Bestätigung (MiLoG)

Bestätigung (MiLoG)
Laer den, 26.08.2015
Bestätigung zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Hiermit bestätigen wir, gegenüber den Auftraggebern, dass wir an alle in unserem
Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen den Mindestlohn gemäß § 1,
Absatz 2 MiLoG mit der Wirkung ab dem 01. Januar 2015 in Höhe von 8,50 € je
Zeitstunde sowie bei Anpassungen den jeweils geltenden Mindestlohn im Sinne des
MiLoG zahlen.
Wir bestätigen weiterhin, dass wir als Auftraggeber unsere Auftragnehmer,
insbesondere Werk-und/oder Dienstvertragspartner, Lieferanten und/oder
Subunternehmer im Sinne des § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG),
verpflichtet haben.
Ferner versichern wir, dass die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten nach dem
Mindestlohngesetz bzw. nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) erfüllt
werden.
Insbesondere wird versichert, dass die Stundennachweise geführt werden.
Wir verpflichten uns weiterhin die Vorschriften über Mindestbedingungen am
Arbeitsplatz einzuhalten. Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber
Urlaubs- und Sozialkassen.
Wir sichern die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des
Mindestlohngesetzes bzw. der geltenden Vorschriften des
Arbeitnehmerentsendegesetzes zu.
Zugleich bestätigen wir nach § 19 MiLoG, dass wir von der Vergabe öffentlicher
Aufträge nicht ausgeschlossen sind.
Welotec GmbH
Zum Hagenbach 7
48366 Laer
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Dr. Reinhard Lülff
Geschäftsführer (CEO)