LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11021 03.02.2016 Kleine Anfrage 4432 des Abgeordneten André Kuper CDU Warum verlangt das Land von Kommunen eine Kostenerstattung für die vorübergehende Unterbringung von kommunal zugewiesenen Flüchtlingen in einer Landeseinrichtung? Das Innenministerium NRW kündigte, laut einer Meldung der Westfälischen Nachrichten vom 30. Januar 2016, aktuell gegenüber der Stadt Lüdinghausen an, dass demnächst die Kosten für die vorübergehende Unterbringung von kommunal zugewiesenen Flüchtlingen in einer Landeseinrichtung geltend machen werden. 46,70 Euro pro Tag und Person will das Land für die Unterbringung in der Notunterkunft kassieren. Die Stadt Lüdinghausen bat das Innenministerium um die Nutzung der freien Kapazitäten einer Landeseinrichtung für „kommunale“ Flüchtlinge, da die Kommune selbst keine Unterbringungskapazitäten zur Verfügung hatte. Nachdem dieser Bitte der Stadt Lüdinghausen zunächst nicht entsprochen wurden, erklärte sich das Innenministerium kurz vor Weihnachten dazu bereit. Zuvor hatten die Kommunen im Kreis Coesfeld das Ministerium abermals um Unterstützung darum gebeten, die Nutzung der freien Kapazitäten der Landeseinrichtung zuzulassen. Der Innenminister erklärte wenige Tage vor Weihnachten, dass es dem Land gelungen sei, einen Puffer an Kapazitäten in Landeseinrichtungen zu erhalten. Gleichzeitig habe das Innenministerium den Kommunen gestattet, Flüchtlinge vorübergehend in den Landeseinrichtungen unterzubringen - zur Entlastung, falls es freie Kapazitäten gibt. Die Stadt Lüdinghausen nutzt diese Möglichkeit, bis weitere Unterkünfte zur Verfügung stünden. So waren am 30. Januar 2016 24 „städtische“ Flüchtlinge in der Notunterkunft des Landes untergebracht. Die bereits angekündigten neuen Asylsuchenden werden dort ebenfalls untergebracht. Nun erreichte die Stadt die Vorankündigung der Zahlungsaufforderung für die Unterbringung der Flüchtlinge durch das Land. Der Bürgermeister der Stadt Lüdinghausen kritisiert das Land für die Inrechnungstellung von vom Land zugunsten der Kommunen untergebrachten Asylbewerber und insbesondere für die Höhe der Kosten, die das Land geltend machen wolle: Das Land zahlt den Kommunen Pauschale nach dem FlüAG in diesem Jahr pro Flüchtling und Jahr in Höhe von 10 000 Euro. Würde man die eingeforderte Summe von 46,70 Euro mit 365 Tagen Datum des Originals: 02.02.2016/Ausgegeben: 03.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11021 multiplizieren, ergebe das einen Betrag von 17.045 Euro, den das Land verlangt. Die Überprüfung der Kalkulation kündigte gestern auch die Bezirksregierung in Münster an, die von einer „ersten Grobschätzung des Kostenbeitrags“ sprach. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund verlangt das Land eine Kostenerstattung für die Unterbringung von kommunal zugewiesenen Flüchtlingen in Landesunterkünften von 46,70 pro Flüchtling pro Tag von den Kommunen? 2. In welchen Fällen verlangt das Land aktuell für die Unterbringung von Flüchtlingen in Landesunterkünften von Kommunen eine finanzielle Erstattung? 3. Worin unterscheidet sich der geschilderte Sachverhalt von den Fällen von sog. Überlastungsanzeigen von Kommunen, denen ebenfalls für einen Zeitraum keine Asylbewerber zugewiesen wurden und eine anderweitige Unterbringung gewährleistet wurde, jedoch keine Erstattung von Kosten geltend gemacht wurde? 4. Wie konkret setzt sich der eingeforderte Betrag von 46,70 Euro zusammen? 5. Wie rechtfertigt die Landesregierung einen Ansatz von 46,70 Euro für die Unterbringung in einer Landesunterkunft, während das Land selbst nur 27,40 Euro im Rahmen der Flüchtlingspauschale pro Tag und pro Flüchtling an die Kommune zahlt? André Kuper 2
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