Verordnung

44 Abs. 4 SIVO 1950 durch die Anbringung von
Vorschriftszeichen .Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchsigeschwindigkeit 40
knt'h)" (§ 52 lit- a Z. l0a SIVO 1960), samt Zusatztafeln ,ausgenommen Vorrangstraßen", am
Beginn des Ortsgebietes, durch Vorschriftszeichen nach § 52 lit. a Ziff. 1 'la
,Zonenbeschränkung 40 km/h", durch Vorschriftszeichen nach § 52 lit. aZiIt.l l b ,,Ende einer
Zonenbeschränkung"und durch die ortsübliche Verlautbarung (Gerneindeblatt und Anschlag
an der Amtstaful) kundzumachen; sie tritt gemäB § 44 Abs.1 SIVO 1960 rnit der Anbringung
dieser Zeichen in Kraft.
Diese Verordnung ist gemäß §
Gleichzeitig werden alle das Gemeindegebiet von Hohenenrs betreffenden und bisher
erlassenen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Straßen mit öffentlichem Verkehr. die keine
Bundes- oder LandesstraBen sind. aufgehoben.
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