Anmeldung FW FORTBILDUNG WEST GMBH Workshop: Gegenwart und Zukunft des Prüfungsrechts aus Anwaltssicht Termin: Freitag, 20.5.2016 Uhrzeit: 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr Fortbildungsdauer: Sechs Zeitstunden Hiermit melde ich mich zur Teilnahme an dem Workshop Gegenwart und Zukunft des Prüfungsrechts aus Anwaltssicht Veranstaltungsort: Köln, Hotel Mondial am Dom, KurtHackenberg-Platz 1, 50667 Köln Teilnahmegebühr: 450 EUR, einschließlich Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Rechtsanwälte, die einen Tätigkeitsschwerpunkt im Prüfungsrecht haben. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 begrenzt. Hinweise am Freitag den 20.5.2016 im Hotel Mondial am Dom in Köln an. Name, Vorname, akademischer Grad: Kanzlei: Referent: • Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum, Köln Teilnehmer Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail-Adresse: Datum: Unterschrift: • Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Wegbeschreibung. • Es besteht die Möglichkeit, im Vorfeld der Veranstaltung spezifische Themenwünsche zu übermitteln. • Am Ende der Veranstaltung wird ein personenbezogenes Teilnahmezertifikat ausgehändigt. Auskünfte Ansprechpartnerin ist Frau Riki Rosner: FW Fortbildung West GmbH, Sperberweg 3, 53819 Neunkirchen-Seelscheid Telefon: 0 22 45/9 15 21 28 Fax: 0 22 45/9 15 21 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.forbildung-west.de Workshop „Gegenwart und Zukunft des Prüfungsrechts aus Anwaltssicht“ Das Prüfungsrecht hat erhebliche praktische Bedeutung. Die Anzahl an Prüfungen und dementsprechend die Anzahl an Rechtsstreitigkeiten ist mit der Umstellung auf das Bachelor-Master-System noch einmal deutlich angestiegen. Die Verwaltungsgerichte zeigen sich in prüfungsrechtlichen Streitigkeiten generell sperrig, Stichworte: „Bewertungsspielraum“, „Rügepflicht“ und Kausalität. Umso wichtiger ist es, die Möglichkeiten des Verfahrensrechts zu kennen und zu nutzen. Das Rechtsgebiet ist ständig in Bewegung. Wer Schritt halten will, muss die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung beobachten und sich orientieren, in welchen Bereichen aktuell Diskussionen stattfinden. Nicht zuletzt handelt es sich beim Prüfungsrecht um einen der interessantesten Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts, der besondere Finesse erfordert und belohnt. Schwerpunkte der Veranstaltung sind unter anderem • Vorstellung aktueller bedeutsamer Gerichtsentscheidungen zum Prüfungsrecht, • Besprechung aktueller Entwicklungen und strategische Überlegungen z.B. zu o Prüfereignung und -bestellung, o Prüfungsrücktritt, o Antwort-Wahl-Verfahren, • • • • • o Zwei-Prüfer-Prinzip, o Gremienentscheidungen, Rechtsbehelfsfristen, Inhalt, Reichweite und Umgang mit der „Rügepflicht des Prüflings“, Bestandsaufnahme zur und Umgang mit der reformatio in peius, insbesondere bei Bewertungsbeanstandungen, zielführender Einsatz von Beweisanträgen, Honorar-Optimierung bei Abrechnung nach RVG. Besprochen werden z.B. Entscheidungen zu • Anerkennung von Prüfungsleistungen (OVG Münster, Urt. v. 16.12.2015 – 14 A 1263/14) • Entziehung eines Doktorgrades (OVG Münster, Urt. v. 10.12.2015 – 19 A 254/14; Mathiopoulos) • Absolute und relative Bewertung (OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.9.2015 – 2 ME 234/15) • Ausschussentscheidungen und Kausalität (OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.9.2015 – 2 LB 169/14) • Antwort-Wahl-Verfahren; „Ankerklausel“ (OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.3.2015 – 3 M 7/15) Dem Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern wird breiter Raum gegeben. Die Teilnehmer sind aufgefordert, eigene Fälle vorzustellen und zur Diskussion zu stellen. Gemeinsam wollen wir ausloten, welches die aktuell relevanten Entwicklungen im Prüfungsrecht sind. Der Referent, • Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum, ist anerkannter und ausgewiesener Spezialist auf seinem Gebiet. Er referiert für verschiedene Anbieter regelmäßig zum Prüfungsrecht vor Prüfern, Hochschulmitarbeitern, Rechtsanwälten und Richtern. Er ist Autor des Ratgebers „Mein Recht bei Prüfungen“ sowie Kommentator der prüfungsrechtlichen Vorschriften des HG NRW. Herr Professor Birnbaum berät und vertritt sowohl Prüflinge als auch Hochschulen gerichtlich und außergerichtlich und kennt als ständiges Prüfungsausschussmitglied auch die Innensicht der Verwaltung. Veranstaltungsziele Die Teilnehmer • befinden sich am Ende der Veranstaltung auf dem aktuellen Stand der prüfungsrechtlichen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, • haben neue und wertvolle strategische Impulse für die Bearbeitung prüfungsrechtlicher Mandate erhalten, • sind Mitglieder eines Netzwerks versierter Kollegen und können hieraus für weiteren Erfahrungsaustausch und weitere Zusammenarbeit profitieren.
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