Bestätigung (MiLoG) Laer den, 26.08.2015 Bestätigung zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Hiermit bestätigen wir, gegenüber den Auftraggebern, dass wir an alle in unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen den Mindestlohn gemäß § 1, Absatz 2 MiLoG mit der Wirkung ab dem 01. Januar 2015 in Höhe von 8,50 € je Zeitstunde sowie bei Anpassungen den jeweils geltenden Mindestlohn im Sinne des MiLoG zahlen. Wir bestätigen weiterhin, dass wir als Auftraggeber unsere Auftragnehmer, insbesondere Werk-und/oder Dienstvertragspartner, Lieferanten und/oder Subunternehmer im Sinne des § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG), verpflichtet haben. Ferner versichern wir, dass die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) erfüllt werden. Insbesondere wird versichert, dass die Stundennachweise geführt werden. Wir verpflichten uns weiterhin die Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten. Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen. Wir sichern die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Mindestlohngesetzes bzw. der geltenden Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu. Zugleich bestätigen wir nach § 19 MiLoG, dass wir von der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht ausgeschlossen sind. Welotec GmbH Zum Hagenbach 7 48366 Laer ______________________ Dr. Reinhard Lülff Geschäftsführer (CEO)
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