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Stadtgemeinde Weiz | A-8160 Weiz
Rathaus: Hauptplatz 7
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Weiz, am 09.09.2015
Zahl: 5/0300/2015/166
Gegenstand:
Ing. Polster Josef, Poschitzstraße 17, A-8160 Krottendorf
Baubewilligung für die Errichtung einer Garage für 3 PKW sowie einer
Geländeveränderung im Zufahrtsbereich, Poschitzstraße 15, 8160 Weiz
Kundmachung und Ladung
zur Bauverhandlung
Mit der Eingabe vom 08.09.2015 hat Herr Ing. Polster Josef, Poschitzstraße 17, A-8160 Krottendorf gemäß §§ 19
und 22 des Stmk. Baugesetzes 1995 idgF. um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Garage für
3 PKW sowie einer Geländeveränderung im Zufahrtsbereich, Poschitzstraße 15, 8160 Weiz auf dem GrundstückNr. 205/1, KG Preding, angesucht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991. BGBI. Nr. 51/1991 idgF. in Verbindung mit § 25 Stmk.
Baugesetz 1995 LGBl. 59/1995 idgF., die Bauverhandlung für
Freitag, 25.09.2015 um 10:00 Uhr
mit dem Zusammentritt Poschitzstraße 17 angeordnet.
Gemeindekennzahl: 61766
UID: ATU69182369
DVR: 0006084
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Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
IBAN:
AT27 2081 5125 0010 0008
BIC:
STSPAT2G
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei
der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen - im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjetivöffentlich-rechtliche Einwendungen) - erhoben haben. Später vorgebrachte Einwendungen finden daher im
weiteren Verlauf keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den
erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen
Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den
oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der
Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der
Bauverhandlung während der Amtsstunden (Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr , 13.00-16.00 Uhr) im
Stadtgemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Bei Errichtung von Neubauten ist der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung
provisorisch abzustecken.
Ergeht an:
öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag
Bauwerber:
Verfasser der Projektunterlagen:
Nachbarn:
Sonstige:
Sachverständige und Behördenvertreter:
Verhandlungsleiter:
Polster Josef, Poschitzstraße 17, A-8160 Krottendorf
Lieb Bau Weiz GmbH & Co KG, Birkfelder Straße 40, A-8160 Weiz
Polster Chun Hua, Poschitzstraße 17, A-8160 Weiz
Sommersguter Helmut, Untergreith 10, A-8160 Weiz
Polster Petra, Poschitzstraße 17, A-8160 Weiz
Dr. Kalcher-Sommersguter Elfriede, Untergreith 10, A-8160 Weiz
Köppel Maria, Am Hofacker 2, A-8010 Graz
Glaser Herbert, Untergreith 27/2, A-8160 Weiz
Glaser Gabriela, Untergreith 27/2, A-8160 Weiz
Energie Steiermark Betriebsleitung Ost, Werksweg 90, A-8160 Weiz
Ing. Ederer Walter, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz
Ing Adamer Harald, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz
Ing. Adamer Harald, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz
Für den Bürgermeister:
Der Abteilungsleiter:
Wird überdies verlautbart durch:
Anschlag dieser Kundmachung an der physischen Amtstafel der Stadtgemeinde Weiz, Hauptplatz 7, 2. Stock
Veröffentlichung dieser Kundmachung auf der virtuellen Amtstafel unter www.weiz.at
angeschlagen am: 9.9.2015
abgenommen am: 25.9.2015
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