BENDER HARRER KREVET Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB Humboldtstraße 3 79539 Lörrach Ihr Ansprechpartner: Simone Schumann Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht fon +497621/40 99-51 fax +497621/40 99-41 [email protected] SAVE THE DATE Damoklesschwert Insolvenzanfechtung: Sind erhaltene Zahlungen Ihres Kunden auch im Falle von dessen Insolvenz sicher? Hintergründe, Abwehrstrategien und Risikoabdeckung Sehr geehrte Damen und Herren, die Insolvenzordnung ermöglicht es Insolvenzverwaltern unter bestimmten Voraussetzungen, Zahlungen des insolventen Unternehmens an dessen Gläubiger wieder zurückzufordern („anzufechten“), um so die Insolvenzmasse zu vergrößern. Der Zufriedenheit nach erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts kann böses Erwachen folgen, wenn Zahlungen für erbrachte Lieferungen und Leistungen später an den Insolvenzverwalter zurückgewährt werden müssen - und zwar im Falle der sog. „Vorsatzanfechtung“ nach § 133 InsO bis 10 Jahre rückwirkend. Die aktuelle Rechtsprechung zu § 133 InsO gefährdet das Vertrauen zwischen Geschäftspartnern. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Vereinbarung von Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlungen oder verlängerte Zahlungsziele. Aus Sorge vor einer späteren Insolvenzanfechtung schränken Lieferanten die Gewährung solcher Kredite zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe ihrer Kunden zunehmend ein. Im Rahmen der gemeinsam von Funk und Bender Harrer Krevet initiierten Veranstaltung, die am 7. März 2016, von 14 bis 17 Uhr in Freiburg bei der Streck Transportges. mbH, Blankreutestraße 6 stattfindet, möchten wir Sie darüber informieren, in welchen Fällen der Insolvenzverwalter tatsächlich berechtigt ist, Rückzahlungsansprüche geltend zu machen, wie Sie als Gläubiger erfolgreich das Risiko einer Insolvenzanfechtung minimieren und welche Verteidigungsstrategien im Falle einer Anfechtung empfehlenswert sind. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich schon jetzt diesen Termin vormerken. Eine persönliche Einladung mit Details zur Agenda geht Ihnen gesondert zu. Mit freundlichen Grüßen Peter Weingärtner Niederlassungsleiter Funk Freiburg Sebastian Kentenich Leiter Kredit Funk Hamburg Simone Schumann Rechtsanwältin, Partnerin Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht Bender Harrer Krevet Lörrach 1/1
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