Geschäftsbedingungen und Provisionssätze kurth. immobilien §1 Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschliesslich für den Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten. §2 Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit/Vermietbarkeit eines von uns nachgewiesenen Objekts bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist er verpflichtet, den etwaigen Mehraufwand infolge verspäteter Mitteilung zu ersetzen. §3 Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. §4 Kommt es durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit zu einem Vertragsabschluss, so ist an uns Provision zu bezahlen. Die Provision ist mit dem Abschluss des Hauptvertrags bzw. notarieller Beurkundung zur Zahlung fällig. a) Die Provision beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, 3 % aus dem Gesamtkauf-/ Verkaufspreis, Kaufpreis eines Gesellschaftsanteils und der Einlage bei Gesellschaftsgründung + gesetzliche Mehrwertsteuer. b) Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrags beträgt 3 % aus dem Zehnjahreserbbauzins + gesetzliche Mehrwertsteuer. c) Die Provision bei Vermietung, Leasing und Franchising beträgt 2 Monatsmieten + gesetzliche Mehrwertsteuer bzw. 2 der jeweils monatlich zu erbringenden Leistungen + gesetzliche Mehrwertsteuer. d) Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über fünf Jahren beträgt die Provision 3 % aus einer 10-Jahresmiete + gesetzliche Mehrwertsteuer. e) Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen, Nachweis und Vermittlung von Facilitymanagement , Projektentwicklung und dem Verkauf von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen sowie bei Zahlung von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3 % aus der vereinbarten Summe + gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese Provisionspflicht bezieht sich ausschliesslich auf die Vermietung von gewerblichen Objekten. f) Bei Bestellung eines Vorkaufsrechts beträgt die Provision für den Berechtigten 1 % vom Verkaufswert des Grundbesitzes + gesetzliche Mehrwertsteuer. §5 Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (z. B. Kautionen, Kaufpreise, Mieten etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen werden. §6 Unkostenersatz, d. h. Ersatz für besondere Aufwendungen, wie Inserate, Reisen, etc., ist nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. §7 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen. §8 Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Vorkaufsberechtigten ersetzt wird. §9 Unsere sämtliche Objektangaben basieren auf den Angaben des Verkäufers/ Vermieters/Auftraggebers. Eine Gewähr für deren Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Der Angebotsempfänger hat deshalb alle Angaben vor Vertragsabschluss ggf. selbst zu überprüfen. § 10 Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für vorliegende Vereinbarungen. § 11 Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. Kurth Immobilien Inhaber Jürgen Kurth Dürrenhofstrasse 33 D-90478 Nürnberg Germany Fon + 49 / (0)9 11 / 92 89 70 - 0 Fax + 49 / (0)9 11 / 92 89 70 - 2 E-Mail [email protected]
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