Medieninformation Registrierkassenpflicht: Viele EPUs können mit Ende des 1. Quartals durchatmen Zahlreiche UVA-Vierteljahreszahler müssen frühestens ab 1. Juli 2016 eine Registrierkasse besitzen und nicht schon per 1. Mai 2016 • • Für die Registrierkassenpflicht ist der Umsatz 2016 maßgeblich. Werden die relevanten Umsatzgrenzen im ersten Quartal 2016 nicht erreicht, dann kann man mit der Anschaffung einer Registrierkasse warten. Da viele Einzelunternehmer ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) nur quartalsweise durchführen und im ersten Quartal unter den relevanten Umsatzgrenzen liegen, verschiebt sich die Registrierkassenpflicht entweder auf Juli oder sogar auf Oktober 2016. UVA-Vierteljahreszahler mit geringen Umsätzen können (noch) warten „Die verpflichtende Nutzung der Registrierkasse besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Umsatzgrenzen erstmals überschritten wurden“, erklärt Mag. Werner Braun, Geschäftsführer von Moore Stephens City Treuhand. „Wird die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise gemacht und wird damit die Umsatzgrenze im März 2016 erreicht, dann besteht die Registrierkassenpflicht ab Juli 2016. Wird sie hingegen erst im Juni erreicht, dann verschiebt sich die Registrierkassenpflicht auf Oktober 2016“, so Werner Braun weiter. Folgende Tabelle zeigt, ab wann die Registrierkassenpflicht besteht: monatlicher Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze bereits im Jänner 2016 erreicht: Monatlicher Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze erst im Februar 2016 erreicht: quartalsweiser Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze im März 2016 erreicht: quartalsweiser Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze im Juni 2016 erreicht: quartalsweiser Voranmeldungszeitraum + Umsatzgrenze im September 2016 erreicht: Registrierkassenpflicht ab Mai 2016 Registrierkassenpflicht ab Juni 2016 Registrierkassenpflicht ab Juli 2016 Registrierkassenpflicht ab Oktober 2016 Registrierkassenpflicht ab Jänner 2017 Umsatzgrenzen 2016 bestimmen über Registrierkassenpflicht Alle Unternehmen, die ab Jänner 2016 die relevanten Umsatzgrenzen von EUR 15.000,- und mehr als EUR 7.500,- Barumsätze erreicht haben, müssen ab Mai 2016 eine Registrierkasse nutzen. Viele Einzelunternehmen erreichen diese Grenze jedoch weder im Jänner noch im ersten Quartal 2016 – für diese verschiebt sich die Verpflichtung entsprechend. Umsatzsteuervoranmeldung: quartalsweise oder monatlich? Übersteigen die Umsätze eines Unternehmens im vorhergehenden Kalenderjahr die Grenze von EUR 30.000,-, dann müssen sie ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich beim Finanzamt einreichen. Alle Unternehmen, deren Umsätze EUR 100.000,- überschritten haben, müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldung jedoch monatlich bekanntgeben. Zur Person Mag. Werner Braun Werner Braun trat nach dem Studium der Betriebswirtschaft in den Berufsstand ein und ist als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger sowie Unternehmensberater tätig. Seit 1998 ist er Geschäftsführer der Moore Stephens City Treuhand. Seine Spezialgebiete sind die Gründungsberatung, Unternehmensnachfolge und -bewertung sowie Rechtsformoptimierung. Werner Braun übt in der Vereinigung Österreichischer Wirtschaftstreuhänder seit 2005 die Funktion des Landesobmanns für Wien aus, darüber hinaus ist er Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Medieninformation Fotohinweis: Abdruck honorarfrei, Fotocredit: Moore Stephens City Treuhand Über Moore Stephens City Treuhand Moore Stephens ist ein weltweit tätiges Netzwerk von Wirtschaftsprüfern und Beratern. Die Mitgliedsfirmen sind rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Partnerunternehmen der Moore Stephens International Limited (MSIL) mit Sitz in London. Die Assoziation besteht aus 300 Partnerkanzleien mit 657 Büros in 106 Ländern. Die österreichische Partnerkanzlei Moore Stephens City Treuhand wurde 1981 gegründet und ist seit 1998 Teil des internationalen Netzwerks. In den beiden Standorten Wien und Krems sind zusammen rund 100 Mitarbeiter, davon sieben Steuerberater und zehn Wirtschaftsprüfer tätig, 12 sind Partner der Kanzlei. Moore Stephens City Treuhand ist spezialisiert auf Wirtschaftsprüfung, EU-Förderprüfung, Wirtschaftsservice, Steuerberatung, Gutachten und Corporate Finance. Diese Leistungen erbringt das Unternehmen hauptsächlich für Familienunternehmen, die Öffentliche Hand, Industrie und Gewerbe sowie Vereine und Stiftungen. Rückfragehinweis: Moore Stephens City Treuhand GmbH Mag. Alexandra Zotter 1015 Wien, Kärntner Ring 5-7 T: 01 531 74-0 E: [email protected]
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