Finanzpositionen für Projekte aus Zuweisungen Dritter National

Finanzpositionen für Forschungsvorhaben aus Zuweisungen Dritter (National)
Einnahmen
Einnahmen aus Auftragsforschungen der Institute und Seminare
282
04
02
01
282
02
Beiträge des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft
282
05
Beiträge Dritter für Stiftungsprofessuren
282
11
Zuschüsse der Volkswagenstiftung
119
124
Nutzungsentgelte, Kostenbeiträge Dritter u. ä. im Rahmen v. Projekten bei TG 62
Beiträge Dritter für besondere Forschungsvorhaben / Projekte bei TG 62
Die Sollstellung (Annahmeanordnung) zu dem jeweiligen Projekt wird zentral durch das Sachgebiet Drittmittelverwaltung (F 112) veranlasst.
Die Zahlungsanforderung erfolgt durch die Projektleitung über F 112 , bitte das Kassenzeichen nicht vergessen!
Ausgaben
422
62
Bezüge der planmässigen Beamtinnen und Beamten - Stiftungsprofessuren-
427
62
Beschäftigungsentgelte an Aushilfskräfte und Vergütungen für wiss. Hilfskräfte
428
62
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
429
62
Nicht aufteilbare Personalausgaben
511
62
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, s
514
62
Verbrauchsmittel
527
62
Reisekostenvergütungen
533
62
Fremdleistungen, Vertr. freie Mitarbeit, Dienstleistungen, etc.
547
62
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
681
62
Stipendien
685
62
Zuwendungen an Dritte
812
62
Erwerb von apparativer Ausstattung, Geräten und Einrichtungsgegenständen
Die Anweisungen zulasten der Personalkostentitel dürfen grundsätzlich nur aus dem Geschäftsbereich
Personal, bzw. für 427 62 von den dezentral befugten Stellen über das Dienstleistungszentrum Personal des
Landes Schleswig-Holstein (DLZP) erfolgen.
Ausgaben dürfen nur im Rahmen der bewilligten Mittel für das jeweilige Projekt unter Angabe des Buchungsabschnitts (BA) und der
Finanzstelle getätigt werden.