Bundesfamilienkasse - Bundesverwaltungsamt

FACHBEREICH
Bundesfamilienkasse
THEMATIK
Umstellung auf befristete Bescheide
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Vereinheitlichung von Verfahrensweisen setzt die Bundesfamilienkasse beim
BVA ab 01.01.2017 Kindergeld künftig nur noch mittels befristeter Bescheide fest.
Wird Kindergeld für einen Zeitraum nach einer befristeten Festsetzung begehrt, ist daher
grundsätzlich ein Neuantrag zu stellen.
Die Umstellung auf befristete Bescheide erfolgt sukzessive:
Bestehende Kindergeldbescheide, die unbefristet erstellt worden sind, werden in dieser
Form
solange
weiterlaufen
bis
es
zu
einer
Aufhebung
kommt
weil
der
Anspruchstatbestand weggefallen ist.
Um die Kindergeldberechtigten des Bundesministeriums der Verteidigung und aus dem
Geschäftsbereich der Bundeswehr auf die geänderte Verfahrensweise hinzuweisen, ist
vorgesehen, in den Bezügemitteilungen für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
deren kinderbezogener Familienzuschlag bzw. deren Gewährung des Besitzstandes Kind
wegen Ablauf des Kindergeldbezugs endet, einen entsprechender Hinweis bzw. eine
Mitteilung aufzunehmen. Diese Verfahrensweise entspricht der Praxis mit den anderen
Kundenbehörden der Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesfamilienkasse
STAND 21.12.2016
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