FACHBEREICH Bundesfamilienkasse THEMATIK Umstellung auf befristete Bescheide Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Vereinheitlichung von Verfahrensweisen setzt die Bundesfamilienkasse beim BVA ab 01.01.2017 Kindergeld künftig nur noch mittels befristeter Bescheide fest. Wird Kindergeld für einen Zeitraum nach einer befristeten Festsetzung begehrt, ist daher grundsätzlich ein Neuantrag zu stellen. Die Umstellung auf befristete Bescheide erfolgt sukzessive: Bestehende Kindergeldbescheide, die unbefristet erstellt worden sind, werden in dieser Form solange weiterlaufen bis es zu einer Aufhebung kommt weil der Anspruchstatbestand weggefallen ist. Um die Kindergeldberechtigten des Bundesministeriums der Verteidigung und aus dem Geschäftsbereich der Bundeswehr auf die geänderte Verfahrensweise hinzuweisen, ist vorgesehen, in den Bezügemitteilungen für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren kinderbezogener Familienzuschlag bzw. deren Gewährung des Besitzstandes Kind wegen Ablauf des Kindergeldbezugs endet, einen entsprechender Hinweis bzw. eine Mitteilung aufzunehmen. Diese Verfahrensweise entspricht der Praxis mit den anderen Kundenbehörden der Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bundesfamilienkasse STAND 21.12.2016 1
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