SICHERHEITSDATENBLATT GEMÄß VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH) & 1272/2008 (CLP) 1. 1.1 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS Produktidentifikator Produkttyp GHS Produktidentifikator CAS Nr. Alternative bezeichnungen REACH Registriernr.:. S48** -> S80** (einschliesslich aller Nummern dazwischen) Siehe Teil: 16 Polyvinylchlorid 009002-86-2 PVC, PVC Suspension Nicht anwendbar, da von der Registrierung ausgenommen (Polymer) 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendung(en) Wird sowohl für starre als auch flexible Rohre, Profile, Schaum, Verpackung, Spritzguss, Platten, Folien und Fussbodenbeläge wie auch zur Kabelisolierung /umhüllung verwendet etc. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Unternehmenskennzeichen VYNOVA International Heilig Hartlaan 21 BE-3980 Tessenderlo Belgien +32 13 61 23 00 E-Mail (fachkundige Person) [email protected] ☎ 1.4 Notrufnummer 24 Std/24 Std (BIG-Telefonische Beratung: Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch 24s/24s: +32 14 58 45 45 (BIG) 2. 2.1 ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN Einstufung des Stoffes oder Gemisches Richtlinie 67/548/EWG ind Richtlinie 1999/45/EG Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). 3. 3.1 Stoffe Poly(vinylchlorid) 4.1 4.2 Nicht klassifiziert ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN inhaltsstoffe 4. Nicht klassifiziert %(w/w) CAS Nr. EG -Nr. >99 009002-86-2 - H-Sätze GHS Einstufung - - ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen Patient an die frische Luft bringen, warm halten, ausruhen lassen. Beim Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort ärztlichen Rat einholen. Hautkontakt Haut mit Wasser und Seife abwaschen. Augenkontakt Mindestens 10 Minuten bei gespreizten Lidern mit sauberem Wasser oder Augenwaschlösung ausspülen. Ärztlichen Rat einholen. Verschlucken Kein Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen lassen und Glas Wasser zu trinken geben. Beim Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort ärztlichen Rat einholen. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Kann im Kontakt mit Haut und Augen zu Schürfungen führen. Hohe Staubkonzentration kann reizend auf die Atemwege wirken. Wiederholte Exposition durch Einatmen kann die Lunge schädigen. Überarbeitet: 001 Überarbeitet: 02/11/2015 Seite: 1 / 5 4.3 5. 5.1 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Falls erforderlich, symptomatisch behandeln. Geringe akute Toxizität bei normalen Umgang und Gebrauch. ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Löschmittel Geeignete Löschmittel Wasser, Schaum oder CO2 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Unter normalen Umständen / Bedingungen brennbar aber nicht leicht entzündbar. Bei der Verbrennung oder thermischen Zersetzung entstehen giftige und reizende Dämpfe - HCl, Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid, Brandruß. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Vollschutzanzug tragen. 6. ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Es muß sichergestellt werden, daß die mit der Beseitigung des verschütteten/ausgelaufenen Produkts beauftragten Personen geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. Gegen Staub schützen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Verschüttetes/ausgelaufenes Material eindämmen/eindeichen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Verschüttetes Material sollte durch Industriestaubsauger aufgenommen werden oder mit Wasser angefeuchtet und aufgewischt oder in Abfallbehälter oder Kunstoffsäcke gegeben werden. Für die Entsorgung oder Wiederverwendung in einen Behälter mit Deckel geben. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Teil: 8, 13 6.5 Weitere Informationen Bei Eindringen in Gewässer Polizei oder zuständige Behörde informieren. 7. ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Einatmen hoher Staubkonzentrationen vermeiden. Ausreichende Belüftung/Absaugung vorsehen, sofern der Umgang mit dem Produkt dies erfordert. Staubbildung vermeiden. Staubbildung besonders in der Umgebung elektrischer Einrichtungen und Schaltvorrichtungen vermeiden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Für geeignete Erdung sorgen. Beim Umgang mit dem heißen Produkt: Einatmen hoher Dampfkonzentrationen vermeiden. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Behälter dicht verschlossen halten. Von Hitze und Zündquellen fernhalten. Lagerbehälter ausreichend erden. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 8. 8.1 ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN Zu überwachende Parameter GEFÄHRLICHE INHALTSSTOFFE CAS Nr. PVC (atembarer Staub) 009002-86-2 8 h Mittelwert ppm - 8 h Mittelwert mg/m3 1.5 Kurzzeit grenzwert ppm - Kurzzeit grenzwert mg/m3 - Bemerkungen COM 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Maßnahmen Für ausreichende Absaugung / Belüftung sorgen. Die Konzentration in der Atemluft muß überwacht werden, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Überarbeitet: 001 Überarbeitet: 02/11/2015 Seite: 2 / 5 Persönlicher Schutz Augen-/Gesichtsschutz 9. Bei der Arbeit geeignete Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. Wenn Staubentwicklung wahrscheinlich ist: Dichtschließende Schutzbrille. Hautschutz Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Atemschutz Ist eine Exposition in Konzentrationen wahrscheinlich, welche die Arbeitsschutzgrenzen übersteigen, so sollte eine geeignete Staubschutzmaske getragen werden. Die Auswahl einer geeigneten Staubschutzmaske hängt von der wahrscheinlichen Atmosphärenkonzentration und den Leistungsdaten der Maske ab. Für kurzzeitige Verwendung kann geeignete Staubmaske / Atemfiltergerät mit Filter Typ P ausreichend sein. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form Pulver Farbe weiß Geruch geruchlos Zündtemperatur (Grad C) 450 °C , aber keine selbst erhaltende Flamme Explosionseigenschaften Abgelagerter Staub ist schwer entzündbar und bildet keine selbst erhaltende Flamme. Das Produkt ist als staubexplosionsfähig eingestuft (klasse ST1) - (Schwach Brennbar) Löslichkeit in Wasser Unlöslich Weitere Lösungsmittel Löslich in: Cyclohexanon, Tetrahydrofuran, 1,2-Dichloroethan Spezifisches Gewicht/Dichte 1,4 bei 20 °C 10. ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität Siehe Teil: 10.3 10.2 chemische Stabilität Unter normalen Bedingungen stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Widerstandsfähig gegen Säuren und Laugen bis 60 Grad Celsius, mit Ausnahme von Schwefelsäure (> 90%) und Salpetersäure (> 50%). Oberhalb dieser Temperatur wird das Polymer von stärkeren Säuren angegriffen. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Staubbildung vermeiden. Staubbildung vermeiden. 10.5 Unverträgliche Materialien Siehe Teil: 10.3 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei thermischer Zersetzung werden giftige Dämpfe freigesetzt (HCl, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Brandruß). 11. ABSCHNITT 11: ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen PVC-Pulver kann Spuren von Vinylchlorid enthalten. Siehe Teil 15 Testergebnisse / Daten Akute orale Toxizität Gesundheitsgefährdung durch Verschlucken nicht wahrscheinlich. Hautreizung Kann im Kontakt mit der Haut zu Schürfungen führen. schwere Augenschädigung/-reizung Kann im Kontakt mit dem Auge zu Schürfungen führen. Atemwegsreizung Hohe Staubkonzentration kann reizend auf die Atemwege wirken. Während der Heißverarbeitung abgegebener Dampf kann reizend wirken auf Atemwege. Toxizität bei wiederholter Verabreichung Wiederholte Exposition durch Einatmen kann die Lunge schädigen. Überarbeitet: 001 Überarbeitet: 02/11/2015 Seite: 3 / 5 12. ABSCHNITT 12: UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN 12.1 Toxizität Nicht schädlich für Wasserorganismen. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Fest mit geringer Flüchtigkeit. Produkt ist nahezu vollständig wasserunlöslich. Es gibt keine Hinweise auf eine biologische Abbaubarkeit des Produktes in Wasser. Produkt ist im Boden biologisch nicht abbaubar. 12.3 Bioakkumulationspotential Produkt hat nur geringes Potential zur Bioakkumulation. 12.4 Mobilität im Boden Das Produkt hat keine Mobilität in Böden. 13. 13.1 14. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Verfahren zur Abfallbehandlung Wenn möglich zurückgewinnen. Für die Entsorgung sind die örtlichen behördlichen Vorschriften zu beachten. ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.1 Landtransport 14.2 SEE 14.3 Luft ( ICAO/IATA Kl. ) Kein gefährliches Gut im Sinne der nationalen und internationalen Transportvorschriften. 15. 15.1 ABSCHNITT 15: ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch VYNOVA Typen können Spuren von Vinylchlorid Monomer (VCM) enthalten. VCM ist gasförmig und kann langsam in die Umgebung freigesetzt werden. Diese Emission in die Umgebungsluft einer verarbeitenden Anlage wird nur Spuren von VCM deutlich unter den festgesetzten Grenzwerten ergeben. Bestandsstatus Gelistet in: Australien (AICS), Philippinen (PICCS), Kanada (DSL / NDSL), Stoffverzeichnis von Neuseeland (NZIoC), China (IECSC), Japan (ENCS), Südkorea (KECI), USA (TSCA). WGK: Einstufung nicht wassergefährdend nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 27. Juli 2005 (Anhang 1) 15.2 16. Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Produkt wurde noch keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN Hinweise auf Änderungen Siehe Teil: 9.1 LEGENDE AGW : Arbeitsplatzgrenzwert (Getstoffv, TRGS 900) F : gemessen im Feinstaub G : gemessen im Gesamtstaub H : hautresorptiv WEL : Obwohl der Stoff nicht nach TRGS 900 eingestuft ist, empfehlen wir die Exposition am Arbeitsplatz nach dem UK Standard zu überwachen TLV / TLV-C : Obwohl der Stoff nicht nach TRGS 900 eingestuft ist, empfehlen wir die Exposition am Arbeitsplatz nach dem ACGIH Grenzwert zu überwachen IOELV : Indicative Occupational Exposure Limit Value (EU) Sk : Kann durch die Haut absorbiert werden Sen : Kann Atemwegssensibilisierung hervorrufen Bemerkungen: Produkttyp: S48** --> S80** (**bezieht sich auf Produktionsstätte). ** = 00-09 Beek; Mazingarbe ** = 20-30 Wilhelmshaven Überarbeitet: 001 Überarbeitet: 02/11/2015 Seite: 4 / 5 Weitere Informationen Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrung. Sie stellen keine Eigenschaftszusicherung im rechtlichen Sinne dar. Für Faktoren, die außerhalb unserer Kenntnis und Kontrolle liegen, wird keine Gewähr übernommen. Jeder Anwender hat somit das beabsichigte Einsatzgebiet und den jeweiligen Verwendungszweck unter Berücksichtigung etwaiger spezifischer Besonderheiten in eigener Verantwortung zu prüfen. Freiheit von Patent-, Urheber-, und Gebrauchsmusterschutzrechten kann nicht vorausgesetzt werden. Überarbeitet: GHS03 (DE03) Überarbeitet: Datum: 05/2013 Seite: 5 / 5
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