Flugplatzordnung der Modellfluggruppe Weiz Die Flugplatzordnung gilt für alle, die sich am Gelände der Flugplätze Thannhausen und Unterfladnitz aufhalten, ungeachtet ob es sich um Piloten oder andere Personen handelt. Eltern haften für ihre Kinder! Die Benutzung der Flugplätze der Modellfluggruppe Weiz, insbesondere das Ausüben des Modellsports, ist nur Mitgliedern der Modellfluggruppe Weiz erlaubt. Bei Bedarf sind die Mitgliedschaft und eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Gastflieger dürfen nur im Beisein eines Mitgliedes der Modellfluggruppe Weiz fliegen und müssen eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung besitzen. Alle Anwesenden, besonders jedoch die Piloten sind verpflichtet, den Modellflugbetrieb so sicher wie möglich durchzuführen und dabei auf die Vermeidung von Personen- und Sachschäden zu achten. Beim Befahren des Flugplatzes ist darauf zu achten, keine Beschädigung der Grasnarbe (Fahrspuren) zu verursachen. Bei schlechten Bodenverhältnissen ist das Befahren des Platzes verboten. Jeder trägt selbst die Verantwortung, den Modellflugbetrieb so sicher wie möglich durchzuführen. Jeder ist aber auch dafür verantwortlich, bei erkennbarem Risiko anderer, sie darauf hinzuweisen und eine Gefährdung zu verhindern. Grundsätzlich muss so geflogen werden, dass sich die Modelle im Flug nicht gegenseitig behindern. Dabei gelten die entsprechenden Luftfahrtrichtlinien zur Regelung des Vorranges. Dies ist vor allem beim Schleppbetrieb zu beachten. Am Flugplatz Thannhausen darf grundsätzlich jeden Tag geflogen werden. In den Sommermonaten (laut Aushang) ist an Sonn- und Feiertagen Fliegen mit starker Lärmentwicklung (3D-Hubschrauberflug, Speedflug) untersagt. (Vereinbarung zur Rücksichtnahme auf die Anrainer). Es dürfen nur elektrisch angetriebene Modelle verwendet werden. Am Flugplatz Unterfladnitz darf nur an Wochentagen geflogen werden, nicht jedoch am Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen. Ausnahmen werden gesondert mitgeteilt. Aus Lärmschutzgründen gilt ab 20:00 Uhr ein Flugverbot für alle Modelle mit Verbrennungsmotoren und Turbinenantrieben. (Strahlturbinen, Wellenleistungs- oder Raketentriebwerk). Ausnahmen für Veranstaltungen können vom nur vom Vorstand genehmigt werden. Aus Sicherheitsgründen ist der Flugfunk verpflichtend mitzuhören und darauf Rücksicht zu nehmen. Alle sind verpflichtet, die Grundsätze des Umweltschutzes zu beachten. Im Besonderen ist der sorgfältige Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Kraftstoffen, Akkumulatoren etc. notwendig. Weiters ist auch der Lärmschutz unter Nutzung der technischen Möglichkeiten und der jeweils örtlichen und zeitlichen Umstände besonders zu berücksichtigen. Es ist im Sinne der Gemeinschaft „Modellfluggruppe Weiz“, dass alle wertschätzend und freundlich miteinander umgehen und alle Einrichtungen verantwortungsvoll und nachhaltig nutzen. Der Vorstand der Modellfluggruppe Weiz Karl Gabmeier (Obmann) Tel.: 0 699/19255440 Version 4/2015
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