos.
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Die Sitzung war öffentlich
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5. Beratung und Beschlussfassung über die Gründung einer Teilnehmergemeinschaft zum Schutz des
Abtsdorfer Sees unter Einbeziehung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern
Beschlussfassung:
Anwesend: 19
für: 19
gegen: 0
Am 24.07.2015 fand im Laufener Rathaus eine Besprechung über das weitere Vorgehen zur Anordnung
eines Flurbereinigungsverfahrens Abtsdorfer See und zur Aufklärung der voraussichtlich beteiligten
Grundstückseigentümer gemäß § 5 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) statt.
Teilgenommen hatten die Bürgermeister Hans Feil, Stadt Laufen und Bernhard Ker sowie Georg Maier
vom Wasser- und Bodenverband Bruckgraben, Josef Putzhammer vom Wasser- und Bodenverband
Haarmoos, die Bauernobmänner des BBV Josef Stockhammer und Peter Auer jun., Franz Knogler von der
BBV-LandSiedlung, Heinrich Schneider und Andreas Hennemann vom Amt für Ländliche Entwicklung
Oberbayern (AfLE) sowie Christian Reiter und Dirk Reichenau von der Stadtverwaltung Laufen.
Ausführlich wurde in diesem Gespräch die Frage diskutiert, wie ein entscheidender Beitrag zur
Verbesserung der Wasserqualität des Abtsdorfer Sees erreicht werden kann, um die Maßgaben der EUWasserrahmenrichtlinie in der Zukunft zu erfüllen.
Möglichkeiten hierfür ergeben sich im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens, in dem zunächst
öffentliche Flächen der beiden Kommunen Saaldorf-Surheim und Laufen im Einzugsbereich des Sees
herangezogen werden sollten. Das Verfahren kann dann im Einvernehmen der umliegenden
Grundeigentümer Zug um Zug erweitert werden. Dabei geht es um Flurstücke, bzw. auch Tauschflächen
im Einzugsgebiet des Abtsdorfer Sees, die sich für Maßnahmen der Schadstoffrückhaltung wie
Regenrückhaltebecken eignen.
Es bestand bei den Anwesenden Einvernehmen darüber, dass das „Problem Abtsdorfer See“ gelöst
werden soll.
Als Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens muss das Einzugsgebiet des Abtsdorfer Sees
insgesamt festgelegt werden.
Als Kostenschätzung werden für die nächsten drei Jahre insgesamt ca. 300.000,-- EUR veranschlagt.
Vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern wurde hierfür (sofern eine ökologische Zielsetzung
nachgewiesen ist) eine Förderung der Ausführungskosten von 80 v.H. in Aussicht gestellt (vorbehaltlich
des nächsten Doppelhaushaltes der Bayerischen Staatsregierung 2017/2018).
In den Kommunalhaushalten der Stadt Laufen und der Gemeinde Saaldorf-Surheim sollten für diese
Maßnahme jeweils 30.000,-- EUR, verteilt auf die Jahre 2016, 2017 und 2018 eingestellt werden.
Maßnahmen im Einzugsgebiet können dann durchgeführt werden, wenn
a) Die betroffenen Grundstückseigentümer zustimmen,
b) Der Vorstand der erst noch zu gründenden Teilnehmergemeinschaft diese Maßnahmen beschließt
c) Die Gemeinden den Maßnahmen zustimmen
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Gemeinderates
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d) Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern die Maßnahmen genehmigt.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sollte sich folgendermaßen zusammensetzen:
-Bürgermeister der beiden Kommunen
-Ortsobmänner der beiden Kommunen
-beide Vertreter der Wasser- und Bodenverbände
-ggf. Schriftführer aus der Verwaltung
Die Gründung der Teilnehmergemeinschaft kann erst erfolgen, wenn vom AfLE eine entsprechende
Stellungnahme vorliegt und per Verwaltungsakt ein Verfahren nach dem FlurbG festgelegt wurde
(voraussichtlich Ende 2015).
Beratung: Gemeinderat Dr. Notker Mallach kritisiert, dass im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft weder
Grundstücksbesitzer noch Fachbehörden, wie z.B. das Wasserwirtschaftsamt vertreten sind. Auch ist nicht
erkennbar, wie groß das Einzugsgebiet ist. Bürgermeister Bernhard Kern erläutert, dass im
Flurbereinigungsverfahren keine Fachbehörden vertreten sind.
Beschluss: Die Gemeinde Saaldorf-Surheim ist grundsätzlich mit der im Sachverhalt beschriebenen
Vorgehensweise einverstanden und wird die entsprechenden Haushaltsmittel (20 v.H. Eigenanteil) für die nächsten
drei Jahre zur Verfügung stellen. In den Haushalten 2016, 2017 und 2018 werden jeweils 10.000 Euro für diese
Eigenleistungen eingestellt.
Die Gemeinde Saaldorf-Surheim stimmt der Gründung einer Teilnehmergemeinschaft zu.
Vertreter in dem Vorstand dieser Teilnehmergemeinschaft ist erster Bürgermeister Bernhard Kern, Ersatz ist
zweiter Bürgermeister Andreas Buchwinkler.
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6. Anfragen und Informationen
Beschlussfassung:
Anwesend: 19
für:
gegen:
Bürgermeister Bernhard Kern informiert den Gemeinderat über folgende Punkte:
Staatsstraße 2104 – Umfahrung Neusillersdorf
Am 07. Oktober 2015 fand im Pfarrheim in Saaldorf eine Bürgerversammlung mit den betroffenen
Bürgern und Grundstückseigentümern statt sowie am 09. Oktober 2015 im Rathaus eine Besprechung mit
der Landtagsabgeordneten Michaela Kaniber und Vertretern der Fraktionen und Parteien. Ein sehr
informativer Termin war am 20. Oktober 2015 in der Regierung von Oberbayern mit Innenstaatssekretär
Gerhard Eck und Vertretern der Höheren Naturschutzbehörde, der Planungsabteilung der Regierung und
des Staatlichen Bauamtes Traunstein. Geprüft wird nun eine abgeänderte „Kiesgrubentrasse“, die vor
allem flächenschonend und den Anforderungen des Naturschutzes entgegenkommt.
Am 09. Dezember 2015 ist ein Abstimmungstermin mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten in
Traunstein wegen naturschutz- und forstwirtschaftlicher Belange. Anschließend gibt es eine erneute
Besprechung bei der Regierung von Oberbayern.
Nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes werden derzeit vier weitere Trassen, die nahe der
Kiesgrubentrasse liegen, geprüft. Diese Planungen kennt die Gemeinde allerdings nicht.
Sowohl die Gemeinde als auch das Staatliche Bauamt stehen voll und ganz hinter der Maßnahme.
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Asylbewerber
Die Notaufnahmeeinrichtung „Surarena“ wurde inzwischen aufgelassen. Alle Betten wurden durch die
Feuerwehren Saaldorf und Surheim nach Freilassing gebracht und dort aufgebaut. Bürgermeister
Bernhard Kern dankt in diesem Zusammenhang allen Helferinnen und Helfern, die sich eingebracht
haben. Sein Dank gilt auch dem EC Surheim, insbesonders den Vorsitzenden Anton Poschner und Martin
Häusl, für ihr Entgegenkommen. Im Helferkreis Saaldorf-Surheim bringen sich derzeit rund 45 Personen
ein. Die Leitung hat nach wie vor Frau Gertrud Wölke, der ebenfalls sein Dank gilt.
Generationenbund und Seniorenheim St. Rupert
Gemeinderat Dr. Klaus Koch verweist auf die ausgelegten Flyer des Generationenbundes, der inzwischen
durch das Bayerische Sozialministerium anerkannt wurde. Somit ist auch die finanzielle Unterstützung
gesichert.
Bei einer kürzlich stattgefundenen Heimbeiratssitzung im Seniorenheim St. Rupert wurde die neue
Bedarfsampel sehr positiv aufgenommen. Ein großes Anliegen ist den Bewohnern und ihren Angehörigen
weiterhin ein ebenerdig angelegter Fußgängerdurchgang nach Reit. Die Gemeinde wird gebeten, mit
Herrn Ludwig Streitwieser doch noch eine Lösung zu finden.
~.~.~
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