Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse während entgeltfreier

Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse während entgeltfreier
Zeiten und Zeiten mit besonderen Bemessungsgrundlagen
Wer die BV-Beiträge zu tragen hat und auf welcher Bemessungsgrundlage diese zu berechnen sind, finden Sie in der folgenden Tabelle:
Anspruch
Wer trägt Beiträge?
Bemessungsgrundlage
Arbeitgeber
fiktive Bemessungsgrundlage:
 diese richtet sich nach der Hälfte des
für den Kalendermonat vor Eintritt
des Versicherungsfalles gebührenden
Entgelts.
 Sonderzahlungen sind bei der Festlegung der fiktiven Bemessungsgrundlage außer Acht zu lassen.
Wochengeld
Arbeitgeber
fiktive Bemessungsgrundlage
 iH eines Monatsentgelts, berechnet
nach dem in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall gebührenden Entgelts
 einschließlich anteiliger Sonderzahlungen
Präsenz-, Ausbildungsoder Zivildienst *)
Arbeitgeber
fiktive Bemessungsgrundlage
 in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gemäß § 3 Abs. 1 KBGG
Krankengeld
Kinderbetreuungsgeld
jeweils bezogenes Kinderbetreuungsgeld
 nach § 3 Abs. 1 KBGG;
Sozialversicherungsträger
 nach § 5a Abs. 1 KBGG oder
 nach § 5b Abs. 1 KBGG ohne Zuschüsse
Bildungskarenz
Sozialversicherungsträger
Karenz (unbezahlter Urlaub)
keine Beitragspflicht
das vom Arbeitnehmer bezogene Weiterbildungsgeld
keine Beitragspflicht
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© Kanzlei Mag. Ernst Patka ([email protected])
Die Personalrechtsprofis mit der UI-Wissensvermittlung
(
Unterhaltsam & Informativ)
Anspruch
Wer trägt Beiträge?
Bemessungsgrundlage
FLAF
fiktive Bemessungsgrundlage
 in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gemäß § 3 Abs 1 KBGG
Familienhospizkarenz
Arbeitgeber
Bemessungsgrundlage
 richtet sich nach der Entgelthöhe,
vor Herabsetzung der Arbeitszeit
Altersteilzeit
Arbeitgeber
Bemessungsgrundlage
 richtet sich nach der Entgelthöhe
vor Herabsetzung derArbeitszeit
Pflegekarenz
Bund
Kinderbetreuungsgeld gem § 5b Abs
1 KBGG
Pflegeteilzeit
Arbeitgeber
Bemessungsgrundlage
 richtet sich nach der Entgelthöhe,
vor Herabsetzung der Arbeitszeit
Bildungsteilzeit
*) unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit aufrecht bleibt.
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