Winnenden, 01. Juni 2015 Anschreiben an unsere Kunden Mindestlohngesetz MiLog – Bestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, Laut der neuen Gesetzeslage sind wir als Unternehmer verpflichtet die Einhaltung der neuen Gesetzgebung bezgl. des Mindestlohnes, zu bestätigen. Hiermit bestätigen wir, dass wir unseren Mitarbeitern sowie weitere eingesetzte Personen entsprechend dem Mindestlohngesetz (MiLoG) entlohnen. Winnenden, 01.06.2015 Ch.Hecht Geschäftsführerin
© Copyright 2024 ExpyDoc