Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Version: 9.0 SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Inhaltverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Zweck ................................................................................................................................... 2 Geltungsbereich.................................................................................................................... 2 Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten.................................................................................... 2 Definitionen........................................................................................................................... 2 4.1 Rückhaltesysteme........................................................................................................ 2 4.2 Haltesysteme/Arbeitsplatz-Positionierung .................................................................... 3 4.3 Auffangsystem ............................................................................................................. 3 4.4 Absturzgefahr .............................................................................................................. 3 4.5 Verbindungsmittel ........................................................................................................ 3 4.6 Falldämpfer (Bandfalldämpfer)..................................................................................... 4 4.7 Anschlagpunkte/Anschlageinrichtungen (Gemäss EN 795) ......................................... 4 4.8 Auffanggurt (Gstältli) .................................................................................................... 5 4.9 Höhensicherungsgerät................................................................................................. 5 4.10 Helm für Höhenarbeit................................................................................................... 6 4.11 Wartung ....................................................................................................................... 6 4.12 Periodische Überprüfung ............................................................................................. 6 4.13 Kontrolle ...................................................................................................................... 6 4.14 Sachkundige Person zur periodischen Überprüfung von PSAgA ................................. 6 4.15 Arbeiten am hängenden Seil/Seilzugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) ......... 6 4.16 Betreiber ...................................................................................................................... 6 4.17 Anwender .................................................................................................................... 6 4.18 Trainer ......................................................................................................................... 6 Ablauf einer Arbeitsplanung .................................................................................................. 7 Absturzsicherung .................................................................................................................. 8 6.1 Gerüste, Podeste oder Hubarbeitsbühne ..................................................................... 8 6.2 Sichern auf Leitern....................................................................................................... 8 6.3 Sichern in Höhen ......................................................................................................... 8 6.4 Sichern auf Rohrstrassen............................................................................................. 8 6.5 Sichern auf Dächern .................................................................................................... 9 6.6 Arbeiten am hängenden Seil (SZP).............................................................................. 9 6.7 Helm für Höhenarbeit................................................................................................... 9 Kennzeichnung von Anschlagspunkten/Anschlagstellen ....................................................... 9 7.1 Nur Personensicherung ............................................................................................... 9 7.2 Personensicherung und Lastentransport.................................................................... 10 7.3 Lastentransport.......................................................................................................... 10 Rettung ............................................................................................................................... 10 Ausbildung .......................................................................................................................... 10 Wartung und Überprüfung von Material zur Höhensicherung .............................................. 11 10.1 Intervalle .................................................................................................................... 11 10.2 Zuständigkeiten ......................................................................................................... 12 10.3 Ablauf ........................................................................................................................ 12 10.3.1 Registrierung der Geräte............................................................................... 12 10.3.2 Funktions- und Sichtkontrolle ........................................................................ 12 10.3.3 Ausmusterung ............................................................................................... 12 Mitgeltende Unterlagen ....................................................................................................... 13 Ablage ................................................................................................................................ 13 Änderungslog...................................................................................................................... 13 Page 1 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Version: 9.0 1. Zweck Diese Sicherheitsvorschrift regelt das Verhalten bei Arbeiten in der Höhe ab einer Absturzhöhe von 2 m. Ab einer Absturzhöhe von 2 m spricht man von hochgelegenen Arbeitsplätzen, bei denen Massnahmen gegen Absturz getroffen werden müssen. Unter dem Begriff Arbeiten in der Höhe/ Höhenarbeit sind verschiedenste Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen zusammengefasst. Die gesetzlichen Grundlagen hierüber bilden das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und dessen Verordnung (UVV) sowie im Detail die Bauarbeitenverordnung. Im Weiteren finden sich auch im Arbeitsgesetz (ArG) entsprechende Artikel. 2. Geltungsbereich Diese Vorschrift gilt auf den Geländen der Lonza AG Visp. 3. Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten Die Verantwortung für die Durchsetzung dieser Sicherheitsvorschrift liegt immer beim Vorgesetzten. Die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschrift ist Sache des jeweiligen Auftragnehmers. Wenn Arbeiten nicht entsprechend dieser Sicherheitsvorschrift ausgeführt werden können, ist das Vorgehen mit der Arbeitssicherheit abzusprechen. Der Vorgesetzte ist verantwortlich, dass jede Person, welche Höhenarbeit ausführt, entsprechend ausgebildet wird. Ebenfalls ist er für die Ausbildung des Sachkundigen für die periodische Überprüfung des Materials zur Höhensicherung verantwortlich. 4. Definitionen Absturzsicherungen ist der Sammelbegriff für Geräte und Einrichtungen, deren Zweck es ist, Personen gegen die Gefahr eines Absturzes zu sichern. Bei einem Absturz fangen diese Geräte Personen selbstständig bremsend und mit begrenztem Fangstoss auf oder halten die Personen zurück, damit es nicht zum Absturz kommen kann. Im Folgenden werden diese Geräte und Einrichtungen auch PSAgA oder Material zur Höhensicherung genannt. 4.1 Rückhaltesysteme Bei einem Rückhaltesystem wird die Bewegungsfreiheit des Benutzers eingeschränkt. Von einem sicheren Anschlagpunkt aus wird die Person mit einem Verbindungsmittel so gesichert, dass sie keine Absturzkante oder Bereiche mit Absturzgefahr erreichen kann. Page 2 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Version: 9.0 4.2 Haltesysteme/Arbeitsplatz-Positionierung Bei der Arbeitsplatz-Positionierung arbeitet der Benutzer in einer freihängenden Position und ist durch ein Verbindungsmittel mit Längsverstellung gesichert. Bei Absturzgefahr muss zusätzlich ein Sturz-Auffangsystem verwendet werden. Arbeiten mit Haltesystemen dürfen nur durch speziell ausgebildete Personen durchgeführt werden. Bei Arbeiten am hängenden Seil (Seilzugangs- und Positionierungsverfahren SZP) muss der Mitarbeitende entsprechende Ausbildungen nachweisen können. 4.3 Auffangsystem Diese Kategorie ist die einzige, welche einen möglichen Absturz zulässt. Der Benutzer ist mittels Auffanggurt und geeigneten Verbindungsmitteln mit Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät so gesichert, dass er bei einem Absturz auf kontrollierte Weise aufgefangen wird. 4.4 Absturzgefahr Eine Absturzgefahr besteht, wenn sich der temporäre Arbeitsplatz neben einer Absturzstelle befindet und die mögliche Absturzhöhe mehr als 2 m beträgt. 4.5 Verbindungsmittel Als Verbindungsmittel zwischen den Auffanggurten einerseits und der Anschlagstelle andererseits dienen Fallsperren oder Sicherungsseile mit Falldämpfer. Die Verbindungsmittel müssen statisch eine gewisse Mindestbelastung aufweisen. Die maximale Länge inkl. Bandfalldämpfer darf nicht mehr als 2 m betragen. Page 3 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Version: 9.0 4.6 Falldämpfer (Bandfalldämpfer) Schon bei einem gesicherten Sturz am Fixseil von grösser einem halben Meter wird der Fangstoss für den Körper sehr gross. In diesem Fall muss der Schlag mit einem Falldämpfer abgefangen werden. Falldämpfer sind direkt am Körper zwischen dem Auffanggurt und der Anschlagstelle einzufügen. Sie gewährleisten, dass der Fangstoss ein zulässiges Mass nicht überschreitet. Achtung: Die Länge des geöffneten Bandfalldämpfers, der Person und des Anschlagmittels muss immer kleiner sein als die mögliche Fallhöhe. 4.7 Anschlagpunkte/Anschlageinrichtungen (Gemäss EN 795) Verbindungsmittel lassen sich üblicherweise an vorhandenen tragfähigen Konstruktionsteilen anschlagen. Sind die Anschlagpunkte zum Voraus bekannt oder werden sie regelmässig benötigt, sollen Anschlagpunkte gemäss EN 795 angebracht werden. Müssen Stahlträger umschlungen werden, verwendet man mit Vorteil kurze Schlaufen (EN 795), die mit Schutzhüllen gegen Beschädigungen geschützt sind. Seile sind nicht zulässig. Die Anschlagstellen zum Sichern von Personen müssen die auftretenden Kräfte aufnehmen können. Darum verlangt SUVA, dass ein Anschlagpunkt 10 kN (1 t) auffangen kann. Page 4 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Version: 9.0 4.8 Auffanggurt (Gstältli) Auffanggurte sind universell einsetzbare Absturzsicherungen. Werden sie sachgemäss getragen, so übertragen sie die bei einem Absturz auftretenden Kräfte auf lastaufnahmefähige Körperteile und halten die abgestürzte Person aufrecht. Bei den meisten Modellen gibt es verschiedene Haltepunkte je nach Einsatz (Absturzsicherung, Sicherung der Position oder Bergung). Beim Befestigen des Verbindungsmittels muss dies beachtet werden. Es muss immer eine Instruktion der Benutzer stattfinden. 4.9 Höhensicherungsgerät Mit Höhensicherungsgeräten werden Personen gesichert, die an absturzgefährdeten Stellen arbeiten. Eine eingebaute Rückholfeder hält das Seil oder das Band der Fallsicherung dauernd straff und ermöglicht dem Benutzer, sich im Auszugsbereich des Seils frei zu bewegen. Bei einem Absturz fangen diese Geräte Personen selbsttätig bremsend und mit begrenztem Fangstoss auf. Wichtig ist, dass der Stürzende nicht oder nur in geringem Mass seitlich pendeln kann (max 30° von der Senkrechten). Wenn das Gerät richtig verwendet wird, schützt es optimal. Fallsperren, welche keine integrierte Bremse haben (siehe Herstellerangaben), dürfen nur zusammen mit einem Falldämpfer eingesetzt werden. Fallsperren und Höhensicherungsgeräte dürfen nie dort verwendet werden, wo eine langsame Senkgeschwindigkeit auftreten kann (z. B. in Silos). Die Fallsperre funktioniert nur bei einer schnellen Geschwindigkeitsänderung (Prinzip des Sicherheitsgurtes im Auto). Page 5 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe 4.10 Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Version: 9.0 Helm für Höhenarbeit Helm mit Kinnband gemäss EN 397 ggf. EN 12493. 4.11 Wartung Erhaltung der sicheren Funktion von PSA oder anderer Ausrüstungen durch vorbeugende Massnahmen wie Reinigung und geeignete Lagerung. 4.12 Periodische Überprüfung Regelmässige Durchführung einer eingehenden Überprüfung der PSA oder anderen Ausrüstung auf Defekte wie Beschädigung oder Verschleiss durch einen Sachkundigen. 4.13 Kontrolle Periodische Kontrolle und Instandsetzung durch den Lieferanten oder Hersteller. 4.14 Sachkundige Person zur periodischen Überprüfung von PSAgA Ausgebildete Person, welche aufgrund der Ausbildung die PSAgA überprüft und über den weiteren Einsatz der PSAgA entscheidet. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung fachlich in der Lage, den arbeitssicheren Zustand eines Arbeitsmittels zu beurteilen. Voraussetzung ist, dass sie mit den Vorschriften, Regeln der Technik etc. vertraut sind. 4.15 Arbeiten am hängenden Seil/Seilzugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) Arbeiten am hängenden Seil sind Tätigkeiten, bei denen eine Person durch ein gespanntes Seil stabilisiert wird und ein Systemversagen ohne Sicherungsseil unweigerlich einen Absturz zur Folge hat. 4.16 Betreiber Der Betreiber ist der jeweilige Betrieb, Werkstatt, Logistik, der die PSAgA den Anwendern zur Verfügung stellen muss. 4.17 Anwender Der jeweilige Träger der PSAgA. 4.18 Trainer Eine durch eine Fachfirma ausgebildete Person, welche in seinem Bereich das Erlernte an seine Mitarbeitenden (Benutzer PSAgA) weitergibt. Page 6 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Version: 9.0 5. Ablauf einer Arbeitsplanung Vormontage am Boden etc. Ja Hebebühnen, mech. Hängegerüste, mech. Arbeitsplattformen Ja Montageplattformen, Fassadengerüste, Geländer, Auffangnetze, Absperrungen, Abdeckungen sind vorrangig einzusetzen Nein Ja Arbeit in der Höhe vermeidbar? Technische Hilfsmittel für Zugang zur Arbeitsstelle? Nein Kollektivschutz möglich? Nein Schwachstelle Mensch Zugang zu Absturzstellen verhindern Ja Sturzhöhe bei Abrutschen < 10 cm Ja gem. Richtlinien Ja Regeln der Technik einhalten Nein Ja Rückhaltesystem anwendbar? Haltesystem anwendbar? Nein Auffangsystem anwendbar? Nein Arbeiten am hängenden Seil? Page 7 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Version: 9.0 6. Absturzsicherung 6.1 Gerüste, Podeste oder Hubarbeitsbühne Wenn immer möglich sind für Arbeiten in Höhen sichere Standorte wie Gerüste, Podeste oder Hubarbeitsbühnen zu verwenden. Leitern sind in erster Linie Hilfsmittel zur Überwindung von Höhenunterschieden. Das Arbeiten auf Leitern über einen längeren Zeitraum ist zu vermeiden. Gerüste und Podeste sind mit Geländern zu versehen. Bei Ausleger-Hubarbeitsbühnen (Teleskop) ist der Auffanggurt immer zu tragen und am vorgesehenen Anschlagspunkt mittels Verbindungsmittel zu sichern. Bei Senkrecht-Hubarbeitsbühnen wird das Tragen des Auffanggurtes nachdrücklich empfohlen. Sobald man die Standfläche verlässt, muss man sich ausserhalb des Korbes sichern. 6.2 Sichern auf Leitern Beim Besteigen der Leiter darf die Person keine Gegenstände in den Händen mitführen. Sie soll deshalb entsprechende Gerätehalter für Werkzeuge auf sich tragen oder die Gegenstände mit einem Seil aufziehen. Werden zum Arbeiten beide Hände benötigt, muss die Person sich sichern, wenn sich die Arbeitsposition, von den Füssen aus gemessen, mehr als 2 m über festem Boden befindet. Dabei muss auch die zusätzliche Sturzhöhe in einen Lichthof oder in andere Tiefen berücksichtigt werden. 6.3 Sichern in Höhen Bei der Arbeitsplanung ist zu beachten, dass der Mitarbeitende seine Arbeit ausführen kann, ohne dass ein Abstürzen möglich ist. Bei Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr muss sich der Mitarbeitende mit einem geeigneten Verbindungsmittel sichern. Die Anschlagstelle muss so gewählt werden, dass es bei einem eventuellen Absturz zu keiner Pendelbewegung kommen kann. Ebenfalls ist sicherzustellen, das genügend Sturzraum unterhalb des Arbeitsplatzes vorhanden ist. Eine direkte Seilsicherung ohne Hilfsmittel durch eine oder mehrere Personen ist nicht zugelassen. 6.4 Sichern auf Rohrstrassen Auf Rohrstrassen müssen fixe Anschlagpunkte oder mobile Seilsysteme installiert sein. Page 8 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Version: 9.0 6.5 Sichern auf Dächern Absturzstellen auf Dächern mit häufigen Begehungen und Fluchtwege sollen mit Abschrankungen (Brüstung, Geländer) gesichert werden. Bei einmaligen beziehungsweise kurzzeitigen Reparaturen mit Absturzgefahr muss sich die Person mit einer Absturzsicherung ausrüsten. Für das Arbeiten und Begehen von Dächern gilt zusätzlich die Sicherheitsvorschrift 7. Der jeweilige Gebäudeverantwortliche ist zuständig für die Installation der Anschlagpunkte gemäss EN795 auf den Dächern. 6.6 Arbeiten am hängenden Seil (SZP) Arbeiten am hängenden Seil sind Tätigkeiten, bei denen eine Person durch ein gespanntes Seil stabilisiert wird, und ein Systemversagen ohne Sicherungsseil unweigerlich einen Absturz zur Folge hat. Diese Arbeiten dürfen nur durch speziell ausgebildetes Personal geplant und ausgeführt werden. Die Ausbildung wird anhand internationaler Standards durchgeführt. Je nach Ausbildungslevel können folgende Arbeiten ausgeführt werden. Ausbildungslevel 1: Arbeiten mit SZP, bewegen, Kameradenrettung nach unten am hängenden Seil. Ausbildungslevel 2: Wie Level 1, zusätzlich Teamführung und -überwachung, Seilsystem- und Verankerungsinstallation. Pro Arbeitsplatz bzw. Team muss eine Person mit Ausbildung Level 2 anwesend sein. Ausbildungslevel 3: Wie Level 1 und 2, zusätzlich baustellenspezifische Sicherheitskonzepte analysieren, planen, bemessen, führen und erstellen. Es ist nicht erforderlich, dass vor Ort eine Person mit Ausbildung Level 3 permanent anwesend ist. Je nach Situation vor Ort kann auch eine spezifische Ausbildung durch eine anerkannte Firma erfolgen. Bei der Planung und vor Ausführung von Arbeiten am hängenden Seil ist die Arbeitssicherheit miteinzubeziehen. 6.7 Helm für Höhenarbeit Bei sämtlichen Arbeiten mit Absturzgefahr (ab 2 m Höhe), welche das Tragen von PSA gegen Absturz erfordert, ist zwingend ein Helm mit Kinnband gemäss EN 397 ggf. EN 12493 zu tragen. 7. Kennzeichnung von Anschlagspunkten/Anschlagstellen Für die Verwendung von Stahlträgern (Lastbalken) als Anschlagpunkte müssen diese gemäss den 3 Varianten gekennzeichnet werden. Für fixe, immer wieder verwendeten Anschlagstellen (Stahlträger, Seilsystemen, Ankern usw.) zum Beispiel über Rührwerken, Tänken (zum Einsteigen), müssen diese ebenfalls gemäss der 3 Möglichkeiten gekennzeichnet werden. 7.1 Nur Personensicherung Nur Piktogramm Page 9 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Version: 9.0 7.2 Personensicherung und Lastentransport max. 2000 kg Beispiel Piktogramm und max. Lastenangabe Die gleichzeitige Verwendung zur Personensicherung und Lastentransport am gleichen Objekt ist untersagt. 7.3 Lastentransport max. 2000 kg Max. Lastenangabe Beispiel Für Anschlagpunkte/-stellen, welche nicht durch eine Fachfirma gemäss EN795 montiert und gewartet werden, sondern selber konstruiert und montiert oder extern in Auftrag geben werden, muss die Berechnung der Konstruktion durch das Baubüro (Civil Engineering) gemäss TR 0862010 erfolgen. Entsprechend der 3 Möglichkeiten gemäss Punkt 7.1-7.3 werden unterschiedliche Konstruktionen erstellt. 8. Rettung Bei der Planung von Arbeiten in der Höhe ist die Rettung immer Bestandteil der Arbeitsvorbereitung. Eine Rettung aus einer hängenden Position muss in weniger als 20 Minuten erfolgen, denn bei längerem Zeitaufwand kann der lebensbedrohliche Zustand eines Hängetraumas auftreten. 9. Ausbildung Alle Personen, welche PSA gegen Absturz (PSAgA) bei ihrer Arbeit benützen müssen, benötigen eine theoretische und praktische Schulung. Diese muss von einer speziell ausgebildeten Person durchgeführt werden. Der ZSGA hat sich für die Variante „Train the Trainer“ entschieden. Dabei werden Mitarbeitende durch eine Fachfirma ausgebildet, welche dann in ihren Bereichen alle Anwender von PSAgA ausbilden. Ebenfalls müssen die Prüfer von PSAgA (Sachkundige) eine Ausbildung absolvieren. Die Koordination der Ausbildung der „Trainer“ und die der Sachkundigen übernimmt die Arbeitssicherheit. Page 10 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Version: 9.0 10. Wartung und Überprüfung von Material zur Höhensicherung 10.1 Intervalle Periodische Überprüfung Prüfungsintervall [a] Auffanggurte/Westen (Gstältli) Verbindungsmittel inkl. Falldämpfer Sicherung in absturzgefährdeten Bereichen X S 1 X S 1 X S 1 L,10 X S L L 1 L,4 8 S S 3 1 Seile Seilstück oder Band, welches unter starker Belastung aufreisst und dadurch den Fall verlangsamt und stoppt. Sind Auffanggurt und Verbindungsmittel eine Einheit, wird das Verbindungsmittel als Unterequipment erfasst. Seilrolle, welche bei schlagartiger Zugbelastung blockiert und ein weiteres Abrollen/Fall verhindert. Flaschenzugsystem zum Einsteigen in Behälter Seilwechsel Vorrichtung zum sicheren Arbeiten auf Rohrstrassen, System Latch-Way und EZ-Line Fahrbare Auszugleiter (z. B. für Bahnablad) Umlenkrolle, Karabinerhaken, etc. Falls Bestandteil eines anderen Equipments sind diese gleichzeitig zu prüfen und zu dokumentieren. Ansonsten gemäss Punkt 10.3.1 behandeln. Rettungsleine, Kunstfaserseile S 1 Anschlagmittel Schlinge S 1 Anschlagmittel Helm Profilanker, Anschlagpunkt (mobile Geräte) Industriehelm mit Kinnband S B 1 Fallsperre Höhensicherungsgerät Rollgliss Horizontale Fallschutzsicherung Ausziehleiter fahrbar Hilfsgeräte X X X Ausmusterung [a] Beschreibung Kontrollintervall [a] Material zur Höhensicherung Equipmentpflichtig Das gesamte Material zur Höhensicherung ist vor jeder Benützung auf ihre Gebrauchsfähigkeit und regelmässig auf Abnützung und Beschädigung zu prüfen und wenn nötig zu reinigen. Defekte oder durch Absturz beanspruchte Teile von der Ausrüstung der Höhensicherung sind zu ersetzen. Sie dürfen insbesondere keinen schädigenden Einflüssen, wie aggressiven Stoffen (Säuren, Laugen, Öle, Putzmittel) sowie Funkenflug ausgesetzt werden. Gemäss EN 365 muss eine jährliche Inspektion (Überprüfung) durch eine sachkundige Person durchgeführt werden. Die Tabelle enthält neben einer Kurzbeschreibung des Materials auch zusätzlich Informationen betreffend der Intervalle für die periodische Überprüfung durch den Sachkundigen und Kontrolle durch den Lieferanten ausgehend vom Herstellungsdatum. Y max.10 Y max.10 1 Y max. 10 Y max. 10 5 X = equipmentpflichtig (Wartungsplan) Y = je nach Einsatz: Bei seltenem Gebrauch und korrekter Lagerung, Herstellerangaben beachten Periodische Überprüfung: durch S = Sachkundige Person B = Betreiber (Betrieb, Werkstatt, Logistik….) Kontrollen: durch den Lieferanten L = Lieferant [a] Zeitintervall, Jahr Page 11 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Version: 9.0 10.2 Zuständigkeiten Werkstätten und Betriebe, welche Material zur Höhensicherung besitzen, sind für deren Funktionsfähigkeit verantwortlich. Die Erfassung der Equipments im Wartungsplan ist Sache des jeweiligen Besitzers. Die Fachwerkstatt Konstruktion (sachkundige Person) führt anhand der Anmeldung der Equipments die periodische Überprüfung durch. Muss ein Equipment zum Lieferanten zur Kontrolle, schickt der Sachkundige der Fachwerkstatt Konstruktion das Gerät zum Lieferanten ein. Wer seine Equipments selber prüfen will, muss dafür die Ausbildung zum Sachkundigen machen. Grundsätzlich sind Absturzsicherungen zu beschaffen, welche als Standardmaterial geführt werden. Diese sind auf der Webseite der Arbeitssicherheit aufgeführt. Bei der Beschaffung von Material zur Höhensicherung, welches nicht zum Standardsortiment gehört, ist vorgängig die Arbeitssicherheit miteinzubeziehen. 10.3 Ablauf 10.3.1 Registrierung der Geräte Equipmentpflichtiges Material zur Höhensicherung wird nach der Anlieferung im SAP als Equipment erfasst und mit einer Equipment-Nummer versehen. Für alle equipmentpflichtigen Absturzsicherungen ist ein Wartungsplan für die periodische Kontrolle anzulegen. Es handelt sich dabei um die maximal möglichen Kontroll- und Wartungsintervalle. Bei PSAgA, welche einer sehr starken Abnutzung ausgesetzt sind, sind die Wartungsintervalle entsprechend zu verkürzen. Seile und Hilfsgeräte, welche nicht equipmentpflichtig sind, sollen gemäss TR 0862-050 mit einem Farbcode versehen werden. Dieser Farbcode wird bei jeder Überprüfung ersetzt und regelt den nächsten Prüftermin. Fixe Installationen wie fix installierte Profilanker, Struppen oder Anschlagpunkte sind mit einem technischen Platz zu versehen. Die periodische Prüfung erfolgt via Wartungsplan über den entsprechenden Technischen Platz. 10.3.2 Funktions- und Sichtkontrolle Material zur Höhensicherung muss vor jedem Einsatz vom Benutzer auf richtiges Funktionieren geprüft werden. Das Zubehör ist ebenfalls auf Anzeichen von Abnützung und Beschädigung zu kontrollieren. Weiter sind auch die Aufhängungen (Stahlbalken, Schrauben etc.) visuell auf Zustand und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Stürze in den Auffanggurt sind durch den Benutzer zu melden. In diesem Fall ist eine Überprüfung durch einen Sachkundigen und eine eventuelle Ausmusterung notwendig. 10.3.3 Ausmusterung Nach Ablauf der Einsatzdauer (Herstellerangaben) oder nach dem Entscheid des Sachkundigen sind PSAgA auszumustern und zu vernichten. Page 12 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Lonza cpy_sop 28-Apr-2015 Effective SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Version: 9.0 11. Mitgeltende Unterlagen UVG UVV ArG EKAS-Richtlinie 6512 EN 795 EN 353-2 EN 365 SUVA 44002 SUVA 44091 SUVA Factsheet Lonza TR Lonza TR Bundesgesetz über die Unfallversicherung Verordnung über die Unfallversicherung Arbeitsgesetz Arbeitsmittel Anschlagpunkte Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung Allgemeine Anforderungen Sicherheit durch Anseilen PSA Arbeiten am hängenden Seil TR 0862-050 Wartung und Instandsetzung von Material zur Höhensicherung TR 0862-010 Kranträger und Konstruktionen zur Personensicherung 12. Ablage Documentum Website Sicherheit, Gesundheit & Umweltschutz (SGU) 13. Änderungslog Version 1.0 2.0 Beschreibung der Änderung Neu Anhang 1: Unter Punkt 3. Legende ergänzt ([a] Zeitintervall, Jahr) und Tabelle angepasst. Links angepasst. Höhensicherungsgeräte ersetzt durch Absturzsicherungen. Beschreibung Fallsperre und Höhensicherungsgerät angepasst. Geltungsbereich angepasst. Definitionen und Abkürzungen angepasst. Links angepasst. Hubgeschirrpflicht. Punkt 3.: Arbeiten am hängenden Seil. Punkt 3.7: Fallsicherung Lonza-Standard. Punkt 5.1: Unterschied: Hubarbeitsbühne zu Scherarbeitsbühne. Anhang 1, Punkt 3.: Silofahrgerät gelöscht. Anhang 1, Punkt 4.: Wartung von Lonza-Standard. Gesamte Überarbeitung der SiVo Neu: Punkt 6.7 Helm für Höhenarbeit Neu: Punkt 7 Kennzeichnung von Anschlagstellen Neu: Punkt 9 Ausbildung Überarbeitung der SiVo nach aktueller Struktur. Anpassung der Tabelle Wartung und Überprüfung. Definitionen ergänzt. Sicherung in Hubarbeitsbühnen erweitert. Auf Seite 11, in der Tabelle unter Anschlagmittel - Schlinge in der Spalte "Ausmusterung [a]" den Text "max. 10" ergänzt. 3.0 4.0 5.0 6.0 7.0 8.0 9.0 Lonza AG Raoul Bayard Page 13 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015 Lonza cpy_sop Effective 28-Apr-2015 SiVo 3 Arbeiten in der Höhe Doc. No: CHVI-84402 Replaces: Neu Version: 9.0 Signature Page Heinzen Georg gheinzen 2015/04/27 14:04:56 Workflow Signoff Approval Schnydrig Georg gschnydrig 2015/04/27 14:13:36 Workflow Signoff Approval Stoffel Rene rstoffel5 2015/04/28 04:50:40 Workflow Signoff Last Approval All time information on this sheet is based on GMT Page 14 of 14 Confidential Uncontrolled Copy May not be effective after 28-Apr-2015
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