Medieninformation Moore Stephens City Treuhand Verwertung ausländischer Verluste wird erschwert Ab dem Veranlagungsjahr 2015 werden in Österreich geltend gemachte Verluste ausländischer Betriebsstätten spätestens nach drei Jahren automatisch nachversteuert. Die neue Regelung gilt allerdings nur für Länder, mit denen kein Abkommen zur umfassenden Amtshilfe besteht. Wien, Mai 2015; Verluste ausländischer Betriebsstätten österreichischer Unternehmen können im Inland genutzt werden, um den hier zu versteuernden Gewinn zu mindern. Was die Nachversteuerung betrifft, galt bisher: Erst wenn der im Ausland erwirtschaftete Verlust mit einem später ebendort erzielten Gewinn als Verlustvortrag gegenverrechnet wurde, musste er in Österreich nachversteuert werden. Ab dem Veranlagungsjahr 2015 findet diese Nachversteuerung zwingend und automatisch spätestens nach drei Jahren statt – selbst wenn der geltend gemachte Verlust bis dahin im Ausland noch nicht ausgeglichen und dadurch verwertet wurde. Kriterium: umfassende Amtshilfe Die Regelung gilt für alle Länder, mit denen Österreich kein Abkommen zur umfassenden Amtshilfe hat. Dazu zählen derzeit: Weißrussland, China, Iran, Kasachstan (bis 31.07.2015), Kirgisistan, Kuba, Kuwait, Malaysia, Mongolei, Nepal, Pakistan, Russische Föderation (bis 30.06.2015) und Usbekistan. Nicht betroffen sind Staaten, die - mit Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) inkl. der sogenannten „großen Auskunftsklausel“ abgeschlossen haben - ein eigenes Informationsaustauschabkommen abgeschlossen haben (TIEA – Tax Information Exchange Agreement) - das multilaterale OECD-Amtshilfeabkommen ratifiziert haben. Die Länder, mit denen Österreich umfassende Amtshilfe betreibt, sind auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen aufgelistet. Inkonsequente Berechnungsmethode Der im Ausland entstandene Verlust ist nach österreichischem Recht umzurechnen. Ergibt sich daraus eine höhere Summe als nach der ausländischen Berechnungsmethode, so darf dennoch maximal der Betrag gemäß ausländischer Berechnungsmethode herangezogen werden. Diese Regelung betrifft ausländische Betriebsstätten in allen Ländern – auch jenen, mit denen umfassende Amtshilfe besteht sowie EU-Staaten. Pionierarbeit wird erschwert Gleichzeitig wurde auch die Möglichkeit der Gruppenbesteuerung auf Staaten eingeschränkt, die Mitglied der EU sind oder mit denen umfassende Amtshilfe besteht. Ausländische Körperschaften in anderen Ländern gehören seit 1. 1. 2015 steuerlich nicht mehr zur Unternehmensgruppe. Die neue Regelung verschlechtert die steuerliche Situation von Unternehmen, die in China, Russland bzw. den anderen genannten Ländern tätig sind und teilweise Pionierarbeit leisten. Die wirtschaftliche Entwicklung und der Aufbau stabiler Marktpräsenz werden erschwert – für die zukünftige Exportstärke der österreichischen Industrie ist die Maßnahme daher nachteilig. Seite 1 von 2 Medieninformation Moore Stephens City Treuhand Über Moore Stephens City Treuhand Moore Stephens ist ein weltweit tätiges Netzwerk von Wirtschaftsprüfern und Beratern. Die Mitgliedsfirmen sind rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Partnerunternehmen der Moore Stephens International Limited (MSIL) mit Sitz in London. Die Assoziation besteht aus 307 Partnerkanzleien mit 667 Büros in 105 Ländern. Die österreichische Partnerkanzlei Moore Stephens City Treuhand wurde 1981 gegründet und ist seit 1998 Teil des internationalen Netzwerks. In den beiden Standorten Wien und Krems sind zusammen rund 100 Mitarbeiter, sechs Steuerberater und neun Wirtschaftsprüfer tätig, zwölf davon als Partner. Moore Stephens City Treuhand ist spezialisiert auf Wirtschaftsprüfung, Wirtschaftsservice, Steuerberatung, Gutachten und Corporate Finance. Diese Leistungen erbringt das Unternehmen hauptsächlich für Familienunternehmen, die Öffentliche Hand, Industrie und Gewerbe sowie Vereine und Stiftungen. Unternehmenskontakt: Moore Stephens City Treuhand GmbH Mag. Florian Würth 1015 Wien, Kärntner Ring 5-7 T: 01 531 74-0 E: [email protected] Medienbetreuung: bma communications competence Mag. Mathias Miller-Aichholz 1030 Wien, Am Heumarkt 11 M: 0676 738 08 09 E: [email protected] Seite 2 von 2
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