Gefährdete Konsumentenfreiheit: Wie die heutigen

Medienmitteilung
22. September 2015
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Sperrfrist: Dienstag, 22. September 2015, 11:15 Uhr
«Gefährdete Konsumentenfreiheit: Wie die heutigen und
morgigen Konsummöglichkeiten beschränkt werden»
Zwei zentrale Institutionen der schweizerischen Konsumentenpolitik – das Büro für Konsumentenfragen (BFK) und die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen
(EKK) – sind dieses Jahr fünfzig Jahre alt geworden. Doch, wie Projektleiter Samuel Rutz
im neuen «avenir debatte» feststellt, sind nicht nur diese Institutionen inzwischen etwas
angegraut, sondern die gesamte schweizerische Konsumentenpolitik. War das Bild des
wehrlosen Konsumenten schon immer ein Zerrbild, entspricht es in der heutigen Informationsgesellschaft erst recht nicht mehr der Realität. Der runde Geburtstag ist ein Anlass, um
zu fragen, ob es heutzutage überhaupt noch eine Konsumentenpolitik braucht, und – falls ja
– wie diese aussehen sollte.
Unter Konsumentenschutz wird die Gesamtheit aller Massnahmen verstanden, mit denen die Menschen durch den Staat in ihrer Rolle als Verbraucher und Konsumenten geschützt werden sollen.
Diese zunächst harmlos klingende Definition hat es in sich: Von Konsumentenschutz sind heute alle
möglichen Bereiche betroffen – bei weitem nicht nur die Gesundheit und die Produktesicherheit,
wo man dies vielleicht noch erwarten würde. Längst hat sich auch die Politik des öffentlichkeitswirksamen «Wohls der Konsumenten» bemächtigt. Knapp 60 Gesetzesänderungen werden pro Jahr im
Namen der Konsumenten vorgenommen.
Wie Projektleiter Samuel Rutz im neuen «avenir debatte» ausführt, sind bei genauer Betrachtung
viele dieser Gesetzesänderungen nicht im Sinne der Konsumenten, führen sie doch oftmals dazu,
dass die Anbieter nicht mehr optimal auf die Bedürfnisse der Konsumenten eingehen können, dass
Produktions- und Vertriebsprozesse verteuert und Markteintrittsschranken geschaffen werden. Beispiele hierfür sind Forderungen nach Protektionismus im Agrarsektor mit dem Argument, die Konsumenten seien vor minderwertigen ausländischen Lebensmitteln zu schützen, spezifische Schweizer
Deklarationspflichten, die nach preistreibenden Spezialverpackungen für Importprodukte verlangen
(z.B. Dreisprachigkeit von Warn- und Sicherheitshinweisen) oder Zulassungspflichten für Produkte,
die in der EU legal verkauft werden dürfen. Die aktuelle Konsumentenpolitik hat zudem oft den
Beigeschmack der Erziehung und der Bevormundung. Davon zeugt etwa das neueste «Brotmonitoring», mit dem der Salzgehalt im Brot überwacht wird, oder das von oberster Stelle formulierte Ziel,
unser Frühstück weniger zuckerhaltig zu machen.
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Bedenkt man den technischen Wandel in den letzten Jahrzehnten, sollte die Entwicklung eigentlich
in die umgekehrte Richtung gehen. Weltweit hat sich die Informationslage der Konsumenten durch
die Globalisierung und Digitalisierung massiv verbessert. Vor allem das Internet hat zu einem «Consumer Empowerment» ungeahnten Ausmasses beigetragen. Kaum eine Reise wird noch gebucht,
ohne dass vorher die Beurteilungen anderer Urlauber im Netz gelesen würden. Mit webbasierten
Smartphone-Apps können die Strichcodes auf den Produkten im Supermarkt einfach und schnell
interpretiert werden. Die in der Konsumentenpolitik traditionelle Annahme des «schlecht informierten Konsumenten», den es zu schützen gilt, verkommt zusehends zum Anachronismus. Mit dem
wachsenden Anteil der «Digital Natives» in der Bevölkerung gilt dies erst recht.
Letztlich ist ein funktionierender Wettbewerb der beste Konsumentenschützer. In diesem Sinne
wäre auch in der Konsumentenpolitik weniger mehr, und die Aufgabe des Staates sollte sich einzig
darauf beschränken, die Konsumentensouveränität zu wahren und zu stärken. Eine Reform der
konsumentenpolitischen Institutionen und Prozesse, die diesem Ziel Rechnung trägt, verlangt vor
allem klar strukturierte, auf ökonomischen Kosten-Nutzen-Kriterien gründende Entscheidungsprozesse für alle Interventionen, die im Namen der Konsumenten erwogen werden. Die Durchführung
solcher konsumentenpolitischer «Regulierungs-Checks» sollte dem Büro für Konsumentenfragen
(BFK) übertragen werden, die Verabschiedung deren Resultate – z.B. in Form von Handlungsempfehlungen an den Bundesrat – hingegen der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen
(EKK). Um bei dieser Reform Budgetneutralität zu wahren, sollten gleichzeitig die Subventionen für
die Konsumentenschutzorganisationen (1 Mio. Fr. pro Jahr) gestrichen werden.
Medienfrühstück: Dienstag, 22. September 2015, Eintreffen ab 08.45 Uhr, Beginn
um 09.15 Uhr, bei Avenir Suisse, Rotbuchstrasse 46, 8037 Zürich.
avenir debatte: «Gefährdete Konsumentenfreiheit: Wie die heutigen und morgigen
Konsummöglichkeiten beschränkt werden », von Samuel Rutz
Online-Informationen auf der Website von Avenir Suisse ab 11: 15 Uhr:
http://www.avenir-suisse.ch/50827/gefaehrdete-konsumentenfreiheit/
Weitere Informationen:
Samuel Rutz, Tel: 044 445 90 62, Email: samuel.rutz @avenir-suisse.ch
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