Ablaufplan Zentrale Impfstelle - Kassenärztliche Vereinigung Berlin

Zentrale Impfstelle der KV Berlin
Ablauforganisation
Aufnahme und Übergabe des Impflings durch das LAGeSo - der Impfling wird zur Zentralen
Impfstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, Turmstr. 21, Haus M, 1. Etage - in 10559
Berlin geschickt.
Ein Aufzug führt in den Vorraum der Zentralen Impfstelle - hier befindet sich auch der
Empfangsschalter. Dieser ist mit einer Verwaltungskraft des LAGeSo besetzt. Wachschutz
und Toilettenräume befinden sich ebenfalls in diesem Vorraum.
1. Die Verwaltungskraft des LAGeSo händigt dem Impfling die Impfaufklärungsbögen
(möglichst in der Sprache des Impflings) aus.
2. Die Verwaltungskraft des LAGeSo händigt dem Impfling den bereits ausgefüllten
Impfausweis aus. Einzutragen sind: Name, Vorname des Impflings, Geburtsdatum (und
ggf. der Wohnort auf dem Deckblatt). Darüber hinaus fertigt die Verwaltungskraft eine
Kopie des Originals des grünen Scheins und übergibt diese und das Original an den
Impfling.
3. Die Verwaltungskraft des LAGeSo übergibt den Impfling an den Sprachmittler, der den
Aufklärungsbogen erläutert und sich die Impfaufklärung mit Unterschrift des
Asylsuchenden bestätigen lässt. In der Zentralen Impfstelle stehen 5 kleine Räume für
die Impfberatung durch die Sprachmittler zur Verfügung. Der Sprachmittler begleitet den
Impfling zum Impfraum der Zentralen Impfstelle. Sofern in der Zentralen Impfstelle kein
Sprachmittler für die Sprache des jeweiligen Impflings anwesend ist, wird die
Verwaltungskraft diesen beim LAGeSo anfordern.
Die Verwaltungskraft führt eine Patientenliste für interne Zwecke mit dem Namen,
Geburtsdatum und Herkunftsland.
Übernahme und Impfung des Impflings durch die Zentrale Impfstelle
4. Durch den Arzt bzw. die Assistenz der Zentralen Impfstelle erfolgt unter Hilfestellung des
Sprachmittlers:
Beratung zu Infektionskrankheiten und Impfungen entsprechend STlKO-Empfehlungen
für alle Altersgruppen,
Abklärung von Vorerkrankungen, symptombezogene Untersuchung und Dokumentation,
Impfanamnese, Impfindikationsstellung, abschließende Klärung, ob der Impfling die
Impfaufklärung verstanden hat und Kontrolle der durch den Sprachmittler
vorgenommenen Dokumentation inkl. Einverständniserklärung bzw. Ablehnung des
Impflings bzw. der Eltern,
Durchführung der Impfung.
5. Eintragung der durchgeführten Impfungen in den Impfausweis durch Einkleben des
Impfetiketts, Impfstempel der Zentralen Impfstelle und Unterschrift des Impfarztes. Der
Impfausweis wird danach an den Impfling übergeben.
6. Dokumentation der Leistungen inkl. Aufkleben des 2. Impfetiketts auf der vorbereiteten
Kopie des grünen Scheins (Format DIN A4, siehe Anlage Abrechnungshinweise) mit
Stempel des Arztes und Unterschrift. Diese wird für die Quartalsabrechnung benötigt.
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7. Erstellung von 2 Kopien dieses Scheins - 1 Exemplar für die Verwaltungskraft am
Empfang (LAGeSo benötigt eine Dokumentation) und 1 Kopie für den Arzt mit 10-jähriger
Aufbewahrungspflicht.
Impfsystematik
Es werden maximal 2 Injektionen verabreicht. Auffrischungs- und Folgeimpfungen werden
über die Vertragsarztpraxen vorgenommen.
Wenn kein Impfstatus festgestellt werden kann, gilt der Impfling als ungeimpft.
Somit würde bei Erwachsenen zunächst TD und MMR geimpft werden. Ist eine MMRImpfung bekannt, würde TD und IPV geimpft werden. Ist eine TD-Impfung bekannt, würde
MMR und IPV geimpft werden.
Bitte Informieren Sie sich anhand der beigefügten Informationen über die STIKOempfohlenen Impfungen insbesondere bei Kindern.
Bei Kindern mit unbekanntem Impfstatus in einem Alter von 9 - 36 Monaten wird
beispielsweise zunächst DTaP-IPV-Hib-HepB und MMR geimpft.
Sollte eine DTaP-IPV-Hib-HepB-Impfung bekannt sein (zweifelsfrei nachgewiesen z.B. durch
einen vorliegenden Impfausweis), würde stattdessen eine Varizellen-Impfung durchgeführt.
Bitte beachten Sie:
Abweichend vom Verfahren bei erwachsenen Asylantragstellern erhalten unbegleitete
jugendliche Asylantragsteller einen weißen AOK J Schein. Ohne Zustimmung eines
Vormundes dürfen die jugendlichen Asylbewerber nicht geimpft werden.
Somit wird für die Zentrale Impfstelle festgestellt, dass unbegleitete Jugendliche in der
Impfstelle nicht geimpft werden dürfen.
Sollte sich an dieser Vorgehensweise etwas ändern, werden wir Sie umgehend informieren.
Notfälle bei Impfreaktionen
Bei Notfällen ist umgehend der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzufordern.
In der Zentralen Impfstelle werden für Notfälle folgende Notfallmedikamente vorgehalten:
Aspirin i.v. 500 mg N1
(5St.)
Atropinsulfat 0,5 mg Amp. N2
(10 St. á 1 ml )
Diazepam 10 mg Amp. N1
(5 St. á 2 ml)
Urapidil i.v. 25 mg Amp. N2
(5 St. á 5 ml)
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Theophyllin i.v. 200 mg Amp. N1
(5 St. á 10 ml)
Dexamethason 4 mg Amp. N3
(10 St. á 1 ml)
Dexamethason 8 mg Amp. N3
(10 St. á 2 ml)
Furosemid 20 mg Amp. N1
(5 St. á 2 ml)
Adrenalin 1 mg Amp. N2
(10 St. á 1 ml)
Clemastin 2 mg Amp. N1
(5 St. á 2 ml)
Physiologische NaCl-Lösung 0,9% Amp. N1
(10 St. á 2 ml)
Glucose 40% Amp. N2
(5 St. á 10 ml)
Celestamine N 0,5 Lsg. z. Ein. N1
(30 ml)
Salbutamol 0,1 mg 1x200 Hub Dosieraerosol
(1 St.)
Nitrolingual akut Spray N1
(1 St. = 11,8g)
Darüber hinaus steht ein Notfallkoffer zur Verfügung:
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Auch ein Defibrillator der Marke Philips HeartStart FRX1 mit einem gesonderten
Kinderschlüssel wird vorgehalten. Eine Anleitung ist diesen Informationen ebenfalls
gesondert beigefügt. Sie werden gebeten, die Anleitung zu lesen und sich mit der
Funktionsweise des Defibrillators vertraut zu machen.
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