AKTUELL NOROVIRUS Maßnahmen gegen die Ausbreitung Sorgfältiges Händewaschen ist eine wichtige Maßnahme bei der Norovirus-Infektion. Foto: picture alliance Auf den richtigen Umgang mit Norovirus-Infektionen weist die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) hin. Fast die Hälfte der 2015 in Deutschland registrierten 89 000 Infektionen fiel auf die Monate Januar bis März. Diese Zahl umfasse nur Fälle, bei denen das Magen-Darm-Virus durch eine Laboruntersuchung nachgewiesen wurde. Die tatsächliche Fallzahl liege höher. Wichtig sind der DGVS zufolge häufiges und sorgfältiges Händewaschen. Erkrankte sollten zudem zwei Tage über das Abklingen der Symptome hinaus zu Hause bleiben. „Wenn Erkrankte zu früh wieder in Kontakt mit anderen Menschen treten, besteht ansonsten das Risiko, dass sich die Noroviren weiter ausbreiten“, erläutert Prof. Dr. med. Andreas Stallmach, Direktor der Klinik für Innere Medizin IV am Universitätsklinikum Jena. Zu- dem gelte es, auch im Anschluss an eine Erkrankung auf sorgfältige Hygiene zu achten. „Der Körper scheidet die Viren noch über ein bis zwei Wochen aus“, so Stallmach. Werde eine Behandlung in einer Praxis oder einem Krankenhaus notwendig, müsse der Patient vorher angemeldet werden. hil AMBULANTE WEITERBILDUNG Förderung kommt voran Die Verhandlungen über die neuen Fördermöglichkeiten für die ambulante Weiterbildung sind auf gutem Weg. Das sagte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am 18. Februar KV-on, dem digitalen Webkanal der KBV. „Es sind Foto: Lopata/axentis.de KBV-Vorstand Regina Feldmann sieht die ambulante Weiterbildung auf einem guten Weg. viele Dinge schon ausverhandelt“, erklärte Feldmann. Sie hoffe, dass die neue Fördervereinbarung bis Ende des ersten Quartals getroffen sei. Zurzeit beraten KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Kran- A 304 kenhausgesellschaft unter Beteiligung des PKV-Verbands und der Bundesärztekammer darüber, wie die Vorgaben aus dem Versorgungsstärkungsgesetz umgesetzt werden können. Es trat im Juli 2015 in Kraft. Vorgesehen ist unter anderem, dass künftig 7 500 statt bisher 5 000 Stellen in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gefördert werden. Außerdem sollen erstmals 1 000 Weiterbildungsstellen für angehende „grundversorgende“ Fachärzte gefördert werden. Das Gesetz nennt hier beispielhaft Kinder-, Frauen- und Augenärzte. Die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte, die sich im ambulanten Sektor weiterbilden, soll zudem auf das Niveau im Krankenhaus angehoben werden. Jetzt komme es darauf an, die Einzelheiten für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung zu definieren, erklärte Feldmann. HK PNEUMOKOKKEN-IMPFUNG Nur noch drei Dosen Ab sofort erhalten Säuglinge bei der Pneumokokken-Impfung drei statt bisher vier Impfstoffdosen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Demnach bekommen Kinder im Alter von zwei und vier Monaten zwei Grundimmunisierungen sowie mit elf bis 14 Monaten eine Auffrisch-Impfung. Lediglich für Frühgeborene empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) wie bisher vier Impfstoffdosen. Bereits im November 2015 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, die SchutzimpfungsRichtlinie bei der Impfung gegen Pneumokokken entsprechend der STIKO-Empfehlung anzupassen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der Beschluss nun offiziell in Kraft getreten. Die Pneumokokken-Impfung wird von der STIKO des Robert KochInstituts bereits seit 2006 für alle Kinder empfohlen. Primäres Ziel der Impfung ist es, die Zahl von Pneumokokken-Erkrankungen sowie die daraus entstehenden Folgen, wie Krankenhausaufenthalte, Behinderung und Tod, zu senken. Neue Daten zur Wirksamkeit des kürzeren Impfschemas hatten zu einer Änderung der Empfehlung geführt. Der KBV-Impfflyer im Internet: http://d.aerzteblatt.de/VV23 hil Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 8 | 26. Februar 2016
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