Aussendung Blauzunge

Sonderinfo
Blauzunge/ BTV 4
zur 190. Versteigerung und
Österreichweiten Juraversteigerung am 09.04.2016 in Wels
Auf Grund des Auftretens des BTV 4 Virus in Österreich (Blauzunge) müssen bei
der Tierverbringung von Tieren aus der
Blauzungen – Sperrzone in freies Gebiet
folgende Punkte beachtet werden
Es dürfen nur Tiere aus der Sperrzone in ein freies Gebiet verbracht werden, die selbst nicht
gesperrt sind und zusätzlich nicht aus einem gesperrten Betrieb kommen UND
es dürfen nur Tiere aus der Sperrzone in ein freies Gebiet verbracht werden, die vorschriftsmäßig geimpft wurden und diese Impfung auch ins VIS eingetragen wurde.
Die Impfung ist ab einem Alter von 2 Monaten möglich und sie ist zweimalig im Abstand von
mind. 3 Wochen durchzuführen. Die Tiere dürfen frühestens 10 Tage nach abgeschlossener
2. Impfung aus dem Herkunftsbetrieb verbracht werden.
Letzter möglicher Termin für die 1. Impfung :
Letzter möglicher Termin für die 2. Impfung:
6. März 2016 (=Sonntag)
27. März 2016 (=Ostersonntag)
Tiere die nach einem der oben genannten Daten geimpft worden sind oder nicht im VIS eingetragen sind, dürfen NICHT verbracht werden.
Sperrzone (Stand 23.11.2015 Bundesministerium für Gesundheit)
Bundesland
Bezirk
Burgenland (alle Bezirke)
Eisenstadt (Stadt), Rust (Stadt), Eisenstadt-Umgebung, Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf, Oberwart
Niederösterreich
Neunkirchen, Wr. Neustadt-Stadt, Wr. Neustadt-Land, Baden,
Mödling, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Gänserndorf,
Mistelbach, Korneuburg, Hollabrunn, Tulln, Lilienfeld, St. Pölten-Stadt, St. Pölten-Land
Steiermark
Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Graz-Stadt, Graz-Umgebung,
Voitsberg, Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld,
Weiz, Südoststeiermark
Wien
Wien