Die Benutzung der Flugplätze der Modellfluggruppe Weiz ist nur

Flugplatzordnung
der Modellfluggruppe Weiz
Die Flugplatzordnung gilt für alle, die sich am Gelände der Flugplätze Thannhausen und
Unterfladnitz aufhalten, ungeachtet ob es sich um Piloten oder andere Personen handelt.
Eltern haften für ihre Kinder!
Die Benutzung der Flugplätze der Modellfluggruppe Weiz, insbesondere das Ausüben des
Modellsports, ist nur Mitgliedern der Modellfluggruppe Weiz erlaubt. Bei Bedarf sind die
Mitgliedschaft und eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Gastflieger dürfen nur im Beisein eines Mitgliedes der Modellfluggruppe Weiz fliegen und
müssen eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung besitzen.
Alle Anwesenden, besonders jedoch die Piloten sind verpflichtet, den Modellflugbetrieb so
sicher wie möglich durchzuführen und dabei auf die Vermeidung von Personen- und
Sachschäden zu achten. Beim Befahren des Flugplatzes ist darauf zu achten, keine
Beschädigung der Grasnarbe (Fahrspuren) zu verursachen. Bei schlechten
Bodenverhältnissen ist das Befahren des Platzes verboten.
Jeder trägt selbst die Verantwortung, den Modellflugbetrieb so sicher wie möglich
durchzuführen. Jeder ist aber auch dafür verantwortlich, bei erkennbarem Risiko anderer, sie
darauf hinzuweisen und eine Gefährdung zu verhindern. Grundsätzlich muss so geflogen
werden, dass sich die Modelle im Flug nicht gegenseitig behindern. Dabei gelten die
entsprechenden Luftfahrtrichtlinien zur Regelung des Vorranges. Dies ist vor allem beim
Schleppbetrieb zu beachten.
Am Flugplatz Thannhausen darf grundsätzlich jeden Tag geflogen werden. In den
Sommermonaten (laut Aushang) ist an Sonn- und Feiertagen Fliegen mit starker
Lärmentwicklung (3D-Hubschrauberflug, Speedflug) untersagt. (Vereinbarung zur
Rücksichtnahme auf die Anrainer). Es dürfen nur elektrisch angetriebene Modelle
verwendet werden.
Am Flugplatz Unterfladnitz darf nur an Wochentagen geflogen werden, nicht jedoch am
Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen. Ausnahmen werden gesondert mitgeteilt.
Aus Lärmschutzgründen gilt ab 20:00 Uhr ein Flugverbot für alle Modelle mit
Verbrennungsmotoren und Turbinenantrieben. (Strahlturbinen, Wellenleistungs- oder
Raketentriebwerk). Ausnahmen für Veranstaltungen können vom nur vom Vorstand
genehmigt werden.
Aus Sicherheitsgründen ist der Flugfunk verpflichtend mitzuhören und darauf Rücksicht
zu nehmen.
Alle sind verpflichtet, die Grundsätze des Umweltschutzes zu beachten. Im Besonderen ist
der sorgfältige Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Kraftstoffen, Akkumulatoren etc.
notwendig. Weiters ist auch der Lärmschutz unter Nutzung der technischen Möglichkeiten
und der jeweils örtlichen und zeitlichen Umstände besonders zu berücksichtigen.
Es ist im Sinne der Gemeinschaft „Modellfluggruppe Weiz“, dass alle wertschätzend und
freundlich miteinander umgehen und alle Einrichtungen verantwortungsvoll und nachhaltig
nutzen.
Der Vorstand der Modellfluggruppe Weiz
Karl Gabmeier
(Obmann)
Tel.: 0 699/19255440
Version 4/2015