Beschäftigungsinitiative 2016

Allgemeine Information
Personalsuche
eServices
Förderungen
Stand 01/2016
„Beschäftigungsinitiative 2016“
Sie suchen neues Personal? Dann nutzen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice NÖ. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten!
Wer?
Wie viel und wie lange?
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen
erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind
das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs
politischer Parteien, radikale Vereine sowie der
Bund.
Die Höhe und Dauer der Förderung beträgt für
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis
von Personen über 50 Jahre,

die mindestens 182 Tage arbeitslos vorgemerkt sind oder

deren Beschäftigungschancen wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert
sind oder
deren Beschäftigungschancen wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (z.B.
WiedereinsteigerInnen) erschwert sind.
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von
Personen unabhängig vom Alter,

Frauen
1 Monat 100% und 4 Monate 66,7%

Männer
4 Monate 40%
der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und
Überstundenentgelt, Aufwandsersätze, erfolgsabhängige Entgeltbestandteile, Sachbezüge etc.
zuzüglich 50% Nebenkosten).
Was?


Wie und wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen Arbeitsmarktservice und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn
vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der Regionalen Geschäftsstelle
des Arbeitsmarktservice Kontakt aufnimmt.
die beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt
sind und deren Arbeitslosigkeit 365 Tage
überschreitet.
Auszufüllen vom Arbeitsmarktservice Niederösterreich
Wir bestätigen, dass Frau/Herr
zum förderbaren Personenkreis zählt.
Wir ersuchen Sie, zur Ermittlung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung
mit dem AMS
Frau/Herrn
Telefon
/
des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen. Diese Bestätigung ist bis
vor Beginn
gültig.
Mit freundlichen Grüßen
Bitte wenden!
www.ams.at
Allgemeine Information
Personalsuche
eServices
Förderungen
Berechnungsbeispiel:
Ausgangssituation
Bruttoentgelt:
€ 2.150,--
vereinbarte Förderdauer:
4 Monate
vereinbarte Förderhöhe:
40% der Bemessungsgrundlage (= Bruttoentgelt
ohne Zulagen, Überstunden, etc.)
Berechnung der Beihilfe
Bruttoentgelt
€ 2.150,--
+ 50% Nebenkosten
€ 1.075,--
= Bemessungsgrundlage
€ 3.225,--
davon 40%
= € 1.290,-- monatliche Förderhöhe
x 4 Monate
= € 5.160,-- gesamte Fördersumme
Ausgangssituation
Bruttoentgelt:
€ 1.470,--
vereinbarte Förderdauer und
Förderhöhe:
1 Monate 100% UND
4 Monate 66,7%
der Bemessungsgrundlage (= Bruttoentgelt ohne
Zulagen, Überstunden, etc.)
Berechnung der Beihilfe
Bruttoentgelt
€ 1.470,--
+ 50% Nebenkosten
€
= Bemessungsgrundlage
€ 2.205,--
davon 1 Monat 100% UND
= € 2.205,--
4 Monate 66,7%
= € 5.882,94,-- (2.205 x 66,7% x 4)
gesamte Fördersumme
= € 8.087,94,-- (2.205 + 5.882,94)
735,--
www.ams.at