sicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT
GEMÄß VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH) & 1272/2008 (CLP)
1.
1.1
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
Produktidentifikator
Produkttyp
GHS Produktidentifikator
CAS Nr.
Alternative bezeichnungen
REACH Registriernr.:.
S48** -> S80** (einschliesslich aller Nummern dazwischen) Siehe Teil: 16
Polyvinylchlorid
009002-86-2
PVC, PVC Suspension
Nicht anwendbar, da von der Registrierung ausgenommen (Polymer)
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendung(en)
Wird sowohl für starre als auch flexible Rohre, Profile, Schaum, Verpackung,
Spritzguss, Platten, Folien und Fussbodenbeläge wie auch zur Kabelisolierung /umhüllung verwendet etc.
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Unternehmenskennzeichen
VYNOVA International
Heilig Hartlaan 21
BE-3980 Tessenderlo
Belgien
+32 13 61 23 00
E-Mail (fachkundige Person)
[email protected]
☎
1.4
Notrufnummer
24 Std/24 Std (BIG-Telefonische Beratung: Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch
24s/24s: +32 14 58 45 45 (BIG)
2.
2.1
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Richtlinie 67/548/EWG ind Richtlinie 1999/45/EG
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
3.
3.1
Stoffe
Poly(vinylchlorid)
4.1
4.2
Nicht klassifiziert
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
inhaltsstoffe
4.
Nicht klassifiziert
%(w/w)
CAS Nr.
EG -Nr.
>99
009002-86-2
-
H-Sätze
GHS Einstufung
-
-
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
Patient an die frische Luft bringen, warm halten, ausruhen lassen.
Beim Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort ärztlichen Rat einholen.
Hautkontakt
Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Augenkontakt
Mindestens 10 Minuten bei gespreizten Lidern mit sauberem Wasser oder Augenwaschlösung
ausspülen. Ärztlichen Rat einholen.
Verschlucken
Kein Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen lassen und Glas Wasser zu trinken
geben. Beim Auftreten gesundheitlicher Beschwerden sofort ärztlichen Rat einholen.
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann im Kontakt mit Haut und Augen zu Schürfungen führen.
Hohe Staubkonzentration kann reizend auf die Atemwege wirken.
Wiederholte Exposition durch Einatmen kann die Lunge schädigen.
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Überarbeitet: 02/11/2015
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4.3
5.
5.1
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Falls erforderlich, symptomatisch behandeln.
Geringe akute Toxizität bei normalen Umgang und Gebrauch.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wasser, Schaum oder CO2
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Unter normalen Umständen / Bedingungen brennbar aber nicht leicht entzündbar.
Bei der Verbrennung oder thermischen Zersetzung entstehen giftige und reizende Dämpfe - HCl, Kohlenstoffmonoxid,
Kohlenstoffdioxid, Brandruß.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Vollschutzanzug tragen.
6.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Es muß sichergestellt werden, daß die mit der Beseitigung des verschütteten/ausgelaufenen Produkts beauftragten Personen
geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. Gegen Staub schützen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Verschüttetes/ausgelaufenes Material eindämmen/eindeichen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Verschüttetes Material sollte durch Industriestaubsauger aufgenommen werden oder mit Wasser angefeuchtet und aufgewischt
oder in Abfallbehälter oder Kunstoffsäcke gegeben werden.
Für die Entsorgung oder Wiederverwendung in einen Behälter mit Deckel geben.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Teil: 8, 13
6.5
Weitere Informationen
Bei Eindringen in Gewässer Polizei oder zuständige Behörde informieren.
7.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Einatmen hoher Staubkonzentrationen vermeiden. Ausreichende
Belüftung/Absaugung vorsehen, sofern der Umgang mit dem Produkt dies erfordert. Staubbildung vermeiden. Staubbildung
besonders in der Umgebung elektrischer Einrichtungen und Schaltvorrichtungen vermeiden. Maßnahmen gegen elektrostatische
Aufladungen treffen. Für geeignete Erdung sorgen.
Beim Umgang mit dem heißen Produkt: Einatmen hoher Dampfkonzentrationen vermeiden.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht verschlossen halten. Von Hitze und Zündquellen fernhalten.
Lagerbehälter ausreichend erden. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
8.
8.1
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Zu überwachende Parameter
GEFÄHRLICHE
INHALTSSTOFFE
CAS Nr.
PVC (atembarer Staub)
009002-86-2
8 h Mittelwert
ppm
-
8 h Mittelwert
mg/m3
1.5
Kurzzeit
grenzwert
ppm
-
Kurzzeit
grenzwert
mg/m3
-
Bemerkungen
COM
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Maßnahmen
Für ausreichende Absaugung / Belüftung sorgen.
Die Konzentration in der Atemluft muß überwacht werden, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.
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Persönlicher Schutz
Augen-/Gesichtsschutz
9.
Bei der Arbeit geeignete Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
Wenn Staubentwicklung wahrscheinlich ist: Dichtschließende Schutzbrille.
Hautschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
Atemschutz
Ist eine Exposition in Konzentrationen wahrscheinlich, welche die Arbeitsschutzgrenzen
übersteigen, so sollte eine geeignete Staubschutzmaske getragen werden. Die Auswahl einer
geeigneten Staubschutzmaske hängt von der wahrscheinlichen Atmosphärenkonzentration
und den Leistungsdaten der Maske ab. Für kurzzeitige Verwendung kann geeignete
Staubmaske / Atemfiltergerät mit Filter Typ P ausreichend sein.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form
Pulver
Farbe
weiß
Geruch
geruchlos
Zündtemperatur (Grad C)
450 °C , aber keine selbst erhaltende Flamme
Explosionseigenschaften
Abgelagerter Staub ist schwer entzündbar und bildet keine selbst erhaltende Flamme.
Das Produkt ist als staubexplosionsfähig eingestuft (klasse ST1) - (Schwach Brennbar)
Löslichkeit in Wasser
Unlöslich
Weitere Lösungsmittel
Löslich in: Cyclohexanon, Tetrahydrofuran, 1,2-Dichloroethan
Spezifisches Gewicht/Dichte
1,4 bei 20 °C
10.
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1
Reaktivität
Siehe Teil: 10.3
10.2
chemische Stabilität
Unter normalen Bedingungen stabil.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Widerstandsfähig gegen Säuren und Laugen bis 60 Grad Celsius, mit Ausnahme von Schwefelsäure (> 90%) und Salpetersäure
(> 50%). Oberhalb dieser Temperatur wird das Polymer von stärkeren Säuren angegriffen.
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Staubbildung vermeiden. Staubbildung vermeiden.
10.5
Unverträgliche Materialien
Siehe Teil: 10.3
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei thermischer Zersetzung werden giftige Dämpfe freigesetzt (HCl, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Brandruß).
11.
ABSCHNITT 11: ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
PVC-Pulver kann Spuren von Vinylchlorid enthalten. Siehe Teil 15
Testergebnisse / Daten
Akute orale Toxizität
Gesundheitsgefährdung durch Verschlucken nicht wahrscheinlich.
Hautreizung
Kann im Kontakt mit der Haut zu Schürfungen führen.
schwere Augenschädigung/-reizung
Kann im Kontakt mit dem Auge zu Schürfungen führen.
Atemwegsreizung
Hohe Staubkonzentration kann reizend auf die Atemwege wirken.
Während der Heißverarbeitung abgegebener Dampf kann reizend wirken auf
Atemwege.
Toxizität bei wiederholter
Verabreichung
Wiederholte Exposition durch Einatmen kann die Lunge schädigen.
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12.
ABSCHNITT 12: UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN
12.1
Toxizität
Nicht schädlich für Wasserorganismen.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Fest mit geringer Flüchtigkeit. Produkt ist nahezu vollständig wasserunlöslich.
Es gibt keine Hinweise auf eine biologische Abbaubarkeit des Produktes in Wasser. Produkt ist im Boden biologisch nicht
abbaubar.
12.3
Bioakkumulationspotential
Produkt hat nur geringes Potential zur Bioakkumulation.
12.4
Mobilität im Boden
Das Produkt hat keine Mobilität in Böden.
13.
13.1
14.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Verfahren zur Abfallbehandlung
Wenn möglich zurückgewinnen. Für die Entsorgung sind die örtlichen behördlichen Vorschriften zu beachten.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1
Landtransport
14.2
SEE
14.3
Luft ( ICAO/IATA Kl. )
Kein gefährliches Gut im Sinne der nationalen und internationalen Transportvorschriften.
15.
15.1
ABSCHNITT 15: ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
VYNOVA Typen können Spuren von Vinylchlorid Monomer (VCM) enthalten. VCM ist gasförmig und kann langsam in die
Umgebung freigesetzt werden. Diese Emission in die Umgebungsluft einer verarbeitenden Anlage wird nur Spuren von VCM
deutlich unter den festgesetzten Grenzwerten ergeben.
Bestandsstatus
Gelistet in: Australien (AICS), Philippinen (PICCS), Kanada (DSL / NDSL), Stoffverzeichnis von Neuseeland (NZIoC), China
(IECSC), Japan (ENCS), Südkorea (KECI), USA (TSCA).
WGK: Einstufung nicht wassergefährdend nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 27. Juli 2005
(Anhang 1)
15.2
16.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Produkt wurde noch keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Hinweise auf Änderungen
Siehe Teil: 9.1
LEGENDE
AGW
: Arbeitsplatzgrenzwert (Getstoffv, TRGS 900)
F
: gemessen im Feinstaub
G
: gemessen im Gesamtstaub
H
: hautresorptiv
WEL
: Obwohl der Stoff nicht nach TRGS 900 eingestuft ist, empfehlen wir die Exposition am Arbeitsplatz nach dem
UK Standard zu überwachen
TLV / TLV-C : Obwohl der Stoff nicht nach TRGS 900 eingestuft ist, empfehlen wir die Exposition am Arbeitsplatz nach dem
ACGIH Grenzwert zu überwachen
IOELV
: Indicative Occupational Exposure Limit Value (EU)
Sk
: Kann durch die Haut absorbiert werden
Sen
: Kann Atemwegssensibilisierung hervorrufen
Bemerkungen: Produkttyp: S48** --> S80** (**bezieht sich auf Produktionsstätte).
** = 00-09 Beek; Mazingarbe
** = 20-30 Wilhelmshaven
Überarbeitet: 001
Überarbeitet: 02/11/2015
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Weitere Informationen
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrung. Sie stellen keine
Eigenschaftszusicherung im rechtlichen Sinne dar. Für Faktoren, die außerhalb unserer Kenntnis und Kontrolle liegen, wird
keine Gewähr übernommen. Jeder Anwender hat somit das beabsichigte Einsatzgebiet und den jeweiligen Verwendungszweck
unter Berücksichtigung etwaiger spezifischer Besonderheiten in eigener Verantwortung zu prüfen. Freiheit von Patent-, Urheber-,
und Gebrauchsmusterschutzrechten kann nicht vorausgesetzt werden.
Überarbeitet: GHS03 (DE03)
Überarbeitet: Datum: 05/2013
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