Keine heiße Asche in die Mülltonne

Pressemitteilung
Keine heiße Asche in die Mülltonne
Landkreis Augsburg, Januar 2016 - In der kalten Jahreszeit spenden Kachelöfen
und offene Kamine Wärme und Wohlbehagen. Dabei fällt viel Asche an, die richtig
entsorgt werden muss. Asche gehört zwar in die Restmülltonne, aber erst wenn sie
erkaltet ist. In die Hausmüllgefäße dürfen keine brennenden Stoffe oder heiße Asche.
Dies kann zu Tonnen- und sogar Müllfahrzeugbränden führen.
Keine heiße Asche einfüllen Früher bestanden die Müllgefäße aus Metall und der
Hauptbestandteil des Hausmülls war Asche. Deshalb sprechen ältere Menschen noch
von „Aschentonnen“. Doch sogar die alten Metalltonnen trugen die Aufschrift „Keine
heiße Asche einfüllen“. Denn durch heiße, noch glimmende Asche konnte der übrige
Abfall in der Tonne in Brand geraten und auch für Gebäude zur Gefahr werden. Heute
sind die Müllgefäße aus Kunststoff und um durchgeschmorte Plastikabfallbehältnisse
und sogar Brände zu verhindern, beachten Sie bitte folgendes.
Asche erst völlig erkaltet ist in die Restmülltonne füllen Es empfiehlt sich die
Asche zunächst in einem Metalleimer mit Deckel unter Luftabschluss ein paar Tage
abklingen zu lassen. Häufig verbergen sich in der Asche noch kleine Glutreste, die
man mit bloßem Auge leicht übersieht. Wenn solche Glutreste Luft bekommen, können
sie sich in Verbindung mit brennbaren Stoffen im Restmüll zu einem Schwelbrand oder
zu einem richtigen Brand entwickeln.
Asche in Müllbeutel verpackt in die Tonne gegeben Damit die Mülltonne, das Müllfahrzeug und die nachfolgenden Tonnen sauber bleiben, muss die Asche in Müllbeutel
oder Plastiktüte verpackt in die Tonne gegeben werden.
Asche gehört nicht in die BioEnergieTonne Asche gehört wegen der Anreicherung
von Schwermetallen und unvollständig verbrannten, krebserzeugenden Rückständen
nicht in die BioEnergieTonne oder auf den Komposter. Auch zum Streuen im Winter
darf sie nicht verwendet werden. Holzasche galt lange Zeit als unbedenklich und wurde
sogar als Kaliumdünger empfohlen. Doch mittlerweile ist wissenschaftlich belegt, dass
sich selbst wenn nur unbehandeltes Holz verfeuert wird, unerwünschte Stoffe in der
Asche verbergen. Laut Immissionsschutzverordnung darf in Öfen ausschließlich naturbelassenes, trockenes Scheitholz verbrannt werden.
Weitere Infos In der Broschüre vom Umweltbundesamt "Heizen mit Holz - Ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen" finden Sie Informationen zum schadstoffarmen Betrieb von Holzöfen sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
http://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/neue-anforderungenan-alte-oefen und
http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_116_kaminoefen_umweltfreundlich_betreiben.pdf
Abfallberatung für den Landkreis Augsburg
Telefon (0 82 32) 96 43 - 21 oder - 22
E-Mail: [email protected]
www.awb-landkreis-augsburg.de
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