Stadtgemeinde Weiz | A-8160 Weiz Rathaus: Hauptplatz 7 Telefon: +43 (3172) 23 19-0 Telefax: +43(3172) 23 19-9 100 E-Mail: [email protected] Web: http://www.weiz.at Weiz, am 09.09.2015 Zahl: 5/0300/2015/166 Gegenstand: Ing. Polster Josef, Poschitzstraße 17, A-8160 Krottendorf Baubewilligung für die Errichtung einer Garage für 3 PKW sowie einer Geländeveränderung im Zufahrtsbereich, Poschitzstraße 15, 8160 Weiz Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Mit der Eingabe vom 08.09.2015 hat Herr Ing. Polster Josef, Poschitzstraße 17, A-8160 Krottendorf gemäß §§ 19 und 22 des Stmk. Baugesetzes 1995 idgF. um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Garage für 3 PKW sowie einer Geländeveränderung im Zufahrtsbereich, Poschitzstraße 15, 8160 Weiz auf dem GrundstückNr. 205/1, KG Preding, angesucht. Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991. BGBI. Nr. 51/1991 idgF. in Verbindung mit § 25 Stmk. Baugesetz 1995 LGBl. 59/1995 idgF., die Bauverhandlung für Freitag, 25.09.2015 um 10:00 Uhr mit dem Zusammentritt Poschitzstraße 17 angeordnet. Gemeindekennzahl: 61766 UID: ATU69182369 DVR: 0006084 Seite 1 von 2 Steiermärkische Bank und Sparkassen AG IBAN: AT27 2081 5125 0010 0008 BIC: STSPAT2G Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen - im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjetivöffentlich-rechtliche Einwendungen) - erhoben haben. Später vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verlauf keine Berücksichtigung. Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden (Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr , 13.00-16.00 Uhr) im Stadtgemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Bei Errichtung von Neubauten ist der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abzustecken. Ergeht an: öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag Bauwerber: Verfasser der Projektunterlagen: Nachbarn: Sonstige: Sachverständige und Behördenvertreter: Verhandlungsleiter: Polster Josef, Poschitzstraße 17, A-8160 Krottendorf Lieb Bau Weiz GmbH & Co KG, Birkfelder Straße 40, A-8160 Weiz Polster Chun Hua, Poschitzstraße 17, A-8160 Weiz Sommersguter Helmut, Untergreith 10, A-8160 Weiz Polster Petra, Poschitzstraße 17, A-8160 Weiz Dr. Kalcher-Sommersguter Elfriede, Untergreith 10, A-8160 Weiz Köppel Maria, Am Hofacker 2, A-8010 Graz Glaser Herbert, Untergreith 27/2, A-8160 Weiz Glaser Gabriela, Untergreith 27/2, A-8160 Weiz Energie Steiermark Betriebsleitung Ost, Werksweg 90, A-8160 Weiz Ing. Ederer Walter, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz Ing Adamer Harald, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz Ing. Adamer Harald, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz Für den Bürgermeister: Der Abteilungsleiter: Wird überdies verlautbart durch: Anschlag dieser Kundmachung an der physischen Amtstafel der Stadtgemeinde Weiz, Hauptplatz 7, 2. Stock Veröffentlichung dieser Kundmachung auf der virtuellen Amtstafel unter www.weiz.at angeschlagen am: 9.9.2015 abgenommen am: 25.9.2015 Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc