Finanzpositionen für Forschungsvorhaben aus Zuweisungen Dritter (National) Einnahmen Einnahmen aus Auftragsforschungen der Institute und Seminare 282 04 02 01 282 02 Beiträge des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft 282 05 Beiträge Dritter für Stiftungsprofessuren 282 11 Zuschüsse der Volkswagenstiftung 119 124 Nutzungsentgelte, Kostenbeiträge Dritter u. ä. im Rahmen v. Projekten bei TG 62 Beiträge Dritter für besondere Forschungsvorhaben / Projekte bei TG 62 Die Sollstellung (Annahmeanordnung) zu dem jeweiligen Projekt wird zentral durch das Sachgebiet Drittmittelverwaltung (F 112) veranlasst. Die Zahlungsanforderung erfolgt durch die Projektleitung über F 112 , bitte das Kassenzeichen nicht vergessen! Ausgaben 422 62 Bezüge der planmässigen Beamtinnen und Beamten - Stiftungsprofessuren- 427 62 Beschäftigungsentgelte an Aushilfskräfte und Vergütungen für wiss. Hilfskräfte 428 62 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 429 62 Nicht aufteilbare Personalausgaben 511 62 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, s 514 62 Verbrauchsmittel 527 62 Reisekostenvergütungen 533 62 Fremdleistungen, Vertr. freie Mitarbeit, Dienstleistungen, etc. 547 62 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 681 62 Stipendien 685 62 Zuwendungen an Dritte 812 62 Erwerb von apparativer Ausstattung, Geräten und Einrichtungsgegenständen Die Anweisungen zulasten der Personalkostentitel dürfen grundsätzlich nur aus dem Geschäftsbereich Personal, bzw. für 427 62 von den dezentral befugten Stellen über das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein (DLZP) erfolgen. Ausgaben dürfen nur im Rahmen der bewilligten Mittel für das jeweilige Projekt unter Angabe des Buchungsabschnitts (BA) und der Finanzstelle getätigt werden.
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