Merkblatt Impfung Kleinbestände

Der Geflügelgesundheitsdienst informiert:
Impfungen
in kleinen Geflügelbeständen und Rassegeflügelhaltungen
Generell besteht für jeden Hühner- und Putenhalter (auch Hobbyhaltungen!) eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Impfpflicht:
§7 (1) Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit
Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.
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Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine
ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist.
Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen.
Die Impfung wird vom Tierarzt in der Regel über das Tränkwasser verabreicht, die Tiere können aber auch je nach verwendetem Impfstoff - mittels Spray, Augentropfen oder per Injektion geimpft werden. Innerhalb von
ca. 2 Wochen bildet sich nach erfolgreicher Impfung eine belastbare Immunität aus, die die Tiere etwa 3 Monate vor der Newcastle-Krankheit schützt. Impferfolg und der Zeitpunkt, zu dem eine Nachimpfung notwendig
ist, können durch eine Blutuntersuchung (Antikörpernachweis) bestimmt werden.
Achten Sie beim Erwerb von Hühnern oder Puten darauf, dass die Tiere geimpft sind, und denken Sie
an die regelmäßige Nachimpfung!
Auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen oder -ausstellungen, oder Veranstaltungen ähnlicher Art, ist
eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen, ansonsten werden die Hühner/Puten von der Veranstaltung
ausgeschlossen.
Newcastle-Krankheit
(NK, Newcastle Disease, ND, Atypische Geflügelpest)
Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit
verbreitete, hochansteckende und wirtschaftlich bedeutende Erkrankung des Geflügels, gegen die es keine Behandlungsmöglichkeit gibt. Sie ist in Deutschland anzeigepflichtig.
Er kann durch infizierten Kot, Nasen- und
Augensekret und andere Körperausscheidungen zwischen Tieren und zum Beispiel
mit kontaminierten Gerätschaften, Fahrzeugen oder Kleidungsstücken von Bestand zu
Bestand übertragen werden.
Vor allem Hühner und Puten sind für die
Newcastle-Krankheit empfänglich, aber
auch andere Vogelarten können infiziert
sein und den Erreger, ein Paramyxovirus,
ausscheiden.
Etwa drei bis sechs Tage nach der Ansteckung treten in ungeimpften Herden viele
Todesfälle auf. Erkrankte Tiere leiden an
Atemnot und/oder Bewegungsstörungen,
die Leistung geht deutlich zurück.
Geflügel kann auch gegen eine Vielzahl anderer Krankheiten (z.B. Marek, Kokzidiose) geimpft werden. Welche Impfung sinnvoll oder notwendig ist, hängt von der Tiergesundheit im Bestand und dem Infektionsdruck
in der Region ab und sollte mit Ihrem Tierarzt oder dem Geflügelgesundheitsdienst besprochen werden.
Grundsätzlich kann eine Impfung erkrankte Tiere nicht heilen, sondern wirkt vorbeugend. Deshalb sollten nur
gesunde Tiere geimpft werden.
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Frau Dr. Ahlers (Tel. 0160 / 36 65 033) gerne zur Verfügung.