Gegenwart und Zukunft des Prüfungsrechts aus Anwaltssicht

Anmeldung
FW FORTBILDUNG WEST GMBH
Workshop:
Gegenwart und Zukunft
des Prüfungsrechts
aus Anwaltssicht
Termin: Freitag, 20.5.2016
Uhrzeit: 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Fortbildungsdauer: Sechs Zeitstunden
Hiermit melde ich mich zur Teilnahme an
dem Workshop
Gegenwart und Zukunft des
Prüfungsrechts aus Anwaltssicht
Veranstaltungsort:
Köln, Hotel Mondial am Dom, KurtHackenberg-Platz 1, 50667 Köln
Teilnahmegebühr:
450 EUR, einschließlich Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Rechtsanwälte, die einen Tätigkeitsschwerpunkt im Prüfungsrecht haben. Die Teilnehmerzahl ist auf
maximal 25 begrenzt.
Hinweise
am Freitag den 20.5.2016 im Hotel Mondial
am Dom in Köln an.
Name, Vorname, akademischer Grad:
Kanzlei:
Referent:
• Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian
Birnbaum, Köln
Teilnehmer
Straße, Hausnummer:
Postleitzahl, Ort:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Datum:
Unterschrift:
• Mit der Anmeldebestätigung erhalten
Sie eine Wegbeschreibung.
• Es besteht die Möglichkeit, im Vorfeld
der Veranstaltung spezifische Themenwünsche zu übermitteln.
• Am Ende der Veranstaltung wird ein
personenbezogenes Teilnahmezertifikat ausgehändigt.
Auskünfte
Ansprechpartnerin ist Frau Riki Rosner:
FW Fortbildung West GmbH, Sperberweg 3, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon: 0 22 45/9 15 21 28
Fax: 0 22 45/9 15 21 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.forbildung-west.de
Workshop
„Gegenwart und Zukunft des Prüfungsrechts aus Anwaltssicht“
Das Prüfungsrecht hat erhebliche praktische
Bedeutung. Die Anzahl an Prüfungen und
dementsprechend die Anzahl an Rechtsstreitigkeiten ist mit der Umstellung auf das Bachelor-Master-System noch einmal deutlich
angestiegen. Die Verwaltungsgerichte zeigen
sich in prüfungsrechtlichen Streitigkeiten generell sperrig, Stichworte: „Bewertungsspielraum“, „Rügepflicht“ und Kausalität. Umso
wichtiger ist es, die Möglichkeiten des Verfahrensrechts zu kennen und zu nutzen. Das
Rechtsgebiet ist ständig in Bewegung. Wer
Schritt halten will, muss die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung beobachten und sich
orientieren, in welchen Bereichen aktuell Diskussionen stattfinden. Nicht zuletzt handelt es
sich beim Prüfungsrecht um einen der interessantesten Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts, der besondere Finesse erfordert und belohnt.
Schwerpunkte der Veranstaltung sind unter
anderem
• Vorstellung aktueller bedeutsamer Gerichtsentscheidungen zum Prüfungsrecht,
• Besprechung aktueller Entwicklungen und
strategische Überlegungen z.B. zu
o Prüfereignung und -bestellung,
o Prüfungsrücktritt,
o Antwort-Wahl-Verfahren,
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o Zwei-Prüfer-Prinzip,
o Gremienentscheidungen,
Rechtsbehelfsfristen,
Inhalt, Reichweite und Umgang mit der
„Rügepflicht des Prüflings“,
Bestandsaufnahme zur und Umgang mit
der reformatio in peius, insbesondere bei
Bewertungsbeanstandungen,
zielführender Einsatz von Beweisanträgen,
Honorar-Optimierung bei Abrechnung nach
RVG.
Besprochen werden z.B. Entscheidungen zu
• Anerkennung von Prüfungsleistungen
(OVG Münster, Urt. v. 16.12.2015 – 14 A
1263/14)
• Entziehung eines Doktorgrades (OVG
Münster, Urt. v. 10.12.2015 – 19 A 254/14;
Mathiopoulos)
• Absolute und relative Bewertung (OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.9.2015 – 2 ME
234/15)
• Ausschussentscheidungen und Kausalität
(OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.9.2015 – 2 LB
169/14)
• Antwort-Wahl-Verfahren; „Ankerklausel“
(OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.3.2015 – 3
M 7/15)
Dem Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern wird breiter Raum gegeben. Die
Teilnehmer sind aufgefordert, eigene Fälle
vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.
Gemeinsam wollen wir ausloten, welches die
aktuell relevanten Entwicklungen im Prüfungsrecht sind.
Der Referent,
• Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum,
ist anerkannter und ausgewiesener Spezialist
auf seinem Gebiet. Er referiert für verschiedene Anbieter regelmäßig zum Prüfungsrecht
vor Prüfern, Hochschulmitarbeitern, Rechtsanwälten und Richtern. Er ist Autor des Ratgebers „Mein Recht bei Prüfungen“ sowie
Kommentator der prüfungsrechtlichen Vorschriften des HG NRW. Herr Professor Birnbaum berät und vertritt sowohl Prüflinge als
auch Hochschulen gerichtlich und außergerichtlich und kennt als ständiges Prüfungsausschussmitglied auch die Innensicht der Verwaltung.
Veranstaltungsziele
Die Teilnehmer
• befinden sich am Ende der Veranstaltung
auf dem aktuellen Stand der prüfungsrechtlichen Entwicklungen in Rechtsprechung
und Gesetzgebung,
• haben neue und wertvolle strategische Impulse für die Bearbeitung prüfungsrechtlicher Mandate erhalten,
• sind Mitglieder eines Netzwerks versierter
Kollegen und können hieraus für weiteren
Erfahrungsaustausch und weitere Zusammenarbeit profitieren.