Zentrale Impfstelle der KV Berlin Ablauforganisation Aufnahme und Übergabe des Impflings durch das LAGeSo - der Impfling wird zur Zentralen Impfstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, Turmstr. 21, Haus M, 1. Etage - in 10559 Berlin geschickt. Ein Aufzug führt in den Vorraum der Zentralen Impfstelle - hier befindet sich auch der Empfangsschalter. Dieser ist mit einer Verwaltungskraft des LAGeSo besetzt. Wachschutz und Toilettenräume befinden sich ebenfalls in diesem Vorraum. 1. Die Verwaltungskraft des LAGeSo händigt dem Impfling die Impfaufklärungsbögen (möglichst in der Sprache des Impflings) aus. 2. Die Verwaltungskraft des LAGeSo händigt dem Impfling den bereits ausgefüllten Impfausweis aus. Einzutragen sind: Name, Vorname des Impflings, Geburtsdatum (und ggf. der Wohnort auf dem Deckblatt). Darüber hinaus fertigt die Verwaltungskraft eine Kopie des Originals des grünen Scheins und übergibt diese und das Original an den Impfling. 3. Die Verwaltungskraft des LAGeSo übergibt den Impfling an den Sprachmittler, der den Aufklärungsbogen erläutert und sich die Impfaufklärung mit Unterschrift des Asylsuchenden bestätigen lässt. In der Zentralen Impfstelle stehen 5 kleine Räume für die Impfberatung durch die Sprachmittler zur Verfügung. Der Sprachmittler begleitet den Impfling zum Impfraum der Zentralen Impfstelle. Sofern in der Zentralen Impfstelle kein Sprachmittler für die Sprache des jeweiligen Impflings anwesend ist, wird die Verwaltungskraft diesen beim LAGeSo anfordern. Die Verwaltungskraft führt eine Patientenliste für interne Zwecke mit dem Namen, Geburtsdatum und Herkunftsland. Übernahme und Impfung des Impflings durch die Zentrale Impfstelle 4. Durch den Arzt bzw. die Assistenz der Zentralen Impfstelle erfolgt unter Hilfestellung des Sprachmittlers: Beratung zu Infektionskrankheiten und Impfungen entsprechend STlKO-Empfehlungen für alle Altersgruppen, Abklärung von Vorerkrankungen, symptombezogene Untersuchung und Dokumentation, Impfanamnese, Impfindikationsstellung, abschließende Klärung, ob der Impfling die Impfaufklärung verstanden hat und Kontrolle der durch den Sprachmittler vorgenommenen Dokumentation inkl. Einverständniserklärung bzw. Ablehnung des Impflings bzw. der Eltern, Durchführung der Impfung. 5. Eintragung der durchgeführten Impfungen in den Impfausweis durch Einkleben des Impfetiketts, Impfstempel der Zentralen Impfstelle und Unterschrift des Impfarztes. Der Impfausweis wird danach an den Impfling übergeben. 6. Dokumentation der Leistungen inkl. Aufkleben des 2. Impfetiketts auf der vorbereiteten Kopie des grünen Scheins (Format DIN A4, siehe Anlage Abrechnungshinweise) mit Stempel des Arztes und Unterschrift. Diese wird für die Quartalsabrechnung benötigt. 1 7. Erstellung von 2 Kopien dieses Scheins - 1 Exemplar für die Verwaltungskraft am Empfang (LAGeSo benötigt eine Dokumentation) und 1 Kopie für den Arzt mit 10-jähriger Aufbewahrungspflicht. Impfsystematik Es werden maximal 2 Injektionen verabreicht. Auffrischungs- und Folgeimpfungen werden über die Vertragsarztpraxen vorgenommen. Wenn kein Impfstatus festgestellt werden kann, gilt der Impfling als ungeimpft. Somit würde bei Erwachsenen zunächst TD und MMR geimpft werden. Ist eine MMRImpfung bekannt, würde TD und IPV geimpft werden. Ist eine TD-Impfung bekannt, würde MMR und IPV geimpft werden. Bitte Informieren Sie sich anhand der beigefügten Informationen über die STIKOempfohlenen Impfungen insbesondere bei Kindern. Bei Kindern mit unbekanntem Impfstatus in einem Alter von 9 - 36 Monaten wird beispielsweise zunächst DTaP-IPV-Hib-HepB und MMR geimpft. Sollte eine DTaP-IPV-Hib-HepB-Impfung bekannt sein (zweifelsfrei nachgewiesen z.B. durch einen vorliegenden Impfausweis), würde stattdessen eine Varizellen-Impfung durchgeführt. Bitte beachten Sie: Abweichend vom Verfahren bei erwachsenen Asylantragstellern erhalten unbegleitete jugendliche Asylantragsteller einen weißen AOK J Schein. Ohne Zustimmung eines Vormundes dürfen die jugendlichen Asylbewerber nicht geimpft werden. Somit wird für die Zentrale Impfstelle festgestellt, dass unbegleitete Jugendliche in der Impfstelle nicht geimpft werden dürfen. Sollte sich an dieser Vorgehensweise etwas ändern, werden wir Sie umgehend informieren. Notfälle bei Impfreaktionen Bei Notfällen ist umgehend der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzufordern. In der Zentralen Impfstelle werden für Notfälle folgende Notfallmedikamente vorgehalten: Aspirin i.v. 500 mg N1 (5St.) Atropinsulfat 0,5 mg Amp. N2 (10 St. á 1 ml ) Diazepam 10 mg Amp. N1 (5 St. á 2 ml) Urapidil i.v. 25 mg Amp. N2 (5 St. á 5 ml) 2 Theophyllin i.v. 200 mg Amp. N1 (5 St. á 10 ml) Dexamethason 4 mg Amp. N3 (10 St. á 1 ml) Dexamethason 8 mg Amp. N3 (10 St. á 2 ml) Furosemid 20 mg Amp. N1 (5 St. á 2 ml) Adrenalin 1 mg Amp. N2 (10 St. á 1 ml) Clemastin 2 mg Amp. N1 (5 St. á 2 ml) Physiologische NaCl-Lösung 0,9% Amp. N1 (10 St. á 2 ml) Glucose 40% Amp. N2 (5 St. á 10 ml) Celestamine N 0,5 Lsg. z. Ein. N1 (30 ml) Salbutamol 0,1 mg 1x200 Hub Dosieraerosol (1 St.) Nitrolingual akut Spray N1 (1 St. = 11,8g) Darüber hinaus steht ein Notfallkoffer zur Verfügung: 3 Auch ein Defibrillator der Marke Philips HeartStart FRX1 mit einem gesonderten Kinderschlüssel wird vorgehalten. Eine Anleitung ist diesen Informationen ebenfalls gesondert beigefügt. Sie werden gebeten, die Anleitung zu lesen und sich mit der Funktionsweise des Defibrillators vertraut zu machen. 4
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