MiLoG - Bestätigung

Winnenden, 01. Juni 2015
Anschreiben an unsere Kunden
Mindestlohngesetz MiLog – Bestätigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Laut der neuen Gesetzeslage sind wir als Unternehmer verpflichtet die Einhaltung der neuen
Gesetzgebung bezgl. des Mindestlohnes, zu bestätigen.
Hiermit bestätigen wir, dass wir unseren Mitarbeitern sowie weitere eingesetzte Personen
entsprechend dem Mindestlohngesetz (MiLoG) entlohnen.
Winnenden, 01.06.2015
Ch.Hecht
Geschäftsführerin