Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma POUR IMMOBILIEN Mit der Verwendung unserer Immobilienangebote erkennt der Empfänger die nachstehenden Geschäftsbedingungen an: §1 Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen durch unseren Auftraggeber bzw. Eigentümer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. - Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten §2 Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie- den Adressaten- bestimmten und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustanden, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in höhe der entgangenen Provision zu ersetzen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder Wesentlich niedriger als die Pauschale. §3 Es gelten soweit nicht anders vereinbart, die folgenden Provisionssätze: Die Provision in Höhe von 3,57% des Kaufpreises, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% ist am Tage eines Kaufvertragsabschlusses mit einem nachgewiesenen Vertragspartner verdient, zahlbar und fällig. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages beträgt die Provision 2,38 Monatsgrundmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. §4 Die in §3 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steursatzes eintreten, so gilt der Steursatz als vereinbart, der zu Zeitpunkt unserer Provisionsrechnung gültig ist. §5 Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer abzulösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Sofern aufgrund unseres Nachweise- oder Vermittlungstätigkeit, die Parteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Die Weitergabe der Angebotsdaten an Dritte ist nicht zulässig und macht Sie in voller Höhe ( Käufer/Mieter- und Verkäufer-/ Vermieterprovision ) Provisionspflichtig, wenn es dadurch zu einem Vertragsabschluss kommt.Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern er vertraglich vereinbarte Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. §6 Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden. §7 Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen. §8 Wir haben einen Anspruch auf Maklerprovision, wenn an Stelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorkaufsrechtes. §9 Für den Fall, das wir für Sie ausschließlich aufgrund Ihres Suchauftrages von einem Vermieter einen passenden Auftrag zum Anbieten der Wohnung einholen, jedoch mit Ihnen kein Mietvertrag zustanden kommt, ist es uns erlaubt, das Objekt dritten Mietinteressenten zu zeigen und neue Aufträge zur Wohnungsanbietung einzuholen. Für den Fall, dass wir aufgrund mehrere Vermittlungsverträge mit dritten Mietinteressenten von einem Vermieter den Auftrag einholen, den Mietinteressenten jeweils eine Wohnung anzubieten, jedoch der Mietvertrag nicht zustande kommt, wird hiermit klargestellt, das der Provisionsanspruch bei dem Mietinteressenten entsteht, der einen Mietvertrag über die angebotene Wohnung abschließt. §10 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird. §11 Gerichtsstand ist Mannheim
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