STANDPUNKT Beitrag 8 Führung und Verpflichtung in der ISO 9001:2015 Vergleicht man die derzeitige ISO 9001:2008 der neuen ISO 9001:2015, fällt in Bezug auf das hier besprochene Kapitel 5 zunächst der geänderte Titel auf: Aus „Verantwortung der Leitung“ wird schlicht „Führung“. Und das hat es in sich: Der Umfang des Kapitels ist um etwa 50 % gewachsen. Auffällig ist der hohe Detaillierungsgrad der Forderungen an die oberste Leitung. So werden allein im ersten Unterkapitel (5.1.1) zehn einzelne Handlungsthemen beschrieben. In Summe benennt die neue Norm die Aufgaben der obersten Leitung sehr viel konkreter als bisher. Die oberste Leitung ist gemäß der Normendefinition die Person oder Personengruppe auf der höchsten Ebene der Entscheidungsbefugnis. Auf dieser Ebene wird über Ressourcen entschieden und es darf Verantwortung delegiert werden. In den meisten Organisationen gehen diese Merkmale einher mit einer Geschäftsleitungsfunktion und der entsprechenden Handlungsvollmacht. Eine der ersten neuen Forderungen wird in der deutschen Übersetzung mit „Rechenschaftspflicht“ beschrieben: Die oberste Leitung muss die Rechenschaftspflicht für die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems übernehmen. Hinter diesem Begriff steht die Unterscheidung im Englischen zwischen „Accountability“ und „Responsibility“. Für die Durchführung von Aufgaben können auch andere Funktionsträger und Mitarbeitende einer Organisation verantwortlich (responsible) sein. Die oberste Leitung muss jedoch nicht nur Auskunft zu den Ergebnissen des Qualitätsmanagementsystems geben können, sie steht auch in der unternehmerischen Verantwortung für dessen Wirksamkeit. Um dies zu erreichen, sind die Forderungen des Qualitätsmanagementsystems in die Geschäftsprozesse zu integrieren und sowohl das risikobasierte Denken als auch der prozessorientierte Ansatz in der Organisation zu fördern. Hier hilft ein Blick in die ISO 9004:2009, um Erwartungen greifbar zu machen. Bereits im Reifegrad 2 (von 5) werden die Festlegung von Schlüsselprozessen, deren systematische Messung sowie klare Prozessverantwortlichkeiten postuliert. Besser wäre beispielsweise die Integration der relevanten interessierten Parteien bei der Prozessgestaltung. Und in Bezug auf Risiken und Chancen wären eine regelmäßige Bewertung sowie vorausschauende Risikoanalysen bis hin zu Notfallkonzepten Kennzeichen einer guten Umsetzung des risikobasierten Denkens. Aber Achtung: Konzepte, Ideen und Vorhaben reichen nicht – die Ergebnisse zählen. Dieser Leitgedanke der ISO 9001:2015 wird auch in den Forderungen an die oberste Leitung deutlich. Sie muss sicherstellen, dass das Qualitätsmanagementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt. Hier entsprächen das Erreichen einiger vorhergesagter Ergebnisse und das systematische Durchführen von Korrekturmaßnahmen lediglich einem Basisniveau. Zeichen einer reifen Organisation wären konsistent gute Ergebnisse mit entsprechend nachhaltigen Trends, idealerweise über dem Branchendurchschnitt, und zwar sowohl in Bezug auf das Gesamtsystem, als auch hinsichtlich der Schlüsselprozesse. Was erwartet die DQS als Zertifizierungsunternehmen also von der obersten Leitung, wenn sie ein Audit durchführt? „Führung“ in der ISO 9001:2015 erfordert ein persönliches, aktives Mitwirken der obersten Leitung im Managementsystem. Nachweise finden sich in Form von aussagekräftigen, faktenbasierten Management Reviews, in Protokollen, persönlichen Botschaften, Entscheidungen und, nicht zuletzt, in einer beständig hohen Qualität der Produkte und Dienstleistungen. Wer seine Verpflichtung zu Qualität solchermaßen spürbar wahrnimmt, ist für die Zertifizierung bestens gerüstet. Götz Blechschmidt Geschäftsführer der DQS GmbH © DQS GmbH, Frankfurt am Main, September 2015 www.dqs.de
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