Niederschrift Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss

Niederschrift
über die öffentliche
Sitzung des
Haupt- und Finanzausschuss
der Gemeinde Saaldorf-Surheim
Sitzungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Sitzungstag:
Montag, 25. Januar 2016
Sitzungsbeginn:
16.00 Uhr
Vorsitzender:
Erster Bürgermeister Bernhard Kern
Niederschriftsführer:
Evi Wimmer
Ende: 17.00 Uhr
Gemeinderatsmitglieder
Anwesend:
Abwesend:
Abwesenheitsgrund:
Dr. Koch Klaus
Butzhammer Johann
Bauregger Stefanie
Standl Blasius
Lederer Maximilian
de Marco-Maier Evelyn
Prechtl-Jahn Christine
Dr. Mallach Notker
Von der Verwaltung: Kämmerer Bernhard Bräuer
Vorsitzender:
Schriftführer/in
_________________
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Bernhard Kern
Erster Bürgermeister
Evi Wimmer
Niederschrift über die Sitzung des
Haupt- und Finanzausschuss
der Gemeinde Saaldorf-Surheim
Die Sitzung war öffentlich
Saaldorf, 25.01.2016
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Zuschussantrag BRK Ortsgruppe Laufen-Leobendorf über die Anschaffung eines Defibrillators am
Abtsdorfer See
2. Zuschussantrag BRK Bereitschaft Freilassing über den Neubau einer Garage für das Einsatzfahrzeug
GW San 25 Typ Bayern
3. Zuschuss für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse CE zum Einsatz bei den Freiwilligen
Feuerwehren Saaldorf und Surheim
4. Antrag SV Saaldorf auf Herabsetzung der Hallenmiete für das Jubiläumsjahr
5. Antrag der Volksbühne Saaldorf auf Erneuerung der Beleuchtungstechnik/Bühnenbeleuchtung in der
Mehrzweckhalle Saaldorf sowie der Erweiterung der Tonanlage
6. Festlegung der Entschädigungszahlung für das Erlegen von Bisamen
7.
Anfragen und Informationen
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Die Sitzung war öffentlich
Saaldorf, 25.01.2016
Erster Bürgermeister Bernhard Kern begrüßt die Ausschussmitglieder, die Zuhörer und die Presse, stellt fest,
dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit der Ausschussmitglieder anwesend und der Haupt- und
Finanzausschuss damit beschlussfähig ist.
~.~.~
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
1. Zuschussantrag BRK Ortsgruppe Laufen-Leobendorf über die Anschaffung eines Defibrillators
am Abtsdorfer See
Sachverhalt: Die Ortsgruppe des BRK Laufen-Leobendorf benötigt für die medizinische Behandlung und
Aufrüstung der Wachstation am Abtsdorfer See einen Defibrillator. Die Anschaffungskosten werden mit
1.200 Euro angegeben. Mit Schreiben vom 20.10.2015 wendet sich die Ortsgruppe mit der Bitte an die
Gemeinde Saaldorf-Surheim, Ihr Projekt zu unterstützen.
Beratung: Es wird darüber beraten, ob sich die Stadt Laufen auch daran beteiligen kann. Bürgermeister
Bernhard Kern erläutert, dass die Stadt Laufen bereits jährlich einen laufenden Zuschuss an die Wasserwacht
zahlt. Einig sind sich alle Ausschussmitglieder darüber, dass die Anschaffung des lebensrettenden Gerätes
zwingend notwendig ist. Mit dem Vorschlag, dass sich die Gemeinde mit 400,00 EUR bei den
Anschaffungskosten beteiligt, besteht im Gremium Konsens.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der BRK Ortsgruppe Laufen-Leobendorf für die
Anschaffung eines Defibrillators zum Einsatz am Abtsdorfer See einen Zuschuss in Höhe von 400,00 EUR
zu gewähren.
~.~.~
2. Zuschussantrag BRK Bereitschaft Freilassing über den Neubau einer Garage für das
Einsatzfahrzeug GW San 25 Typ Bayern
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Die BRK Bereitschaft Freilassing hat 2013 ein voll ausgestattetes Fahrzeug vom Typ „GWSan
25“ für Zwecke des Katastrophenschutzes vom Freistaat Bayern erhalten. Für dieses Fahrzeug wird nunmehr
eine Garage als Unterstellmöglichkeit benötigt. Laut dem Bereitschaftsleiter Stefan Fuchs belaufen sich die
Baukosten gemäß der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Roland Richter Freilassing, auf 75.000,00 EUR.
Die BRK Bereitschaft sieht bei den vorgenannten Baukosten aber noch Einsparpotential durch die
Erbringung von Eigenleistungen. Daneben sind noch mehrere große Werbe- und Spendenaktionen in der
heimischen Bevölkerung und Wirtschaft geplant. Mit Schreiben vom 18.08.2015 wendet sich die BRK
Bereitschaft Freilassing nunmehr mit der Bitte an die Gemeinde Saaldorf-Surheim das Bauprojekt finanziell
zu unterstützen.
Beratung: Bürgermeister Bernhard Kern informierte darüber, dass eine Baugenehmigung für die geplante
Garage bislang noch nicht vorliegt. Im vergangenen Jahr wurde der BRK Bereitschaft ein Zuschuss in Höhe
von 3.000 Euro für Umbaumaßnahmen im BRK-Haus in Freilassing gewährt. Derzeit liegen keine
weitergehenden Informationen, wie etwa ein Finanzierungsplan, für die geplante Maßnahme vor. Mit dem
Bereitschaftleiter wurde vorab besprochen, den Tagesordnungspunkt vorerst zurückzustellen und dem
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Ausschuss zur gegebenen Zeit wieder zur Entscheidung vorzulegen. Aus dem Gremium wurde vorgebracht,
dass ein Gesamtkonzept für das BRK Gelände erstellt werden sollte.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt den Zuschussantrag der BRK Bereitschaft Freilassing
vorerst zurück. Bei Vorliegen näherer Informationen wird der Ausschuss über den Antrag erneut beraten.
~.~.~
3. Zuschuss für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse CE zum Einsatz bei den Freiwilligen
Feuerwehren Saaldorf und Surheim
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde Saaldorf-Surheim für den Ersterwerb einer
Fahrerlaubnis der Klasse CE zum Einsatz bei den gemeindlichen Feuerwehren derzeit einen Zuschuss in
Höhe von 50 v.H. der Gesamtkosten, maximal von 750,00 EUR zahlt. Im Jahresgespräch mit den jeweiligen
Kommandanten und Vorständen wurde der Wunsch geäußert, den Zuschuss auf maximal 1.500,00 EUR pro
Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse CE zu erhöhen, da die Ausbildungskosten in den letzten Jahren
gestiegen sind. Auch ist es für die Zukunft sehr wichtig, Feuerwehrdienstleistende bei dem Erwerb der
Fahrerlaubnis der Klasse CE auch finanziell zu unterstützen. Erfahrene und sich im Besitz der Klasse CE
befindende Mitglieder der Feuerwehren scheiden zunehmend aus dem aktiven Dienst aus. Es wurde
angedacht, maximal 2 Feuerwehrdienstleistenden pro Jahr einen Zuschuss für den Erwerb dieses
Führerscheins zu gewähren. Nach aktueller Rechtsprechung ist es nicht statthaft, die Verträge so zu
gestalten, dass bei Ausscheiden innerhalb der Bindungsfrist (20 Jahre), der Zuschuss anteilig an die
Gemeinde zurückzuerstatten ist. Insoweit schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss in zwei Raten
auszuzahlen. Die erste Rate soll nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung, die zweite Rate nach drei Jahren
unter der Voraussetzung ausgezahlt werden, dass sich der Feuerwehrdienstleistende noch im aktiven Dienst
bei einer der gemeindlichen Feuerwehren befindet.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Zuschuss für den Erwerb der Führerscheinklasse
CE zum Einsatz bei den gemeindlichen Feuerwehren auf maximal 1.500 Euro zu erhöhen. Der Zuschuss
kann für maximal 2 Feuerwehrdienstleistende im Kalenderjahr gewährt werden. Der Zuschuss wird in zwei
Raten ausgezahlt. Die Erste Rate soll nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung, die zweite Rate nach drei
Jahren unter der Voraussetzung ausgezahlt werden, dass sich der Zuwendungsempfänger noch im aktiven
Dienst bei einer der gemeindlichen Feuerwehren befindet.
~.~.~
4. Antrag SV Saaldorf auf Herabsetzung der Hallenmiete für das Jubiläumsjahr
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Mit Schreiben vom 07.12.2015 beantragt der Sportverein Saaldorf die Ermäßigung der
Hallenmiete für die Mehrzweckhalle in Saaldorf im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums vom 15.07.19.07.2015. Grund des Antrages ist das defizitäre Rechnungsergebnis. Lt. dem Vorstand beläuft sich dieses
auf insgesamt -1.381,05 EUR. Als Gründe hierfür wurden die ungünstigen Wetterbedingungen (+35 Grad)
und die geringen Besucherzahlen angegeben. Würden die Spendengelder hinzugerechnet, schließe das
Ergebnis mit einem Plus von 6.868,95 EUR. Die Spendenmittel wurden aber teilweise schon zu
Verschönerungsmaßnahmen am Sportgelände und zur Anschaffung einer neuen Beschallungsanlage am
Sportplatz verwendet. Zudem ist geplant, die vorhandenen „alten“ Fußballtore durch neue zu ersetzen.
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Deshalb beantragt der Sportverein die Herabsetzung der Hallenmiete von insgesamt 1.500,00 EUR auf
500,00 EUR.
Beratung: Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund des Jubiläumsjahres und der Investitionen, die der
Sportverein bereits getätigt hat und noch tätigen wird, kein Präzedenzfall geschaffen würde. Deshalb wird
von der Verwaltung vorgeschlagen, die Hallenmiete um die Hälfte, auf insgesamt 750,00 EUR, für die
beiden Veranstaltungen zu reduzieren. Grundsätzlich sei es üblich, von den Vereinen bei Jubiläen an den
Festabenden keine Miete für die Mehrzweckhalle zu verlangen. Zudem erhalten die Vereine auch eine
finanzielle Zuwendung. Deshalb könne dem Antrag des SV Saaldorf auf Reduzierung der Hallenmiete um
1.000,00 EUR auf insgesamt 500,00 EUR nicht zur Gänze gefolgt werden.
Im Ausschuss wurde der Antrag diskutiert. Grundsätzlich werden die Leistungen des SV Saaldorf in der
Festwoche, aber auch in der Jugendarbeit, gewürdigt. Andererseits wurden bereits 500,00 EUR als Zuschuss
für das Jubiläum gewährt. Auch ist ein finanzielles Risiko damit verbunden, eine derartige Veranstaltung
durchzuführen. Mit dem Vorschlag aus dem Gremium, die Hallenmiete um 500,00 EUR auf insgesamt
1.000,00 EUR zu reduzieren, besteht allgemeiner Konsens.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Hallenmiete des SV Saaldorf für das 50-Jährige
Jubiläumsjahr von insgesamt 1.500,00 EUR auf 1.000,00 EUR zu reduzieren.
~.~.~
5. Antrag der Volksbühne Saaldorf auf Erneuerung der Beleuchtungstechnik/Bühnenbeleuchtung in
der Mehrzweckhalle Saaldorf sowie der Erweiterung der Tonanlage
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: Die Volksbühne Saaldorf beantragt die Erneuerung der Beleuchtungstechnik der
Bühnenbeleuchtung sowie die Erweiterung der Tonanlage in der Mehrzweckhalle Saaldorf. Nach den
Angaben des Vorsitzenden Wolfgang Stowasser befindet sich die Bühnenbeleuchtung in der
Mehrzweckhalle in einem sehr schlechten Zustand. Zudem sind die Strahler an der Hallendecke zur
Beleuchtung der Bühne nur unter großem Aufwand und extremer Gefahr zu installieren. Auch gingen die
Leuchtmittel zum Teil schon nach zwei Wochen kaputt, deren Erneuerung die Volksbühne aus der
Vereinskasse bestreite. Lt. dem vorliegenden Angebot einer Fachfirma würde sich die Erneuerung der
Lichttechnik auf ca. 15.500,00 EUR belaufen. Die Ertüchtigung der Tontechnik würde sich auf ca. 1.200,00
EUR belaufen. Aufgrund der neuen Technik könnten pro Jahr etwa 1.000,00 EUR Energiekosten einspart
werden.
Beratung: Bürgermeister Bernhard Kern erläutert, dass der Vorsitzende Wolfgang Stowasser sein Anliegen
bereits persönlich im Rathaus vorgetragen habe. Hierbei sei es wichtig zu erwähnen, dass die Beleuchtung
der Halle für den Sportbetrieb nicht zu beanstanden ist. Bei dem Antrag gehe es ausschließlich um die
Beleuchtungsanlage für die Bühne. Die veranschlagten Kosten können nicht von der Gemeinde übernommen
werden, so Kern weiter. Kämmerer Bräuer erläutert, dass in der Folge sonst die Hallenmiete erhöht werden
müsste. Bürgermeister Bernhard Kern schlägt vor, im Februar einen Besichtigungstermin mit den
ortsansässigen Vereinen zu organisieren, um hierbei auch die Beteiligungen der Vereine zu diskutieren.
Auch der Anbieter der Technik sollte anwesend sein und die Planungen erläutern. Aus dem Gremium wurde
angeregt, bei der Berchtesgadener Landesstiftung um einen Zuschuss anzusuchen, da bei kulturellen
Maßnahmen wie etwa Theater, Konzerte u.a. Fördermittel abgegriffen werden können. Abschließend
konstatiert Bürgermeister Kern, dass es im ganzen Landkreis, mit Ausnahme des Kur- und Kongresshauses
Berchtesgaden, keine so gut ausgestattete Mehrzweckhalle wie in Saaldorf gibt, die auch für Veranstaltungen
zugelassen ist.
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Die Sitzung war öffentlich
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Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung
zu. Bei Vorliegen näherer Informationen wird über den Antrag erneut beraten.
~.~.~
6. Festlegung der Entschädigungszahlung für das Erlegen von Bisamen
Beschlussfassung:
Anwesend: 9
für: 9
gegen: 0
Sachverhalt: In der Gemeinde Saaldorf-Surheim werden derzeit 4,00 EUR als Entschädigung pro erlegten
Bisam gezahlt. Der Landkreis vergütet nochmals 1,02 Euro pro erlegten Tier. Bürgermeister Bernhard Kern
informiert, dass die jährlichen Kosten bei ca. 500,00 EUR liegen. Aus dem Gremium wird angemerkt, dass
der Bisam als Schädling gelte und bekämpft werden müsse. Dies diene vor allem zum Schutz der
Gewässerufer. Die Verwaltung schlägt vor, die Entschädigungszahlung weiterhin bei 4,00 EUR je Tier zu
belassen.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, als Entschädigung 4,00 EUR pro erlegten Bisam zu
gewähren.
~.~.~
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Anfragen und Informationen
Sachverhalt: Ausschussmitglied Dr. Koch wurde aus der Bevölkerung angesprochen, ob die Möglichkeit
bestünde, einen Geh- und Radweg von Großgerstetten Richtung Surheim errichten zu können.
Beratung: Bürgermeister Kern erläutert, dass derzeit keine Planungsabsichten bestehen.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Beschlussfassung
erfolgte nicht.
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