Städtetag Baden-Württemberg • Postfach 10 43 61 • 70038 Stuttgart Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Mitgliedstädte der Städtegruppe A - Kämmereien - Sozialämter Bearbeiterin Dr. Stefanie Hinz E [email protected] T 0711 22921-10 F 0711 22921-42 Az 103.56 - R 26859/2016 • Hz 05.02.2016 Nachlaufende Spitzabrechnung der Kosten der Vorläufigen Unterbringung, hier: Aktueller Sachstand Sehr geehrte Damen und Herren, Land und Kommunale Landesverbände hatten sich nach der Zusage des Landes in 2015, für 2015 und 2016 die Kosten der Vorläufigen Unterbringung nachlaufend spitz abzurechnen, darauf verständigt, gemeinsam die Grundlagen für die Spitzabrechnung festzulegen. Nach mehreren Runden ist die Arbeit der Arbeitsgruppe fast abgeschlossen. Am 26. Februar 2016 sollen der neue Erhebungsbogen sowie die Erläuterungen dazu zwischen den Beteiligten final abgestimmt werden. Darüber hinaus soll es auch eine Informationsveranstaltung dazu für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt- und Landkreise geben. Wir informieren Sie, sobald der Termin und der Ort dafür feststehen. Noch offene Punkte sind derzeit die Berücksichtigung von kalkulatorischen Zinsen bei den liegenschaftsbezogenen Aufwendungen sowie die erhöhten Verwaltungsaufwendungen beim Vollzug des AsylbLG/Sozialgesetzbuches. Letzteres haben wir am 4. Februar 2016 bei Herr Staatssekretär Murawski angesprochen, der zugesagt hat, dieses Thema auf der politischen Ebene einzuspeisen. Wir gehen davon aus, dass es bei den kalkulatorischen Zinsen am 26. Februar 2016 zu einer abschließenden Einigung kommen wird. Bei der Pauschalenrevision für das Jahr 2014 hat das Integrationsministerium zugesagt, nach nochmaliger die Beträge nun zügig zur Auszahlung zu bringen (Anlagen 1 und 2). Eventuelle Rückzahlungen aufgrund zu hoher liegenschaftsbezogener Zuweisungen in 2014 werden im Wege der Verrechnung von den Kreisen zurückgefordert. In der in Anlage 3 beigefügten Pressemitteilung des Staatsministeriums wird nochmals die im letzten Jahr zugesagte nachlaufende Spitzabrechnung für die Kosten der Vorläufigen Unterbringung bestätigt. Weiteres wichtiges Thema bei der Besprechung waren auch die Kosten der Anschlussunterbringung. Das Land hat allerdings diesbezüglich auf die Forderungen des Städtetags und des Gemeindetags keine Zusagen gemacht, sondern auf die noch laufenden Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern zur Entlastung bei den Kosten der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Stefanie Hinz Anlagen 2 MINISTERIUM FÜR INTEGRATION PRESSESTELLE MEDIENINFORMATION 29. Januar 2016 Pauschalenrevision für die Flüchtlingsausgaben der Kreise für das Jahr 2014 steht vor dem Abschluss Bilkay Öney: „Nachmeldungen aus den Kreisen fast vollständig – Pauschalenrevision 2015/2016 folgt auf Grundlage der Rechnungsergebnisse“ Wie Integrationsministerin Bilkay Öney heute (29. Januar 2016) mitteilt, befindet sich die rückwirkende Erstattung der Ausgaben der Kreise nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für das Jahr 2014 vor dem Abschluss. Das federführende Integrationsministerium erwartet noch allerletzte Rückmeldungen von Stadt- und Landkreistag aus einzelnen Stadt- und Landkreisen zu den liegenschaftsbezogenen Ausgaben, die für jeden Kreis individuell erstattet werden sollen. Die vom Integrationsministerium bereits vorbereitete Verordnung zur rückwirkenden Neufestsetzung der Pauschalen kann dann unverzüglich auf den Weg gebracht werden. „Wir lassen die Stadt- und Landkreise nicht auf den Mehrkosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung sitzen. Die Pauschalenrevision 2015/2016, die alle Ausgaben der vorläufigen Unterbringung einbezieht, wird auf Basis der jeweiligen Rechnungsergebnisse als kreisbezogene ‚nachlaufende Spitzabrechnung‘ die auskömmliche Erstattung der Flüchtlingspauschalen vervollständigen“, erklärte Ministerin Öney. Mit den Pauschalen erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen die im Flüchtlingsaufnahmegesetz definierten Ausgaben für die sogenannte vorläufige Unterbringung. Da die Auskömmlichkeit dieser Pauschalen streitig war, hatten sich das Land und die kommunalen Landesverbände im vergangenen Jahr darauf Pressesprecher Christoph Häring • Königstr. 44 • 70173 Stuttgart • Telefon: 0711/279-4405 • Telefax: 0711/279-4404 E-Mail: [email protected] • Internet: www.integrationsministerium-bw.de • www.service-bw.de -2- verständigt, die tatsächlichen Ausgaben der Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung umfassend zu erheben und die Pauschalen für das Jahr 2014 gegebenenfalls neu festzusetzen. Ursprünglich sollte die Datenerhebung bereits abgeschlossen sein. Auf dringende Bitte der kommunalen Landesverbände hatte das Land den Stadt- und Landkreisen jedoch die Gelegenheit eingeräumt, liegenschaftsbezogenen Ausgaben für das Jahr 2014 anhand der endgültigen Rechnungsergebnisse nachzumelden. 04.02.2016 FLÜCHTLINGE Land entlastet Kommunen bei Flüchtlingsunterbringung Das Land bietet den Kommunalen Landesverbänden weitere Unterstützung bei den Kosten für Flüchtlinge an. Die Landesregierung steht zu ihrer Zusage, die Kosten für die vorläufige Unterbringung spitz abzurechnen. So ist gewährleistet, dass die Kreise und Stadtkeise nicht auf Kosten für Unterbringung, Catering oder Sicherheitsdienstleistungen sitzen bleiben. Das Land bietet den Kommunalen Landesverbänden weitere Unterstützung bei den Kosten für Flüchtlinge an. „Wir stehen zu unserer Zusage, dass wir die Kosten für die vorläufige Unterbringung nicht nur pauschal übernehmen, sondern dass sie spitz abgerechnet werden können“, so Staatssekretär Klaus-Peter Murawski. Bei einem Gespräch mit den Vertretern der Kommunalen Landesverbände ist das Land den Vertretern von Kreisen, Stadtkreisen und Kommunen in wichtigen Punkten entgegengekommen. Nach einem Gespräch auf Fachebene wurden zunächst mit Landkreistag und Städtetag letzte Details beim Thema Spitzabrechnung bei Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen geklärt. „Wir stehen zu unserer Zusage“ „Wir stehen zu unserer Zusage“, so der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Klaus-Peter Murawski, „dass wir die Kosten für die vorläufige Unterbringung nicht nur pauschal übernehmen, sondern dass sie spitz abgerechnet werden können.“ Auf diese Weise sei gewährleistet, dass Kreise und Stadtkreise nicht auf Kosten für die Unterbringung, aber auch zum Beispiel für Catering und Sicherheitsdienstleistungen sitzen bleiben. Murawski kündigte an, dass dies in Kürze durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann bestätigt werde. Mit dem Gemeindetag wurde vereinbart, dass so bald wie möglich ein Gespräch auf Ministerebene stattfinden soll, in dem umfassend über die Finanzierung der sogenannten Anschlussunterbringung in den Gemeinden entschieden werden soll. Staatssekretär Murawski zeigte Verständnis für die Sicht der Kommunen, dass durch die Beschleunigung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusätzliche Herausforderungen auf Städte und Gemeinden zukommen. „Ein Teil dieser Frage dürfte sich bei einem Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten am 23. März klären“, so Murawski, „dennoch sehen wir die drängenden Probleme der Kommunen und wollen schnellstmöglich reagieren“. Dazu soll es sobald wie möglich ein Gespräch auf Ministerebene mit den Spitzenverbänden geben. „Die Zusage der Landesregierung steht, dass wir die Kommunen mit ihren Sorgen beim Flüchtlingsthema nicht im Regen stehen lassen. Wir werden das mit konkreten Angeboten hinterlegen“, so Murawski. Unabhängig von diesen Gesprächen wird die Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme Anfang März mit den Kommunalen Landesverbänden zusammentreffen und Vorschläge vorlegen, wie das Land Kommunen, Städte und Kreise bei der Integration von Flüchtlingen unterstützen kann. http://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-bietet-kommunalenlandesverbaenden-weitere-unterstuetzung-bei-den-kosten-fuer-fluechtlinge-an/
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