Quartalsabrechnung mit der KV Nordrhein: Mögliche technische

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IT-Beratung
Quartalsabrechnung mit der KV Nordrhein
Mögliche technische Verfahren, damit verbundene Kosten
und Einsparungen
Stand 13.01.2016 | Version 1.0
IT-Beratung
Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein
IT-Beratung|| Quartalsabrechnung
1.  Online-Abrechung über KVNO-Portal (unabhängig von Praxissoftware)
1.1  KVNO-Portal mit eToken
Es ist ein Internet-Zugang nach Maßgabe der „Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum
Datenschutz und zur Datenverarbeitung in Arztpraxen“1 von KBV/BÄK sowie ein eToken erforderlich. Mit dem eToken wird ein 8-stelliges numerisches Einmal-Passwort generiert, mit dem man
Technik / Verfahren sich zusätzlich zum üblichen Username/Passwort auf dem KVNO-Portal identifiziert. Die verschlüsselte Abrechnungsdatei, die vom PVS erzeugt wurde, wird über das KVNO-Portal und den Internetzugang hochgeladen. Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES2) auf der eSammelerklärung ist noch nicht möglich.
Kosten
Eventuell laufende Kosten für einen noch nicht vorhandenen Internet-Zugang. Einmalkosten für
den eToken: 10 €
Verwaltungskosten 2,7%
1.2  KVNO-Portal mit eArztausweis light (eA-light)
Es ist ein Internet-Zugang nach Maßgabe der o.g. Empfehlungen1 von KBV/BÄK sowie ein eA-light
(www.aekno.de/Arztausweis-light) der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) erforderlich. Außerdem
Technik / Verfahren
wird ein Lesegerät für den eA-light benötigt. Durch Stecken des eA-light in das Lesegerät und
Freischaltung per PIN erfolgt der autorisierte Zugriff auf das KVNO-Portal. Die verschlüsselte Abrechnungsdatei, die vom PVS erzeugt wurde, wird über das KVNO-Portal und den Internetzugang
hochgeladen. Die QES2 auf der eSammelerklärung ist nicht möglich.
Die ÄKNO gibt den eA-light kostenlos an ihre Mitglieder aus. Falls der eA nicht persönlich in der
Kosten
Kammer oder auf den Info-Veranstaltungen entgegengenommen wird, fallen Versandkosten (Postident) an. Zusätzlich ist ein Lesegerät (wie für das Onlinebanking) erforderlich (ca. 20 €). Eventu-
ell laufende Kosten für einen noch nicht vorhandenen Internetzugang.
Verwaltungskosten 2,7%
1.3  KVNO-Portal mit KV-SafeNet
Es ist ein KV-SafeNet-Zugang erforderlich. Über diese sichere Verbindung erfolgt eine Einwahl in
Technik / Verfahren das KVNO-Portal; die Abrechnungsdatei wird dort hochgeladen. Die QES2 auf der eSammelerklärung ist noch nicht möglich.
Laufende zusätzliche Kosten für den KV-SafeNet-Zugang (ab ca. 10 € mtl.) und Einmalkosten für
Kosten
den KV-SafeNet-Router (ab ca. 250 €). Ggf. besondere Geschäftsmodelle einzelner KV-SafeNet-Provider (vgl. KBV-Listen auf http://www.kbv.de/html/7145.php).
Verwaltungskosten 2,7%
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IT-Beratung
Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein
IT-Beratung|| Quartalsabrechnung
2.  Online-Abrechung mit D2D (direkt aus der Praxissoftware heraus)
2.1  D2D mit KV-SafeNet (ohne QES2 auf der eSammelerklärung)
Technik / Verfahren
Die Übermittlung der Abrechnungsdatei erfolgt mit D2D über eine KV-SafeNet-Verbindung. Die
Sammelerklärung wird handunterschrieben in papierener Form eingereicht.
Laufende zusätzliche Kosten für den KV-SafeNet-Zugang (ab ca. 10 € mtl.) und Einmalkosten für
Kosten
den KV-SafeNet-Router (ab ca. 250 €). Ggf. besondere Geschäftsmodelle von Softwarehäusern
und/oder einzelner KV-SafeNet-Provider (vgl. KBV-Listen http://www.kbv.de/html/7145.php).
Verwaltungskosten 2,7%
2.2  D2D mit KV-SafeNet (mit QES2 auf der eSammelerklärung)
Die Übermittlung der Abrechnungsdatei erfolgt mit D2D über eine KV-SafeNet-Verbindung. ZuTechnik / Verfahren
sätzlich zur Abrechnungsdatei wird die qualifiziert signierte eSammelerklärung übermittelt.
Alternativ zum tiefen Einbau in die jeweils vorhandene Praxisverwaltungssoftware (PVS) gibt es
eine PVS-unabhängige All-in-one-Lösung mit der DGNbox: (www.dgn.de/hba/)
Laufende zusätzliche Kosten für den KV-SafeNet-Zugang (ab ca. 10 € mtl.) und Einmalkosten für
Kosten
den KV-SafeNet-Router (ab ca. 250 €). Ggf. besondere Geschäftsmodelle von Softwarehäusern
und/oder einzelner KV-SafeNet-Provider (vgl. KBV-Listen auf http://www.kbv.de/html/7145.php).
Zusätzliche Kosten für QES2 wie unter Punkt 2.2
Verwaltungskosten 2,5%; Ersparnis p.a. bei Jahresumsatz von 170.000 €: 340 €
Ansprechpartner
IT-Beratung
Frau Elias
1
2
Telefon:
0211-5970 8188
Telefax:
0211-5970 9188
E-Mail:
[email protected]
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Frau Onckels
Herr Eschweiler
IT-Hotline
Telefon:
0211-5970 8099
Telefon:
0211-5970 8197
Telefon:
0211-5970 8500
Telefax:
0211-5970 9099
Telefax:
0211-5970 9197
Telefax:
0211-5970 9500
E-Mail:
[email protected]
E-Mail:
[email protected]
E-Mail:
[email protected]
http://www.kbv.de/media/sp/Empfehlungen_aerztliche_Schweigepflicht_Datenschutz.pdf
QES = Qualifizierte Elektronische Signatur. QES kann mit einem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) oder einer
sonstigen am Markt erhältlichen qualifizierten Signaturkarte erzeugt werden.
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