Doc. No: CHVI-4272 Lonza cpy_sop 05-Mai-2015 Effective Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen Version: 15.0 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Zweck ................................................................................................................................ 1 Geltungsbereich................................................................................................................. 1 Definitionen/Abkürzungen .................................................................................................. 2 Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten................................................................................. 2 Bewilligungsablauf ............................................................................................................. 2 Vorgehensweisen/ Vorschrift ............................................................................................. 2 Arbeiten an offenen Zentrifugen......................................................................................... 5 Mitgeltende Unterlagen...................................................................................................... 6 Verteiler ............................................................................................................................. 6 Änderungslog..................................................................................................................... 6 1. Zweck Das Arbeiten in Behältern oder beengten Räumen beinhalten spezielle Gefahren. Zweck dieser SiVo ist das Verhindern von Ereignissen und Personenschäden. Durch gezielte Schutzmassnahmen und strikte Bewilligungspflicht für alle Arbeiten sollen die Risiken auf ein akzeptiertes Restrisiko gesenkt werden. 2. Geltungsbereich Diese Vorschrift gilt für alle auf den Geländen der Lonza AG arbeitenden Personen. Die Bewilligungspflicht gilt für das Einsteigen und Arbeiten in: a. b. Apparaten wie Fabrikationskessel, Destillationsblasen, Dampfkessel, Trockner, Mischer, Tanks, Tankwagen, Container, Silos usw. beengten Räumen wie Schächte, Dolen, Gewölbe, Abwasser- und Leitungskanäle, Belüftungs- und Absaugkanäle, Gruben, Grossrohrleitungen usw. Bei Unklarheiten ist eine Einstiegsbewilligung mittels Risikoanalyse in Zusammenarbeit mit der Arbeitssicherheit durchzuführen und mittels einer Arbeitsanweisung festzuhalten. Eine Einstiegsbewilligung ist Fremdfirmen, …) erforderlich. für alle Mitarbeitenden (betriebseigene, betriebsfremde, Eine Einstiegsbewilligung ersetzt keine der anderen Bewilligungen wie Arbeits- oder Schweissbewilligung. In unmittelbarer Nähe des bestiegenen Behälters dürfen keine zusätzlichen Gefahren geschaffen werden. Gegebenenfalls tangierte Nachbarbetriebe müssen in die Bewilligung miteinbezogen werden. Page 1 of 10 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015 Doc. No: CHVI-4272 Lonza cpy_sop 05-Mai-2015 Effective Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen 3. Version: 15.0 Definitionen/Abkürzungen SGU SGUA 4. Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Arbeitssicherheit Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten Die Kompetenz zur Erteilung der schriftlichen Bewilligung und die Verantwortung für den Einstieg und die zu treffenden Sicherheitsmassnahmen wird wie folgt geregelt: Betriebe, Werkstätten, Labors: Gemäss Liste „Unterschriftsberechtigte für Bewilligungen nach den Sicherheitsvorschriften Nr. 1, 9, 12 und 19“ von SGUA (http://chvapps.lonzagroup.net/Visp/Sicherheit_Gesundheit_Umweltschutz/Arbeitssic herheit/Sivo/sivokomp.doc). Neumontagen, Bauliches: Der für den Sachbearbeiter. Apparate und Installationen: Montageleiter bzw. der für die Neumontage als verantwortlich bezeichnete Sachbearbeiter. Einfahren neuer Anlagen: Der für das Einfahren als verantwortlich bezeichnete Leiter des Einfahrteams. 5. Bau als verantwortlich bezeichnete Bewilligungsablauf Nach dem schriftlichen Auftrag müssen zuerst die Gefahren identifiziert werden. Danach müssen die Massnahmen definiert werden. Diese beinhalten die organisatorischen, technischen und personellen Massnahmen. Auch die Notfallplanung muss erstellt werden. Wenn alle Infos vorhanden sind, muss die Einstiegsbewilligung ausgefüllt werden. Erst danach kann die Person einsteigen. 6. Vorgehensweisen/ Vorschrift Gefahren identifizieren Die am häufigsten auftretenden Gefahren sind: a. b. c. d. e. Page 2 of 10 Giftige Gase und Dämpfe in gefährlichen Konzentrationen. Entflammbare Gase, Dämpfe und Stäube, die Brand oder Explosionen verursachen können. Sauerstoffmangel, der zum Ersticken führen kann. Unfälle durch Berührung an spannungsführenden Geräten wie Handlampen, Elektrohandwerkzeug, Schweissmaschinen oder ähnliche elektrische Geräte, die Isolationsschäden aufweisen. Verletzungen durch mechanische Einbauten wie Rührer, Fördereinrichtungen usw., die unbeabsichtigt in Gang gesetzt werden. Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015 Doc. No: CHVI-4272 Lonza cpy_sop 05-Mai-2015 Effective Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen f. g. h. Version: 15.0 Schäden durch direkten Kontakt mit ätzenden oder Ekzem hervorrufenden Chemikalien. Unfallgefahr durch Ausgleiten, Stürzen und herabfallende Gegenstände. Gefahren durch nicht abgeblindete Energie- und Produkteleitungen. Sicherheitsmassnahmen Organisatorische Massnahmen sind: a. Der in Behälter oder engen Raum Einsteigende ist unter Verwendung eines Hubgeschirrs und eines geprüften geeigneten Hubgerätes anzuseilen. b. Der Einsteigende muss im Notfall durch zwei geeignete Helfer dauernd überwacht werden. In Ausnahmefällen (Neukonstruktion von Tanks) kann auf den 2. Helfer verzichtet werden, wenn sich in Rufnähe Leute befinden, die über diese Arbeiten informiert sind. c. Wo das Anseilen eine erhöhte Gefahr bildet (z. B. Schaufeltrockner, Energieschächte), muss mit anderen organisatorischen und personellen Massnahmen das Risiko minimiert werden. d. Prüfung der Atmosphäre durch Analyse (Sauerstoffgehalt, Explosionsgrenzen). Messungen werden gemäss Kompetenzregelung ausgeführt. Die Ergebnisse müssen in der Bewilligung festgehalten werden und verlangen die entsprechenden Schutzmassnahmen. e. Prüfung des Vorhandenseins von gefährlichen Gasen. Z. B. CO2 hat einen MAK-Wert von 5000 ppm, d. h. auch bei 19 % Sauerstoff in der Luft kann der Wert überschritten werden. f. Daueranalyse von Sauerstoff und Ex-Messung obligatorisch. g. Abblinden oder Abhängen sämtlicher Produkte- und Energieleitungen. Alle Energiezufuhren (Heizung/Kühlung) müssen so blockiert sein (Raumtemperatur), dass keine Temperaturänderung stattfinden kann. h. Abtrennen oder spannungslos Machen sämtlicher Antriebe (mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische). i. Vorhandene radioaktive Quellen durch Messtechnik abschirmen und abschliessen lassen. j. Der Einstieg und die Ausführungen der Arbeit sind durch den Betriebsverantwortlichen, der die Einstiegsbewilligung ausfüllt, zu kontrollieren bzw. zu überwachen. k. Die jeweiligen Personen, welche eine Bewilligung ausstellen können, sind in der Liste der Kompetenzregelung der Betriebe definiert. l. Für jeden Arbeitstag (Schicht) ist eine neue Bewilligung zu erstellen. m. Der Helfer trägt die Bewilligung auf sich und übergibt sie nach getaner Arbeit dem Aussteller. n. Der Gebrauch von Sauerstoff zur Atmung oder Belüftung ist verboten. Es ist hierzu die reine Pressluft aus der Flasche oder ein Gebläse zu verwenden. Die Verwendung des Vakuumsystems oder der Steuerluft für Frischluftzufuhr ist verboten. Page 3 of 10 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015 Doc. No: CHVI-4272 Lonza cpy_sop 05-Mai-2015 Effective Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen Version: 15.0 Technische Massnahmen sind: a. b. c. d. e. f. g. Für die sichere elektrische Abschaltung von Maschinen und Apparaten, die durch Elektromotoren angetrieben werden, ist die Sicherheitsvorschrift Nr. 21 "Unterhalts-, Revisions- und Einrichtungsarbeiten an Maschinen, die durch Elektromotoren angetrieben werden" (http://chvapps.lonzagroup.net/Visp/Sicherheit_Gesundheit_Umweltschutz/Arbeitssicherheit/Sivo/sivo21.pdf) zu befolgen. Bei der Verwendung von Handlampen und Elektrogeräten sind Schutzeinrichtungen und Handhabungen nach Sicherheitsvorschrift Nr. 16 (http://chvapps.lonzagroup.net/Visp/Sicherheit_Gesundheit_Umweltschutz/Arbeitssicherheit/Sivo/sivo16.pdf) vorgeschrieben (Schutztransformatoren, FI mit maximalem Auslösestrom 10 mA usw.). Der Test des FI-Schalters ist durchzuführen. Es dürfen nur Schweissmaschinen, welche für erhöhte elektrische Gefährdung zugelassen sind, verwendet werden (SVS-Richtlinien 711.2). Nötigenfalls sind explosionsgeschützte Geräte einzusetzen. Daueranalyse auf Sauerstoff und Explosionsgrenze ist obligatorisch. Bei Neuanlagen oder bei Objekten, in welche häufig eingestiegen werden muss, sind die notwendigen Aufhängevorrichtungen für die möglichen Rettungsgeräte vorzusehen. Bei Arbeiten in der Höhe im Innern solcher Behälter sind vorzugsweise Arbeitsbühnen, Podeste oder Gerüste mit Absturzsicherungen zu montieren. Personelle Massnahmen sind: Die Benützung eines von der Umgebungs-Atmosphäre unabhängigen Atemschutzgerätes (PA-, Frischluftgerät oder Vollschutzanzug) ist bei folgenden Behältern und engen Räumen vorgeschrieben: o o o o o o o in denen sich trotz guter Reinigung und Lüftung keine gute Atemluft befindet in denen sich jederzeit giftige oder betäubende Gase oder Dämpfe wieder sammeln können in denen jederzeit wieder ein Sauerstoffmangel auftreten kann die aus arbeitstechnischen Gründen mit Inertgas gefüllt sind bei denen es aus anderen sicherheitstechnischen Gründen angeordnet wird in denen Arbeiten verrichtet werden müssen, die zu einer Verschlechterung der Luftqualität führen können (Schmirgeln, Schweissen, Anstriche, …) in denen künstliche Belüftung oder Absaugung nicht genügt Rettungsmassnahmen Für allfällige Rettungsaktionen muss gegebenenfalls die Feuerwehr beigezogen werden. Erst wenn einer der Helfer den Telefonalarm über Nr. 112 ausgelöst hat und mindestens 3 Mann zur Stelle sind, darf zur Rettung in den Behälter eingestiegen werden. Die in den Behälter nachsteigenden Personen müssen ebenfalls angeseilt und mit Atemschutz (PA- oder Frischluftgerät) ausgerüstet sein. Page 4 of 10 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015 Doc. No: CHVI-4272 Lonza cpy_sop 05-Mai-2015 Effective Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen 7. Version: 15.0 Arbeiten an offenen Zentrifugen Es wird keine Einstiegsbewilligung ausgefüllt. Das Vorgehen nach den folgenden Punkten muss in der Betriebsvorschrift dokumentiert sein und die Mitarbeitenden müssen entsprechend geschult werden. Mithilfe dieses Kapitels muss das Arbeiten an Zentrifugen überprüft werden und die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen danach umgesetzt werden. Folgende Kriterien müssen an einer Zentrifuge im Rahmen der Sicherheit bearbeitet werden: a. Unerwartetes Anfahren der Zentrifuge oder deren Hilfsaggregate Die Zentrifuge muss nach die Antriebe von: o Korb o Füllteller o Hydraulik o Austragapparat b. SiVo 21 abgesichert werden. Abgesichert werden müssen → → → → Sicherheitsschalter (SS) abschliessen SS abschliessen Deckel zuerst öffnen, dann SS abschliessen SS abschliessen Absichern der Zentrifuge beim Einsteigen Es muss sichergestellt werden, dass keine Medien (Lösemittel, Produkte, Dämpfe und Stickstoff) in die Zentrifuge gelangen können. Hierbei reicht es, wenn das Steuerungsprogramm die YV (FC und FO) verriegelt bei geöffnetem Deckel. Beim FOVentil muss ein Siphon mit genügender Siphontiefe installiert sein. Dabei muss sichergestellt werden, dass keine ungewollten Schaltungen auftreten können, z. B. Luft vom Antrieb trennen, Servicestellungen bei Antrieben. Auch die Rückströmung vom Stickstoff aus dem Mutterlaugetank muss verhindert werden. c. Trennen von Energien Energien müssen getrennt sein und es dürfen keine Energien gespeichert sein. Energien können dabei sein: o Elektrischer Strom (→ SS) o Druckluft oder Stickstoff (→ YV via Programm geschlossen) o Hydraulik (→ Deckel wird durch Hydraulik geöffnet → Kette gesichert) o Potenzielle Energien wie hängende Lasten d. Absichern des Zentrifugendeckels Der Zentrifugendeckel muss so abgesichert sein, dass er: o nicht schliessen kann durch Eigengewicht. o Die Absicherungen müssen den Nachweis der Sicherheit erbringen, z. B. eine Kette muss nachweislich die entsprechende Last des Deckels aufnehmen können. e. Absichern gegen Absturz Sobald Gefahr des Absturzes (z. B. Durchfallen) herrscht (d. h. Absturzhöhe > 2 m), muss nach Silvo 3 gearbeitet werden. Page 5 of 10 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015 Doc. No: CHVI-4272 Lonza cpy_sop 05-Mai-2015 Effective Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen f. Version: 15.0 Schutz gegen Einwirkung von gefährlichen Stoffen (Containment und PSA) Je nach Gefahr des zu zentrifugierenden Stoffes muss sich der MA gemäss RA 12B schützen. Wenn kein Schutz definiert ist, muss eine Risikobetrachtung gemacht werden. Wenn in Zentrifugen eingestiegen wird, muss zwingend ein Ex/O2-Messgerät mitgeführt werden. Da es eine Vielfalt von Zentrifugen gibt, können diese Punkte in der SiVo nicht alle explizit beschrieben werden. Es müssen jedoch bei jeder Zentrifuge alle diese Punkte bearbeitet und entsprechende Antworten gegeben werden. Bei Unklarheiten kann die Arbeitssicherheit zugezogen werden. 8. Mitgeltende Unterlagen TR 0076-080 ATEX TA/TR 8400-000 und 101 Überwachung Zentrifugen Sicherheitsvorschriften 1, 12, 21, 19 9. Verteiler Documentum Website Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz (SGU) 10. Änderungslog Version Beschreibung der Änderung 1.0 Übernahme ins Documentum (DMS). 2.0 Alarmnummern 110 und 118 durch die Nummer 112 ersetzt. 3.0 Punkt 5.2.1: Bei der Verwendung von Handlampen und Elektrogeräten sind nicht nur die Schutzeinrichtungen, sondern auch deren Handhabung vorgeschrieben. Ebenso muss eine Funktionskontrolle des FI-Schalters durch Betätigung der Prüftaste „T“ (Test) durchgeführt werden. Der Test des FI-Schalters wird neu auf der Einsteigebewilligung aufgeführt. 4.0 Bei Unklarheiten, ob eine Bewilligung notwendig ist oder nicht - RA mit Arbeitssicherheit. 5.0 Punkt 5 (Sicherheitsmassnahmen): Die Prüfung der Atmosphäre … vom Betrieb oder vom Phys.-Chem. Labor … ersetzt durch … gemäss Kompetenzregelung … Anhang 1: - Transport-Montage ersetzt durch Fachwerkstatt Konstruktion. - SIWAKO/PERAUF ersetzt durch periodische Wartung. Diverse Verlinkungen. 6.0 Link SiVos geändert: Link auf pdf-File Website SGU statt auf DMS. Page 6 of 10 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015 Doc. No: CHVI-4272 Lonza cpy_sop 05-Mai-2015 Effective Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen Version Version: 15.0 Beschreibung der Änderung 7.0 Änderungslog nachgetragen. 8.0 Kontrolle der Arbeiten durch Betriebsverantwortlichen. 9.0 Punkt 5.2.1 Technische Massnahmen: Daueranalyse auf Sauerstoff und Explosionsgrenze ist obligatorisch. Anhang 3: Transport- und Montagewerkstatt durch Fachwerkstatt Konstruktion ersetzt. Anhang 4: Aktuelles Formular. 10.0 Punkt. 5.1 Obligatorische Massnahmen: Schreibkorrektur ohne Änderung des Sachverhalts. 11.0 Links angepasst. 12.0 Anpassung Punkt 5.1 Obligatorische Massnahmen: Daueranalyse von Sauerstoff und Ex-Messung obligatorisch. Ergänzung zu Systemtrennung (6. Aufzählungspunkt). 13.0 Unter Punkt 5.1: Zusätzliche Gefahr gefährliche Gase. Anhang 2 und 3 entfernt. 14.0 Anhang 1, Punkt 4.: Industriekletterer am hängenden Seil. 15.0 Einfügen Inhaltsverzeichnis sowie Ergänzungen im Kapital 7 „Arbeiten an offenen Zentrifugen“. Lonza AG Raoul Bayard Page 7 of 10 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015 Doc. No: CHVI-4272 Lonza cpy_sop 05-Mai-2015 Effective Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen Version: 15.0 Anhang 1 1. Bewilligungsformulare können beim Werksmagazin bezogen werden. (SAP-Nr. 09682104). 2. Folgende Bergungs- und Sicherheitsmaterialien können bei der Feuerwehr gegen Materialgutschein leihweise bezogen werden: Strickleitern Flaschenzug Vollschutzanzüge Pressluftatmer Frischluftgeräte Vollsichtsmaske (Marke Auer/mit den erforderlichen Filtern) AGA-Langschlauchgerät (Atemluft ab Pressluftflaschen) 3. Folgende Bergungs- und Sicherheitsmaterialien können im Werksmagazin gegen Materialgutschein bezogen werden: Hubgeschirr und Haltegurt mit Schulterschlaufen TA 0862-100 Dachleine und Stellschloss TA 0862-200 Fallsperre und Befestigungsseil TA 0862-250 Rettungsleine, Seilrolle / Umlenkrolle, Karabinerhaken mit Sicherung und Schlüsselhaken TA 0862-300. 4. Im Hydrolbetrieb steht folgendes Hubgerät zur Verfügung: Handbetrieb, Doppelseil, Hebearm befestigt am Flansch (diverse Flanschdurchmesser), ca. 150 kg. Bei diesem Gerät muss gemäss SiVo 3 der Betreiber als Industriekletterer ausgebildet sein. 5. Die Besitzer von Hub- und Rettungsgeräten sind verpflichtet, ihr Material periodisch zu kontrollieren (periodische Wartung). Page 8 of 10 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015 Doc. No: CHVI-4272 Lonza cpy_sop 05-Mai-2015 Effective Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen Version: 15.0 Anhang 2 Bewilligungsformular SAP-Nr 09682104 Neuestes Formular verwenden!! Page 9 of 10 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015 Lonza cpy_sop Doc. No: CHVI-4272 Version: 15.0 Effective 05-Mai-2015 Replaces: SiVo 9 vom 19.11.03 SiVo 9 Einsteigen und Arbeiten in Behältern und anderen beengten Räumen Signature Page Stoffel Rene rstoffel5 2015/04/28 12:29:05 Workflow Signoff Approval Heinzen Georg gheinzen 2015/04/29 07:23:52 Workflow Signoff Approval Bayard Raoul rbayard 2015/05/05 07:07:44 Workflow Signoff Last Approval Heinzen Georg gheinzen 2015/05/06 11:35:55 'Document Reviewed, next Review due 2018/05/06 13:35:53' All time information on this sheet is based on GMT Page 10 of 10 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 06-Mai-2015
© Copyright 2024 ExpyDoc