MARKTGEMEINDE TREFFEN 9 Az.: am OSSIACHER SEE 9521 TREFFEN / KÄRNTEN Tei 0424«-280$-0 Fax 04248 2805/25 irefren@k;in gde ai la-004/1-2015 Treften, 13. April 2015 Betr.: Sitzung des Gemeinderates EINLADUNG Gem. § 35 (I) der K-AGO, LGBI. 66/1998 l.d.F. LGBl. Nr. 3/2015 i.V.m. den Bestimmungen der Geschäftsordnung - Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Treffen a. O. v. 21.03.2002 werden die Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Treffen a. O. zu der für Montag, dem 20. April 2015. um 18:00 Uhr im Marktgemeindeamt Treffen am Ossiacher See, großer Sitzungssaal, anberaumten Sitzung des Gemeinderates, unter Bekanntgabe nachstehender Tagesordnung eingeladen: Tagesordnung: 1. Bestellung von zwei Gemeinderatsmitgliedem zur Mitfertigung der Niederschrift 2. Rechnungsabschluss 2014 a) Bericht des Kontrollausschusses vom 16. Dezember 2014, 29. Jänner 2015 und 31. März 2015 über die durchgefiihrten Überprüfungen b) Beschlussfassung gem. §90 Abs. 1 K-AGO 3. Beratung und Beschlussfassung einer Verordnung über die Aufteilung der Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Genieindevorstandes 4. Beratung und Beschlussfassung einer Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse 5. Beratung und Beschlussfassung über die personelle Besetzung diverser Gremien 6. Beratung und Beschlussfassung über die Vorgehensweise der Wildbach- und Gräbenbegehungen gem. §§ 6-10 Ktn. Landesforstgesetz für das Jahr 2015 7. Beratung und Beschlussfassung gemäß §15 Liegenschaftsteilungsgesetz (LTG) Gehweg Neue Mittelschule bis zur B98 Millstätter Straße 8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufschließungsgebietes 32/14 (Grundstück 223/4 KG Sattendorf) Gem. § 27 Abs. 2 der K-AGO 1998, i.d.F LGBI. Nr. 3/2015, ist jedes Mitglied des Gemeinderates verpflichtet, zu dieser Sitzung rechtzeitig zu erscheinen und daran bis zum Schluss teilzunehmen. Ist ein Mitglied des Gemeinderates verhindert, so hat dieses die Verhinderung rechtzeitig, unter Bekanntgabe des Hinderungsgrundes, dem Bürgermeister oder der Leiterin des inneren Dienstes (§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung) bekanntzugeben, damit gem. § 33 der K-AGO 1998 i.d.g.F. das Ersatzmitglied einberufen werden kann. Der Bürgermeister Klaus Glanznig e.h. FH) Daniela Majoran, MA Ergeht an: • alle Mitglieder des Gemeinderates • Anschlag
© Copyright 2024 ExpyDoc