Der Geflügelgesundheitsdienst informiert: Impfungen in kleinen Geflügelbeständen und Rassegeflügelhaltungen Generell besteht für jeden Hühner- und Putenhalter (auch Hobbyhaltungen!) eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Impfpflicht: §7 (1) Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. ... Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen. Die Impfung wird vom Tierarzt in der Regel über das Tränkwasser verabreicht, die Tiere können aber auch je nach verwendetem Impfstoff - mittels Spray, Augentropfen oder per Injektion geimpft werden. Innerhalb von ca. 2 Wochen bildet sich nach erfolgreicher Impfung eine belastbare Immunität aus, die die Tiere etwa 3 Monate vor der Newcastle-Krankheit schützt. Impferfolg und der Zeitpunkt, zu dem eine Nachimpfung notwendig ist, können durch eine Blutuntersuchung (Antikörpernachweis) bestimmt werden. Achten Sie beim Erwerb von Hühnern oder Puten darauf, dass die Tiere geimpft sind, und denken Sie an die regelmäßige Nachimpfung! Auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen oder -ausstellungen, oder Veranstaltungen ähnlicher Art, ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen, ansonsten werden die Hühner/Puten von der Veranstaltung ausgeschlossen. Newcastle-Krankheit (NK, Newcastle Disease, ND, Atypische Geflügelpest) Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende und wirtschaftlich bedeutende Erkrankung des Geflügels, gegen die es keine Behandlungsmöglichkeit gibt. Sie ist in Deutschland anzeigepflichtig. Er kann durch infizierten Kot, Nasen- und Augensekret und andere Körperausscheidungen zwischen Tieren und zum Beispiel mit kontaminierten Gerätschaften, Fahrzeugen oder Kleidungsstücken von Bestand zu Bestand übertragen werden. Vor allem Hühner und Puten sind für die Newcastle-Krankheit empfänglich, aber auch andere Vogelarten können infiziert sein und den Erreger, ein Paramyxovirus, ausscheiden. Etwa drei bis sechs Tage nach der Ansteckung treten in ungeimpften Herden viele Todesfälle auf. Erkrankte Tiere leiden an Atemnot und/oder Bewegungsstörungen, die Leistung geht deutlich zurück. Geflügel kann auch gegen eine Vielzahl anderer Krankheiten (z.B. Marek, Kokzidiose) geimpft werden. Welche Impfung sinnvoll oder notwendig ist, hängt von der Tiergesundheit im Bestand und dem Infektionsdruck in der Region ab und sollte mit Ihrem Tierarzt oder dem Geflügelgesundheitsdienst besprochen werden. Grundsätzlich kann eine Impfung erkrankte Tiere nicht heilen, sondern wirkt vorbeugend. Deshalb sollten nur gesunde Tiere geimpft werden. Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Frau Dr. Ahlers (Tel. 0160 / 36 65 033) gerne zur Verfügung.
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