lesen - Moore Stephens City Treuhand

Medieninformation
Registrierkassenpflicht: Viele EPUs können mit Ende des 1.
Quartals durchatmen
Zahlreiche UVA-Vierteljahreszahler müssen frühestens ab 1. Juli 2016 eine
Registrierkasse besitzen und nicht schon per 1. Mai 2016
•
•
Für die Registrierkassenpflicht ist der Umsatz 2016 maßgeblich. Werden die relevanten
Umsatzgrenzen im ersten Quartal 2016 nicht erreicht, dann kann man mit der Anschaffung
einer Registrierkasse warten.
Da viele Einzelunternehmer ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) nur quartalsweise
durchführen und im ersten Quartal unter den relevanten Umsatzgrenzen liegen, verschiebt
sich die Registrierkassenpflicht entweder auf Juli oder sogar auf Oktober 2016.
UVA-Vierteljahreszahler mit geringen Umsätzen können (noch) warten
„Die verpflichtende Nutzung der Registrierkasse besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach
Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Umsatzgrenzen erstmals überschritten wurden“,
erklärt Mag. Werner Braun, Geschäftsführer von Moore Stephens City Treuhand. „Wird die
Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise gemacht und wird damit die Umsatzgrenze im März 2016
erreicht, dann besteht die Registrierkassenpflicht ab Juli 2016. Wird sie hingegen erst im Juni erreicht,
dann verschiebt sich die Registrierkassenpflicht auf Oktober 2016“, so Werner Braun weiter.
Folgende Tabelle zeigt, ab wann die Registrierkassenpflicht besteht:
monatlicher Voranmeldungszeitraum +
Umsatzgrenze bereits im Jänner 2016 erreicht:
Monatlicher Voranmeldungszeitraum +
Umsatzgrenze erst im Februar 2016 erreicht:
quartalsweiser Voranmeldungszeitraum +
Umsatzgrenze im März 2016 erreicht:
quartalsweiser Voranmeldungszeitraum +
Umsatzgrenze im Juni 2016 erreicht:
quartalsweiser Voranmeldungszeitraum +
Umsatzgrenze im September 2016 erreicht:
Registrierkassenpflicht ab Mai 2016
Registrierkassenpflicht ab Juni 2016
Registrierkassenpflicht ab Juli 2016
Registrierkassenpflicht ab Oktober
2016
Registrierkassenpflicht ab Jänner 2017
Umsatzgrenzen 2016 bestimmen über Registrierkassenpflicht
Alle Unternehmen, die ab Jänner 2016 die relevanten Umsatzgrenzen von EUR 15.000,- und mehr als
EUR 7.500,- Barumsätze erreicht haben, müssen ab Mai 2016 eine Registrierkasse nutzen. Viele
Einzelunternehmen erreichen diese Grenze jedoch weder im Jänner noch im ersten Quartal 2016 – für
diese verschiebt sich die Verpflichtung entsprechend.
Umsatzsteuervoranmeldung: quartalsweise oder monatlich?
Übersteigen die Umsätze eines Unternehmens im vorhergehenden Kalenderjahr die Grenze von EUR
30.000,-, dann müssen sie ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich beim Finanzamt einreichen.
Alle Unternehmen, deren Umsätze EUR 100.000,- überschritten haben, müssen ihre
Umsatzsteuervoranmeldung jedoch monatlich bekanntgeben.
Zur Person Mag. Werner Braun
Werner Braun trat nach dem Studium der Betriebswirtschaft in den Berufsstand ein und ist als
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter
Sachverständiger sowie Unternehmensberater tätig. Seit 1998 ist er Geschäftsführer der Moore
Stephens City Treuhand. Seine Spezialgebiete sind die Gründungsberatung, Unternehmensnachfolge
und -bewertung sowie Rechtsformoptimierung. Werner Braun übt in der Vereinigung Österreichischer
Wirtschaftstreuhänder seit 2005 die Funktion des Landesobmanns für Wien aus, darüber hinaus ist er
Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Medieninformation
Fotohinweis: Abdruck honorarfrei, Fotocredit: Moore Stephens City Treuhand
Über Moore Stephens City Treuhand
Moore Stephens ist ein weltweit tätiges Netzwerk von Wirtschaftsprüfern und Beratern. Die
Mitgliedsfirmen sind rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Partnerunternehmen der Moore
Stephens International Limited (MSIL) mit Sitz in London. Die Assoziation besteht aus 300
Partnerkanzleien mit 657 Büros in 106 Ländern.
Die österreichische Partnerkanzlei Moore Stephens City Treuhand wurde 1981 gegründet und ist seit
1998 Teil des internationalen Netzwerks. In den beiden Standorten Wien und Krems sind zusammen
rund 100 Mitarbeiter, davon sieben Steuerberater und zehn Wirtschaftsprüfer tätig, 12 sind Partner der
Kanzlei. Moore Stephens City Treuhand ist spezialisiert auf Wirtschaftsprüfung, EU-Förderprüfung,
Wirtschaftsservice, Steuerberatung, Gutachten und Corporate Finance. Diese Leistungen erbringt das
Unternehmen hauptsächlich für Familienunternehmen, die Öffentliche Hand, Industrie und Gewerbe
sowie Vereine und Stiftungen.
Rückfragehinweis:
Moore Stephens City Treuhand GmbH
Mag. Alexandra Zotter
1015 Wien, Kärntner Ring 5-7
T: 01 531 74-0
E: [email protected]