20160129 Pauschalenrevision - Städtetag Baden

Städtetag Baden-Württemberg • Postfach 10 43 61 • 70038 Stuttgart
Stellvertretende
Hauptgeschäftsführerin
Mitgliedstädte der Städtegruppe A
- Kämmereien
- Sozialämter
Bearbeiterin
Dr. Stefanie Hinz
E [email protected]
T 0711 22921-10
F 0711 22921-42
Az 103.56 - R 26859/2016 • Hz
05.02.2016
Nachlaufende Spitzabrechnung der Kosten der Vorläufigen Unterbringung, hier:
Aktueller Sachstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
Land und Kommunale Landesverbände hatten sich nach der Zusage des Landes in
2015, für 2015 und 2016 die Kosten der Vorläufigen Unterbringung nachlaufend spitz
abzurechnen, darauf verständigt, gemeinsam die Grundlagen für die Spitzabrechnung
festzulegen. Nach mehreren Runden ist die Arbeit der Arbeitsgruppe fast abgeschlossen.
Am 26. Februar 2016 sollen der neue Erhebungsbogen sowie die Erläuterungen dazu
zwischen den Beteiligten final abgestimmt werden. Darüber hinaus soll es auch eine Informationsveranstaltung dazu für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt- und
Landkreise geben. Wir informieren Sie, sobald der Termin und der Ort dafür feststehen.
Noch offene Punkte sind derzeit die Berücksichtigung von kalkulatorischen Zinsen bei
den liegenschaftsbezogenen Aufwendungen sowie die erhöhten Verwaltungsaufwendungen beim Vollzug des AsylbLG/Sozialgesetzbuches. Letzteres haben wir am 4. Februar
2016 bei Herr Staatssekretär Murawski angesprochen, der zugesagt hat, dieses Thema
auf der politischen Ebene einzuspeisen. Wir gehen davon aus, dass es bei den kalkulatorischen Zinsen am 26. Februar 2016 zu einer abschließenden Einigung kommen wird.
Bei der Pauschalenrevision für das Jahr 2014 hat das Integrationsministerium zugesagt,
nach nochmaliger die Beträge nun zügig zur Auszahlung zu bringen (Anlagen 1 und 2).
Eventuelle Rückzahlungen aufgrund zu hoher liegenschaftsbezogener Zuweisungen in
2014 werden im Wege der Verrechnung von den Kreisen zurückgefordert.
In der in Anlage 3 beigefügten Pressemitteilung des Staatsministeriums wird nochmals
die im letzten Jahr zugesagte nachlaufende Spitzabrechnung für die Kosten der Vorläufigen Unterbringung bestätigt. Weiteres wichtiges Thema bei der Besprechung waren auch
die Kosten der Anschlussunterbringung. Das Land hat allerdings diesbezüglich auf die
Forderungen des Städtetags und des Gemeindetags keine Zusagen gemacht, sondern
auf die noch laufenden Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern zur Entlastung bei den Kosten der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Stefanie Hinz
Anlagen
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MINISTERIUM FÜR INTEGRATION
PRESSESTELLE
MEDIENINFORMATION
29. Januar 2016
Pauschalenrevision für die Flüchtlingsausgaben der Kreise für das
Jahr 2014 steht vor dem Abschluss
Bilkay Öney: „Nachmeldungen aus den Kreisen fast vollständig –
Pauschalenrevision 2015/2016 folgt auf Grundlage der Rechnungsergebnisse“
Wie Integrationsministerin Bilkay Öney heute (29. Januar 2016) mitteilt, befindet
sich die rückwirkende Erstattung der Ausgaben der Kreise nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für das Jahr 2014 vor dem Abschluss. Das federführende
Integrationsministerium erwartet noch allerletzte Rückmeldungen von Stadt- und
Landkreistag aus einzelnen Stadt- und Landkreisen zu den liegenschaftsbezogenen Ausgaben, die für jeden Kreis individuell erstattet werden sollen. Die vom
Integrationsministerium bereits vorbereitete Verordnung zur rückwirkenden Neufestsetzung der Pauschalen kann dann unverzüglich auf den Weg gebracht werden. „Wir lassen die Stadt- und Landkreise nicht auf den Mehrkosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung sitzen. Die Pauschalenrevision 2015/2016, die alle Ausgaben der vorläufigen Unterbringung einbezieht, wird auf Basis der jeweiligen Rechnungsergebnisse als
kreisbezogene ‚nachlaufende Spitzabrechnung‘ die auskömmliche Erstattung der
Flüchtlingspauschalen vervollständigen“, erklärte Ministerin Öney.
Mit den Pauschalen erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen die im Flüchtlingsaufnahmegesetz definierten Ausgaben für die sogenannte vorläufige Unterbringung. Da die Auskömmlichkeit dieser Pauschalen streitig war, hatten sich
das Land und die kommunalen Landesverbände im vergangenen Jahr darauf
Pressesprecher Christoph Häring • Königstr. 44 • 70173 Stuttgart • Telefon: 0711/279-4405 • Telefax: 0711/279-4404
E-Mail: [email protected] • Internet: www.integrationsministerium-bw.de • www.service-bw.de
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verständigt, die tatsächlichen Ausgaben der Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung umfassend zu erheben und die Pauschalen für das Jahr 2014
gegebenenfalls neu festzusetzen. Ursprünglich sollte die Datenerhebung bereits
abgeschlossen sein. Auf dringende Bitte der kommunalen Landesverbände hatte
das Land den Stadt- und Landkreisen jedoch die Gelegenheit eingeräumt, liegenschaftsbezogenen Ausgaben für das Jahr 2014 anhand der endgültigen
Rechnungsergebnisse nachzumelden.
04.02.2016
FLÜCHTLINGE
Land entlastet Kommunen bei
Flüchtlingsunterbringung
Das Land bietet den Kommunalen Landesverbänden weitere Unterstützung bei den
Kosten für Flüchtlinge an. Die Landesregierung steht zu ihrer Zusage, die Kosten für
die vorläufige Unterbringung spitz abzurechnen. So ist gewährleistet, dass die Kreise
und Stadtkeise nicht auf Kosten für Unterbringung, Catering oder
Sicherheitsdienstleistungen sitzen bleiben.
Das Land bietet den Kommunalen Landesverbänden weitere Unterstützung bei den Kosten
für Flüchtlinge an. „Wir stehen zu unserer Zusage, dass wir die Kosten für die vorläufige
Unterbringung nicht nur pauschal übernehmen, sondern dass sie spitz abgerechnet werden
können“, so Staatssekretär Klaus-Peter Murawski.
Bei einem Gespräch mit den Vertretern der Kommunalen Landesverbände ist das Land den
Vertretern von Kreisen, Stadtkreisen und Kommunen in wichtigen Punkten
entgegengekommen. Nach einem Gespräch auf Fachebene wurden zunächst mit
Landkreistag und Städtetag letzte Details beim Thema Spitzabrechnung bei Kosten für die
vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen geklärt.
„Wir stehen zu unserer Zusage“
„Wir stehen zu unserer Zusage“, so der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Klaus-Peter
Murawski, „dass wir die Kosten für die vorläufige Unterbringung nicht nur pauschal
übernehmen, sondern dass sie spitz abgerechnet werden können.“ Auf diese Weise sei
gewährleistet, dass Kreise und Stadtkreise nicht auf Kosten für die Unterbringung, aber auch
zum Beispiel für Catering und Sicherheitsdienstleistungen sitzen bleiben. Murawski kündigte
an, dass dies in Kürze durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann bestätigt werde.
Mit dem Gemeindetag wurde vereinbart, dass so bald wie möglich ein Gespräch auf
Ministerebene stattfinden soll, in dem umfassend über die Finanzierung der sogenannten
Anschlussunterbringung in den Gemeinden entschieden werden soll. Staatssekretär
Murawski zeigte Verständnis für die Sicht der Kommunen, dass durch die Beschleunigung
der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusätzliche
Herausforderungen auf Städte und Gemeinden zukommen. „Ein Teil dieser Frage dürfte sich
bei einem Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten am 23. März
klären“, so Murawski, „dennoch sehen wir die drängenden Probleme der Kommunen und
wollen schnellstmöglich reagieren“. Dazu soll es sobald wie möglich ein Gespräch auf
Ministerebene mit den Spitzenverbänden geben. „Die Zusage der Landesregierung steht,
dass wir die Kommunen mit ihren Sorgen beim Flüchtlingsthema nicht im Regen stehen
lassen. Wir werden das mit konkreten Angeboten hinterlegen“, so Murawski.
Unabhängig von diesen Gesprächen wird die Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme Anfang
März mit den Kommunalen Landesverbänden zusammentreffen und Vorschläge vorlegen,
wie das Land Kommunen, Städte und Kreise bei der Integration von Flüchtlingen unterstützen
kann.
http://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-bietet-kommunalenlandesverbaenden-weitere-unterstuetzung-bei-den-kosten-fuer-fluechtlinge-an/