Bebauungsplan Nr. 93 "Max-Ernst-Straße" Stadt Schifferstadt

C.
A.
1.
Im Allgemeinen Wohngebiet sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen
WA
Hinweise
Bolzplatz
Angrenzend an das Planungsgebiet besteht ein Bolzplatz.
BauGB:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414),
BauNVO:
Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl.
Allgemeines Wohngebiet
2.
2.1
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)
hinzunehmen.
Denkmalschutz
Baugrenze
nachzuweisen.
bis:
Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes zu beachten. Die Erdarbeiten
2.2
ergeben.
3.
WA1
3.1
WA2
sichern.
Grundwasser
bis:
3.2
Bestimmungen der DIN 1054 (Baugrund) zu beachten.
WA3
4.
WA4
BauGB)
4.1
St
3
2.
3
Bauwasserhaltung
Stellungnahmen wurde in der Sitzung am
Beschluss gefasst.
Die Benachrichtigung der Einsender erfolgte am
4.2
O.M.
15
2.
3
2
5.5
Bodenschutz
_____________________________
Ilona Volk
3
6.
2
3 5.5
15
3
Verkehrsberuhigter Bereich
3
2.3
F
2
St
3
2
Die in der Planzeichnung festgesetzten Baumpflanzungen sind dauerhaft zu
Schifferstadt, den
Plangebiet
______________________________
Ilona Volk
Laubbaum, vorzugsweise der Arten Spitzahorn, Eiche, Mehlbeere, Bergahorn
F
15
versickerung und zur Regelung des Wasserabflusses grenzen, ist das
St
3
3
einzuleiten.
3
5.5
3
St
B.
2
15
3
2
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
88 LBauO)
8.
St
9.0
8.1
0
3
Regenwasserbewirtschaftung
7.2
11
Schifferstadt, den
6
2
und die Regelung des Wasserabflusses
5
St
2
5
5
3
2.3
St
3
8.3
3
3 2.
3
0
9.0
3
8.4
3
2
3
______________________________
Ilona Volk
zur Niederschlagswasserversickerung und zur Regelung des Wasserabflusses
3
2
5
4.7
F
oder Befahren durch Baustellenfahrzeuge verdichtet wird. Gegebenenfalls sind
2.3
3
3
8.5
3
Hauptfirstrichtung
8.6
Die Breite der einzelnen Dachaufbauten, Nebengiebel bzw. Dacheinschnitte
auf Kosten des Verursachers zu beheben.
3
C. Sonstige Festsetzungen
Bebauungsplan
- Entwurf
U:\ACADJOBS\1238\BP_Entwurf\E-BP_2015_05.dwg
Vi
JS
103/43
PLAN NR.
1238
DATUM MASSTB
20
Bebauungsplan Nr. 93
BEARB. PROJ.NR.
D. Hinweise
9.3
GEZ.
Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen
Stadt Schifferstadt
BL.GR.
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen
BAUH.
Einfriedungen darf allseitig nicht mehr als 0,3 m betragen.
9.2
PROJEKT
Bebauungsplangrenze
BAUH.
9.
9.1
PLAN
3
7
TEL 0621/54 50 31-34 * FAX 0621/ 54 50 35
e - Mail : info @ piske . com
3
der Mulde soll 25 - 30 cm betragen. Sie sollen eine mit Rasen oder
Bodendeckern bepflanzte Oberbodenschicht von mindestens 30 cm erhalten.
8.2
15
STADTPLANER *ARCHITEKTEN * INGENIEURE
4.7
7
kombinierten Gasbrennwert- Pellet-Heizanlage vorgesehen. Zur Unterbringung
herzustellen und bei Abgang zu ersetzen.
15
3
7.
7.1
3
2.3
2
3
5.5 3
9. Der Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt und
festgesetzt.
15
2.3
3
RAUM * STADT * LANDSCHAFT * UMWELT
2
Schifferstadt, den
5.
3
3
3
3
3
5.5
BP
1:1000
Mai
2015