Maßnahmen gegen die Ausbreitung Förderung kommt voran Nur

AKTUELL
NOROVIRUS
Maßnahmen gegen die Ausbreitung
Sorgfältiges
Händewaschen
ist eine wichtige
Maßnahme bei der
Norovirus-Infektion.
Foto: picture alliance
Auf den richtigen Umgang mit Norovirus-Infektionen weist die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) hin. Fast
die Hälfte der 2015 in Deutschland
registrierten 89 000 Infektionen fiel
auf die Monate Januar bis März.
Diese Zahl umfasse nur Fälle, bei
denen das Magen-Darm-Virus durch
eine Laboruntersuchung nachgewiesen wurde. Die tatsächliche Fallzahl
liege höher.
Wichtig sind der DGVS zufolge
häufiges und sorgfältiges Händewaschen. Erkrankte sollten zudem
zwei Tage über das Abklingen der
Symptome hinaus zu Hause bleiben. „Wenn Erkrankte zu früh wieder in Kontakt mit anderen Menschen treten, besteht ansonsten das
Risiko, dass sich die Noroviren
weiter ausbreiten“, erläutert Prof.
Dr. med. Andreas Stallmach, Direktor der Klinik für Innere Medizin IV
am Universitätsklinikum Jena. Zu-
dem gelte es, auch im Anschluss
an eine Erkrankung auf sorgfältige
Hygiene zu achten. „Der Körper
scheidet die Viren noch über ein bis
zwei Wochen aus“, so Stallmach.
Werde eine Behandlung in einer
Praxis oder einem Krankenhaus
notwendig, müsse der Patient vorher angemeldet werden.
hil
AMBULANTE WEITERBILDUNG
Förderung kommt voran
Die Verhandlungen über die neuen
Fördermöglichkeiten für die ambulante Weiterbildung sind auf gutem
Weg. Das sagte Dipl.-Med. Regina
Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV),
am 18. Februar KV-on, dem digitalen Webkanal der KBV. „Es sind
Foto: Lopata/axentis.de
KBV-Vorstand
Regina Feldmann sieht die
ambulante Weiterbildung auf
einem guten Weg.
viele Dinge schon ausverhandelt“,
erklärte Feldmann. Sie hoffe, dass
die neue Fördervereinbarung bis Ende des ersten Quartals getroffen sei.
Zurzeit beraten KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Kran-
A 304
kenhausgesellschaft unter Beteiligung des PKV-Verbands und der
Bundesärztekammer darüber, wie
die Vorgaben aus dem Versorgungsstärkungsgesetz umgesetzt werden
können. Es trat im Juli 2015 in
Kraft. Vorgesehen ist unter anderem, dass künftig 7 500 statt bisher
5 000 Stellen in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gefördert
werden. Außerdem sollen erstmals
1 000 Weiterbildungsstellen für angehende „grundversorgende“ Fachärzte gefördert werden. Das Gesetz
nennt hier beispielhaft Kinder-,
Frauen- und Augenärzte. Die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte,
die sich im ambulanten Sektor weiterbilden, soll zudem auf das Niveau im Krankenhaus angehoben
werden.
Jetzt komme es darauf an, die
Einzelheiten für die Förderung der
fachärztlichen Weiterbildung zu definieren, erklärte Feldmann.
HK
PNEUMOKOKKEN-IMPFUNG
Nur noch drei Dosen
Ab sofort erhalten Säuglinge bei
der Pneumokokken-Impfung drei
statt bisher vier Impfstoffdosen.
Darauf hat die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Demnach bekommen Kinder im Alter von zwei und vier Monaten zwei Grundimmunisierungen
sowie mit elf bis 14 Monaten eine
Auffrisch-Impfung. Lediglich für
Frühgeborene empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) wie
bisher vier Impfstoffdosen.
Bereits im November 2015 hatte
der Gemeinsame Bundesausschuss
beschlossen, die SchutzimpfungsRichtlinie bei der Impfung gegen
Pneumokokken entsprechend der
STIKO-Empfehlung
anzupassen.
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der Beschluss nun
offiziell in Kraft getreten.
Die Pneumokokken-Impfung wird
von der STIKO des Robert KochInstituts bereits seit 2006 für alle
Kinder empfohlen. Primäres Ziel
der Impfung ist es, die Zahl von
Pneumokokken-Erkrankungen sowie die daraus entstehenden Folgen, wie Krankenhausaufenthalte,
Behinderung und Tod, zu senken.
Neue Daten zur Wirksamkeit des
kürzeren Impfschemas hatten zu
einer Änderung der Empfehlung
geführt.
Der KBV-Impfflyer im Internet:
http://d.aerzteblatt.de/VV23
hil
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 8 | 26. Februar 2016