Telefonische Pressekonferenz der E.ON SE Düsseldorf, 10. September 2015 Ausführungen D r. J o h a n n e s Te y s s e n , C E O , E . O N S E Michael Sen, CFO, E.ON SE Es gilt das gesprochene Wort. Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015 [Sprecher: Johannes Teyssen] Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst danke ich Ihnen sehr herzlich dafür, dass Sie die kurzfristige Teilnahme an unserer heutigen Telefonkonferenz möglich machen konnten. Nach unserem Projektplan hätten wir Sie in diesen Tagen darüber informieren wollen, dass wir die wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die operative Abspaltung von Uniper zum Jahreswechsel geschaffen haben. Das ist uns zwar gelungen, allerdings mit einer Abweichung, der unser Aufsichtsrat gestern Abend auf Vorschlag des Vorstands einstimmig zugestimmt hat: Die deutsche Kernenergie wird nicht auf Uniper übergehen, sondern bleibt in der Verantwortung von E.ON. Wir bleiben weiterhin zutiefst davon überzeugt, dass die Herausforderungen der Energiewirtschaft in Zukunft eine deutlich stärkere Fokussierung auf zwei jeweils ganz unterschiedliche Energiewelten erfordern werden. 95 Prozent aller operativen Aufgaben und Mitarbeiter werden ab 1. Januar, entsprechend unseren ursprünglichen Plänen, in zwei Unternehmen aufgestellt sein. Wir werden die von uns angestrebte strategische Neuaufstellung somit im Wesentlichen realisieren. Auch wenn wir in der deutschen Politik auf viel Zustimmung für unsere Strategie gestoßen sind, blieb die hiesige Kernenergie immer ein sensibler Punkt in den vielen Gesprächen, die wir auf allen politischen Ebenen geführt haben. Diese Diskussion hat in der letzten Zeit allerdings eine neue Qualität erhalten. Das Eckpunktepapier der Koalitionsspitzen vom 1. Juli 2015 mit der Ankündigung einer Kernenergie-Kommission, der seit einigen Wochen laufende Stresstest und vor allem der seit vergangener Woche bekannte Entwurf für ein neues Haftungsgesetz führen zu erheblicher Unsicherheit, wie die Haftung für die Rückstellungen der Kernenergie künftig geregelt werden soll. Mit der nunmehr bekannten Gesetzesinitiative, die bereits am 23. September vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, wird vor allem die Absicht verfolgt, E.ON dauerhaft und in unbegrenzter Höhe zur Haftung für ein Geschäftsfeld zu verpflichten, auf das das Unternehmen nach der Abspaltung keinen operativen Einfluss mehr hätte, obwohl die Rückstellungen voll abgedeckt sind und bleiben. Wir müssen also davon ausgehen, dass E.ON in diesem Fall erhebliche finanzielle Mittel und Sachwerte zur bilanziellen Abdeckung der Kernenergieverpflichtungen an Uniper übertragen würde, mittelbar aber weiterhin das ökonomische Risiko für die deutschen Rückbau- und Endlagerverpflichtungen mit tragen müsste. Gleichzeitig hätte E.ON keinen operativen Einfluss auf das Kernenergiegeschäft und den Rückbau, da dieser von Uniper gesteuert werden würde. In der Folge hätte es ein Auseinanderfallen von Risiken und Kontrolle über das Eigentum gegeben. Eine solche „Ewigkeitshaftung ohne operativen Einfluss“ bei gleichzeitiger 2 Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015 Abgabe von erheblichen finanziellen Mitteln ist aus unserer Sicht für E.ON und für unsere Eigentümer nicht zumutbar. Man muss sich einmal klar machen, auf was wir uns hier hätten einlassen sollen: In der globalen Wirtschaftswelt gibt es bei der Auftrennung von Eigentum kein vergleichbares Vorgehen für eine unbedingte Haftungsregelung ohne Beschränkung von Dauer und Umfang. Dies gilt umso mehr, als die Haftung auch für in der Zukunft noch entstehende neue und maßgeblich politisch getriebene Kosten gelten soll. Auch der politische Titel „Eltern haften für ihre Kinder“ ist falsch, da der Staat oder einzelne Länder die tatsächlichen Väter zahlreicher Kernkraftwerke waren. Dennoch will Deutschland diesen Sonderweg offenbar einschlagen. Ob ein solches Haftungsgesetz mit der Verfassung vereinbar ist, ob es den Grundrechten auf Schutz des Eigentums und Berufsfreiheit entsprechen würde oder ob es der Gleichbehandlung entspricht – daran darf sicher erheblich gezweifelt werden. Mehr noch, ich bin ziemlich überzeugt davon, dass ein solches Gesetz letztlich keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben würde. An einer Verabschiedung und dem anschließenden Inkrafttreten hätte das aber erst einmal nichts geändert. Was bliebe, wäre der Rechtsweg. Der aber ist in Deutschland regelmäßig ein eher langer, der viel Zeit erfordert. Zeit, die wir nicht haben. Die Märkte werden nicht auf uns warten. Wir müssen uns jetzt neu aufstellen, wollen wir auch künftig Erfolg haben. Wir standen also vor der Entscheidung, ob wir es verantworten können, unter diesen Bedingungen die deutschen Kernkraftwerke auf Uniper zu übertragen. Und diese Entscheidung musste jetzt fallen. Die operativen Gesellschaften des Konzerns müssen in diesen Tagen E.ON oder Uniper zugeordnet werden. Das erfordert rechtliche Weichenstellungen – und zwar jetzt. Der Zeitplan für die operative Neuaufstellung – Januar 2016 als Starttermin für Uniper – wäre sonst nicht zu halten, eine länger anhaltende Verunsicherung der Mitarbeiter, Kunden, Eigentümer und sonstiger Partner wäre die sichere Folge. Und ein Verlust unseres Vorsprungs gegenüber Wettbewerbern sehr wahrscheinlich auch. Wir sind also nach gründlicher Analyse der seit diesem Sommer deutlich veränderten Rahmenbedingungen und aller Handlungsalternativen zu der Entscheidung gekommen, die deutsche Kernenergie im Rahmen unserer Neuaufstellung bei der zukünftigen E.ON zu belassen. Worum handelt es sich im Kern: Drei noch aktive Anlagen, fünf stillgelegte und einige Minderheitsbeteiligungen. Drei von insgesamt 180 konventionellen Kraftwerksblöcken und rund acht Prozent der Erzeugungskapazität von E.ON – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Der veränderte, notwendige Zuordnungsplan lässt den Kern, die Essenz der Neuaufstellung damit unverändert. Damit sollte sich dann auch der vereinzelt erhobene Vorwurf erledigt haben, dass E.ON sich durch die Abspaltung ihrer Verpflichtungen aus der Kernenergie entledigen wolle. Das 3 Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015 war schon immer falsch. Den Beweis dafür treten wir spätestens mit unserer aktiven Entscheidung an. Von der geschäftlichen Logik hätte die deutsche Kernenergie natürlich zu Uniper gehört, ein wesentlicher Treiber unserer Strategie war dieser Übergang der Kernenergie aber nie. Vor diesem Hintergrund ist uns die Entscheidung zwar nicht leicht, aber eben auch nicht unendlich schwer gefallen. Sie war geboten, sie war notwendig, sie erhält unseren ambitionierten Zeitplan für die Umsetzung unserer Strategie – deshalb haben wir sie getroffen. Der Verbleib der deutschen Kernenergie wird sich somit nicht auf die grundlegende strategische Neuausrichtung von E.ON auswirken. Wir konzentrieren uns auf die neue Energiewelt. Die deutsche Kernenergie ist bei E.ON schon seit Jahren kein strategisches Geschäftsfeld mehr – und wird es auch in der künftigen Aufstellung nicht sein. Die deutsche Kernenergie wird weiterhin vom Standort Hannover agieren – und dies weitgehend eigenständig. Sie befindet sich im Auslaufbetrieb. Im Jahr 2022 geht die letzte unserer heute noch drei aktiven Anlagen vom Netz. Für die bereits stillgelegten ist oder wird der Rückbau planmäßig eingeleitet. Wir werden die deutsche Kernenergie unter dem Namen PreussenElektra führen. Damit lebt ein früherer Unternehmensname wieder auf, denn unter der Marke PreussenElektra hatte bereits die E.ON-Vorläuferin VEBA Kernkraftwerke gebaut und betrieben. Es erfolgt keine tiefere Eingliederung von PreussenElektra in die Struktur der künftigen E.ON. Insbesondere wird E.ON den eigenen Kunden keine Produkte von PreussenElektra anbieten. PreussenElektra wird die verbleibenden drei Kernkraftwerke solide und verantwortungsvoll bis zum Ende der Laufzeit betreiben und unseren Verpflichtungen für Rückbau und Entsorgung für alle Anlagen uneingeschränkt nachkommen. Rund 2.300 Mitarbeiter, etwa vier Prozent unserer gesamten Belegschaft, werden in Folge der Entscheidung nicht zu Uniper wechseln. Mitarbeiter, die sich auch in Zukunft, mit all ihrer Kompetenz und großem Engagement der großen Verantwortung des verbleibenden Betriebs und Rückbaus stellen werden. Mit dieser Entscheidung können wir weiterhin das hohe Tempo in der Umsetzung unserer Strategie halten. Dabei haben wir schon viel erreicht. Ich bin wirklich stolz auf unsere Mitarbeiter und die Projektteams, die sehr hart und engagiert an der Zukunft unseres Konzerns arbeiten. Vor allem ihnen ist es zu verdanken, dass wir bis heute alle Meilensteine erreichen konnten und trotz der gewaltigen Komplexität voll im Zeitplan liegen: Die wichtigsten Personalentscheidungen sind getroffen – von den Vorständen bis zur zweiten Führungsebene sind bereits rund 350 Positionen besetzt. Auch bei der Zuordnung der Mitarbeiter zu den beiden Unternehmen sind wir hervorragend unterwegs. 4 Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015 Dabei arbeiten wir eng und konstruktiv mit der Mitbestimmung zusammen. Die deutschen Standorte stehen fest, mit Umzugsplanungen für rund 3.600 Mitarbeiter bis hin zur konkreten Besetzung von Büros in Düsseldorf und Essen haben wir bereits begonnen. Rund 1.300 Gesellschaften sind E.ON bzw. Uniper zugeordnet. Ein wesentlicher Teil von 4.000 Meilensteinen für die Neuaufstellung ist abgearbeitet, der Rest im sicher jetzt noch mehr angespannten Zeitplan. Die abzuspaltende Gesellschaft hat mit Uniper einen Namen, der bereits begonnen hat, eine eigene Identität des neuen Unternehmens zu begründen. Schon bald werden wir dazu auch ein passendes Logo präsentieren. Der Rebranding-Prozess für die künftigen Geschäfte von Uniper läuft bereits auf Hochtouren. Zum 1. Januar 2016 wird Uniper eigenständig und deutlich wahrnehmbar auftreten. Die Zuordnung der einzelnen Geschäfte auf E.ON und Uniper ist jetzt abgeschlossen, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen sind geschaffen. In diesem Zuge haben wir auch eine aktuelle Bewertung vorgenommen. Dazu wird im Anschluss Herr Sen Näheres ausführen. Meine Damen und Herren, mit unserer Entscheidung ist die politische Diskussion um den richtigen Weg zur Beendigung der Kernenergie in Deutschland natürlich nicht beendet. Nachdem wir nun aber selbst einen aktiven Beitrag zur Klärung der Haftungsfragen geleistet haben, dürfte der Blick auf die wesentlichen noch offenen Themen leichter fallen. Für die Kernenergie gibt es von Anbeginn eine gemeinsame Verantwortung von Staat und Unternehmen. Es war der Staat, der die friedliche Nutzung der Kernenergie in Deutschland wollte. Es war der Staat, der infolge der Ölkrise Anfang der 1970er Jahre auf den Bau weiterer Anlagen gedrängt und 1977 per Gesetz festgelegt hat, dass er selbst die Verantwortung für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern trägt. Verantwortung der Betreiber ist es, die Anlagen zurückzubauen und die notwendigen Kosten für den Bau des Endlagers zu tragen – und für beides Rückstellungen zu bilden. Zu dieser Verpflichtung wird E.ON auch in Zukunft ohne Abstriche stehen. Staat und Unternehmen sind gemeinsam in die friedliche Nutzung der Kernenergie eingestiegen. Jetzt ist es ihre gemeinsame Verantwortung, die Nutzung geordnet zu beenden. Die Kommission hat die Aufgabe und die Chance, die mit dem Ausstieg aus der Kernenergie zusammenhängenden Fragen abschließend zu klären. Wir stehen bereit, sie dabei konstruktiv zu unterstützen. 5 Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015 Meine Damen und Herren, Unternehmen, ob sie Energie produzieren oder Autos, brauchen für ihre Strategien belastbare und verlässliche Rahmenbedingungen. Ist dies nicht oder nur sehr eingeschränkt der Fall, entscheiden sie mit einem mehr oder minder großen Risiko. Wir haben im Interesse unserer Eigentümer und Mitarbeiter entschieden, das Risiko von politischen und sonstigen Unsicherheiten zu minimieren. Deshalb bleibt die Kernenergie bei E.ON. Wir wissen nicht, wann die Bundesregierung welche Entscheidungen zur Kernenergie treffen wird. Was wir aber genau wissen, ist, dass wir keine Zeit verlieren dürfen. Wir wollen und werden unsere neue Strategie umsetzen. Und zwar innerhalb des angekündigten Zeitplans. Wir werden liefern. Darauf können sich unsere Eigentümer, unsere Mitarbeiter, unsere Kunden und unsere Partner verlassen. Damit übergebe ich an Michael Sen, der Ihnen einige Zahlen und Fakten zur Neuaufstellung unseres Unternehmens erläutern wird. [Sprecher: Michael Sen] Sehr geehrte Damen und Herren, Johannes Teyssen hat Ihnen die Änderungen an unserer Zielstruktur erläutert. Für Uniper hätten die drei noch aktiven E.ON-Kernkraftwerke in Deutschland keine strategische Bedeutung gehabt. Gleiches gilt für die künftige E.ON. Lassen Sie mich vorweg bestätigen, dass wir an unserem Ausblick und der Dividende von 50 Cent je Aktie für das laufende Geschäftsjahr festhalten. Meine Damen und Herren, unser Unternehmen hat mit dieser Entscheidung bewiesen, dass wir in der Lage sind, schnell sowie auch konsequent zu handeln und unsere Strategie auch unter schwierigen Rahmenbedingungen stringent umzusetzen. Lassen Sie mich im Folgenden – auch wenn die veränderten Parameter noch sehr frisch sind – die wesentlichen Folgen unserer Entscheidung für die Finanzstrukturen der beiden künftigen Unternehmen kurz skizzieren. Die offensichtlichste Änderung ergibt sich beim viel diskutierten Thema der Rückstellungen für den Rückbau und die Entsorgung unserer deutschen Kernenergie-Anlagen. Diese werden – ebenso wie die Kernenergie-Anlagen selbst – bei E.ON verbleiben. Ende 2014 betrugen die Rückstellungen für die deutsche Kernenergie 16,6 Milliarden Euro. Die Angemessenheit der Höhe unserer Rückstellungen wird gerade im Rahmen eines so genannten Stresstests durch eine externe Gesellschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie untersucht. Ich gehe davon aus, dass die genannte Höhe in der Tat angemessen ist, denn genau das 6 Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015 wurde dem Unternehmen in den vergangenen Jahren laufend durch unabhängige Wirtschaftsprüfer bestätigt. Als kompensatorisches Deckungsvermögen behält E.ON den Großteil der liquiden Mittel und Wertpapiere. Das war bisher anders vorgesehen. Keine Änderungen gibt es dagegen bei den bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten. Diese bleiben fast vollständig bei E.ON; dazu gehören alle Anleihen. Dies hatten wir schon im Dezember so angekündigt. Gleichwohl wird nun auch Uniper Verbindlichkeiten tragen müssen. Uniper wird nicht mehr – wie es ursprünglich geplant war – mit einer positiven Netto-Finanzposition ausgestattet sein, sondern zum Spin-Off Fremdkapital aufnehmen. Dies soll natürlich maßvoll und im Einklang mit dem angestrebten soliden Investmentgrade-Rating geschehen. Das neue Unternehmen wird also eine relativ „normale“ Bilanzstruktur aufweisen. Bitte lassen Sie mich auch unterstreichen, dass sich nichts an unserem Ziel geändert hat, E.ONs Rating nicht unter BBB+/Baa1 fallen zu lassen. Die Pensionsrückstellungen werden auf der Basis der jeweiligen MitarbeiterStruktur auf beide künftigen Unternehmen aufgeteilt. Wir gehen davon aus, dass E.ON künftig rund 43.000 Mitarbeiter haben wird, Uniper werden knapp 14.000 Mitarbeiter zugeordnet. Hier ergibt sich also eine leichte Verschiebung in Richtung E.ON im Vergleich zu unserer bisherigen Einschätzung. Natürlich werden nach der Teilung auch die Ergebnisbeiträge und der Cashflow aus den Kernenergie-Aktivitäten in Deutschland bis zur Stilllegung der letzten Anlage E.ON zufließen. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass diese Beiträge im Gleichklang mit den sinkenden erzielten und künftig zu erzielenden Preisen im Forward-Markt an Bedeutung verlieren werden. Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass mit dem KKW Grafenrheinfeld eines unserer verbliebenen großen deutschen Kernkraftwerke bereits im Juni stillgelegt wurde und daher auch die Produktions-Volumina sinken. Die laufenden Auszahlungen für den Rückbauprozess der stillgelegten Kernkraftwerke werden natürlich durch die künftige E.ON geleistet. Zusätzlich zur neuen Zielstruktur haben wir gestern auch einen vorläufigen Wertberichtigungsbedarf im höheren einstelligen Milliarden-Euro-Bereich angekündigt. Die Wertberichtigungen werden in den Geschäften vorgenommen, deren wirtschaftliche Entwicklung in erheblichem Maße von den CommodityPreisen abhängt. Sie basieren auf aktualisierten Annahmen zur Entwicklung von Strom- und Primärenergiepreisen sowie den unzureichenden regulatorischen Rahmenbedingungen. In der Vergangenheit hat E.ON jeweils im vierten Quartal ihre Erwartungen bezüglich der künftigen Entwicklung der Märkte festgelegt; zuletzt geschah dies im Herbst 2014. In diesem Jahr wurde diese Festlegung wegen der ambitionierten Zeitplanung 7 Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015 unseres Transformationsprojektes auf das dritte Quartal vorgezogen. Konsequenterweise wurden auch die Werthaltigkeitstests auf der Basis der aktuellen Prognosen vorgezogen. Dies erklärt den frühen Zeitpunkt unserer Ankündigung. Was sind die Treiber für unsere geänderten Annahmen? Seit Ende 2014 haben sich auf den globalen Energiemärkten sowie im politischen Umfeld wesentliche, zum Teil strukturelle Veränderungen vollzogen, die mit einem deutlichen Rückgang der Rohstoff- und Energiepreise einhergingen. Die führenden Prognose-Institute haben ihre Einschätzungen hinsichtlich der langfristigen Preisentwicklungen im Zuge dieser Tendenzen zum Teil deutlich nach unten korrigiert. Dies fließt selbstverständlich in unsere eigenen Erwartungen ein, die auf fundamentalen Marktdaten beruhen und durch externe Prognosen validiert werden. Aus den veränderten langfristigen Erwartungen ergibt sich der genannte Wertberichtigungsbedarf bei unserem Goodwill und unseren Assets. Meine Damen und Herren, die gestrige Entscheidung des Aufsichtsrats zeigt, dass wir unsere Strategie konsequent umsetzen und die Meilensteine einhalten wollen. Der Zeitplan zur Transformation unseres Unternehmens ist eng, aber aus heutiger Sicht machbar, und wir sind auf einem guten Weg. Wir behalten das Heft des Handelns in der Hand. Und damit gebe ich an Guido Knott. Diese Rede enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. 8
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