Bildnachweis: © Syda Productions, shutterstock.de IT-Beratung Quartalsabrechnung mit der KV Nordrhein Mögliche technische Verfahren, damit verbundene Kosten und Einsparungen Stand 13.01.2016 | Version 1.0 IT-Beratung Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein IT-Beratung|| Quartalsabrechnung 1. Online-Abrechung über KVNO-Portal (unabhängig von Praxissoftware) 1.1 KVNO-Portal mit eToken Es ist ein Internet-Zugang nach Maßgabe der „Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in Arztpraxen“1 von KBV/BÄK sowie ein eToken erforderlich. Mit dem eToken wird ein 8-stelliges numerisches Einmal-Passwort generiert, mit dem man Technik / Verfahren sich zusätzlich zum üblichen Username/Passwort auf dem KVNO-Portal identifiziert. Die verschlüsselte Abrechnungsdatei, die vom PVS erzeugt wurde, wird über das KVNO-Portal und den Internetzugang hochgeladen. Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES2) auf der eSammelerklärung ist noch nicht möglich. Kosten Eventuell laufende Kosten für einen noch nicht vorhandenen Internet-Zugang. Einmalkosten für den eToken: 10 € Verwaltungskosten 2,7% 1.2 KVNO-Portal mit eArztausweis light (eA-light) Es ist ein Internet-Zugang nach Maßgabe der o.g. Empfehlungen1 von KBV/BÄK sowie ein eA-light (www.aekno.de/Arztausweis-light) der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) erforderlich. Außerdem Technik / Verfahren wird ein Lesegerät für den eA-light benötigt. Durch Stecken des eA-light in das Lesegerät und Freischaltung per PIN erfolgt der autorisierte Zugriff auf das KVNO-Portal. Die verschlüsselte Abrechnungsdatei, die vom PVS erzeugt wurde, wird über das KVNO-Portal und den Internetzugang hochgeladen. Die QES2 auf der eSammelerklärung ist nicht möglich. Die ÄKNO gibt den eA-light kostenlos an ihre Mitglieder aus. Falls der eA nicht persönlich in der Kosten Kammer oder auf den Info-Veranstaltungen entgegengenommen wird, fallen Versandkosten (Postident) an. Zusätzlich ist ein Lesegerät (wie für das Onlinebanking) erforderlich (ca. 20 €). Eventu- ell laufende Kosten für einen noch nicht vorhandenen Internetzugang. Verwaltungskosten 2,7% 1.3 KVNO-Portal mit KV-SafeNet Es ist ein KV-SafeNet-Zugang erforderlich. Über diese sichere Verbindung erfolgt eine Einwahl in Technik / Verfahren das KVNO-Portal; die Abrechnungsdatei wird dort hochgeladen. Die QES2 auf der eSammelerklärung ist noch nicht möglich. Laufende zusätzliche Kosten für den KV-SafeNet-Zugang (ab ca. 10 € mtl.) und Einmalkosten für Kosten den KV-SafeNet-Router (ab ca. 250 €). Ggf. besondere Geschäftsmodelle einzelner KV-SafeNet-Provider (vgl. KBV-Listen auf http://www.kbv.de/html/7145.php). Verwaltungskosten 2,7% 21 IT-Beratung Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein IT-Beratung|| Quartalsabrechnung 2. Online-Abrechung mit D2D (direkt aus der Praxissoftware heraus) 2.1 D2D mit KV-SafeNet (ohne QES2 auf der eSammelerklärung) Technik / Verfahren Die Übermittlung der Abrechnungsdatei erfolgt mit D2D über eine KV-SafeNet-Verbindung. Die Sammelerklärung wird handunterschrieben in papierener Form eingereicht. Laufende zusätzliche Kosten für den KV-SafeNet-Zugang (ab ca. 10 € mtl.) und Einmalkosten für Kosten den KV-SafeNet-Router (ab ca. 250 €). Ggf. besondere Geschäftsmodelle von Softwarehäusern und/oder einzelner KV-SafeNet-Provider (vgl. KBV-Listen http://www.kbv.de/html/7145.php). Verwaltungskosten 2,7% 2.2 D2D mit KV-SafeNet (mit QES2 auf der eSammelerklärung) Die Übermittlung der Abrechnungsdatei erfolgt mit D2D über eine KV-SafeNet-Verbindung. ZuTechnik / Verfahren sätzlich zur Abrechnungsdatei wird die qualifiziert signierte eSammelerklärung übermittelt. Alternativ zum tiefen Einbau in die jeweils vorhandene Praxisverwaltungssoftware (PVS) gibt es eine PVS-unabhängige All-in-one-Lösung mit der DGNbox: (www.dgn.de/hba/) Laufende zusätzliche Kosten für den KV-SafeNet-Zugang (ab ca. 10 € mtl.) und Einmalkosten für Kosten den KV-SafeNet-Router (ab ca. 250 €). Ggf. besondere Geschäftsmodelle von Softwarehäusern und/oder einzelner KV-SafeNet-Provider (vgl. KBV-Listen auf http://www.kbv.de/html/7145.php). Zusätzliche Kosten für QES2 wie unter Punkt 2.2 Verwaltungskosten 2,5%; Ersparnis p.a. bei Jahresumsatz von 170.000 €: 340 € Ansprechpartner IT-Beratung Frau Elias 1 2 Telefon: 0211-5970 8188 Telefax: 0211-5970 9188 E-Mail: [email protected] Bildnachweis: © fotolia-WavebreakmediaMicro Frau Onckels Herr Eschweiler IT-Hotline Telefon: 0211-5970 8099 Telefon: 0211-5970 8197 Telefon: 0211-5970 8500 Telefax: 0211-5970 9099 Telefax: 0211-5970 9197 Telefax: 0211-5970 9500 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] http://www.kbv.de/media/sp/Empfehlungen_aerztliche_Schweigepflicht_Datenschutz.pdf QES = Qualifizierte Elektronische Signatur. QES kann mit einem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) oder einer sonstigen am Markt erhältlichen qualifizierten Signaturkarte erzeugt werden. 31
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