Sonderinfo Blauzunge/ BTV 4 zur 190. Versteigerung und Österreichweiten Juraversteigerung am 09.04.2016 in Wels Auf Grund des Auftretens des BTV 4 Virus in Österreich (Blauzunge) müssen bei der Tierverbringung von Tieren aus der Blauzungen – Sperrzone in freies Gebiet folgende Punkte beachtet werden Es dürfen nur Tiere aus der Sperrzone in ein freies Gebiet verbracht werden, die selbst nicht gesperrt sind und zusätzlich nicht aus einem gesperrten Betrieb kommen UND es dürfen nur Tiere aus der Sperrzone in ein freies Gebiet verbracht werden, die vorschriftsmäßig geimpft wurden und diese Impfung auch ins VIS eingetragen wurde. Die Impfung ist ab einem Alter von 2 Monaten möglich und sie ist zweimalig im Abstand von mind. 3 Wochen durchzuführen. Die Tiere dürfen frühestens 10 Tage nach abgeschlossener 2. Impfung aus dem Herkunftsbetrieb verbracht werden. Letzter möglicher Termin für die 1. Impfung : Letzter möglicher Termin für die 2. Impfung: 6. März 2016 (=Sonntag) 27. März 2016 (=Ostersonntag) Tiere die nach einem der oben genannten Daten geimpft worden sind oder nicht im VIS eingetragen sind, dürfen NICHT verbracht werden. Sperrzone (Stand 23.11.2015 Bundesministerium für Gesundheit) Bundesland Bezirk Burgenland (alle Bezirke) Eisenstadt (Stadt), Rust (Stadt), Eisenstadt-Umgebung, Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf, Oberwart Niederösterreich Neunkirchen, Wr. Neustadt-Stadt, Wr. Neustadt-Land, Baden, Mödling, Bruck an der Leitha, Wien-Umgebung, Gänserndorf, Mistelbach, Korneuburg, Hollabrunn, Tulln, Lilienfeld, St. Pölten-Stadt, St. Pölten-Land Steiermark Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Graz-Stadt, Graz-Umgebung, Voitsberg, Deutschlandsberg, Leibnitz, Hartberg-Fürstenfeld, Weiz, Südoststeiermark Wien Wien
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