Vertrag zugunsten Dritter und gem. §§ 328 und 331 BGB Zwischen der Mietergenossenschaft Unionplatz Tiergarten eG, Unionstraße 6A, 10551 Berlin und dem Mitglied Nr.: Name: wohnhaft in wird vereinbart, dass im Falle des Ausscheidens der Genossin / des Genossen aus der Genossenschaft durch Tod Frau / Herr geboren am wohnhaft in die Auszahlung des dann fälligen Auseinandersetzungsguthabens fordern kann. Die Genossin / der Genosse behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu ändern oder aufzuheben. Begehrt das Mitglied die Aufhebung dieses Vertrages zugunsten Dritter, muss es dies gegenüber der Mietergenossenschaft Unionplatz Tiergarten eG schriftlich erklären. Begehrt das Mitglied die Änderung dieses Vertrages zugunsten Dritter, muss ein neuer Vertrag zugunsten Dritter erstellt werden, welcher grundsätzlich ebenso von der begünstigten Person gegenzuzeichnen ist. Berlin, den Unterschrift Mitglied Unterschrift Begünstigter Mietergenossenschaft Unionplatz Tiergarten eG ‐ Vorstand ‐
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