Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand 01/2016 „Beschäftigungsinitiative 2016“ Sie suchen neues Personal? Dann nutzen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice NÖ. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten! Wer? Wie viel und wie lange? Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Die Höhe und Dauer der Förderung beträgt für Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von Personen über 50 Jahre, die mindestens 182 Tage arbeitslos vorgemerkt sind oder deren Beschäftigungschancen wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert sind oder deren Beschäftigungschancen wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (z.B. WiedereinsteigerInnen) erschwert sind. Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von Personen unabhängig vom Alter, Frauen 1 Monat 100% und 4 Monate 66,7% Männer 4 Monate 40% der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelt, Aufwandsersätze, erfolgsabhängige Entgeltbestandteile, Sachbezüge etc. zuzüglich 50% Nebenkosten). Was? Wie und wo? Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen Arbeitsmarktservice und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Kontakt aufnimmt. die beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind und deren Arbeitslosigkeit 365 Tage überschreitet. Auszufüllen vom Arbeitsmarktservice Niederösterreich Wir bestätigen, dass Frau/Herr zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Ermittlung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem AMS Frau/Herrn Telefon / des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufzunehmen. Diese Bestätigung ist bis vor Beginn gültig. Mit freundlichen Grüßen Bitte wenden! www.ams.at Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Berechnungsbeispiel: Ausgangssituation Bruttoentgelt: € 2.150,-- vereinbarte Förderdauer: 4 Monate vereinbarte Förderhöhe: 40% der Bemessungsgrundlage (= Bruttoentgelt ohne Zulagen, Überstunden, etc.) Berechnung der Beihilfe Bruttoentgelt € 2.150,-- + 50% Nebenkosten € 1.075,-- = Bemessungsgrundlage € 3.225,-- davon 40% = € 1.290,-- monatliche Förderhöhe x 4 Monate = € 5.160,-- gesamte Fördersumme Ausgangssituation Bruttoentgelt: € 1.470,-- vereinbarte Förderdauer und Förderhöhe: 1 Monate 100% UND 4 Monate 66,7% der Bemessungsgrundlage (= Bruttoentgelt ohne Zulagen, Überstunden, etc.) Berechnung der Beihilfe Bruttoentgelt € 1.470,-- + 50% Nebenkosten € = Bemessungsgrundlage € 2.205,-- davon 1 Monat 100% UND = € 2.205,-- 4 Monate 66,7% = € 5.882,94,-- (2.205 x 66,7% x 4) gesamte Fördersumme = € 8.087,94,-- (2.205 + 5.882,94) 735,-- www.ams.at
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