Einladung - Marktgemeinde Treffen

MARKTGEMEINDE TREFFEN
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Az.:
am OSSIACHER SEE
9521 TREFFEN / KÄRNTEN
Tei 0424«-280$-0 Fax 04248 2805/25 irefren@k;in gde ai
la-004/1-2015
Treften, 13. April 2015
Betr.: Sitzung des Gemeinderates
EINLADUNG
Gem. § 35 (I) der K-AGO, LGBI. 66/1998 l.d.F. LGBl. Nr. 3/2015 i.V.m. den Bestimmungen der
Geschäftsordnung - Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Treffen a. O. v. 21.03.2002 werden die Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Treffen a. O. zu der für
Montag, dem 20. April 2015. um 18:00 Uhr
im Marktgemeindeamt Treffen am Ossiacher See, großer Sitzungssaal, anberaumten Sitzung des
Gemeinderates, unter Bekanntgabe nachstehender Tagesordnung eingeladen:
Tagesordnung:
1.
Bestellung von zwei Gemeinderatsmitgliedem zur Mitfertigung der Niederschrift
2.
Rechnungsabschluss 2014
a) Bericht des Kontrollausschusses vom 16. Dezember 2014, 29. Jänner 2015 und
31. März 2015 über die durchgefiihrten Überprüfungen
b) Beschlussfassung gem. §90 Abs. 1 K-AGO
3.
Beratung und Beschlussfassung einer Verordnung über die Aufteilung der Aufgaben
des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die
sonstigen Mitglieder des Genieindevorstandes
4.
Beratung und Beschlussfassung einer Verordnung über die Entschädigung der
Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse
5.
Beratung und Beschlussfassung über die personelle Besetzung diverser Gremien
6.
Beratung und Beschlussfassung über die Vorgehensweise der Wildbach- und
Gräbenbegehungen gem. §§ 6-10 Ktn. Landesforstgesetz für das Jahr 2015
7.
Beratung und Beschlussfassung gemäß §15 Liegenschaftsteilungsgesetz (LTG) Gehweg Neue Mittelschule bis zur B98 Millstätter Straße
8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufschließungsgebietes 32/14
(Grundstück 223/4 KG Sattendorf)
Gem. § 27 Abs. 2 der K-AGO 1998, i.d.F LGBI. Nr. 3/2015, ist jedes Mitglied des Gemeinderates
verpflichtet, zu dieser Sitzung rechtzeitig zu erscheinen und daran bis zum Schluss teilzunehmen. Ist ein
Mitglied des Gemeinderates verhindert, so hat dieses die Verhinderung rechtzeitig, unter Bekanntgabe des
Hinderungsgrundes, dem Bürgermeister oder der Leiterin des inneren Dienstes (§ 1 Abs. 2 der
Geschäftsordnung) bekanntzugeben, damit gem. § 33 der K-AGO 1998 i.d.g.F. das Ersatzmitglied
einberufen werden kann.
Der Bürgermeister
Klaus Glanznig e.h.
FH) Daniela Majoran, MA
Ergeht an:
• alle Mitglieder des Gemeinderates
• Anschlag