44 Abs. 4 SIVO 1950 durch die Anbringung von Vorschriftszeichen .Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchsigeschwindigkeit 40 knt'h)" (§ 52 lit- a Z. l0a SIVO 1960), samt Zusatztafeln ,ausgenommen Vorrangstraßen", am Beginn des Ortsgebietes, durch Vorschriftszeichen nach § 52 lit. a Ziff. 1 'la ,Zonenbeschränkung 40 km/h", durch Vorschriftszeichen nach § 52 lit. aZiIt.l l b ,,Ende einer Zonenbeschränkung"und durch die ortsübliche Verlautbarung (Gerneindeblatt und Anschlag an der Amtstaful) kundzumachen; sie tritt gemäB § 44 Abs.1 SIVO 1960 rnit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Diese Verordnung ist gemäß § Gleichzeitig werden alle das Gemeindegebiet von Hohenenrs betreffenden und bisher erlassenen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Straßen mit öffentlichem Verkehr. die keine Bundes- oder LandesstraBen sind. aufgehoben. tad T (t ovt ort{rsa4 irokmh0ißseüGldq ll Z
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