Pressekonferenz 10. September 2015 - Rede

Telefonische Pressekonferenz der E.ON SE
Düsseldorf, 10. September 2015
Ausführungen
D r. J o h a n n e s Te y s s e n , C E O , E . O N S E
Michael Sen, CFO, E.ON SE
Es gilt das gesprochene Wort.
Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015
[Sprecher: Johannes Teyssen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst danke ich Ihnen sehr herzlich dafür, dass Sie die kurzfristige
Teilnahme an unserer heutigen Telefonkonferenz möglich machen konnten.
Nach unserem Projektplan hätten wir Sie in diesen Tagen darüber
informieren wollen, dass wir die wesentlichen gesellschaftsrechtlichen
Voraussetzungen für die operative Abspaltung von Uniper zum
Jahreswechsel geschaffen haben. Das ist uns zwar gelungen, allerdings mit
einer Abweichung, der unser Aufsichtsrat gestern Abend auf Vorschlag des
Vorstands einstimmig zugestimmt hat: Die deutsche Kernenergie wird nicht
auf Uniper übergehen, sondern bleibt in der Verantwortung von E.ON.
Wir bleiben weiterhin zutiefst davon überzeugt, dass die Herausforderungen
der Energiewirtschaft in Zukunft eine deutlich stärkere Fokussierung auf
zwei jeweils ganz unterschiedliche Energiewelten erfordern werden.
95 Prozent aller operativen Aufgaben und Mitarbeiter werden ab 1. Januar,
entsprechend unseren ursprünglichen Plänen, in zwei Unternehmen
aufgestellt sein. Wir werden die von uns angestrebte strategische
Neuaufstellung somit im Wesentlichen realisieren.
Auch wenn wir in der deutschen Politik auf viel Zustimmung für unsere
Strategie gestoßen sind, blieb die hiesige Kernenergie immer ein sensibler
Punkt in den vielen Gesprächen, die wir auf allen politischen Ebenen geführt
haben. Diese Diskussion hat in der letzten Zeit allerdings eine neue Qualität
erhalten. Das Eckpunktepapier der Koalitionsspitzen vom 1. Juli 2015 mit
der Ankündigung einer Kernenergie-Kommission, der seit einigen Wochen
laufende Stresstest und vor allem der seit vergangener Woche bekannte
Entwurf für ein neues Haftungsgesetz führen zu erheblicher Unsicherheit,
wie die Haftung für die Rückstellungen der Kernenergie künftig geregelt
werden soll. Mit der nunmehr bekannten Gesetzesinitiative, die bereits am
23. September vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, wird vor allem
die Absicht verfolgt, E.ON dauerhaft und in unbegrenzter Höhe zur Haftung
für ein Geschäftsfeld zu verpflichten, auf das das Unternehmen nach der
Abspaltung keinen operativen Einfluss mehr hätte, obwohl die
Rückstellungen voll abgedeckt sind und bleiben.
Wir müssen also davon ausgehen, dass E.ON in diesem Fall erhebliche
finanzielle Mittel und Sachwerte zur bilanziellen Abdeckung der
Kernenergieverpflichtungen an Uniper übertragen würde, mittelbar aber
weiterhin das ökonomische Risiko für die deutschen Rückbau- und
Endlagerverpflichtungen mit tragen müsste. Gleichzeitig hätte E.ON keinen
operativen Einfluss auf das Kernenergiegeschäft und den Rückbau, da dieser
von Uniper gesteuert werden würde. In der Folge hätte es ein
Auseinanderfallen von Risiken und Kontrolle über das Eigentum gegeben.
Eine solche „Ewigkeitshaftung ohne operativen Einfluss“ bei gleichzeitiger
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Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015
Abgabe von erheblichen finanziellen Mitteln ist aus unserer Sicht für E.ON
und für unsere Eigentümer nicht zumutbar.
Man muss sich einmal klar machen, auf was wir uns hier hätten einlassen
sollen: In der globalen Wirtschaftswelt gibt es bei der Auftrennung von
Eigentum kein vergleichbares Vorgehen für eine unbedingte
Haftungsregelung ohne Beschränkung von Dauer und Umfang. Dies gilt
umso mehr, als die Haftung auch für in der Zukunft noch entstehende neue
und maßgeblich politisch getriebene Kosten gelten soll. Auch der politische
Titel „Eltern haften für ihre Kinder“ ist falsch, da der Staat oder einzelne
Länder die tatsächlichen Väter zahlreicher Kernkraftwerke waren. Dennoch
will Deutschland diesen Sonderweg offenbar einschlagen.
Ob ein solches Haftungsgesetz mit der Verfassung vereinbar ist, ob es den
Grundrechten auf Schutz des Eigentums und Berufsfreiheit entsprechen
würde oder ob es der Gleichbehandlung entspricht – daran darf sicher
erheblich gezweifelt werden. Mehr noch, ich bin ziemlich überzeugt davon,
dass ein solches Gesetz letztlich keinen Bestand vor dem
Bundesverfassungsgericht haben würde. An einer Verabschiedung und dem
anschließenden Inkrafttreten hätte das aber erst einmal nichts geändert. Was
bliebe, wäre der Rechtsweg. Der aber ist in Deutschland regelmäßig ein eher
langer, der viel Zeit erfordert. Zeit, die wir nicht haben. Die Märkte werden
nicht auf uns warten. Wir müssen uns jetzt neu aufstellen, wollen wir auch
künftig Erfolg haben.
Wir standen also vor der Entscheidung, ob wir es verantworten können,
unter diesen Bedingungen die deutschen Kernkraftwerke auf Uniper zu
übertragen. Und diese Entscheidung musste jetzt fallen. Die operativen
Gesellschaften des Konzerns müssen in diesen Tagen E.ON oder Uniper
zugeordnet werden. Das erfordert rechtliche Weichenstellungen – und zwar
jetzt. Der Zeitplan für die operative Neuaufstellung – Januar 2016 als
Starttermin für Uniper – wäre sonst nicht zu halten, eine länger anhaltende
Verunsicherung der Mitarbeiter, Kunden, Eigentümer und sonstiger Partner
wäre die sichere Folge. Und ein Verlust unseres Vorsprungs gegenüber
Wettbewerbern sehr wahrscheinlich auch.
Wir sind also nach gründlicher Analyse der seit diesem Sommer deutlich
veränderten Rahmenbedingungen und aller Handlungsalternativen zu der
Entscheidung gekommen, die deutsche Kernenergie im Rahmen unserer
Neuaufstellung bei der zukünftigen E.ON zu belassen.
Worum handelt es sich im Kern: Drei noch aktive Anlagen, fünf stillgelegte
und einige Minderheitsbeteiligungen. Drei von insgesamt 180
konventionellen Kraftwerksblöcken und rund acht Prozent der
Erzeugungskapazität von E.ON – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Der
veränderte, notwendige Zuordnungsplan lässt den Kern, die Essenz der
Neuaufstellung damit unverändert. Damit sollte sich dann auch der
vereinzelt erhobene Vorwurf erledigt haben, dass E.ON sich durch die
Abspaltung ihrer Verpflichtungen aus der Kernenergie entledigen wolle. Das
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Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015
war schon immer falsch. Den Beweis dafür treten wir spätestens mit unserer
aktiven Entscheidung an.
Von der geschäftlichen Logik hätte die deutsche Kernenergie natürlich zu
Uniper gehört, ein wesentlicher Treiber unserer Strategie war dieser
Übergang der Kernenergie aber nie. Vor diesem Hintergrund ist uns die
Entscheidung zwar nicht leicht, aber eben auch nicht unendlich schwer
gefallen. Sie war geboten, sie war notwendig, sie erhält unseren
ambitionierten Zeitplan für die Umsetzung unserer Strategie – deshalb haben
wir sie getroffen.
Der Verbleib der deutschen Kernenergie wird sich somit nicht auf die
grundlegende strategische Neuausrichtung von E.ON auswirken. Wir
konzentrieren uns auf die neue Energiewelt. Die deutsche Kernenergie ist bei
E.ON schon seit Jahren kein strategisches Geschäftsfeld mehr – und wird es
auch in der künftigen Aufstellung nicht sein.
Die deutsche Kernenergie wird weiterhin vom Standort Hannover agieren –
und dies weitgehend eigenständig. Sie befindet sich im Auslaufbetrieb. Im
Jahr 2022 geht die letzte unserer heute noch drei aktiven Anlagen vom Netz.
Für die bereits stillgelegten ist oder wird der Rückbau planmäßig eingeleitet.
Wir werden die deutsche Kernenergie unter dem Namen PreussenElektra
führen. Damit lebt ein früherer Unternehmensname wieder auf, denn unter
der Marke PreussenElektra hatte bereits die E.ON-Vorläuferin VEBA
Kernkraftwerke gebaut und betrieben. Es erfolgt keine tiefere Eingliederung
von PreussenElektra in die Struktur der künftigen E.ON. Insbesondere wird
E.ON den eigenen Kunden keine Produkte von PreussenElektra anbieten.
PreussenElektra wird die verbleibenden drei Kernkraftwerke solide und
verantwortungsvoll bis zum Ende der Laufzeit betreiben und unseren
Verpflichtungen für Rückbau und Entsorgung für alle Anlagen
uneingeschränkt nachkommen. Rund 2.300 Mitarbeiter, etwa vier Prozent
unserer gesamten Belegschaft, werden in Folge der Entscheidung nicht zu
Uniper wechseln. Mitarbeiter, die sich auch in Zukunft, mit all ihrer
Kompetenz und großem Engagement der großen Verantwortung des
verbleibenden Betriebs und Rückbaus stellen werden.
Mit dieser Entscheidung können wir weiterhin das hohe Tempo in der
Umsetzung unserer Strategie halten. Dabei haben wir schon viel erreicht. Ich
bin wirklich stolz auf unsere Mitarbeiter und die Projektteams, die sehr hart
und engagiert an der Zukunft unseres Konzerns arbeiten. Vor allem ihnen ist
es zu verdanken, dass wir bis heute alle Meilensteine erreichen konnten und
trotz der gewaltigen Komplexität voll im Zeitplan liegen:
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Die wichtigsten Personalentscheidungen sind getroffen – von
den Vorständen bis zur zweiten Führungsebene sind bereits rund
350 Positionen besetzt. Auch bei der Zuordnung der Mitarbeiter
zu den beiden Unternehmen sind wir hervorragend unterwegs.
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Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015
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Dabei arbeiten wir eng und konstruktiv mit der Mitbestimmung
zusammen.
Die deutschen Standorte stehen fest, mit Umzugsplanungen für
rund 3.600 Mitarbeiter bis hin zur konkreten Besetzung von
Büros in Düsseldorf und Essen haben wir bereits begonnen.
Rund 1.300 Gesellschaften sind E.ON bzw. Uniper zugeordnet.
Ein wesentlicher Teil von 4.000 Meilensteinen für die
Neuaufstellung ist abgearbeitet, der Rest im sicher jetzt noch
mehr angespannten Zeitplan.
Die abzuspaltende Gesellschaft hat mit Uniper einen Namen, der
bereits begonnen hat, eine eigene Identität des neuen
Unternehmens zu begründen. Schon bald werden wir dazu auch
ein passendes Logo präsentieren. Der Rebranding-Prozess für
die künftigen Geschäfte von Uniper läuft bereits auf
Hochtouren. Zum 1. Januar 2016 wird Uniper eigenständig und
deutlich wahrnehmbar auftreten.
Die Zuordnung der einzelnen Geschäfte auf E.ON und Uniper
ist jetzt abgeschlossen, die erforderlichen
gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen sind geschaffen. In
diesem Zuge haben wir auch eine aktuelle Bewertung
vorgenommen. Dazu wird im Anschluss Herr Sen Näheres
ausführen.
Meine Damen und Herren,
mit unserer Entscheidung ist die politische Diskussion um den richtigen Weg
zur Beendigung der Kernenergie in Deutschland natürlich nicht beendet.
Nachdem wir nun aber selbst einen aktiven Beitrag zur Klärung der
Haftungsfragen geleistet haben, dürfte der Blick auf die wesentlichen noch
offenen Themen leichter fallen.
Für die Kernenergie gibt es von Anbeginn eine gemeinsame Verantwortung
von Staat und Unternehmen. Es war der Staat, der die friedliche Nutzung der
Kernenergie in Deutschland wollte. Es war der Staat, der infolge der Ölkrise
Anfang der 1970er Jahre auf den Bau weiterer Anlagen gedrängt und 1977
per Gesetz festgelegt hat, dass er selbst die Verantwortung für die Errichtung
und den Betrieb von Endlagern trägt. Verantwortung der Betreiber ist es, die
Anlagen zurückzubauen und die notwendigen Kosten für den Bau des
Endlagers zu tragen – und für beides Rückstellungen zu bilden. Zu dieser
Verpflichtung wird E.ON auch in Zukunft ohne Abstriche stehen. Staat und
Unternehmen sind gemeinsam in die friedliche Nutzung der Kernenergie
eingestiegen. Jetzt ist es ihre gemeinsame Verantwortung, die Nutzung
geordnet zu beenden. Die Kommission hat die Aufgabe und die Chance, die
mit dem Ausstieg aus der Kernenergie zusammenhängenden Fragen
abschließend zu klären. Wir stehen bereit, sie dabei konstruktiv zu
unterstützen.
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Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015
Meine Damen und Herren,
Unternehmen, ob sie Energie produzieren oder Autos, brauchen für ihre
Strategien belastbare und verlässliche Rahmenbedingungen. Ist dies nicht
oder nur sehr eingeschränkt der Fall, entscheiden sie mit einem mehr oder
minder großen Risiko. Wir haben im Interesse unserer Eigentümer und
Mitarbeiter entschieden, das Risiko von politischen und sonstigen
Unsicherheiten zu minimieren. Deshalb bleibt die Kernenergie bei E.ON.
Wir wissen nicht, wann die Bundesregierung welche Entscheidungen zur
Kernenergie treffen wird. Was wir aber genau wissen, ist, dass wir keine Zeit
verlieren dürfen. Wir wollen und werden unsere neue Strategie umsetzen.
Und zwar innerhalb des angekündigten Zeitplans. Wir werden liefern.
Darauf können sich unsere Eigentümer, unsere Mitarbeiter, unsere Kunden
und unsere Partner verlassen.
Damit übergebe ich an Michael Sen, der Ihnen einige Zahlen und Fakten zur
Neuaufstellung unseres Unternehmens erläutern wird.
[Sprecher: Michael Sen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Johannes Teyssen hat Ihnen die Änderungen an unserer Zielstruktur
erläutert. Für Uniper hätten die drei noch aktiven E.ON-Kernkraftwerke in
Deutschland keine strategische Bedeutung gehabt. Gleiches gilt für die
künftige E.ON.
Lassen Sie mich vorweg bestätigen, dass wir an unserem Ausblick und der
Dividende von 50 Cent je Aktie für das laufende Geschäftsjahr festhalten.
Meine Damen und Herren, unser Unternehmen hat mit dieser Entscheidung
bewiesen, dass wir in der Lage sind, schnell sowie auch konsequent zu
handeln und unsere Strategie auch unter schwierigen Rahmenbedingungen
stringent umzusetzen. Lassen Sie mich im Folgenden – auch wenn die
veränderten Parameter noch sehr frisch sind – die wesentlichen Folgen
unserer Entscheidung für die Finanzstrukturen der beiden künftigen
Unternehmen kurz skizzieren.
Die offensichtlichste Änderung ergibt sich beim viel diskutierten Thema der
Rückstellungen für den Rückbau und die Entsorgung unserer deutschen
Kernenergie-Anlagen. Diese werden – ebenso wie die Kernenergie-Anlagen
selbst – bei E.ON verbleiben. Ende 2014 betrugen die Rückstellungen für die
deutsche Kernenergie 16,6 Milliarden Euro. Die Angemessenheit der Höhe
unserer Rückstellungen wird gerade im Rahmen eines so genannten
Stresstests durch eine externe Gesellschaft im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie untersucht. Ich gehe davon
aus, dass die genannte Höhe in der Tat angemessen ist, denn genau das
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Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015
wurde dem Unternehmen in den vergangenen Jahren laufend durch
unabhängige Wirtschaftsprüfer bestätigt.
Als kompensatorisches Deckungsvermögen behält E.ON den Großteil der
liquiden Mittel und Wertpapiere. Das war bisher anders vorgesehen. Keine
Änderungen gibt es dagegen bei den bestehenden finanziellen
Verbindlichkeiten. Diese bleiben fast vollständig bei E.ON; dazu gehören
alle Anleihen. Dies hatten wir schon im Dezember so angekündigt.
Gleichwohl wird nun auch Uniper Verbindlichkeiten tragen müssen. Uniper
wird nicht mehr – wie es ursprünglich geplant war – mit einer positiven
Netto-Finanzposition ausgestattet sein, sondern zum Spin-Off Fremdkapital
aufnehmen. Dies soll natürlich maßvoll und im Einklang mit dem
angestrebten soliden Investmentgrade-Rating geschehen. Das neue
Unternehmen wird also eine relativ „normale“ Bilanzstruktur aufweisen.
Bitte lassen Sie mich auch unterstreichen, dass sich nichts an unserem Ziel
geändert hat, E.ONs Rating nicht unter BBB+/Baa1 fallen zu lassen.
Die Pensionsrückstellungen werden auf der Basis der jeweiligen MitarbeiterStruktur auf beide künftigen Unternehmen aufgeteilt. Wir gehen davon aus,
dass E.ON künftig rund 43.000 Mitarbeiter haben wird, Uniper werden
knapp 14.000 Mitarbeiter zugeordnet. Hier ergibt sich also eine leichte
Verschiebung in Richtung E.ON im Vergleich zu unserer bisherigen
Einschätzung.
Natürlich werden nach der Teilung auch die Ergebnisbeiträge und der
Cashflow aus den Kernenergie-Aktivitäten in Deutschland bis zur
Stilllegung der letzten Anlage E.ON zufließen. Es gilt aber zu
berücksichtigen, dass diese Beiträge im Gleichklang mit den sinkenden
erzielten und künftig zu erzielenden Preisen im Forward-Markt an
Bedeutung verlieren werden. Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass mit
dem KKW Grafenrheinfeld eines unserer verbliebenen großen deutschen
Kernkraftwerke bereits im Juni stillgelegt wurde und daher auch die
Produktions-Volumina sinken. Die laufenden Auszahlungen für den
Rückbauprozess der stillgelegten Kernkraftwerke werden natürlich durch die
künftige E.ON geleistet.
Zusätzlich zur neuen Zielstruktur haben wir gestern auch einen vorläufigen
Wertberichtigungsbedarf im höheren einstelligen Milliarden-Euro-Bereich
angekündigt.
Die Wertberichtigungen werden in den Geschäften vorgenommen, deren
wirtschaftliche Entwicklung in erheblichem Maße von den CommodityPreisen abhängt. Sie basieren auf aktualisierten Annahmen zur Entwicklung
von Strom- und Primärenergiepreisen sowie den unzureichenden
regulatorischen Rahmenbedingungen. In der Vergangenheit hat E.ON
jeweils im vierten Quartal ihre Erwartungen bezüglich der künftigen
Entwicklung der Märkte festgelegt; zuletzt geschah dies im Herbst 2014. In
diesem Jahr wurde diese Festlegung wegen der ambitionierten Zeitplanung
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Statement Dr. Johannes Teyssen und Michael Sen, Pressekonferenz 10. September 2015
unseres Transformationsprojektes auf das dritte Quartal vorgezogen.
Konsequenterweise wurden auch die Werthaltigkeitstests auf der Basis der
aktuellen Prognosen vorgezogen. Dies erklärt den frühen Zeitpunkt unserer
Ankündigung.
Was sind die Treiber für unsere geänderten Annahmen? Seit Ende 2014
haben sich auf den globalen Energiemärkten sowie im politischen Umfeld
wesentliche, zum Teil strukturelle Veränderungen vollzogen, die mit einem
deutlichen Rückgang der Rohstoff- und Energiepreise einhergingen. Die
führenden Prognose-Institute haben ihre Einschätzungen hinsichtlich der
langfristigen Preisentwicklungen im Zuge dieser Tendenzen zum Teil
deutlich nach unten korrigiert. Dies fließt selbstverständlich in unsere
eigenen Erwartungen ein, die auf fundamentalen Marktdaten beruhen und
durch externe Prognosen validiert werden. Aus den veränderten langfristigen
Erwartungen ergibt sich der genannte Wertberichtigungsbedarf bei unserem
Goodwill und unseren Assets.
Meine Damen und Herren, die gestrige Entscheidung des Aufsichtsrats zeigt,
dass wir unsere Strategie konsequent umsetzen und die Meilensteine
einhalten wollen. Der Zeitplan zur Transformation unseres Unternehmens ist
eng, aber aus heutiger Sicht machbar, und wir sind auf einem guten Weg.
Wir behalten das Heft des Handelns in der Hand.
Und damit gebe ich an Guido Knott.
Diese Rede enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen,
die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des
E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige
Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die
Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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